Fachbeiträge & Kommentare zu Vorkaufsrecht

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Grundbesitz in Erbengemeinschaft: Verfügung und Vorkaufsrecht

Zusammenfassung Überblick Jeder Miterbe kann über seinen Anteil an dem Nachlass frei verfügen. Hierdurch kann sich die Zusammensetzung der Erbengemeinschaft (nachteilig) verändern. Die übrigen Miterben können dem durch Ausübung ihres gesetzlichen Vorkaufsrechts entgegenwirken. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Verfügungs- und Vorkaufsrecht sind in den §§ 2033 ff. BGB ge...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 2.3 Ausübung des Vorkaufsrechts

Formlose Erklärung erforderlich Das Vorkaufsrecht, das mit Abschluss des Kaufvertrags entsteht, wird durch formlose Erklärung ausgeübt. Mehrere vorkaufsbereite Miterben müssen ihr Vorkaufsrecht einheitlich ausüben (§ 472 BGB; vgl. Roth, NJW-Spezial 2022, 167). Bis zur Übertragung des Erbteils auf den Erwerber muss die Erklärung gegenüber dem verkaufenden Miterben abgegeben we...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 2.1 Erbteilsverkauf

Nur im Verkaufsfall Das Vorkaufsrecht besteht nur, wenn ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten freiwillig und rechtswirksam verkauft. Es gilt also nicht bei Veräußerung aufgrund anderer Verträge wie Schenkung, Tausch, Sicherungsübereignung, Teilungsversteigerung [1]; auch nicht bei Verkauf des Anteils durch den Insolvenzverwalter des insolvent gewordenen Miterben (§ 471 BG...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 2.2 Vorkaufsberechtigte

Gemeinschaftliches Recht Das Vorkaufsrecht steht nicht einem einzelnen Miterben, sondern nur allen übrigen Miterben gemeinschaftlich zu. Dies gilt wohl auch für das ererbte Miterbenvorkaufsrecht der Erbeserben.[1] Wollen es ein oder mehrere Miterben nicht ausüben, verbleibt das Recht dem oder den vorkaufswilligen Miterben (§ 472 BGB). Berechtigt ist auch ein Miterbe, der beab...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / Zusammenfassung

Überblick Jeder Miterbe kann über seinen Anteil an dem Nachlass frei verfügen. Hierdurch kann sich die Zusammensetzung der Erbengemeinschaft (nachteilig) verändern. Die übrigen Miterben können dem durch Ausübung ihres gesetzlichen Vorkaufsrechts entgegenwirken. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Verfügungs- und Vorkaufsrecht sind in den §§ 2033 ff. BGB geregelt.mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 1.1.2 Vor- und Nachteile

Vor- und Nachteile Für den einzelnen Miterben ist die Möglichkeit, noch vor der – oft langwierigen – Auseinandersetzung seinen Erbanteil zu verwerten und in Geld umzusetzen, durchaus vorteilhaft. Hierdurch kann jedoch den übrigen Miterben ein außenstehender Dritter aufgedrängt werden, bei dem die Gefahr besteht, dass er sich über die familiären Interessen und Bindungen der Mi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grundstück

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Veräußert der > Arbeitgeber ein Grundstück an einen > Arbeitnehmer unter dem Marktwert (üblicher Endpreis am Abgabeort, § 8 Abs 2 Satz 1 EStG), ist ein geldwerter Vorteil gegeben, der idR stpfl > Arbeitslohn ist (§ 19 EStG, § 2 Abs 1 LStDV; > Sachbezüge). Dies gilt auch, wenn der ArbN das Grundstück von einer Tochtergesellschaft des ArbG erwi...mehr

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Erbprozessrecht / 7.2.2.2 Einzelne Klageziele

Hinsichtlich der Klageziele ist zu unterscheiden zwischen der Dokumentation des Ist-Zustandes zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen mit dem Nacherben und den den nicht befreiten Vorerben treffenden Handlungspflichten. Um sich vor Ersatzansprüchen des Nacherben zu schützen kann der Vorerbe gemäß § 2122 Satz 1 BGB auf Antrag den tatsächlichen Zustand auch einzelner zum N...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umweltrecht 2: Raumordnung,... / 2.2 Bund

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Justizminister bei der Reform der Mietpreisbremse in Zugzwang

