Fachbeiträge & Kommentare zu Vorkaufsrecht

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Verbot unentgeltlicher Verfügungen

Rz. 17 Damit das Nachlassvermögen während der Dauer der Testamentsvollstreckung wertmäßig erhalten bleibt, erfolgt durch S. 3 ein Verbot unentgeltlicher Verfügungsgeschäfte. Es ähnelt dem Verfügungsverbot aus § 2113 Abs. 2 BGB. Somit ist der Testamentsvollstrecker nur dann zur unentgeltlichen Verfügung berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstan...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Sicherungsbedürfnis

Rz. 27 Im Gegensatz zur Auflassung nach § 925 Abs. 2 BGB ist die dingliche Erbteilsübertragung nach § 2033 Abs. 1 BGB nicht bedingungsfeindlich. Das dingliche Erfüllungsgeschäft kann gleichzeitig mit dem Kaufvertrag protokolliert werden, jedoch auflösend bedingt durch Ausübung des vorbehaltenen Rücktrittsrechts des Verkäufers bei Verzug des Käufers mit der Kaufpreiszahlung.[...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1975–199... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Ordnungsgemäße Verwaltung

Rz. 14 "Ordnungsgemäße" Verwaltung umfasst gem. Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 745 BGB alle Maßnahmen, die der Beschaffenheit des betreffenden Nachlassgegenstandes und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen entsprechen.[17] Die Frage der Ordnungsmäßigkeit ist an dem Verhalten einer verständigen Person in der gleichen Situation zu beurteilen.[18] Maßgebend ist der Standpun...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 10. Unterschied zwischen dinglichem und schuldrechtlichem Vorkaufsrecht

Rz. 294 Während das dingliche Vorkaufsrecht sowohl für den ersten Verkaufsfall als auch für mehrere oder für alle Verkaufsfälle bestellt werden kann, besteht das schuldrechtliche Vorkaufsrecht grundsätzlich nur für einen Verkaufsfall.[313] Die im Schuldrecht bestehende Vertragsfreiheit lässt es aber zu, ein Vermächtnis über ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht in der Weise zu...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 7. Inhalt des Vorkaufsrechts

Rz. 286 Der Erblasser kann das Vorkaufsrecht auflösend oder aufschiebend bedingen oder befristen, §§ 158, 163 BGB. Denkbar wäre beispielsweise, dass das Vorkaufsrecht nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eingeräumt wird, z.B. für den ersten Verkaufsfall innerhalb von fünf Jahren nach dem Todeszeitpunkt des Erblassers oder auch für alle Verkaufsfälle innerhalb von zehn Jahre...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Arten des Vorkaufsrechts

Rz. 277 Mit dem Vorkaufsrecht wird dem Vorkaufsberechtigten die Befugnis eingeräumt, den vorkaufsbelasteten Gegenstand zu denselben Bedingungen zu kaufen, zu denen ihn der Verpflichtete (= Vermächtnisbeschwerte) rechtswirksam an einen Dritten verkauft hat. Zwischen dem Vorkaufsberechtigten (= Vermächtnisnehmer) und dem Verpflichteten (= Erbe oder Hauptvermächtnisnehmer) komm...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 9. Erlöschen des Vorkaufsrechts

Rz. 290 Als beschränktes dingliches Recht kann das Vorkaufsrecht jederzeit durch Einigung und Eintragung aufgehoben werden, § 875 BGB. Zu seiner Löschung im Grundbuch sind die Löschungsbewilligung des Vorkaufsberechtigten (= Vermächtnisnehmer) gemäß § 19 GBO (in notariell beglaubigter Form, § 29 GBO) und ein Antrag gemäß § 13 Abs. 1 GBO entweder des Vorkaufsberechtigten oder...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 3. Entstehung des dinglichen Vorkaufsrechts

