Fachbeiträge & Kommentare zu Vorkaufsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Satzungsstrenge/Mindestinhalt

Rz. 785 Im Rahmen des Gründungsprotokolls ist die Satzung der AG festzustellen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 AktG).[2458] § 23 Abs. 3, Abs. 4 AktG bestimmt den Mindestinhalt der Satzung. Nach § 23 Abs. 5 Satz 1 AktG kann die Satzung von den Vorschriften des Gesetzes nur abweichen, wenn dies ausdrücklich zugelassen ist. Gem. § 23 Abs. 5 Satz 2 AktG sind ergänzende Bestimmungen zulässig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Gestaltung des Gesellschaftsvertrages

Rz. 1447 Die Fähigkeit der Vereinigung zur Anpassung an die wirtschaftlichen Bedingungen ist dadurch zu gewährleisten, dass ihren Mitgliedern weitgehende Freiheit bei der Gestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen sowie der inneren Verfassung der Vereinigung gelassen wird (aus den Erwägungsgründen). Auch nach dem auf den Gründungsvertrag subsidiär anwendbaren nationalen Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Zivilrechtliche Überlegungen

Rz. 208 Aus zivilrechtlicher Sicht ist die Unterbeteiligung v.a. dann interessant, wenn jemand ohne direkte Beteiligung wirtschaftlich am Ergebnis der Hauptgesellschaft beteiligt werden soll. Die Unterbeteiligung bietet eine Form mittelbarer Unternehmensteilhabe, die immer dann bedeutsam wird, wenn eine unmittelbare Gesellschaftsbeteiligung nicht möglich oder nicht gewollt i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Gesetzlicher Güterstand des BGB

Rz. 95 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363–1390 BGB) hält die Vermögen der Ehegatten bzw. eingetragener Lebenspartner[240] völlig getrennt (§ 1363 Abs. 2 S. 1 BGB). Nach Beendigung der Ehe erfolgt ein Zugewinnausgleich (§§ 1371 ff. BGB). Jeder Ehegatte hat allein die uneingeschränkte Verfügungsmacht über sein bei Eheschließung vorhandenes und nachher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Satzungsdurchbrechung

Rz. 1674 Eine "Satzungsdurchbrechung" liegt vor, wenn die Hauptversammlung für eine konkrete Einzelsituation durch Beschluss bewusst von der Satzung abweicht, diese selbst aber unverändert lässt.[4331] Nichtig sind derartige Beschlüsse, wenn sie zustandsbegründend wirken sollen und die Formalien einer regulären Satzungsänderung nicht beachten.[4332] Aber auch dann, wenn sich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Einzelfälle

Rz. 74 Steht einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Berichtigungsanspruch zu, so ist der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG beschwerdeberechtigt.[278] Hat das Grundbuchamt dagegen bei einem Wohnungseigentum einen Eigentumswechsel unter Verstoß gegen eine durch die Teilungserklärung begründete rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung (§ 12 WEG) eingetragen, so ist die B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Internationaler Handels... / 1. Kaufverträge über Waren

Rz. 12 Das UN-Kaufrecht gilt gem. Art. 1 Abs. 1 CISG ausschließlich für Kaufverträge über Waren. Bestimmte Gegenstände werden in Art. 2 und Art. 3 vorgenommen. Rz. 13 In Anlehnung an Art. 30 und Art. 53 CISG ist ein Kaufvertrag typischerweise durch folgende Pflichten der Vertragsparteien charakterisiert:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Belastung eines realen Grundstücksteils

Rz. 10 Wird ein realer Grundstücksteil mit Grundpfandrechten, Erbbaurechten, Vorkaufsrechten, Reallasten, Dauerwohn- bzw. Dauernutzungsrechten nach § 31 WEG belastet,[22] so ist dieser Teil grundbuchmäßig zu verselbstständigen, d.h. er ist nach Teilung als ein selbstständiges Grundstück einzutragen. Das Gleiche gilt, wenn ein solches Recht an dem realen Grundstücksteil gelös...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Beschränkbarkeit bestimmter Rechte