FDP-Justizminister Marco Buschmann muss sich von Ampel-Partnern vorwerfen lassen, im Koalitionsvertrag festgehaltene Schritte für die Mietrechtsreform – wie die Verlängerung der Mietpreisbremse – schleifen zu lassen. Zum Schutz vor den stark steigenden Mieten fordert die SPD im Bundestag mehr Einsatz von Justizminister Marco Buschmann. Der FDP-Politiker habe noch keines der i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.9.3 Mögliche Rechtsfolgen von Poolvereinbarungen außerhalb des Steuerrechts

Rz. 234 Poolvereinbarungen haben regelmäßig zur Folge, dass die Anteile der einzelnen Poolmitglieder zusammengerechnet und faktisch als Einheit angesehen werden. Dies kann in Einzelfällen erwünscht (z. B. bei erbschaftsteuerrechtlichen Poolverträgen), unter Umständen aber auch unerwünscht sein. Die Rechtsfolgen von Poolvereinbarungen sind daher in allen betroffenen Rechtsgeb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1.1.2 Ausschluss

Rz. 29 Der Eigentümer muss kraft der tatsächlichen Herrschaft des anderen von der wirtschaftlichen Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausgeschlossen sein. Dies ist der Fall, wenn ihm die mit seiner Rechtsposition normalerweise verbundenen Möglichkeiten, Gebrauchsvorteile aus dem Wirtschaftsgut zu ziehen und/oder seine Substanz zum eigenen Nutzen zu verwerten, entzogen sind, s...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / d. Sozialrecht

Ansprüche mit besonderer Personenbezogenheit können mit dem Tod erlöschen, sind also nicht vererblich (z.B. das Vorkaufsrecht, § 473 S. 1 BGB). §§ 56-59 SBG I regeln die Fragen der Vererblichkeit im Sozialrecht, wo ebenfalls eine solche Personenbezogenheit vorliegen kann; dem Bedürftigen (nicht seinen Erben) soll geholfen werden. Ansprüche auf Sozialhilfe sind daher grundsät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsdefinition

Rn. 55 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Neben Grundstücken unterliegen auch grundstücksgleiche Rechte im Gegensatz zu den sonstigen Rechten der zehnjährigen Behaltefrist des § 23 Abs 1 Nr 1 EStG. Bei einem Gebäude handelt sich um ein eigenständiges WG iSd § 23 Abs 1 Nr 1 EStG (BFH vom 29.03.1989, BStBl II 1989, 652). Da für Zwecke der Fristberechnung nach § 23 EStG eine Anschaffu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übergang des wirtschaftlichen Eigentums

Rn. 119 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Einen steuerrechtlich beachtlichen Übertragungsakt stellt ausnahmsweise bereits die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums gemäß § 39 AO innerhalb der Behaltefrist dar, wenn die Beteiligten damit rechnen konnten, dass das obligatorische Rechtsgeschäft – wenn auch außerhalb der Behaltefrist – nachfolgt. Eine Anschaffung und Veräußerung i...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grunddienstbarkeit (WEG) / 1 Unterschied Grunddienstbarkeit zu anderen Belastungen des Wohnungseigentums

Die Grunddienstbarkeit ist gekennzeichnet durch eine nachbarschaftliche Beziehung zwischen dem belasteten und dem begünstigten Grundstückseigentümer. Mit diesem nachbarrechtlichen Bezug unterscheidet sich die Grunddienstbarkeit von allen anderen Belastungen des Wohnungseigentums, etwa dem Dauerwohnrecht nach § 31 WEG, dem Nießbrauch nach den §§ 1030 ff. BGB (§ 1030 BGB), der...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grunddienstbarkeit (WEG) / 3 Entstehen/Begründung

In aller Regel liegt der Begründung einer Grunddienstbarkeit eine rechtsgeschäftliche Bestellung zugrunde. Sie wird nach § 873 BGB durch dinglichen Vertrag bestellt, dessen Grundlage in aller Regel eine vertraglich vereinbarte schuldrechtliche Bestellungsverpflichtung darstellt. Ein häufiger, insbesondere im Bereich des Wohnungseigentums äußerst praxisrelevanter Fall, ist di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken

Rz. 208 Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht nur "beim Kauf von Grundstücken" zu,[520] ggf. auch einer gemischten Schenkung,[521] und damit auch bei Grundstücksteilen oder Miteigentumsanteilen,[522] nicht jedoch bei Kaufverträgen über Wohnungseigentum, selbst wenn sämtliche Miteigentumsanteile einer Wohnanlage veräußert werden,[523] und auch bei einem Kaufvertrag, der erst d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Dingliches Vorkaufsrecht (§ 1094 BGB)

1. Wesen und Rechtsgrundlagen Rz. 204 Das dingliche Vorkaufsrecht gewährt dem Vorkaufsberechtigten das Recht, vom Verpflichteten das belastete Grundstück zu den gleichen Vertragsbedingungen zu kaufen, zu denen der Verpflichtete es an einen Dritten verkauft hat. Rechtsgrundlagen sind §§ 1094 ff., ergänzend §§ 463 ff. BGB. Rz. 205 Das dingliche Vorkaufsrecht ist eine dingliche B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Das Vorkaufsrecht im Grundbuchverfahren

Rz. 212 Gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 BauGB darf das GBA bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist. Die Gemeinde hat auf Antrag eines Beteiligten unverzüglich ein Zeugnis über Nichtbestehen oder Nichtausübung des Vorkaufsrechts auszustellen, das als Verzicht auf d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / XV. Vorkaufsrecht

Rz. 35 Zitat "Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für Max Bauer, geb. am 25.5.1967, München, (– oder: für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Moosach Bd. … Bl.… –); gem. Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …" Vorkaufsrecht sowohl bestellbar für eine bestimmte Person als auch subjektiv-dinglich. Ein für einen bestimmten Berechtigten und seinen Rech...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Gemeindliches Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB

1. Überblick Rz. 205 Das BauGB regelt in den §§ 24 ff. allgemeine und besondere Vorkaufsrechte zur Sicherung der Bauleitplanung, der Steuerung der Stadtentwicklung durch Ausnützen von Marktchancen und der Umschichtung und Umverteilung von Grundeigentum durch Bereitstellung von Bauland.[512] Für das Vorkaufsrecht sind drei Stufen, nämlich seine von bestimmten öffentlich-rechtl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Für jeden Berechtigten ein eigenes Vorkaufsrecht

Rz. 215 Zulässig sind mehrere Vorkaufsrechte für verschiedene Berechtigte, wenn die Vorkaufsrechte verschiedenen Rang haben.[808] Rz. 216 Mehrere Vorkaufsrechte sind auch im Gleichrang eintragungsfähig[809] und ohne Bedenken, wenn sie gemäß ihrer dinglichen Ausgestaltung bei der Ausübung nicht kollidieren können.[810] Wie bei ranggleichen Auflassungsvormerkungen[811] ist dies...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Vorkaufsrecht und Wiederkaufsrecht

I. Vorkaufsrechte und verwandte Rechtsformen 1. Arten von Vorkaufsrechten Rz. 202 Vorkaufsrechte lassen sich unter verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden:[773]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Ausnahmen vom Vorkaufsrecht der Gemeinde

Rz. 209 Das BauGB enthält in den §§ 24 Abs. 2 (Verkauf von Rechten nach dem WEG und von Erbbaurechten) und 26 BauGB (Verkauf an bestimmte Personen,[528] privilegierte Bedarfsträger oder zu bestimmten bauplanerischen oder städtebaulichen Zwecken) Ausnahmevorschriften, wonach ein Vorkaufsrecht entweder nicht besteht oder nicht ausgeübt werden darf. § 27 BauGB ermöglicht in bes...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Vorkaufsrechte

Rz. 1241 Ergänzend bzw. alternativ zu den Zustimmungserfordernissen kann der Gesellschaftsvertrag auch Vorkaufsrechte für die anderen Gesellschafter vorsehen. Diese Rechte können im Gesellschaftsvertrag weitgehend beliebig ausgestaltet werden. Das Vorkaufsrecht ist das Recht, den Gesellschaftsanteil zu erwerben, wenn ein Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil an einen Drit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Berechtigter des Vorkaufsrechts

Rz. 209 Das Vorkaufsrecht kann als subjektiv-persönliches und als subjektiv-dingliches Recht bestellt werden. Berechtigter des subjektiv-persönlichen Rechts kann jede erwerbsfähige natürliche und juristische Person sein; auch wenn sie bereits ein inhaltlich oder rangmäßig anderes Vorkaufsrecht am gleichen Grundstück hat.[790] Der Grundstückseigentümer selbst [791] kann nach de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Beispiele nicht eintragungsfähiger landesrechtlicher Vorkaufsrechte

