Fachbeiträge & Kommentare zu Vorkaufsrecht

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 5.1 Vorkaufsrecht der Gesellschafter

Aus der beschriebenen Interessenlage heraus (5) wird die Übertragung von Geschäftsanteilen i. d. R. an die Zustimmung der Gesellschafterversammlung geknüpft (sog. Vinkulierung). Ferner sind die Gesellschafter häufig an einem Ankauf des Geschäftsanteils interessiert, den der ausscheidewillige Gesellschafter abgeben will. Daher berücksichtigt der Satzungsvorschlag ein Vorkaufs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 5.2 Musterformulierung: Veräußerung/Belastung von Geschäftsanteilen

Praxis-Beispiel Veräußerung/Belastung von Geschäftsanteilenmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gründung einer GmbH / 3 Übersicht: Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Praxis-Beispiel Obligatorische (= zwingende) Regelungen (fettgedruckt), fakultative (= wahlweise) Regelungen Firma Name + Zusatz "GmbH" Vertretungsregelung Sitz Gegenstand des Unternehmens Betrag des Stammkapitals (mindestens 25.000 EUR) Beirat bzw. fakultativer Aufsichtsrat Betrag der Stammeinlage eines jeden Gesellschafters (Unterscheidung zwischen Bar- und Sacheinlage) Mehrheitse...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / Zusammenfassung

Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste deutsche Rechtsform für Gesellschaften. Ihr Reiz für unternehmerisch Tätige liegt vor allem in der grundsätzlichen Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Zum anderen ermöglicht die Flexibilität dieser Gesellschaftsform einen maßgeschneiderten Zuschnitt der Satzung (= des Gesellschaftsvertrags) auf die Bedürfnisse und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / V. Vorkaufsrecht, § 2034 BGB

Rz. 62 Das Vorkaufsrecht ist gem. § 473 BGB nicht übertragbar und daher auch nicht pfändbar, §§ 857, 851 ZPO.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / 1. Überblick zum Vorkaufsrecht

Rz. 32 Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an der Erbengemeinschaft, gewährt § 2034 Abs. 1 BGB den übrigen Miterben ein Vorkaufsrecht. Hierdurch können die Miterben den Eintritt Außenstehender in die Gemeinschaft verhindern, um die Zuordnung des Nachlasses an die Erbengemeinschaft zu erhalten und die Auseinandersetzung oder das Fortbestehen der Gemeinschaft zu erleichtern ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Immobilien in der Erbe... / 7. Vorkaufsrecht der Miterben

Rz. 125 Überträgt ein Miterbe seinen Erbteil an einen Dritten, sind die übrigen Miterben der Erbengemeinschaft vor dem Eindringen unliebsamer Dritter in die Erbengemeinschaft zumindest teilweise dadurch geschützt, dass ihnen § 2034 BGB beim Verkauf des Erbteils an einen Dritten ein Vorkaufsrecht einräumt. Erfolgt die Übertragung des Erbteils an einen Miterben, entsteht kein V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Vorkaufsrecht bei Verkauf eines Miterbenanteils, § 2034 BGB

Rz. 31 Ein Miterbe darf alleine über seinen Anteil (oder einen Bruchteil davon) am gesamten Nachlass verfügen (§ 2033 Abs. 1 S. 1 BGB), nicht hingegen über einzelne Nachlassgegenstände (§ 2040 Abs. 1 BGB), siehe Rdn 13 ff. Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft ist in §§ 2371 ff. BGB geregelt. Für den Fall des Verkaufes gewährt § 2034 BGB den Miterben ein Vorkaufsrecht....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Mietrecht / VIII. Besonderheit: Vorkaufsrecht

