Rz. 374
▪ | Sachliche Zuständigkeit: Amts-/Landgericht, | ||||
▪ | Örtliche Zuständigkeit: §§ 12, 13 ZPO, | ||||
▪ | Wer ist Kläger: Vorkaufsberechtigter Miterbe, | ||||
▪ | Wer ist Beklagter: Der seinen Erbteil verkaufende Miterbe, | ||||
▪ | Verkauf, keine andere Veräußerung des Erbteils, | ||||
▪ | Weitere Miterben sind nicht vorhanden oder haben auf die Geltendmachung des Vorkaufsrechts verzichtet, | ||||
▪ | Ausübung des Vorkaufsrechts gegenüber dem verkaufenden Miterben:
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