Rz. 281 Das dingliche Vorkaufsrecht ist ein beschränktes dingliches Recht, das zu seiner Entstehung der Einigung und Eintragung im Grundbuch bedarf, § 873 BGB. Formalrechtlich ist zur Eintragung die Bewilligung des Eigentümers (= Erbe oder Hauptvermächtnisnehmer) gemäß § 19 GBO in beglaubigter Form (§ 29 GBO) und ein Antrag entweder des Vorkaufsberechtigten oder des Eigentüm...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 4. Sicherung des schuldrechtlichen Vorkaufsrechts

Rz. 282 Bezieht sich das schuldrechtliche Vorkaufsrecht auf ein Grundstück, kann der bedingte Eigentumsübertragungsanspruch gemäß § 883 BGB durch Vormerkung gesichert werden. Hierzu bedarf es gemäß § 19 GBO der Eintragungsbewilligung des Eigentümers (in notariell beglaubigter Form gemäß § 29 GBO) und des Eintragungsantrags entweder des Eigentümers oder des Vorkaufsberechtigt...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 8. Ausübung des Vorkaufsrechts

a) Ausübung nur bei Abschluss eines Kaufvertrags Rz. 288 Wie bereist der Begriff verdeutlicht, kann das Vorkaufsrecht nur ausgeübt werden, wenn der Eigentümer über den vorkaufsbelasteten Gegenstand einen Kaufvertrag schließt. Die Ausübung ist also ausgeschlossen, wenn ein Ausstattungs-, Schenkungs- (auch gemischte Schenkung) oder ein Erbauseinandersetzungsvertrag geschlossen ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 6. Vorkaufsberechtigter

Rz. 284 Das Vorkaufsrecht kann zugunsten einer natürlichen oder juristischen Person bestellt werden. Wird das dingliche Vorkaufsrecht mehreren Personen eingeräumt, bestimmt § 472 BGB deren Gemeinschaftsverhältnis (§ 1098 Abs. 1 BGB). Nach diesen Vorschriften kann das Vorkaufsrecht nur insgesamt ausgeübt werden. Üben mehrere Berechtigte das Vorkaufsrecht aus, richtet sich ihr...mehr

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§ 15 Die Auflage / II. Anordnung eines Tuns oder Unterlassens

Rz. 15 Neben der Zuwendung eines Vermögensvorteils kann Inhalt einer Auflage auch ein Tun oder Unterlassen sein, ein Vermögensvorteil ist nicht unbedingt erforderlich.[35] Die klassischen Fälle einer Auflage sind z.B. die Anordnung einer Grabpflege sowie die Versorgung von Haustieren und die Herausgabe von Andenken an Freunde und Bekannte. Darüber hinaus kann Inhalt einer Au...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / a) Ausübung nur bei Abschluss eines Kaufvertrags

Rz. 288 Wie bereist der Begriff verdeutlicht, kann das Vorkaufsrecht nur ausgeübt werden, wenn der Eigentümer über den vorkaufsbelasteten Gegenstand einen Kaufvertrag schließt. Die Ausübung ist also ausgeschlossen, wenn ein Ausstattungs-, Schenkungs- (auch gemischte Schenkung) oder ein Erbauseinandersetzungsvertrag geschlossen wird. Ausnahmsweise kann sogar bei Abschluss ein...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / b) Mitteilung des Kaufvertrags

Rz. 289 Der Vorkaufsrechtsverpflichtete (= Eigentümer) hat nach Abschluss des Kaufvertrags mit dem Dritten dem Vorkaufsberechtigten den Inhalt dieses Kaufvertrags durch Übermittlung einer Vertragsabschrift unverzüglich mitzuteilen. Diese Mitteilung kann auch vom Dritten übernommen werden, § 469 BGB. Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss innerhalb der gesetzlichen Frist von zw...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 5. Belastungsobjekt