Rz. 59 Nach § 577 Abs. 4 BGB geht das Vorkaufsrecht, das dem Mieter nach der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung zusteht, auf die Personen über, die nach § 563 BGB in das Mietverhältnis eintreten. Anknüpfungspunkt für die Regelung ist der Mietvertrag. Im Umkehrschluss führt dies dazu, dass der Erbe oder die Erbengemeinschaft dieses Vorkaufsrecht nicht ausübe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Betreuung und Vorsorge... / V. Vorkaufsrecht

Rz. 18 Zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 2034 BGB (vgl. § 4 Rdn 31–38) gilt das zum Erwerb eines Erbteils Ausgeführte: Es wird auf den Inhalt des übertragenen Anteils abgestellt werden müssen, was regelmäßig zu einer Genehmigungspflicht führen wird.[21]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / II. Subjektiv-dingliche Vorkaufsrechte, wechselseitig

Rz. 137 Die engen wirtschaftlichen Beziehungen, die zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten geknüpft sind, legen es nahe, einen weiteren Schritt zu gehen und an die Bestellung wechselseitiger Vorkaufsrechte zu denken.[1061] Soweit ersichtlich, zählen Vorkaufsrechte zwischenzeitlich zum Kanon, der im Rahmen einer Erbbaurechtsbestellung eingehalten wird.[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / 2. Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 34 Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts beginnt für jeden Vorkaufsberechtigen individuell mit Zugang der Mitteilung über den Abschluss des Kaufvertrages.[73] Diese Mitteilung hat gem. § 469 Abs. 1 S. 1 BGB unverzüglich (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB) durch den veräußernden Miterben zu erfolgen. Die Frist beginnt jedoch gleichfalls, wenn der Käufer den Miterben von dem Vertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / H. Muster Erbbaurechtsvertrag und Gesamterbbaurechtsvertrag

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. / BESTELLUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / F. Erbbauzinsreallast; wechselseitige Vorkaufsrechte

I. Subjektiv-dingliche Erbbauzinsreallast, § 9 ErbbauRG Rz. 130 Die Vereinbarung einer Erbbauzinsreallast ist eng mit der Ausrichtung des Erbbaurechts verknüpft,[973] obgleich der Erbbauzins nicht zum Inhalt des Erbbaurechts zählt, sondern eine Belastung des Erbbaurechts darstellt.[974] Die Praxis kennt Fälle, in denen der Erbbauzins deutlich unter der üblichen Verzinsung lie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Begründung eines Unter... / H. Muster Untererbbaurechtsvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.3: Formulierungsvorschlag Untererbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ BESTELLUNG EINES UNTERERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind gleichzeitig vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Begründung von Wohnung... / VIII. Muster Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht durch Vorratsteilung nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG; Muster Erbbaurechtsbegründung und Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht in einer Urkunde

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.1: Formulierungsvorschlag Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten, §§ 30 Abs. 2, 8 WEG UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ AUFTEILUNG EINES ERBBAURECHTS IN WOHNUNGS- UND TEILERBBAURECHTE GEM. §§ 30 ABS. 2, 8 WEG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Ausübung des Vorkaufsrechts aus § 2034 BGB

Rz. 54 Das Vorkaufsrecht des Miterben nach § 2034 BGB kann nur der Erbteilstestamentsvollstrecker ausüben (str.),[96] denn auch dieses Recht fließt aus dem Nachlass und unterliegt deshalb der umfassenden Verwaltung durch den Testamentsvollstrecker. Der belastete Miterbe kann jedoch seine Haftung für die Kaufpreisschuld auf den Nachlass beschränken. Bei Fehlentscheidungen haf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / D. Muster: Vereinigung von Erbbaurechten

Rz. 13 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Formulierungsvorschlag Vereinigung von Erbbaurechten „UVZ-Nr./ VEREINIGUNG VON ERBBAURECHTEN UND GRUNDSTÜCKEN; ÄNDERUNG DES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in ________________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Übertragung eines Erbba... / E. Muster Erbbaurechtskaufvertrag; Muster Erbbaurechtsüberlassungsvertrag; Muster Zustimmung des Grundstückseigentümers

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtskaufvertrag „UVZ-Nr./ ERBBAURECHTSKAUFVERTRAG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Teilung eines Erbbaure... / C. Muster (Urkundsentwurf)

Rz. 16 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.1: Formulierungsvorschlag Teilung eines Erbbaurechts „UVZ-Nr. / TEILUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Begründung eines Unter... / I. Kosten des Notariats

Rz. 57 Im Falle der vertraglichen Bestellung eines Untererbbaurechts fällt eine 2,0 Gebühr an, Nr. 21100 KV GNotKG, mindestens ein Betrag i.H.v. 120 EUR. Der Geschäftswert für die Bestellung des Untererbbaurechts ist nicht nach § 36 Abs. 1 GNotKG zu schätzen, sondern richtet sich nach den §§ 97, 43, 52, 49 Abs. 2 GNotKG. Demnach sind zwei Werte zu ermitteln und gegenüberzuste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Begründung von Wohnung... / IV. Zustimmung Drittberechtigter?

Rz. 16 Gleiches gilt grundsätzlich für Drittberechtigte, für Realgläubiger, die am Erbbaurecht eingetragen sind.[92] Die Vorratsteilung bewirkt keine Verschlechterung ihrer Rechtsposition, keine Änderung des Vertragsgegenstandes oder der Haftung.[93] Aus der Erbbauzinsreallast entsteht beispielsweise eine Gesamtreallast, die sich an allen Wohnungs- und Teilerbbaurechten fort...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / I. Kosten des Notariats

Rz. 162 Im Falle der vertraglichen Bestellung eines Gesamterbbaurechts fällt eine 2,0 Gebühr an, Nr. 21100 KV GNotKG, mindestens ein Betrag i.H.v. 120 EUR,[1149] im Falle der einseitigen Bestellung durch den Grundstückseigentümer[1150] (Eigentümergesamterbbaurecht) dagegen eine 1,0 Gebühr, Nr. 21200 KV GNotKG,[1151] mindestens ein Betrag i.H.v. 60 EUR.[1152] Der Geschäftswer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / 3. Nach Ausübung des Vorkaufrechts

Rz. 37 Bei Ausübung des Vorkaufsrechts treten die Miterben in den geschlossenen Erbteilskaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein, § 464 Abs. 2 BGB. Da das Vorkaufsrecht lediglich schuldrechtlich wirkt, erwerben die Miterben im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses einen Anspruch auf Übertragung des Erbteils.[87] Sie haben dem Käufer einen etwaig bereits bezahl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Übertragung eines Erbba... / B. Grundgeschäft

Rz. 3 Übertragen wird das Erbbaurecht grundsätzlich wie ein Grundstück.[2] Das Verpflichtungsgeschäft bedarf der notariellen Beurkundung,[3] § 11 Abs. 2 ErbbauRG i.V.m. § 311b Abs. 1 BGB. Der notariellen Beurkundung geht ein wesentlich erhöhter Aufklärungsbedarf voraus. Hinzu kommt obergerichtliche Rechtsprechung,[4] die den Notar in der Pflicht sieht, beim Verkauf eines Erbb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 164 Für die Eintragung des Gesamterbbaurechts fällt eine volle Gebühr an, Nr. 14121 KV GNotKG, ebenfalls berechnet nach den §§ 43, 52, 49 Abs. 2 GNotKG (vgl. Rdn 162). In Bayern[1169] und Bremen kommt die Katasterfortführungsgebühr hinzu. Eine Eigentumsumschreibungsgebühr nach der Nr. 14110 KV GNotKG fällt nicht an, obgleich dies zuweilen in der Kostenpraxis vertreten wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / III. Belastungsgegenstand, § 1 Abs. 1, Abs. 3 ErbbauRG

Rz. 5 Belastungsgegenstand eines Erbbaurechts ist ein Grundstück, § 1 Abs. 1 ErbbauRG, ein unter einer eigenen Bestandsverzeichnisnummer im Grundbuch eingetragener, räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche,[37] unabhängig von der Größe, der Wirtschaftsart[38] oder der Aufteilung des Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum.[39] Letzteres steht zum einen unter der Prämis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / I. Eintragung im Grundbuch

Rz. 150 Für das Erbbaurecht bzw. Gesamterbbaurecht[1123] wird von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt angelegt, ein Erbbaugrundbuch bzw. Gesamterbbaugrundbuch, § 14 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG.[1124] Nach § 24 Abs. 1 GBV hat das Grundbuchamt die Bestellungsurkunde zwingend zur Grundakte des Gesamterbbaugrundbuchs zu nehmen, nicht zur Grundakte eines der belasteten Erbbaugrunds...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Teilung eines Erbbaure... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 29 Für die einzelnen Eintragungen (Teilung Grundstück, Teilung Erbbaurecht, Verteilung Erbbauzins und Einschränkung der Vorkaufsrechte) fallen folgende Eintragungsgebühren an:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 20 Für die Eintragung der Vereinigung bzw. Bestandteilszuschreibung von Erbbaurechten im Grundbuch fällt eine Festgebühr i.H.v. 50 EUR an, Nr. 14160 Nr. 3 KV GNotKG i.V.m. Vorbemerkung 1.4 Abs. 1 KV GNotKG. Daneben ist für die Eintragung der Vereinigung bzw. Bestandteilszuschreibung der Grundstücke eine eigene Festgebühr i.H.v. 50 EUR anzusetzen, Nr. 14160 Nr. 3 KV GNotKG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Begründung eines Unter... / VIII. Erste Rangstelle des Untererbbaurechts, § 10 ErbbauRG, sowie Ausnahmen

Rz. 21 Am Erbbaurecht muss das Untererbbaurecht die erste Rangstelle einnehmen, § 10 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG,[79] weshalb Belastungen, die am Erbbaurecht eingetragen sind, im Rang zurücktreten müssen[80] (vgl. auch § 4 Rdn 36 ff.). Hierzu zählen alle Rechte, die in der zweiten und dritten Abteilung des Erbbaugrundbuchs eingetragen sind, darunter auch vorgemerkte Rechte sowie Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / VIII. Erste Rangstelle, § 10 ErbbauRG, sowie Ausnahmen

Rz. 36 Die Regelung in § 10 ErbbauRG [306] stellt eine Abkehr vom altrechtlichen Erbbaurecht dar, das keinen besonderen Erbbaurechtsrang erforderte,[307] was einen konzeptionellen Nachteil bedeutete[308] (zur Akzeptanz vgl. § 2). Zum "Wesen des Erbbaurechts"[309] zählt nunmehr das Erfordernis der ersten Rangstelle, festgehalten in § 10 ErbbauRG. Danach kann das Erbbaurecht nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Beendigung eines Erbba... / V. Berichtigungsverbund

Rz. 11 Mit der oben erwähnten Rechtsprechung des BGH[79] zur Löschung eines durch Zeitablauf erloschenen Erbbaurechts sind die Bedingungen der Grundbuchberichtigung geklärt. Im Mittelpunkt steht die Erkenntnis, dass das Erbbaurecht und die Entschädigungsforderung "nicht zwei voneinander unabhängige Rechte"[80] sind, sondern voneinander abhängen, miteinander verknüpft sind, s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Beendigung eines Erbba... / 1. Kosten des Notariats

Rz. 51 Der Normzweck gebietet die notarielle Beurkundung (vgl. Rdn 35). Die Beurkundung des Aufhebungsvertrages schlägt mit einer 2,0 Gebühr zu Buche, Nr. 21100 KV GNotKG ,[211] mindestens jedoch mit 120 EUR.Etwas anderes gilt für die Aufhebung eines Eigentümererbbaurechts, insoweit wird nur eine 0,5 Gebühr nach der Nr. 21201 Nr. 4 KV GNotKG in Rechnung gestellt.[212] Der Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / VI. Keine Vorkaufsrechtsbescheinigung nach § 24 BauGB

Rz. 147 Die Erholung einer gemeindlichen Vorkaufsrechtsbescheinigung scheidet aus, zumal das Vorkaufsrecht nur beim Kauf von Grundstücken besteht, § 24 Abs. 1 S. 1 BauGB i.V.m. § 433 BGB, nicht aber bei der Bestellung eines Erbbaurechts. Es besteht kein Vorkaufsrechtsfall. Dies gilt auch für den Kauf von Erbbaurechten.[1122] Seit der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Belastung eines Erbbaur... / III. Road map der möglichen Vorabzustimmung im Erbbaurechtsvertrag

Rz. 17 Die Vorabzustimmung, enthalten im Erbbaurechtsvertrag, kann wie folgt formuliert sein: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.2: Formulierungsvorschlag Vorabzustimmung im Erbbaurechtsvertrag Die Zustimmung wird nur für Grundpfandrechte erteilt, die den Rechten des Grundstückseigentümers (Erbbauzinsreallast, Vorkaufsrecht) im Rang nachgehen und die s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / 6. Zustimmungsvorbehalt für die Belastung des Erbbaurechts, § 5 Abs. 2 S. 1 ErbbauRG

Rz. 111 Eine weitere Möglichkeit, die Einflusssphäre des Grundstückseigentümers auszudehnen und für den Schutz vor einer "übermäßigen Belastung des Erbbaurechts"[881] und damit für eine Risikoreduzierung[882] im Heimfall zu sorgen, bietet die Belastungsbeschränkung nach § 5 Abs. 2 S. 1 ErbbauRG, ein Zustimmungsvorbehalt für spezielle Erbbaurechtsbelastungen. Die Beschränkung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Übertragung eines Erbba... / I. Kosten des Notariats

Rz. 20 Für das Beurkundungsverfahren fällt eine 2,0 Gebühr nach der Nr. 21100 KV GNotKG an, Tabelle B, mindestens ein Betrag i.H.v. 120 EUR.[88] Dies gilt auch für die Beurkundung eines Überlassungsvertrags.[89] Ein Überlassungs- und ein Verzichtsvertrag auf die Pflichtteilsergänzung betreffen verschiedene Beurkundungsgegenstände, § 86 Abs. 2 GNotKG. Der Geschäftswert des Kau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / 2. Gebühren und Geschäftswerte, bezogen auf die Ziffern VI–VII des Musters Rdn 13

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Vereinigung bzw. Besta... / E. Eintragungen im Grundbuch

Rz. 14 Die Eintragungsweise ist in den §§ 13, 6 GBV geregelt. Weil eigene Erbbaugrundbücher existieren, vgl. § 54 GBV, müssen die Vereinigungsvorgänge jeweils parallel gebucht werden, sowohl in den beteiligten Grundstücksgrundbüchern als auch in den betroffenen Erbbaugrundbüchern. Besonderheiten ergeben sich daraus, dass die zu vereinigenden Erbbaurechte stets und die zu ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 23 Der Erwerber tritt – lediglich – in die vermögensrechtliche Position des veräußernden Miterben und wird nicht anstelle des Veräußernden Miterbe,[46] da er keine Rechtsbeziehung zum Erblasser hat. Er übernimmt vom Miterben die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses[47] und ihn treffen auch die Beschränkungen und Beschweru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechtsvergleichung / 3. Verwaltung

