Fachbeiträge & Kommentare zu Vorkaufsrecht

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorkaufsrecht / 4 Gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters

Der Mieter ist gemäß § 577 BGB zum Vorkauf berechtigt, wenn an ihn vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft werden. Lediglich dann, wenn der Vermieter die Wohnräume an eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder an einen Familienangehörigen verkauft, besteh...mehr

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Vorkaufsrecht / 2 Ausübung des Vorkaufsrechts

Sobald also nun der Vorkaufsberechtigte sein Vorkaufsrecht ausüben möchte, hat er eine entsprechende Erklärung an den Vorkaufsverpflichteten, also an den Verkäufer, zu richten, sodass der Kauf zu den Bedingungen des Drittkaufs zustande kommt. Diese Vorkaufserklärung ist stets formfrei möglich aber bedingungsfeindlich und unwiderruflich. Achtung Voraussetzung ist Kaufvertrag Vo...mehr

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Vorkaufsrecht / Zusammenfassung

Einfach ausgedrückt kann man das Vorkaufsrecht als eine Sicherung der Möglichkeit bezeichnen, etwas kaufen zu können, bevor es an einen Dritten verkauft wird. Zwar kennt das Wohnungseigentumsgesetz kein gesetzliches Vorkaufsrecht, ein solches kann jedoch rechtsgeschäftlich an einer Sondereigentumseinheit begründet werden.mehr

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Vorkaufsrecht / 3 Wirkung des Vorkaufsrechts

Mit der wirksamen Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der Vertrag zwischen Vorkaufsberechtigtem, der nunmehr Käufer geworden ist, und Vorkaufsverpflichtetem zustande. Der Vertrag ist also nicht mehr neu zu beurkunden. Selbstverständlich aber ist die dingliche Auflassung in einer Auflassungsurkunde zu beurkunden. Der Vorkaufsberechtigte ist nun voll inhaltlich an den Kaufvertra...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Kaufpreis

Rz. 46 [Autor/Stand] Die Frage, ob ein Kaufpreis bereits dann "zustande" gekommen ist, wenn ein Vorvertrag geschlossen wurde, der jedoch letztlich nicht vollzogen wird, ist zu verneinen. Vom Zustandekommen eines Kaufpreises dürfte in der Praxis nur dann auszugehen sein, wenn tatsächlich ein Rechtsträgerwechsel stattgefunden hat. Sofern ein Käufer von einem notariell beurkund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 78 [Autor/Stand] Ist die wirtschaftliche Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bestimmt und abgegrenzt, ist zu klären, welche Wirtschaftsgüter in diese Einheit im Einzelnen einzubeziehen oder aus dieser auszuscheiden sind. Vielfach fällt die Prüfung über die Bestimmung des Gegenstandes, der als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Verm...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Einräumung einer wertlosen Position gegen eine werthaltige Gegenleistung als vGA

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn sich ein an einer GmbH (GmbH 1) mit 50,1 % beteiligter Gesellschafter entschuldet, indem er einer anderen GmbH (GmbH 2), die er mittelbar beherrscht, eine als Vorkaufsrecht bezeichnete, nicht werthaltige Position im Zusammenhang mit einem ihm gehörenden Grundstück zurechnet, die die GmbH 2 dadurch "bezahlt", dass sie insbeson...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
BVerwG: Bestimmung des Kaufpreises bei Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

1 Leitsatz Im Anwendungsbereich von § 28 Abs. 2 BauGB ist die Gemeinde nicht befugt, bei der Ausübung des Vorkaufsrechts durch Verwaltungsakt auch einen Kaufpreis festzusetzen. 2 Normenkette § 28 Abs. 1 und 2 BauGB, § 464 BGB 3 Das Problem Das Baugesetzbuch räumt den Gemeinden in einer ganzen Reihe von Fällen ein sog. gesetzliches Vorkaufsrecht ein. Das sind z. B. Grundstücke, di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
BVerwG: Bestimmung des Kauf... / 3 Das Problem

Das Baugesetzbuch räumt den Gemeinden in einer ganzen Reihe von Fällen ein sog. gesetzliches Vorkaufsrecht ein. Das sind z. B. Grundstücke, die in einem Bebauungsplan für öffentliche Zwecke vorgesehen sind, Grundstücke in einem Umlegungsgebiet oder Sanierungsgebiet oder Grundstücke im Außenbereich, die im Flächennutzungsplan als Nutzung für Wohnbaufläche dargestellt sind. Di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
BVerwG: Bestimmung des Kauf... / 4 Die Entscheidung