Rz. 236 Landesrechtliche Vorkaufsrechte, die nicht eintragungsfähig sind, sind bspw.:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Wirkungen des Vorkaufsrechts

Rz. 206 Dem Dritten gegenüber hat es die Wirkung einer Vormerkung zur Sicherung des durch und mit Ausübung des Vorkaufsrechts entstehenden Übereignungsanspruchs (§§ 1098 Abs. 2, 883 ff. BGB) und zwar gegenüber belastenden Verfügungen frühestens ab Eintritt des Vorkaufsfalles,[777] gegenüber der Übertragung des Eigentums aufgrund Kaufs schon mit der Entstehung und nicht erst ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 12. Erlöschen des Vorkaufsrechts

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Arten von Vorkaufsrechten

Rz. 202 Vorkaufsrechte lassen sich unter verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden:[773]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Vorkaufsrechte

Rz. 204 In GmbH-Satzungen werden zum Schutz vor dem Eindringen fremder Dritter oftmals ausschließlich nicht näher ausgestaltete Vorkaufsrechte zugunsten der Mitgesellschafter vereinbart. Z.T. werden Vorkaufsrechte auch nur schuldrechtlich – im Rahmen von Beteiligungsverträgen oder Abreden zwischen den Gesellschaftern – vereinbart. Im Gegensatz zu der vorzugwürdigen statutari...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Nicht eintragungsfähige Vorkaufsrechte

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Vormerkungsfähigkeit des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 28 BauGB

Rz. 239 Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde nach BauGB ist nicht im Grundbuch eintragungsfähig, aber nach dem Eintritt des Vorkaufsfalles unter bestimmten Voraussetzungen vormerkungsfähig.[858] Wird das Vorkaufsrecht zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Preis ausgeübt, entsteht zwischen der Kommune und dem Eigentümer ein neuer Kaufvertrag, der durch Erklärung der Auflas...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Weitere bundes- und landesrechtliche Vorkaufsrechte

Rz. 213 Das in Konkurrenz zu den entsprechenden landesrechtlichen Vorkaufsrechten stehende[537] Vorkaufsrecht gem. § 66 BNatSchG begründet zwar anders als das nach den §§ 24 ff. BauGB keine "Grundbuchsperre", ist jedoch durch den Verweis in § 66 Abs. 3 S. 4 BNatSchG auf § 1098 Abs. 2 BGB wie ein vormerkungsgesicherter Anspruch durchsetzbar.[538] Landesrechtliche Vorkaufsrech...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Beispiele eintragungsfähiger landesrechtlicher Vorkaufsrechte

Rz. 237 Eintragungsfähig sind bspw.: Rz. 238 Es gibt gesetzliche Vorkaufsrechte, die beim Verkauf von Grundstücken der öffentlichen Hand zustehen, allen Voraussetzungen des dinglichen Vorkaufsrechts des...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Vorkaufsrechte und verwandte Rechtsformen

1. Arten von Vorkaufsrechten Rz. 202 Vorkaufsrechte lassen sich unter verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden:[773]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Gesetzliche Vorkaufsrechte

1. Eintragungsfähigkeit Rz. 233 Nach einer Meinung sind Gesetzliche Vorkaufsrechte nicht eintragungsfähig, weil sie kraft Gesetzes entstehen und keiner Eintragung bedürfen; Begründung wie für Verfügungsbeschränkungen öffentlichen Rechts (siehe § 1 Einl. Rdn 92). Sie sind nach anderer Ansicht dann eintragungsfähig, wenn sie allen Anforderungen eines dinglichen Vorkaufsrechts (§...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Sondervorschriften für preislimitierte Vorkaufsrechte

Rz. 211 Die Rechtslage nach Ausübung eines preislimitierten Vorkaufsrechts richtet sich nach den Sondervorschriften des § 28 Abs. 3 und 4 BauGB (Vorkaufsrecht gegen Enteignungsentschädigung bzw. zum Verkehrswert). Gemäß § 28 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB geht das Eigentum am Grundstück auf die Gemeinde über, wenn auf Ersuchen der Gemeinde und unter Vorlage der Unbedenklichkeitsbes...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Gesetzliche Vorkaufsrechte nach Landesrecht