Rz. 7 a) Für Nießbrauchrechte, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, subjektiv-persönliche Vorkaufsrechte, Grundpfandrechte, Pfandrechte an verpfändungsfähigen Grundstücksrechten und subjektiv-persönliche Reallasten sowie Vormerkungen und Widersprüche gilt das im Bereich des § 23 GBO (siehe § 23 GBO Rdn 6 ff.) zur Zulässigkeit der zeitlichen Beschränkung jener Rechte Ausg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Tatsächliche Vorgänge

Rz. 77 Tatsächliche Vorgänge wie Geburt, Verheiratung, Tod, Ehescheidung, Erreichung eines bestimmten Lebensalters – hier erfolgt der Nachweis durch standesamtliche Urkunden (auch wenn diese zunächst für andere Zwecke erteilt waren[207]) oder beglaubigte Auszüge aus Geburten-, Familien- und Sterbebüchern. Aus dem Personalausweis/Reisepass soll hingegen das Geburtsdatum nicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Vormerkungen

Rz. 19 Vormerkungen, denen die endgültige Eintragung gefolgt ist, werden dadurch nicht gegenstandslos; vielmehr ist zu prüfen, ob die Aufrechterhaltung der Vormerkungseintragung im Einzelfall erforderlich ist.[64] So unterliegt eine Auflassungsvormerkung trotz der Eintragung der Auflassung nicht der Löschung, wenn das Grundstück zwischen der Eintragung der Vormerkung und der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 7. Verschiedenheit zwischen dem dinglichen und dem schuldrechtlichen Vorkaufsrecht

Rz. 128 Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht kann nur für einen Verkaufsfall bestellt werden. Im Gegensatz dazu ist bei einem dinglichen Vorkaufsrecht die Bestellung für den ersten, für mehrere oder für alle Verkaufsfälle möglich.[271] Aufgrund der schuldrechtlichen Vertragsfreiheit kann bei dem schuldrechtlichen Vorkaufsrecht auch vermächtnisweise ein Vorkaufsrecht für alle V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Überblick zum Vorkaufsrecht

Rz. 26 Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an der Erbengemeinschaft, gewährt § 2034 Abs. 1 BGB den übrigen Miterben ein Vorkaufsrecht. Hierdurch können die Miterben den Eintritt Außenstehender in die Gemeinschaft verhindern, um die Zuordnung des Nachlasses an die Erbengemeinschaft zu erhalten, und die Auseinandersetzung oder das Fortbestehen der Gemeinschaft zu erleichtern od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / II. Vorkaufsrecht bei Verkauf eines Miterbenanteils, § 2034 BGB

Rz. 25 Ein Miterbe darf alleine über seinen Anteil (oder einen Bruchteil davon) am gesamten Nachlass verfügen (§ 2033 Abs. 1 S. 1 BGB), nicht hingegen über einzelne Nachlassgegenstände (§ 2040 Abs. 1 BGB). Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft ist in §§ 2371 ff. BGB geregelt. Für den Fall des Verkaufs gewährt § 2034 BGB den Miterben ein Vorkaufsrecht. 1. Überblick zum V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 4. Vorkaufsberechtigter und Inhalt des Vorkaufsrechts

Rz. 125 Die Bestellung des Vorkaufsrechts kann zugunsten einer natürlichen oder einer juristischen Person erfolgen. Wird das dingliche Vorkaufsrecht mehreren Personen eingeräumt, so bestimmt § 472 BGB deren Gemeinschaftsverhältnis (§ 1098 BGB). Danach kann das Vorkaufsrecht nur gemeinsam ausgeübt werden. Nach der gemeinschaftlichen Ausübung geht der Eigentumsübertragungsansp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Entstehung des dinglichen und die Sicherung des schuldrechtlichen Vorkaufsrechts

Rz. 124 Das dingliche Vorkaufsrecht bedarf als beschränkt dingliches Recht zu seiner Entstehung der Einigung und Eintragung gem. § 873 BGB im Grundbuch. Bezieht sich das schuldrechtliche Vorkaufsrecht auf ein Grundstück, so kann der bedingte Eigentumsübertragungsanspruch gem. § 883 BGB durch eine Vormerkung gesichert werden. Beide – schuldrechtliches und dingliches Vorkaufsr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Arten des Vorkaufsrechts

Rz. 123 Das Vorkaufsrecht kann entweder schuldrechtlich (§§ 463 ff. BGB) oder dinglich (§§ 1094–1104 BGB) sein. Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht kann sich auf unbewegliche oder bewegliche Sachen und Rechte beziehen, während das dingliche Vorkaufsrecht nur an Grundstücken, an Miteigentumsanteilen an einem Grundstück, an Wohnungs- und Teileigentum sowie an einem Erbbaurecht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 6. Erlöschen des Vorkaufsrechts

Rz. 127 Das Vorkaufsrecht kann als beschränkt dingliches Recht jederzeit durch Einigung und Eintragung gem. § 875 BGB aufgehoben werden. Zur Löschung im Grundbuch wird gem. § 19 GBO die Löschungsbewilligung des Vermächtnisnehmers gem. § 29 GBO in notarieller Form und ein Antrag gem. § 13 Abs. 1 GBO entweder des Vorkaufsberechtigten oder des Eigentümers benötigt. Wurde das Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 29 Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts beginnt für jeden Vorkaufsberechtigten individuell mit Zugang der Mitteilung über den Abschluss des Kaufvertrages.[78] Diese Mitteilung hat gem. § 469 Abs. 1 S. 1 BGB unverzüglich (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB) durch den veräußernden Miterben zu erfolgen. Die Frist beginnt jedoch gleichfalls, wenn der Käufer den Miterben von dem Vert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / 3. Nach Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 32 Bei Ausübung des Vorkaufsrechts treten die Miterben in den geschlossenen Erbteilskaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein, § 464 Abs. 2 BGB. Da das Vorkaufsrecht lediglich schuldrechtlich wirkt, erwerben die Miterben im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses einen Anspruch auf Übertragung des Erbteils.[92] Sie haben dem Käufer einen etwaig bereits bezahl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 5. Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 126 Nach dem Wortlaut kann das Vorkaufsrecht nur ausgeübt werden, wenn der Eigentümer über den vorkaufsbelasteten Gegenstand einen Kaufvertrag abschließt. Die Ausübung ist demnach ausgeschlossen, wenn ein Ausstattungs-, Schenkungs- oder Erbauseinandersetzungsvertrag geschlossen wird. Selbst bei einem Verkauf mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht an einen gesetzlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / IV. Verkauf eines Miterbenanteils

Rz. 329 Der beurkundende Notar eines Erbteilkaufvertrages muss auf das Vorkaufsrecht gem. §§ 17, 20 BeurkG der Erben hinweisen,[625] nicht hingegen auf die Ausübungsfrist von zwei Monaten.[626] Rz. 330 Anders sieht es beim Rechtsanwalt aus, der einen vorkaufsberechtigten Erben vertritt und von einem zum Vorkauf berechtigenden Verkauf erfährt: Praxishinweis Hier muss der Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Einführung

Rz. 122 Manchmal ist es das Anliegen des Erblassers, einem Verwandten oder einer befreundeten Person das Recht einzuräumen, einen bestimmten Gegenstand (z.B. ein Grundstück) für den Fall des Verkaufs durch den zunächst Bedachten erwerben zu können. Dies kann der Erblasser dadurch erreichen, dass er dem Begünstigten im Wege eines Vermächtnisses ein Vorkaufsrecht an diesem Geg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / IX. Ankaufsrechtvermächtnis

Rz. 130 Das Ankaufsrecht schließt die Lücke, die beim Vorkaufsrecht besteht, weil dort nur der Fall des Verkaufs abgedeckt wird. Als Abwandlung des Vorkaufsrechts kann dem Bedachten vermächtnisweise das Ankaufsrecht zugewendet werden, um einen Gegenstand des Nachlasses – insbesondere ein Grundstück – dann zu erwerben, wenn eine Veräußerung stattfindet, ohne dass ein Verkauf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 4. Erfüllung eines Vorkaufsrechtvermächtnisses

Rz. 154 Das dingliche Vorkaufsrecht bedarf als beschränkt dingliches Recht beim Vorkaufsrechtvermächtnis zu seiner Entstehung der Einigung und Eintragung im Grundbuch gem. § 873 BGB. Für die Eintragung im Grundbuch ist die Bewilligung des Eigentümers (= Erbe oder Hauptvermächtnisnehmer) gem. § 19 GBO in beglaubigter Form (§ 29 GBO) und ein Antrag entweder des Vorkaufsberecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Internationales Erbrecht / I. Überblick

Rz. 80 Auch Fragen, die im Zusammenhang mit der Erbengemeinschaft stehen, bestimmen sich nach dem Erbstatut.[173] Die nachfolgende alphabetisch gegliederte Auflistung gibt einen Überblick darüber, welche Spezifika der Erbengemeinschaft sich insbesondere nach dem Erbstatut des Erblassers bestimmen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / II. Notar

Rz. 359 Der Geschäftswert für die notarielle Beurkundung des Verfügungsvertrages über den Miterbenanteil bestimmt sich nach § 102 Abs. 1 GNotKG. Danach ist der Wert des Vermögens oder der Wert des entsprechenden Bruchteils des Vermögens maßgebend. Verbindlichkeiten des Erblassers werden abgezogen, jedoch nur bis zur Hälfte des Wertes des Vermögens. Vermächtnisse und Auflagen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers im Aktivprozess

Rz. 309 Der Testamentsvollstrecker ist nicht Vertreter der Erben oder des Nachlasses. Ebenso ist er nicht Treuhänder für die Erben. Das private Amt ist dem Testamentsvollstrecker durch den Erblasser übertragen worden, so dass er es Kraft eigenen Rechts fremdnützig nach dem Gesetz und unabhängig vom Willen des Erblassers ausübt.[381] Als Träger eines eigenen Amtes hat er gege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Ertragsteuer

Rz. 337 Wird ein Erbteil verschenkt, entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse.[633] Wir der Erbteil verkauft, so hat der Käufer Anschaffungskosten und der veräußernde Miterbe einen Veräußerungserlös.[634] Der Käufer haftet neben dem ursprünglichen Miterben für entstehende Steuern, § 2382 Abs. 1 S. 1 BGB. Auch die das Vorkaufsrecht gem. § 2034 BGB ausübenden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Grundsatz

Rz. 89 Das Anwartschaftsrecht ist veräußerbar. Auf die Veräußerung finden die §§ 2033 f., 2371, 3285 BGB Anwendung.[106] So ist sowohl für das Verpflichtungs- als auch das Verfügungsgeschäft notarielle Beurkundung notwendig. Nach § 2034 Abs. 1 BGB haben sowohl die Mitnacherben und bei deren Fehlen der Vorerbe ein Vorkaufsrecht, das innerhalb von zwei Monaten ausgeübt werden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / VII. Übertragung der Erbteile auf einen Miterben

Rz. 301 Die Auseinandersetzung kann auch durch Übertragung sämtlicher Miterbenanteile gem. § 2033 BGB auf einen Miterben vollzogen werden. Sobald sich sämtliche Miterbenanteile der Erbengemeinschaft in einer Person vereinigen, erlischt die Erbengemeinschaft. Der Vertrag, mit dem sich die Erben zur Übertragung verpflichten, ist formfrei möglich, da es sich um einen Auseinande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Zwangsvollstreckung in einen Miterbenanteil

Rz. 184 Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist nicht pfändbar, § 859 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, 2. Fall ZPO. Jedoch kann der Anteil eines Miterben am Nachlass gem. § 859 Abs. 2 ZPO gepfändet werden. Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung hindert die Pfändung nicht.[433] Nach Pfändung und Überweisung kann der Pfändungsgläubiger dann seinerseits die Auseinandersetzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / b) Gegenstand und Form der Verfügung

Rz. 17 Der Anteil am Nachlass wird durch die Erbquote bestimmt, mit der ein Miterbe am Nachlass beteiligt ist. Über diesen Anteil kann der Miterbe verfügen, so lange auch nur noch ein einziger Nachlassgegenstand vorhanden und die Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist.[35] Als Minus zur Verfügung über den gesamten Anteil kann der Erbe auch über einen Bruchteil s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Reichweite der Verfügungsbeschränkung

Rz. 299 Die Verfügungsbefugnis der Erben wird nur so weit durch die Testamentsvollstreckung eingeschränkt, wie die Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers reicht (vgl. §§ 2208 Abs. 1, 2217 BGB). Kann der Testamentsvollstrecker selbst wegen einer Interessenkollision bzw. § 181 BGB nicht über den Nachlassgegenstand verfügen, kann seinerseits der Erbe verfügen, sofern d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 338 Der veräußernde Miterbe bleibt auch nach der Veräußerung Schuldner der Erbschaftsteuer, § 20 Abs. 1 ErbStG. Der Erwerber haftet daneben gem. § 20 Abs. 3 ErbStG bis zur Auseinandersetzung mit dem erworbenen Erbanteil, selbst wenn im Innenverhältnis zwischen Käufer und Miterbe etwas andere geregelt sein mag. Dies gilt auch bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Mite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Annahme und Führung des... / B. Erstkontakt und Terminvereinbarung

Rz. 2 In der Regel setzt sich der "potentielle" Mandant vorab telefonisch mit der Rechtsanwaltskanzlei in Verbindung, um einen Termin mit dem Rechtsanwalt zu vereinbaren. Bereits im Rahmen dieses ersten telefonischen Kontaktes ist es sinnvoll, Informationen zum Inhalt der möglichen Beauftragung sowie der Dringlichkeit einer Terminsvereinbarung durch die Kanzleimitarbeiter ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Vermächtnis

Rz. 42 Mit einem Vermächtnis[41] kann der Erblasser einem anderen einzelne Vermögensgegenstände zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen (§ 1939 BGB).[42] Im Unterschied zum Erben erwirbt der Vermächtnisnehmer den Gegenstand nicht unmittelbar vom Erblasser. Er erlangt vielmehr nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung dieses Gegenstandes (§ 2174 BGB). Der Vermächt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Verbot unentgeltlicher Verfügungen

Rz. 210 Damit das Nachlassvermögen während der Dauer der Testamentsvollstreckung wertmäßig erhalten bleibt, normiert § 2205 S. 3 BGB ein Verbot unentgeltlicher Verfügungsgeschäfte. Es ähnelt dem Verfügungsverbot aus § 2113 Abs. 2 BGB. Somit ist der Testamentsvollstrecker nur dann zur unentgeltlichen Verfügung berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder einer auf Ans...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 78 Die Regelung in § 2038 Abs. 1 S. 1 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 1 BGB. Der Begriff der "Verwaltung" ist weit und umfassend zu verstehen: Er umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen, die zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzungen und Bestreitung laufender Verbindlichkeiten des Nachlasses er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Verbindlichkeiten aus Auflagen

Rz. 107 [Autor/Stand] Zu den Auflagen i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG zählen die vom Erblasser angeordneten Auflagen (§ 1940 BGB i.V.m. §§ 2194 BGB). Solche liegen vor, wenn der Erblasser durch Testament den Erben oder einem Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichtet, ohne einem anderen ein Recht auf diese Leistung zuzuwenden (zu Auflagen bei Schenkungen s. § 7 ErbStG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer veräußern einen kleinen Teil des in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücks an das Ehepaar X. In der Kaufvertragsurkunde bewilligen sie und das Ehepaar, "das Sondereigentum samt den dazugehörigen Rechten an dem vertragsgegenständlichen Grundbesitz … aufzuheben". Die Beteiligten legen dar, davon auszugehen, es gebe keinen Vorkaufsfall, obwohl einem V an s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 1 Leitsatz

Der Berechtigte eines dinglichen Vorkaufsrechts an einem Wohnungseigentum wird durch die reale Teilung des Grundstücks vor Eintritt des Vorkaufsfalls in seiner dinglichen Rechtsstellung nicht berührt, da sich das Vorkaufsrecht an dem abgeschriebenen, neuen Grundstück fortsetzt. Infolgedessen erfordert die Realteilung für sich genommen nicht die Zustimmung des dinglich Vorkau...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Berechtigte eines dinglichen Vorkaufsrechts an einem Wohnungseigentum werde durch die reale Teilung des Grundstücks vor Eintritt des Vorkaufsfalls in seiner dinglichen Rechtsstellung nicht berührt, da sich das Vorkaufsrecht an dem abgeschriebenen, neuen Grundstück fortsetze. Infolgedessen erfordere die Realteilung für sich genommen nicht die Zustimmung des di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wohnungseigentum wird durch einen Teilungsvertrag oder eine Teilungserklärung begründet. Dort wird u. a. bestimmt, wie viele Wohnungs- und/oder Teileigentumsrechte es gibt. Ferner wird bestimmt, wie groß die Miteigentumsanteile sind, die dem Sondereigentum an einer Wohnung (§ 1 Abs. 2 WEG) oder dem Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauleitplanung: Aufgabe und... / 1 Begriff und Aufgabe der Bauleitplanung

Wichtig! Vorrang vor Eigentümerdispositionen Die in den Bauleitplänen enthaltenen öffentlich-rechtlichen Regelungen überlagern das private Eigentum der Grundstückseigentümer und begrenzen sie in ihren Dispositionsmöglichkeiten. Über die Verwertbarkeit eines Grundstücks und damit auch über seinen Marktwert lässt sich daher nur dann eine endgültige Aussage treffen, wenn bekann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Änderungen notariell beurkundeter Verträge: wieder beurkundungspflichtig?

Zusammenfassung Bestimmte wirtschaftlich wichtige Verträge bedürfen nach deutschem Recht der notariellen Beurkundung, insbesondere Verträge über die Übertragung von GmbH-Anteilen und Immobilien. Wenn solche Verträge nachträglich geändert werden, stellt sich die Frage, ob die Änderungen erneut notariell zu beurkunden sind oder nicht. Typische Juristenantwort: Es kommt darauf ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.4 Zeitpunkt der Veräußerung und Zeitpunkt der Anschaffung

Rz. 111 Für die Berechnung der Fristen gem. § 23 Abs. 1 EStG ist die Bestimmung des Zeitpunkts der Veräußerung und des Zeitpunkts der Anschaffung von wesentlicher Bedeutung. Nach h. M. und nach ständiger Rspr. muss sowohl für den Zeitpunkt der Veräußerung als auch für den Zeitpunkt der Anschaffung das Rechtsgeschäft zugrunde gelegt werden, mit dem alle bindenden Abmachungen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.1 Grundsatz

Rz. 84 § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung der genannten Wirtschaftsgüter (vgl. Rz. 28ff.) innerhalb der genannten Fristen (Rz. 80ff.) voraus. Rz. 85 Der Begriff der Anschaffung nach § 23 EStG ist i. S. d. § 6 EStG und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Es ist der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG; früher auch Spekulationsgeschäfte), auch als Problem der Steuerlatenz in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich ("latente Steuer")

Rz. 702 Private Veräußerungsgeschäfte,[463] früher auch Spekulationsgeschäfte genannt, gehören systematisch zu den sonstigen Einkünften und werden deshalb hier dargestellt. Sie haben im Kontext zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Der BGH[464] hat in einem obiter dictum zur latenten Steuerlast (zukünftige s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung zu entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen

Rz. 108 [Autor/Zitation] Als "entgeltlich erworben" gelten Vermögensgegenstände, deren Wert am Markt durch einen entgeltlichen Erwerbsvorgang objektiv bestätigt wurden (sog. Marktobjektivierung bzw. Markttest; vgl. Anzinger in HHR, § 5 EStG Rz. 1830 [12/2021]; Hennrichs in MünchKomm. BilR, § 248 HGB Rz. 43; Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht9, 90). Durch den ent...mehr