Rz. 283 Die Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts ist an einem Grundstück, an Miteigentumsanteilen an einem Grundstück, § 1095 BGB, an Wohnungs- und Teileigentum sowie an einem Erbbaurecht möglich. Mehrere Grundstücke können nicht mit einem einheitlichen Vorkaufsrecht belastet werden, vielmehr sind Einzelrechte an jedem einzelnen Grundstück zu bestellen.[309]mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Allgemeines

Rz. 276 Nicht selten ist es das Anliegen des Erblassers, einem Verwandten oder einer befreundeten Person das Recht einzuräumen, einen bestimmten Gegenstand, insbesondere ein Grundstück, für den Fall des Verkaufs durch den zunächst Bedachten erwerben zu können. Diese Rechtsfolge kann der Erblasser dadurch erreichen, dass er dem Begünstigten vermächtnisweise ein Vorkaufsrecht ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 11. Ankaufsrechtsvermächtnis

Rz. 298 Als Abwandlung des Vorkaufsrechts kann einem Vermächtnisnehmer auch das Ankaufsrecht eingeräumt werden, also das Recht, einen Nachlassgegenstand, insbesondere ein Grundstück, dann zu erwerben, wenn eine Veräußerung stattfindet, ohne dass es sich um einen Verkauf handelt. Insoweit kann mit dem Ankaufsrecht die Lücke geschlossen werden, die beim Vorkaufsrecht besteht, ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / Literaturtipps

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§ 8 Sachenrecht / IV. Vorkaufsrecht

Rz. 64 Das BGB kennt in §§ 463 ff. BGB ein schuldrechtliches und in §§ 1094 ff. BGB ein dingliches Vorkaufsrecht. Das dingliche Vorkaufsrecht kann nur an Grundstücken (sowie an Wohnungs-, Teileigentum und Erbbaurecht) bestellt werden, während das schuldrechtliche auch bzgl. beweglicher Sachen vereinbart werden kann. Das dingliche Vorkaufsrecht entsteht gem. § 873 BGB mit Eini...mehr

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Deutschland / 3. Miterbenvorkaufsrecht

Rz. 133 Soweit einer der Miterben seinen Anteil an einen Dritten verkauft, sind die übrigen Miterben gem. § 2034 BGB zum Vorkauf berechtigt. Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt zwei Monate und beginnt mit Zugang der Mitteilung über den abgeschlossenen Vertrag (§ 469 BGB) bei jedem der übrigen Miterben.[110] Die Mitteilung muss den Inhalt des Vertrages richt...mehr

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§ 8 Sachenrecht / E. Fragen und Antworten

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Estland / 5. Erbengemeinschaft und Aufteilung der Erbschaft

Rz. 57 Wenn mehrere Erben[36] die Erbschaft angenommen haben, gehört sie ihnen gesamthänderisch. Auf das Gesamthandseigentum finden Regelungen zum Miteigentum[37] Anwendung, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Die Verpflichtungen aus der Erbschaft und die Kosten für die Beerdigung, für den Unterhalt von Familienmitgliedern des Erblassers, für die Inventur und die Verw...mehr

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Katalonien / 1. Die Erbengemeinschaft

Rz. 87 Die Erbengemeinschaft hatte in Katalonien in der Vergangenheit keine besondere Bedeutung, da das traditionelle Testament die Alleineinsetzung des erstgeborenen Kindes mit umfassendem Nießbrauchsrecht zugunsten des überlebenden Ehegatten und Vermächtnisse zur Auszahlung der Pflichtteile der übrigen Kinder des Testierenden beinhaltete. In Rechtsprechung und Lehre setzt ...mehr

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§ 8 Sachenrecht / A. Einführung

Rz. 1 Das Sachenrecht ist im 3. Buch des BGB (§§ 854–1296) sowie in einigen Nebengesetzen (Wohnungseigentumsgesetz – WEG – und Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG) geregelt. Während es bei den Regelungen des Schuldrechts (2. Buch des BGB) um das Verhältnis von Personen untereinander , also deren Rechtsbeziehungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnissen geht, ist Geg...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / VII. Patto di famiglia

Rz. 179 Der in Art. 768 bis ff. c.c. (mit Gesetz Nr. 55 vom 14.2.2006 eingeführt) geregelte patto di famiglia als Vertrag unter Lebenden erleichtert nunmehr die lebzeitige Unternehmensnachfolge,[270] die wegen des strengen italienischen Pflichtteilsrechts (= Ausgleichungs- und Herabsetzungspflicht des Unternehmensnachfolgers im Fall des Todes des Erblassers) und des Verbots ...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 22 V

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§ 8 Sachenrecht / 1. Aufbau des Grundbuchs

Rz. 66 Wie bereits angedeutet, werden die Grundstücke in einem besonderen Register, dem sog. Grundbuch verzeichnet. Für jedes Grundstück wird dabei ein besonderes Grundbuch angelegt. Zuständig für die Führung des jeweiligen Grundbuchs ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das betreffende Grundstück liegt, funktionell werden die Grundbücher dort von den Rechtspflegern/-innen ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. Struktur der Erbengemeinschaft

Rz. 257 Wird der Erblasser von mehr als einer Person beerbt, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Es besteht zwischen den Miterben aber keine Gesamthand; es gelten vielmehr die allgemeinen sachenrechtlichen Regelungen der Bruchteilsgemeinschaft (Art. 1110–1116 c.c. bzw. Art. 713 ff. c.c.). Jeder Erbe kann über seinen Erbanteil oder einen Teil desselben allein verfügen (Art. ...mehr

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§ 4 Nachlassbezogene Verfüg... / F. Der Erbschaftskauf

Rz. 86 Wegen der im Erbrecht vorgesehenen besonderen Folgen des Erbschaftskaufs für den Käufer (Haftung des Käufers für Nachlassverbindlichkeiten) wurde in der Literatur vielfach ein untrennbarer Zusammenhang mit dem Erbstatut unterstellt, der notwendigerweise eine erbrechtliche Qualifikation verlange.[65] Dieses Argument kann schon deswegen wenig überzeugen, weil auch ein K...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Unpfändbarkeit bei höchstpersönlichen Ansprüchen

Rz. 7 Unpfändbar sind höchstpersönliche Ansprüche: Anspruch auf Beratungsleistungen (BGH, WM 2013, 572 = ZIP 2013, 586 = ZInsO 2013, 547; vgl. auch Rn. 6 "Dienstleistungsansprüche"); Ehelicher Unterhaltsanspruch gem. § 1360a BGB (LG Frankenthal, NJW-RR 2001, 1012; LG Braunschweig, Rpfleger 1997, 394); Ausnahme: bei Sonderbedarf wie z. B. einer notwendigen ärztlichen Behandlung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Vertragliche Vereinbarung

Tz. 13 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Die Tätigkeit, die die Parteien im Rahmen einer gemeinschaftlichen Vereinbarung ausführen, ist gem. IFRS 11.5 in einer vertraglichen Vereinbarung zu regeln. Der Vertrag ist somit eine konstitutive Bedingung. Tz. 14 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 IFRS 11.B2 enthält keine Formvorschriften hinsichtlich der vertraglichen Vereinbarung. In der Regel werd...mehr

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ZErb 08/2019, Löschung eines vererblichen Vorkaufsrechtes des Vorerben im Grundbuch

Leitsatz Ist im Grundbuch für einen Vorerben ein vererbliches Vorkaufsrecht eingetragen, so genügt für die Löschung des Vorkaufsrechtes dann nicht nur die Zustimmung sowohl des Vor- als auch des Nacherben, wenn Nacherben die leiblichen Abkömmlinge des Vorerben sein sollen und nicht auszuschließen ist, dass weitere leibliche Abkömmlinge hinzutreten. , OLG MünchenBeschluss vom ...mehr

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ZErb 08/2019, Löschung eine... / Leitsatz

Ist im Grundbuch für einen Vorerben ein vererbliches Vorkaufsrecht eingetragen, so genügt für die Löschung des Vorkaufsrechtes dann nicht nur die Zustimmung sowohl des Vor- als auch des Nacherben, wenn Nacherben die leiblichen Abkömmlinge des Vorerben sein sollen und nicht auszuschließen ist, dass weitere leibliche Abkömmlinge hinzutreten. , OLG MünchenBeschluss vom 26. Febr...mehr

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ZErb 08/2019, Löschung eine... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung (§ 18 Abs. 1 GBO) ist statthaft (§ 71 Abs. 1, § 73 GBO). Die Vertretungsbefugnis des Notars im Beschwerdeverfahren folgt schon aus dem Umstand, dass er die maßgeblichen Grundbucherklärungen beurkundet oder beglaubigt hat (§ 15 Abs. 2 GBO). Er hat bei Beschwerdeeinlegung alle Beteiligten vertreten; in seinem Beschwerdeschreiben ha...mehr

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ZErb 08/2019, Löschung eine... / Sachverhalt

Vormals waren nach Erbauseinandersetzung vom 14.4.1978 die Brüder L. und J.G. als Eigentümer von Grundbesitz zu je % im Grundbuch eingetragen. Sie hatten sich gegenseitig ein dingliches Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle eingeräumt, das vererblich aber sonst nicht übertragbar sein sollte. In Abteilung II wurde daher am 2.10.1978 unter lfd. Nr. 4 ein Vorkaufsrecht für alle ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 51 [Autor/Stand] Die Frage, was zu der wirtschaftlichen Einheit des bebauten Grundstücks gehört, wird nicht in § 146 BewG beantwortet, sondern in § 138 Abs. 3 Satz 2 BewG. Dort wird Bezug genommen auf § 70 BewG. Danach ist jedes Grundstück eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens (§ 70 Abs. 1 BewG). Der Begriff des Grundstücks bestimmt sich nicht nach dem Zivilrec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.2 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Rz. 173 Konzessionen sind öffentlich-rechtliche Befugnisse zur Ausübung einer Tätigkeit, die dem Staat vorbehalten ist (echte Konzessionen, insbesondere im Monopolbereich) oder für die der Staat meist zu Überwachungszwecken ein Verleihungsrecht besitzt (Güterfernverkehr, Omnibuslinien, Versorgungsunternehmen). Darüber hinaus werden als "Konzessionen" auch einfache gewerberec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.5 Einzelfälle der Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 257a In folgenden weiteren Fällen sind RAP zu bilden: Bei "Koppelungsgeschäften" wird ein verbilligtes Wirtschaftsgut hingegeben, um eine langfristige Kundenbindung zu erreichen (verbilligte Überlassung von Mobilfunkgeräten bei Abschluss eines längerfristigen Mobilfunkdienstleistungsvertrags; verbilligte Lieferung eines Receivers bei Abschluss eines Pay-TV-Vertrags; verbi...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 31 Der Erwerb eines Erbanteils (mit Grundstück oder Erwerbsgeschäft) durch den Minderjährigen

Rz. 257 Der Erwerb eines Erbanteils durch den Minderjährigen, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter, bedarf im Grundsatz keiner familiengerichtlichen Genehmigung gem. § 1643 BGB, denn das Gesetz, insbesondere §§ 1821, 1822 BGB, stellt solches Erfordernis nicht auf. Mit dem Erwerb eines Erbanteils ist die Haftung gegenüber den Nachlassgläubigern verbunden (§ 2382 BGB). D...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.2.2 Grunderwerbsteuer

Während die Umsatzsteuer grundsätzlich an die Übertragung des Eigentums bei Kaufverträgen anknüpft, geht das Grunderwerbsteuergesetz den umgekehrten Weg: Diese Steuerart entsteht in der Regel nicht erst bei Eigentumsübertragung, sondern Anknüpfungspunkt ist der Abschluss des Kaufvertrags oder eines anderen schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts, das den Anspruch auf Übereignung b...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.1 Grunderwerbsteuergesetz

Nach dem Grunderwerbsteuergesetz entsteht die Steuer in der Regel nach § 1 Nr. 1 i. V. m. 14 GrEStG mit dem Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages, z. B. Kaufvertrag, der einen Anspruch auf Übereignung des Eigentums begründet. Nicht entscheidend ist zunächst, ob es zu einer Übereignung des Grundvermögens kommt; maßgebend für die Besteuerung ist allein die Begründung der s...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 6.3.1 Abtretung zu Lebzeiten

Die Abtretung des Gesellschaftsanteils kann an Voraussetzungen geknüpft sein, z. B. von der Genehmigung der Gesellschaft abhängig gemacht werden.[1] Auch Vorkaufsrechte zugunsten der anderen Gesellschafter sind üblich und zulässig. Nach § 15 Abs. 5 GmbHG kann die Abtretung des Gesellschaftsanteils an weitere Voraussetzungen geknüpft sein (Eigenschaften des Erwerbers und/ode...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 6. Kaufvertragliche Verjährung von Ansprüchen

Rz. 528 Für kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche gilt grds. eine Verjährungsfrist von zwei Jahren gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB, es sei denn, der Mangel besteht in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist – dann gilt nach § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wirtschaftliche Einheit

Rz. 46 [Autor/Stand] Die Höhe des Grundstückswerts ist vom Bewertungsgegenstand abhängig. Nach § 70 Abs. 1 BewG, der auch für die Bedarfsbewertung anzuwenden ist (vgl. § 138 Abs. 3 Satz 2 BewG), ist Bewertungsgegenstand das Grundstück i.S. des Bewertungsgesetzes . Bei der Frage, was zur wirtschaftlichen Einheit des Grundstücks gehört, kommt es nicht auf das Zivilrecht, sonder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützige GmbH / 2 Gestaltung eines gemeinnützigen Gesellschaftsvertrags

Neben den zwingenden Mindestinhalten des Gesellschaftsvertrags (Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Stammeinlagen, Gesellschafter laut § 3 GmbHG) sind bei der Gestaltung einer gemeinnützigen GmbH-Satzung zusätzliche Regelungen zu berücksichtigen. Hierbei enthält die Anlage 1 zu § 60 AO die aus steuerlichen Gründen notwendigen Bestimmungen. Daneben sind Regelungen insbeson...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Anteilserwerb (durch ... / Zusammenfassung

Begriff GmbH-Anteile sind frei übertragbar. Im Gesellschaftsvertrag können Verkaufserschwernisse (Zustimmungserfordernisse, Ankaufsrechte), oder Vorkaufsrechte (an Mit-Gesellschafter) vereinbart werden. Dem gegenüber stehen die Rechte, Pflichten und Beschränkungen, die für den Erwerber einer GmbH gelten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden s...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zustimmung zur Veräußerung: Widerruf

Leitsatz Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung bedarf, wird eine erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist. Normenkette WEG § 12; BGB § 183 Das Problem In einer Wohnungseigentumsanlage ist eine Veräußerungsbeschr...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Leasinggeschäfte

Rz. 127 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Bei Leasinggeschäften ist zu unterscheiden, ob der Gegenstand der Vereinbarung auf die bloße Vermietung oder auf die Übertragung von Gütern gerichtet ist. Die Abgrenzung ist im uUStG nicht geregelt. Nach einer Veröffentlichung der Finanzverwaltung sowie der Prüfungspraxis hat sich allerdings die folgende umsatzsteuerliche Behandlung durchges...mehr

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§ 9 Prozessführung, Erbsche... / V. Vorkaufsrecht, § 2034 BGB

Rz. 61 Das Vorkaufsrecht ist gem. § 473 BGB nicht übertragbar und daher auch nicht pfändbar, §§ 857, 851 ZPO.mehr