Nach § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird das Vorkaufsrecht durch Verwaltungsakt ausgeübt. Dieser Verwaltungsakt ist aber nicht unbeschränkt. Seine Rechtswirkungen richten sich grundsätzlich nach den in § 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB genannten zivilrechtlichen Vorschriften. Der Kauf zwischen der Gemeinde und dem Verkäufer kommt unter den Bestimmungen zustande, die der Verkäufer mit dem D...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
BVerwG: Bestimmung des Kauf... / 1 Leitsatz

Im Anwendungsbereich von § 28 Abs. 2 BauGB ist die Gemeinde nicht befugt, bei der Ausübung des Vorkaufsrechts durch Verwaltungsakt auch einen Kaufpreis festzusetzen.mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) VGA durch entgeltliche Einräumung eines nicht werthaltigen Vorkaufsrechtes

Werden im Gegenzug für die Einräumung eines Vorkaufsrechtes an einem im Eigentum des mittelbaren Alleingesellschafters einer GmbH stehenden Grundstücks Schulden des Gesellschafters übernommen, ist dem Gesellschafter eine vGA in Höhe der übernommenen Verbindlichkeiten hinzuzurechnen, wenn seitens der GmbH kein betriebliches Interesse an dem Zugriff auf dieses Grundstück beste...mehr

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ZErb 04/2024, Kein anteilig... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten über das Vorliegen von Einkünften nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG in der im Streitjahr 2018 gültigen Fassung wegen der Veräußerung von zur Erbmasse gehörendem Grundbesitz nach dem Erwerb aller übrigen Miterbenanteile durch einen Erben. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Erbe mit einem Erbanteil von 52 % nach der am xx.xx.2015 verstorbenen ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grundstück

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Veräußert der > Arbeitgeber ein Grundstück an einen > Arbeitnehmer unter dem Marktwert (üblicher Endpreis am Abgabeort, § 8 Abs 2 Satz 1 EStG), ist ein geldwerter Vorteil gegeben, der idR stpfl > Arbeitslohn ist (§ 19 EStG, § 2 Abs 1 LStDV; > Sachbezüge). Dies gilt auch, wenn der ArbN das Grundstück von einer Tochtergesellschaft des ArbG erwi...mehr

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Erbprozessrecht / 7.2.2.2 Einzelne Klageziele

Hinsichtlich der Klageziele ist zu unterscheiden zwischen der Dokumentation des Ist-Zustandes zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen mit dem Nacherben und den den nicht befreiten Vorerben treffenden Handlungspflichten. Um sich vor Ersatzansprüchen des Nacherben zu schützen kann der Vorerbe gemäß § 2122 Satz 1 BGB auf Antrag den tatsächlichen Zustand auch einzelner zum N...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Umweltrecht 2: Raumordnung,... / 2.2 Bund

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Justizminister bei der Reform der Mietpreisbremse in Zugzwang

FDP-Justizminister Marco Buschmann muss sich von Ampel-Partnern vorwerfen lassen, im Koalitionsvertrag festgehaltene Schritte für die Mietrechtsreform – wie die Verlängerung der Mietpreisbremse – schleifen zu lassen. Zum Schutz vor den stark steigenden Mieten fordert die SPD im Bundestag mehr Einsatz von Justizminister Marco Buschmann. Der FDP-Politiker habe noch keines der i...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.9.3 Mögliche Rechtsfolgen von Poolvereinbarungen außerhalb des Steuerrechts

Rz. 234 Poolvereinbarungen haben regelmäßig zur Folge, dass die Anteile der einzelnen Poolmitglieder zusammengerechnet und faktisch als Einheit angesehen werden. Dies kann in Einzelfällen erwünscht (z. B. bei erbschaftsteuerrechtlichen Poolverträgen), unter Umständen aber auch unerwünscht sein. Die Rechtsfolgen von Poolvereinbarungen sind daher in allen betroffenen Rechtsgeb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1.1.2 Ausschluss

Rz. 29 Der Eigentümer muss kraft der tatsächlichen Herrschaft des anderen von der wirtschaftlichen Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausgeschlossen sein. Dies ist der Fall, wenn ihm die mit seiner Rechtsposition normalerweise verbundenen Möglichkeiten, Gebrauchsvorteile aus dem Wirtschaftsgut zu ziehen und/oder seine Substanz zum eigenen Nutzen zu verwerten, entzogen sind, s...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / d. Sozialrecht