Rz. 235 Ihre Rechtsgrundlagen sind Art. 64, 67, 109, 119 EGBGB.[854] Die Länder haben davon unterschiedlichen Gebrauch gemacht, teils zum privaten Schutz von Mitbeteiligten, teils zur Wahrung öffentlicher Interessen, z.B. am Wiederaufbau, Naturschutz, Landschaftsschutz, Denkmalschutz.[855]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Folgen der Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2 BauGB)

Rz. 210 Mit bescheidweiser Ausübung[529] des gesetzlichen Vorkaufsrechts kommt[530] zwischen der Gemeinde bzw. dem Dritten (§ 27a Abs. 2 BauGB) und dem Verkäufer (nicht mit dem Käufer) ein neuer selbstständiger Kaufvertrag unter den Bestimmungen (also auch mit dem Kaufpreis und allen sonstigen Verpflichtungen) zustande, die der Verkäufer mit dem Käufer vereinbart hat (§ 28 A...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 5. Verfügungsbeschränkungen und Vorkaufsrechte

Rz. 520 Über das Interesse an einer einheitlichen Stimmrechtsausübung hinaus besteht regelmäßig ein legitimes Interesse[663] der Familiengesellschafter, die Übertragung von Anteilen an familienfremde Dritte oder an Mitglieder eines anderen Familienstammes zu verhindern. Hierzu kann zum einen festgelegt werden, dass eine Verfügung über poolgebundene Anteile nur zugunsten eine...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Privatrechtliche Vorkaufsrechte

Rz. 204 Privatrechtliche Vorkaufsrechte, egal ob rechtsgeschäftlich gem. §§ 463 ff., 1094 ff. BGB oder gesetzlich etwa gem. §§ 577, 2034 BGB begründet, sind im Grundbuchverfahren der Eigentumsumschreibung nicht zu berücksichtigen.[511]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / g) Vermerke über öffentlich-rechtliche Vorkaufsrechte

Rz. 92 Die Eintragungsfähigkeit solcher Vermerke ist umstritten und nicht für alle öffentlich-rechtlichen Vorkaufsrechte gleich zu beantworten (siehe § 6 Einl. Rdn 932 ff.).[194]mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vorkaufs- und Vorerwerbsrecht

Rz. 778 Das Vorkaufsrecht ist die Befugnis, einen Gegenstand zu erwerben, wenn der Vorkaufsverpflichtete einen Gegenstand an einen Dritten verkauft hat. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt dann der Kaufvertrag zwischen dem Vorkaufsberechtigten und dem Vorkaufsverpflichteten (Verkäufer) mit dem gleichen Inhalt zustande, wie der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / K. Vorkaufsrechte

I. Privatrechtliche Vorkaufsrechte Rz. 204 Privatrechtliche Vorkaufsrechte, egal ob rechtsgeschäftlich gem. §§ 463 ff., 1094 ff. BGB oder gesetzlich etwa gem. §§ 577, 2034 BGB begründet, sind im Grundbuchverfahren der Eigentumsumschreibung nicht zu berücksichtigen.[511] II. Gemeindliches Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB 1. Überblick Rz. 205 Das BauGB regelt in den §§ 24 ff. al...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Überblick

Rz. 205 Das BauGB regelt in den §§ 24 ff. allgemeine und besondere Vorkaufsrechte zur Sicherung der Bauleitplanung, der Steuerung der Stadtentwicklung durch Ausnützen von Marktchancen und der Umschichtung und Umverteilung von Grundeigentum durch Bereitstellung von Bauland.[512] Für das Vorkaufsrecht sind drei Stufen, nämlich seine von bestimmten öffentlich-rechtlichen Voraus...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Zwingender gesetzlicher Inhalt

Rz. 220 Die §§ 1094 ff. und §§ 463 bis 473 BGB sind für das dingliches Vorkaufsrecht zwingend (§ 1098 Abs. 1 S. 1 BGB) und lassen nur in den vom Gesetz gezogenen Grenzen abweichende Vereinbarungen zu.[819] Rz. 221 Einzelfälle unzulässiger Vereinbarungen: Ein limitiertes Vorkaufsrecht, z.B. zum Höchstpreis, Schätzpreis, Festpreis, ist unzulässig;[820] eine Erstreckung auf Verä...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung der Firma berechtigt, wenn einer oder mehrere...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr