Fachbeiträge & Kommentare zu Vorkaufsrecht

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / I. Kosten des Notariats

Rz. 20 Für das Beurkundungsverfahren fällt eine 2,0 Gebühr nach der Nr. 21100 KV GNotKG an, Tabelle B, mindestens ein Betrag i.H.v. 120 EUR.[88] Dies gilt auch für die Beurkundung eines Überlassungsvertrags.[89] Ein Überlassungs- und ein Verzichtsvertrag auf die Pflichtteilsergänzung betreffen verschiedene Beurkundungsgegenstände, § 86 Abs. 2 GNotKG. Der Geschäftswert des Kau...mehr

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§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / 2. Gebühren und Geschäftswerte, bezogen auf die Ziffern VI–VII des Musters Rdn 13

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / VII. Vertragliche Bestimmungen über die Einräumung eines Vorrechts für den Erbbauberechtigten auf Erneuerung des Erbbaurechts nach Zeitablauf, § 2 Nr. 6 ErbbauRG

Rz. 86 Im Zusammenhang mit dem Vorrecht des Erbbauberechtigten auf Erneuerung des Erbbaurechts nach dessen Zeitablauf, das Gegenstand der Regelung in § 2 Nr. 6 ErbbauRG ist, erwähnen die Motive das "Interesse einer fortdauernden ordnungsgemäßen Instandhaltung des Bauwerks".[755] Gemeint ist das Interesse des Erbbauberechtigten an seinem Bauwerk, nachdem das Erbbaurecht abgel...mehr

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§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / E. Eintragungen im Grundbuch

Rz. 14 Die Eintragungsweise ist in den §§ 13, 6 GBV geregelt. Weil eigene Erbbaugrundbücher existieren, vgl. § 54 GBV, müssen die Vereinigungsvorgänge jeweils parallel gebucht werden, sowohl in den beteiligten Grundstücksgrundbüchern als auch in den betroffenen Erbbaugrundbüchern. Besonderheiten ergeben sich daraus, dass die zu vereinigenden Erbbaurechte stets und die zu ver...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 23 Der Erwerber tritt – lediglich – in die vermögensrechtliche Position des veräußernden Miterben und wird nicht anstelle des Veräußernden Miterbe,[46] da er keine Rechtsbeziehung zum Erblasser hat. Er übernimmt vom Miterben die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses[47] und ihn treffen auch die Beschränkungen und Beschweru...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 3. Verwaltung

Rz. 10 In einer Gesamthandsgemeinschaft bildet das Nachlassvermögen in der Regel Sondervermögen, welches vom Eigenvermögen der Miterben separiert ist. Damit einher geht oftmals auch, dass über die Nachlassgegenstände nur gemeinsam, d.h. mit Zustimmung aller Erben, verfügt werden kann. Rz. 11 ▪ Bosnien Herzegowina In Bosnien-Herzegowina dürfen die Mitglieder der Erbengemeinscha...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / VIII. Vertragliche Bestimmungen über die Verpflichtung des Grundstückseigentümers, das Grundstück an den jeweiligen Erbbauberechtigten zu verkaufen, § 2 Nr. 7 ErbbauRG

Rz. 89 Die historische Verankerung ist im sog. "Halberstädter Erbbaurecht"[761] zu suchen, in den Erbbaurechtsverträgen der Stadt Halberstadt, die standardmäßig eine Verpflichtung des Grundstückseigentümers enthielten, das Grundstück an den jeweiligen Erbbauberechtigten zu verkaufen, was die Matrix für die Regelung in § 2 Nr. 7 ErbbauRG lieferte. Die Verpflichtung trifft all...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 39 Für die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Übertragungsanspruchs ist eine 0,5 Eintragungsgebühr zu erheben, Nr. 14150 KV GNotKG, Tabelle B, bemessen nach dem Kaufpreis, § 47 S. 1 GNotKG. Rz. 40 Die Eintragung einer Buchgrundschuld löst eine 1,0 Eintragungsgebühr nach Nr. 14121 KV GNotKG, Tabelle B, aus, die Eintragung einer Briefgrundschuld dagegen eine 1,3 ...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / I. Überblick

Rz. 83 Auch Fragen, die im Zusammenhang mit der Erbengemeinschaft stehen, bestimmen sich nach dem Erbstatut.[176] Die nachfolgende alphabetisch gegliederte Auflistung gibt einen Überblick darüber, welche Spezifika der Erbengemeinschaft sich insbesondere nach dem Erbstatut des Erblassers bestimmen:mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / VI. Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung

Rz. 29 Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ist die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht[85] statthaft, § 58 FamFG,[86] die von den Grundstückseigentümern innerhalb der verkürzten Beschwerdefrist von zwei Wochen beim Amtsgericht [87] einzulegen ist, § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG.[88] Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten.[89...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / D. Übertragung der Erbteile auf einen Miterben

Rz. 89 Die Auseinandersetzung kann auch durch Übertragung sämtlicher Miterbenanteile gem. § 2033 BGB auf einen Miterben vollzogen werden. Sobald sich sämtliche Miterbenanteile der Erbengemeinschaft in einer Person vereinigen, erlischt die Erbengemeinschaft. Der Vertrag, mit dem sich die Erben zur Übertragung verpflichten, ist formfrei möglich, da es sich um einen Auseinander...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / II. Mitwirkung des Grundstückseigentümers

Rz. 5 Wegen der Teilaufhebung ist der Anwendungsbereich des § 26 ErbbauRG eröffnet und die Notwendigkeit der Eigentümermitwirkung gegeben.[15] In der Praxis besteht eine Mitwirkungspflicht auch deshalb, weil regelmäßig der Erbbauzins verteilt und das Vorkaufsrecht des Grundstückseigentümers eingeschränkt wird.[16] Eine Mitwirkungspflicht resultiert überdies daraus, dass das ...mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / III. Genehmigung nach Gemeinderecht und Baugesetzbuch

Rz. 48 Vgl. § 4 Rdn 142, zur Begründung eines Untererbbaurechts zugunsten einer Kommune ist die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen,[162] sofern der Untererbbaurechtsvertrag als kreditähnliches Rechtsgeschäft zu werten ist. Dies ist der Fall, sofern der Untererbbaurechtsvertrag die Verpflichtung der Kommune begründet, einen Untererbbauzins zu zahlen.[163] In ...mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / I. Eintragung im Grundbuch

Rz. 54 Für das Untererbbaurecht wird von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt angelegt,[178] ein Erbbaugrundbuch, § 14 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG,[179] das sinnvollerweise als Untererbbaugrundbuch zu bezeichnen ist,[180] um Verwechslungen mit dem Obererbbaugrundbuch zu vermeiden und das Verhältnis zwischen Ober- und Untererbbaurecht abzubilden. Das Untererbbaurecht lediglich a...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / b) Rechtsstellung des ausscheidenden Miterben

Rz. 133 Die formale Erbenstellung des Ausscheidenden bleibt auch nach dem Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft im Übrigen unberührt.[168] Dem Miterben steht mit der Abschichtung jedoch kein Vorkaufsrecht nach § 2034 BGB und kein Verwaltungs- und Verfügungsrecht i.S.d §§ 2038 ff. BGB zu. Der Ausgeschiedene haftet unbeschränkt gem. § 2058 BGB.[169] Der ausgeschiedene Miterbe ...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / E. Belastung mit anderen Rechten und Beschränkungen der Zweiten Abteilung

Rz. 12 Daneben kann das Erbbaurecht auch mit einem Nießbrauch, einer Reallast, einem Vorkaufsrecht, einer Vormerkung, einer Regelung nach § 1010 BGB,[22] einem Widerspruch, einer Verfügungsbeschränkung, einem Dauerwohn- und -nutzungsrecht[23] sowie einem Erbbaurecht[24] belastet werden. Die Nutzungshemisphäre des Erbbaurechts berühren diese Rechte nicht, lediglich das Untere...mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 59 Für die Eintragung des Untererbbaurechts fällt eine volle Gebühr an, Nr. 14121 KV GNotKG, ebenfalls berechnet nach den §§ 43, 52, 49 Abs. 2 GNotKG (vgl. oben, Kosten des Notariats, Rdn 57). Notarielle und grundbuchamtliche Geschäftswertermittlung verlaufen synchron, weshalb das Grundbuchamt an die Bewertung des Notariats anknüpfen kann. In Bayern und Bremen kommt die K...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / I. Die Eintragungen im Grundstücksgrundbuch im Einzelnen

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / V. Vertragliche Heimfallbestimmungen, § 2 Nr. 4 ErbbauRG

Rz. 73 Ferner können Bestimmungen über den Heimfall getroffen werden. Nach § 2 Nr. 4 ErbbauRG [559] kann die Verpflichtung des Erbbauberechtigten, das Erbbaurecht beim Eintritt bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer zu übertragen,[560] vertragsmäßiger Inhalt des Erbbaurechts werden. Der Grundstückseigentümer kann auch verlangen, dass das Erbbaurecht auf eine...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / C. Dingliche Übertragung und Grundbuchvollzug

Rz. 6 Die Bestimmung in § 11 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG sieht die Anwendung des allgemeinen Grundstücksrechts vor, nimmt jedoch die Anwendung des § 925 BGB ausdrücklich aus, was eine formlose Einigung bedeuten würde.[9] Die Übertragung folgt der "Übertragung sonstiger dinglicher Rechte an Grundstücken"[10] und erfordert Einigung und Eintragung, § 873 BGB.[11] Dass dennoch nicht di...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Aufsätze

Amann, Erbbauzinslose kommunale Erbbaurechte infolge Ersitzung?, DNotZ 2017, 328 Becker, Das Erbbaurecht in der Insolvenz des Erbbauberechtigten – Teil 1: Grundlagen des Erbbaurechts, InsbürO 2023, 142 Bittl, Vergünstigte Erbbaurechte als kommunales Instrument der Wohnraumförderung, ErbbauZ 2024, 98 Boemke/Purrmann, Ausschluss des Entschädigungsanspruchs des Erbbauberechtigten ...mehr

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§ 7 Verlängerung eines Erbb... / I. Muster: Verlängerung des Erbbaurechts sowie Neuregelung der Erbbauzinsreallast

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.2: Formulierungsvorschlag Verlängerung eines Erbbaurechts „UVZ-Nr. / VERLÄNGERUNG DES ERBBAURECHTS SOWIE NEUREGELUNG DER ERBBAUZINSREALLAST Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / F. Bürgerliches Gesetzbuch

Rz. 18 Zentraler Punkt bei der Regelung der Erbengemeinschaft war die Wahl zwischen der deutschrechtlichen Gesamthandschaft und der römisch-gemeinrechtlichen Bruchteilsgemeinschaft. Beide Systeme mussten nicht nur in der Theorie gegeneinander abgewogen werden. Es lagen auch Erfahrungen aus dem künftigen Geltungsbereich des BGB vor: Im preußischen Allgemeinen Landrecht[72] un...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / b) Nacherben und ihr Nacherbenanwartschaftsrecht

Rz. 13 Bereits mit dem Tod des Erblassers hat auch der Nacherbe eine eigene erbrechtliche Rechtsstellung. Er ist mit Blick auf seine künftige Erbenstellung Inhaber eines Anwartschaftsrechts an der Erbschaft.[29] Rz. 14 Vorbehaltlich anderweitiger Anordnungen des Erblassers ist die Nacherbenanwartschaft vererblich und übertragbar (§ 2108 Abs. 2 BGB).[30] Mitnacherben und Allei...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / 2. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 53 Für die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Erbbaurechtsaufhebung ist eine 0,5 Gebühr zu erheben, Nr. 14150 KV GNotKG , berechnet aus dem Wert des Erbbaurechts, § 45 Abs. 3 GNotKG.[222] Der Wert eines Erbbaurechts beträgt 80 Prozent der Summe aus den Werten des belasteten Grundstücks und darauf errichteter Bauwerke, § 49 Abs. 2 GNotKG. Die Doppe...mehr

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§ 8 Belastung eines Erbbaur... / 2. Eigentümerzustimmung zur Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.4: Formulierungsvorschlag Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten (ohne Rangrücktritt) ZUSTIMMUNG DES GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMERS ZUR BELASTUNG DES ERBBAURECHTS 1. Erbbaurecht und Grundstück Im Erbbaugrundbuch der Gemarkung _________________________, Blatt __________...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / III. Die Anlegung neuer Erbbaugrundbücher

Rz. 23 Hinweis: Aufschrift „Amtsgericht München Grundbuch von Max-Vorstadt Blatt 10980 (Erbbaugrundbuch)“ Rz. 24mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / a) Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 113 Der Erwerber des Erbteils wird kein Miterbe,[138] er tritt lediglich in die vermögensrechtliche Position des Miterben ein und übernimmt von diesem die verfügungsgegenständlichen Vermögensrechte sowie die mit der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses verbundenen Pflichten.[139] Beispiel Als Pflichten gehen auf den Erwerber des Erbteils beispielsweise alle de...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / H. DDR

Rz. 28 In der DDR galt bis zum Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches (ZGB) am 1.1.1976 das Bürgerliche Gesetzbuch weitgehend fort.[108] Das Erbrecht blieb also zunächst unverändert. Änderungen insbesondere im Familienrecht (Adoption, uneheliche Kinder etc.) wirkten sich auf das Erbrecht indirekt aus.[109] Das ZGB von 1976 war insgesamt deutlich einfacher gefasst als das BGB. Er...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / 1. Anlegung von Wohnungs- und Teilerbbaugrundbücher

Rz. 27 Für jeden Miterbbaurechtsanteil wird von Amts wegen ein eigenes Grundbuch angelegt, § 30 Abs. 3 S. 1 WEG,[178] ein Wohnungserbbaugrundbuch bzw. ein Teilerbbaugrundbuch,[179] je nachdem, ob Gegenstand des Sondereigentums zu Wohnzwecken oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume sind, § 30 Abs. 1 WEG. Notwendigerweise entstehen die Wohnungs- und Teilerbbaurechte erst mit ...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 2. Verwaltung

Rz. 45 ▪ Bulgarien Jedem Erben steht nach bulgarischem Erbrecht das Recht zu, die in den Nachlass fallenden Gegenstände zu nutzen. Unzulässig ist es hingegen, einen anderen Miterben vollständig von der Nutzung auszuschließen oder aber in seiner Möglichkeit zur Nutzung einzuschränken. Möglich ist jedoch der Gebrauchsentzug gegen Zahlung eines Ausgleichsbetrags an die vom Gebra...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / D. Checkliste im Einzelnen/Unterlagen für den Vollzug im Grundbuch

Rz. 13 Um einen Erbbaurechtskauf im Grundbuch vollziehen zu können, müssen die formellen Erfordernisse der folgenden Checkliste erfüllt sein:mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 3. Auflösung und Beendigung