Ansprüche mit besonderer Personenbezogenheit können mit dem Tod erlöschen, sind also nicht vererblich (z.B. das Vorkaufsrecht, § 473 S. 1 BGB). §§ 56-59 SBG I regeln die Fragen der Vererblichkeit im Sozialrecht, wo ebenfalls eine solche Personenbezogenheit vorliegen kann; dem Bedürftigen (nicht seinen Erben) soll geholfen werden. Ansprüche auf Sozialhilfe sind daher grundsät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsdefinition

Rn. 55 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Neben Grundstücken unterliegen auch grundstücksgleiche Rechte im Gegensatz zu den sonstigen Rechten der zehnjährigen Behaltefrist des § 23 Abs 1 Nr 1 EStG. Bei einem Gebäude handelt sich um ein eigenständiges WG iSd § 23 Abs 1 Nr 1 EStG (BFH vom 29.03.1989, BStBl II 1989, 652). Da für Zwecke der Fristberechnung nach § 23 EStG eine Anschaffu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übergang des wirtschaftlichen Eigentums

Rn. 119 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Einen steuerrechtlich beachtlichen Übertragungsakt stellt ausnahmsweise bereits die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums gemäß § 39 AO innerhalb der Behaltefrist dar, wenn die Beteiligten damit rechnen konnten, dass das obligatorische Rechtsgeschäft – wenn auch außerhalb der Behaltefrist – nachfolgt. Eine Anschaffung und Veräußerung i...mehr

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Grunddienstbarkeit (WEG) / 1 Unterschied Grunddienstbarkeit zu anderen Belastungen des Wohnungseigentums

Die Grunddienstbarkeit ist gekennzeichnet durch eine nachbarschaftliche Beziehung zwischen dem belasteten und dem begünstigten Grundstückseigentümer. Mit diesem nachbarrechtlichen Bezug unterscheidet sich die Grunddienstbarkeit von allen anderen Belastungen des Wohnungseigentums, etwa dem Dauerwohnrecht nach § 31 WEG, dem Nießbrauch nach den §§ 1030 ff. BGB (§ 1030 BGB), der...mehr

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Grunddienstbarkeit (WEG) / 3 Entstehen/Begründung

In aller Regel liegt der Begründung einer Grunddienstbarkeit eine rechtsgeschäftliche Bestellung zugrunde. Sie wird nach § 873 BGB durch dinglichen Vertrag bestellt, dessen Grundlage in aller Regel eine vertraglich vereinbarte schuldrechtliche Bestellungsverpflichtung darstellt. Ein häufiger, insbesondere im Bereich des Wohnungseigentums äußerst praxisrelevanter Fall, ist di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken

Rz. 208 Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht nur "beim Kauf von Grundstücken" zu,[520] ggf. auch einer gemischten Schenkung,[521] und damit auch bei Grundstücksteilen oder Miteigentumsanteilen,[522] nicht jedoch bei Kaufverträgen über Wohnungseigentum, selbst wenn sämtliche Miteigentumsanteile einer Wohnanlage veräußert werden,[523] und auch bei einem Kaufvertrag, der erst d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Dingliches Vorkaufsrecht (§ 1094 BGB)

1. Wesen und Rechtsgrundlagen Rz. 204 Das dingliche Vorkaufsrecht gewährt dem Vorkaufsberechtigten das Recht, vom Verpflichteten das belastete Grundstück zu den gleichen Vertragsbedingungen zu kaufen, zu denen der Verpflichtete es an einen Dritten verkauft hat. Rechtsgrundlagen sind §§ 1094 ff., ergänzend §§ 463 ff. BGB. Rz. 205 Das dingliche Vorkaufsrecht ist eine dingliche B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Das Vorkaufsrecht im Grundbuchverfahren

Rz. 212 Gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 BauGB darf das GBA bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist. Die Gemeinde hat auf Antrag eines Beteiligten unverzüglich ein Zeugnis über Nichtbestehen oder Nichtausübung des Vorkaufsrechts auszustellen, das als Verzicht auf d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / XV. Vorkaufsrecht

Rz. 35 Zitat "Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für Max Bauer, geb. am 25.5.1967, München, (– oder: für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Moosach Bd. … Bl.… –); gem. Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …" Vorkaufsrecht sowohl bestellbar für eine bestimmte Person als auch subjektiv-dinglich. Ein für einen bestimmten Berechtigten und seinen Rech...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Gemeindliches Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB

1. Überblick Rz. 205 Das BauGB regelt in den §§ 24 ff. allgemeine und besondere Vorkaufsrechte zur Sicherung der Bauleitplanung, der Steuerung der Stadtentwicklung durch Ausnützen von Marktchancen und der Umschichtung und Umverteilung von Grundeigentum durch Bereitstellung von Bauland.[512] Für das Vorkaufsrecht sind drei Stufen, nämlich seine von bestimmten öffentlich-rechtl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Für jeden Berechtigten ein eigenes Vorkaufsrecht

Rz. 215 Zulässig sind mehrere Vorkaufsrechte für verschiedene Berechtigte, wenn die Vorkaufsrechte verschiedenen Rang haben.[808] Rz. 216 Mehrere Vorkaufsrechte sind auch im Gleichrang eintragungsfähig[809] und ohne Bedenken, wenn sie gemäß ihrer dinglichen Ausgestaltung bei der Ausübung nicht kollidieren können.[810] Wie bei ranggleichen Auflassungsvormerkungen[811] ist dies...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Vorkaufsrecht und Wiederkaufsrecht

I. Vorkaufsrechte und verwandte Rechtsformen 1. Arten von Vorkaufsrechten Rz. 202 Vorkaufsrechte lassen sich unter verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden:[773]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Ausnahmen vom Vorkaufsrecht der Gemeinde

Rz. 209 Das BauGB enthält in den §§ 24 Abs. 2 (Verkauf von Rechten nach dem WEG und von Erbbaurechten) und 26 BauGB (Verkauf an bestimmte Personen,[528] privilegierte Bedarfsträger oder zu bestimmten bauplanerischen oder städtebaulichen Zwecken) Ausnahmevorschriften, wonach ein Vorkaufsrecht entweder nicht besteht oder nicht ausgeübt werden darf. § 27 BauGB ermöglicht in bes...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Vorkaufsrechte

Rz. 1241 Ergänzend bzw. alternativ zu den Zustimmungserfordernissen kann der Gesellschaftsvertrag auch Vorkaufsrechte für die anderen Gesellschafter vorsehen. Diese Rechte können im Gesellschaftsvertrag weitgehend beliebig ausgestaltet werden. Das Vorkaufsrecht ist das Recht, den Gesellschaftsanteil zu erwerben, wenn ein Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil an einen Drit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Berechtigter des Vorkaufsrechts

Rz. 209 Das Vorkaufsrecht kann als subjektiv-persönliches und als subjektiv-dingliches Recht bestellt werden. Berechtigter des subjektiv-persönlichen Rechts kann jede erwerbsfähige natürliche und juristische Person sein; auch wenn sie bereits ein inhaltlich oder rangmäßig anderes Vorkaufsrecht am gleichen Grundstück hat.[790] Der Grundstückseigentümer selbst [791] kann nach de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Wirkungen des Vorkaufsrechts

Rz. 206 Dem Dritten gegenüber hat es die Wirkung einer Vormerkung zur Sicherung des durch und mit Ausübung des Vorkaufsrechts entstehenden Übereignungsanspruchs (§§ 1098 Abs. 2, 883 ff. BGB) und zwar gegenüber belastenden Verfügungen frühestens ab Eintritt des Vorkaufsfalles,[777] gegenüber der Übertragung des Eigentums aufgrund Kaufs schon mit der Entstehung und nicht erst ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 12. Erlöschen des Vorkaufsrechts

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Beispiele nicht eintragungsfähiger landesrechtlicher Vorkaufsrechte

Rz. 236 Landesrechtliche Vorkaufsrechte, die nicht eintragungsfähig sind, sind bspw.:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Arten von Vorkaufsrechten

Rz. 202 Vorkaufsrechte lassen sich unter verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden:[773]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Vorkaufsrechte

Rz. 204 In GmbH-Satzungen werden zum Schutz vor dem Eindringen fremder Dritter oftmals ausschließlich nicht näher ausgestaltete Vorkaufsrechte zugunsten der Mitgesellschafter vereinbart. Z.T. werden Vorkaufsrechte auch nur schuldrechtlich – im Rahmen von Beteiligungsverträgen oder Abreden zwischen den Gesellschaftern – vereinbart. Im Gegensatz zu der vorzugwürdigen statutari...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Nicht eintragungsfähige Vorkaufsrechte

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Vormerkungsfähigkeit des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 28 BauGB