Rz. 53 ▪ Bulgarien/Kroatien Sowohl in Bulgarien als auch in Kroatien kann jeder Miterbe zu jeder Zeit die Auseinandersetzung des Nachlasses verlangen. Zu beachten ist jedoch in Kroatien, dass erst die Erbteile festgestellt sein müssen.[142] In beiden Ländern besteht zudem der Anspruch, im Falle des Auftretens von Streitigkeiten die ordentlichen Gerichte anzurufen. Dieser Ansp...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / 2. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 32 Die Löschung eines Erbbaurechts löst eine Festgebühr i.H.v. 25 EUR aus, Nr. 14143 KV GNotKG. Das Erbbaugrundbuch wird von Amts wegen geschlossen, § 16 ErbbauRG, eine gesonderte Schließungsgebühr ist nicht zu erheben (mangels Gebührentatbestandes). Für die Eintragung der reallastartigen Entschädigungsforderung fällt eine volle Gebühr nach der Nr. 14121 KV GNotKG an. Das...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / V. Erfordernisse im Einzelnen (Checkliste): rechtsgeschäftliche Aufhebung vor Zeitablauf

Rz. 42 Um die Aufhebung eines Erbbaurechts im Grundbuch vollziehen zu können, müssen die folgenden formellen Voraussetzungen [198] gegeben sein:mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / X. Vereinbarungen nach §§ 5–8 ErbbauRG: Zustimmungsvorbehalt für die Veräußerung oder Belastung des Untererbbaurechts

Rz. 38 Nach § 5 Abs. 1 ErbbauRG kann ein Veräußerungszustimmungserfordernis zum Inhalt des Erbbaurechts erklärt werden, ein Zustimmungsvorbehalt für die Veräußerung des Erbbaurechts. Vereinbart werden kann ferner, dass der Erbbauberechtigte zur Belastung des Erbbaurechts mit einem Grundpfandrecht oder einer Reallast die Zustimmung des Grundstückseigentümers benötigt, § 5 Abs...mehr

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§ 9 Anpassung des Erbbauzin... / II. Nachträgliche Versteigerungsfestigkeit, § 9 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ErbbauRG

Rz. 8 Die Regelungsmaterie in § 9 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ErbbauRG sieht als Option das Bestehenbleiben der Erbbauzinsreallast vor.[32] Die Versteigerungsfestigkeit[33] der Erbbauzinsreallast zählt nicht bereits automatisch zum standardisierten Inhalt des Rechts, erfordert vielmehr eine ausdrückliche Aufnahme in den Inhalt des Rechts,[34] sei es originär, bei Bestellung der Erbbau...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / 3. Teilung des Erbbaurechts

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / II. Die Eintragungen im "alten" Erbbaugrundbuch

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / D. Eintragung im Grundbuch (Grundstücks- und Erbbaugrundbuch; Anlegung neuer Erbbaugrundbücher)

Rz. 17 Die Teilung eines Erbbaurechts löst eine Vielzahl von Eintragungen aus, vorzunehmen im Grundstücks- und im Erbbaugrundbuch. Daneben ist für jedes aus der Teilung hervorgegangene Erbbaurecht ein eigenes Erbbaugrundbuch anzulegen, § 14 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG.[74] Die in der Grundbuchpraxis zuweilen anzutreffende Kennzeichnung im Bestandsverzeichnis als "Geteiltes Erbbaure...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / VI. Muster

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Formulierungsvorschlag Aufhebung eines Erbbaurechts vor Zeitablauf „UVZ-Nr. / Aufhebung eines Erbbaurechts Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / 9

Auf einen Blick Bei Erbfällen mit deutsch-malaysischem Bezug hat sich gezeigt, dass es in rechtlicher Hinsicht nach Maßgabe des deutschen oder malaysischen Kollisionsrechts häufig in der Rechtsanwendung zu einer Nachlassspaltung kommen wird. Den damit einhergehenden Schwierigkeiten und der insofern zu erwartenden längeren Verfahrensdauer kann mit einer vorausschauenden Nachl...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / 2. Geschäftswert

Rz. 27 Richtigerweise ist nicht der volle Wert des Erbbaurechts nach § 49 Abs. 2 GNotKG maßgeblich (80-prozentiger Wert des bebauten Erbbaugrundstücks), sondern nur ein Teilwert (20 bis 30 Prozent) hiervon, der nach § 36 Abs. 1 GNotKG zu bestimmen ist.[79] Hinzu kommt als weitere Veränderung die Verteilung des Erbbauzinses, die in kapitalisierter Form zu Buche schlägt, § 52 ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / c) Satzungsänderungen (Kernbereich der Mitgliedschaft)

Rz. 195 Aufgrund der personenrechtlichen Elemente der Mitgliedschaftsrechte des Gesellschafters entspricht es nicht nur bei den Personengesellschaften, sondern auch bei der GmbH einem gefestigten gesellschaftsrechtlichen Grundsatz, dass Eingriffe in den Kernbereich der Mitgliedschaft nur mit Billigung des betreffenden Gesellschafters vorgenommen werden können. Hierdurch wird...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / 1. Maßnahmen der Verwaltung

Rz. 147 Der Begriff der "Verwaltung" des Nachlasses ist im BGB nicht definiert. Nach einhelliger Meinung umfasst er alle rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen, die zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung von Nutzungen und Bestreiten der laufenden Verbindlichkeiten des Nachlasses erforderlich oder geeignet sind.[178] Rz. 148 Keine Maßnahmen de...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / C. Mittelalter

Rz. 6 Das Verwandtenerbrecht blieb auch nach der fränkischen Zeit bestehen, selbst wenn die alten Bindungen der Hausgemeinschaft und der Sippe zurückgingen.[16] Das germanische Recht kannte keine gewillkürte Erbfolge. Eine "Vergabung von Todes wegen" wurde erst nach und nach möglich, zunächst nur zugunsten der Kirche.[17] Verfügungen von Todes wegen wurden in der Form des "K...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 53 Der Begriff der "Verwaltung" (des Nachlasses) ist im BGB nicht definiert. Über die Reichweite des Begriffes in § 2038 BGB herrscht keine Einigkeit. Insbesondere ist es schwierig zu beurteilen, welche Verfügungen die Rechtsprechung abweichend von § 2040 (gemeinschaftliche Verfügung) im Rahmen der Mehrheits- oder sogar Einzelverwaltung für möglich hält. Einigkeit besteh...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / aa) Anwendbares materielles Recht bei Fehlen einer letztwilligen Verfügung

(1) Anwendungsbereich des Distribution Act 1958 Hat der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen (Sec. 8 Distribution Act 1958 ["DA"]), bestimmt sich das anwendbare Erbrecht nach Sec. 4 DA. Nach Sec. 2 DA ist der Anwendungsbereich des Gesetzes jedoch all jenen nicht eröffnet, die sich zum Islam bekennen. Stirbt ein muslimischer Erblasser ohne Testament, richtet sich...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / IV. Zwei Hemisphären

Rz. 9 Für das Wohnungs- und Teilerbbaurecht gelten die Vorschriften des WEG entsprechend, § 30 Abs. 3 S. 2 WEG i.V.m. §§ 1–29 WEG, weshalb "doppelte Rechtsbeziehungen"[42] zu konstatieren sind, zwei Hemisphären. Das sind zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Grundstückseigentümer und den Wohnungs- und Teilerbbauberechtigten, also Bestimmungen, die sich aus dem Erbbaure...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 5. Zustimmungsvorbehalt für die Veräußerung des Erbbaurechts, § 5 Abs. 1 ErbbauRG

Rz. 101 Nach der Konzeption des § 5 Abs. 1 ErbbauRG beschränkt sich der Gestaltungsraum auf die Veräußerung des Erbbaurechts, was allerdings für die Vertragspraxis nicht die Notwendigkeit zur Auffächerung des Veräußerungsbegriffs impliziert. Vielmehr reicht es aus, die Veräußerung des Erbbaurechts unter Zustimmungsvorbehalt zu stellen. Der Hinweis, dass auch die Veräußerung ...mehr