Rz. 239 Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde nach BauGB ist nicht im Grundbuch eintragungsfähig, aber nach dem Eintritt des Vorkaufsfalles unter bestimmten Voraussetzungen vormerkungsfähig.[858] Wird das Vorkaufsrecht zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Preis ausgeübt, entsteht zwischen der Kommune und dem Eigentümer ein neuer Kaufvertrag, der durch Erklärung der Auflas...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Weitere bundes- und landesrechtliche Vorkaufsrechte

Rz. 213 Das in Konkurrenz zu den entsprechenden landesrechtlichen Vorkaufsrechten stehende[537] Vorkaufsrecht gem. § 66 BNatSchG begründet zwar anders als das nach den §§ 24 ff. BauGB keine "Grundbuchsperre", ist jedoch durch den Verweis in § 66 Abs. 3 S. 4 BNatSchG auf § 1098 Abs. 2 BGB wie ein vormerkungsgesicherter Anspruch durchsetzbar.[538] Landesrechtliche Vorkaufsrech...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Beispiele eintragungsfähiger landesrechtlicher Vorkaufsrechte

Rz. 237 Eintragungsfähig sind bspw.: Rz. 238 Es gibt gesetzliche Vorkaufsrechte, die beim Verkauf von Grundstücken der öffentlichen Hand zustehen, allen Voraussetzungen des dinglichen Vorkaufsrechts des...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Vorkaufsrechte und verwandte Rechtsformen

1. Arten von Vorkaufsrechten Rz. 202 Vorkaufsrechte lassen sich unter verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden:[773]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Gesetzliche Vorkaufsrechte

1. Eintragungsfähigkeit Rz. 233 Nach einer Meinung sind Gesetzliche Vorkaufsrechte nicht eintragungsfähig, weil sie kraft Gesetzes entstehen und keiner Eintragung bedürfen; Begründung wie für Verfügungsbeschränkungen öffentlichen Rechts (siehe § 1 Einl. Rdn 92). Sie sind nach anderer Ansicht dann eintragungsfähig, wenn sie allen Anforderungen eines dinglichen Vorkaufsrechts (§...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Sondervorschriften für preislimitierte Vorkaufsrechte

Rz. 211 Die Rechtslage nach Ausübung eines preislimitierten Vorkaufsrechts richtet sich nach den Sondervorschriften des § 28 Abs. 3 und 4 BauGB (Vorkaufsrecht gegen Enteignungsentschädigung bzw. zum Verkehrswert). Gemäß § 28 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB geht das Eigentum am Grundstück auf die Gemeinde über, wenn auf Ersuchen der Gemeinde und unter Vorlage der Unbedenklichkeitsbes...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Gesetzliche Vorkaufsrechte nach Landesrecht

Rz. 235 Ihre Rechtsgrundlagen sind Art. 64, 67, 109, 119 EGBGB.[854] Die Länder haben davon unterschiedlichen Gebrauch gemacht, teils zum privaten Schutz von Mitbeteiligten, teils zur Wahrung öffentlicher Interessen, z.B. am Wiederaufbau, Naturschutz, Landschaftsschutz, Denkmalschutz.[855]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Folgen der Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2 BauGB)

Rz. 210 Mit bescheidweiser Ausübung[529] des gesetzlichen Vorkaufsrechts kommt[530] zwischen der Gemeinde bzw. dem Dritten (§ 27a Abs. 2 BauGB) und dem Verkäufer (nicht mit dem Käufer) ein neuer selbstständiger Kaufvertrag unter den Bestimmungen (also auch mit dem Kaufpreis und allen sonstigen Verpflichtungen) zustande, die der Verkäufer mit dem Käufer vereinbart hat (§ 28 A...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 5. Verfügungsbeschränkungen und Vorkaufsrechte

Rz. 520 Über das Interesse an einer einheitlichen Stimmrechtsausübung hinaus besteht regelmäßig ein legitimes Interesse[663] der Familiengesellschafter, die Übertragung von Anteilen an familienfremde Dritte oder an Mitglieder eines anderen Familienstammes zu verhindern. Hierzu kann zum einen festgelegt werden, dass eine Verfügung über poolgebundene Anteile nur zugunsten eine...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / g) Vermerke über öffentlich-rechtliche Vorkaufsrechte

Rz. 92 Die Eintragungsfähigkeit solcher Vermerke ist umstritten und nicht für alle öffentlich-rechtlichen Vorkaufsrechte gleich zu beantworten (siehe § 6 Einl. Rdn 932 ff.).[194]mehr