Rz. 10 In einer Gesamthandsgemeinschaft bildet das Nachlassvermögen in der Regel Sondervermögen, welches vom Eigenvermögen der Miterben separiert ist. Damit einher geht oftmals auch, dass über die Nachlassgegenstände nur gemeinsam, d.h. mit Zustimmung aller Erben, verfügt werden kann. Rz. 11 ▪ Bosnien Herzegowina In Bosnien-Herzegowina dürfen die Mitglieder der Erbengemeinscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / VII. Vertragliche Bestimmungen über die Einräumung eines Vorrechts für den Erbbauberechtigten auf Erneuerung des Erbbaurechts nach Zeitablauf, § 2 Nr. 6 ErbbauRG

Rz. 86 Im Zusammenhang mit dem Vorrecht des Erbbauberechtigten auf Erneuerung des Erbbaurechts nach dessen Zeitablauf, das Gegenstand der Regelung in § 2 Nr. 6 ErbbauRG ist, erwähnen die Motive das "Interesse einer fortdauernden ordnungsgemäßen Instandhaltung des Bauwerks".[755] Gemeint ist das Interesse des Erbbauberechtigten an seinem Bauwerk, nachdem das Erbbaurecht abgel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Belastung eines Erbbaur... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 39 Für die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Übertragungsanspruchs ist eine 0,5 Eintragungsgebühr zu erheben, Nr. 14150 KV GNotKG, Tabelle B, bemessen nach dem Kaufpreis, § 47 S. 1 GNotKG. Rz. 40 Die Eintragung einer Buchgrundschuld löst eine 1,0 Eintragungsgebühr nach Nr. 14121 KV GNotKG, Tabelle B, aus, die Eintragung einer Briefgrundschuld dagegen eine 1,3 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / VIII. Vertragliche Bestimmungen über die Verpflichtung des Grundstückseigentümers, das Grundstück an den jeweiligen Erbbauberechtigten zu verkaufen, § 2 Nr. 7 ErbbauRG

Rz. 89 Die historische Verankerung ist im sog. "Halberstädter Erbbaurecht"[761] zu suchen, in den Erbbaurechtsverträgen der Stadt Halberstadt, die standardmäßig eine Verpflichtung des Grundstückseigentümers enthielten, das Grundstück an den jeweiligen Erbbauberechtigten zu verkaufen, was die Matrix für die Regelung in § 2 Nr. 7 ErbbauRG lieferte. Die Verpflichtung trifft all...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Auslandsberührung / I. Überblick

Rz. 83 Auch Fragen, die im Zusammenhang mit der Erbengemeinschaft stehen, bestimmen sich nach dem Erbstatut.[176] Die nachfolgende alphabetisch gegliederte Auflistung gibt einen Überblick darüber, welche Spezifika der Erbengemeinschaft sich insbesondere nach dem Erbstatut des Erblassers bestimmen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Teilung eines Erbbaure... / II. Mitwirkung des Grundstückseigentümers

Rz. 5 Wegen der Teilaufhebung ist der Anwendungsbereich des § 26 ErbbauRG eröffnet und die Notwendigkeit der Eigentümermitwirkung gegeben.[15] In der Praxis besteht eine Mitwirkungspflicht auch deshalb, weil regelmäßig der Erbbauzins verteilt und das Vorkaufsrecht des Grundstückseigentümers eingeschränkt wird.[16] Eine Mitwirkungspflicht resultiert überdies daraus, dass das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Belastung eines Erbbaur... / VI. Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung

Rz. 29 Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ist die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht[85] statthaft, § 58 FamFG,[86] die von den Grundstückseigentümern innerhalb der verkürzten Beschwerdefrist von zwei Wochen beim Amtsgericht [87] einzulegen ist, § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG.[88] Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten.[89...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Beendigung der Erbengem... / D. Übertragung der Erbteile auf einen Miterben

Rz. 89 Die Auseinandersetzung kann auch durch Übertragung sämtlicher Miterbenanteile gem. § 2033 BGB auf einen Miterben vollzogen werden. Sobald sich sämtliche Miterbenanteile der Erbengemeinschaft in einer Person vereinigen, erlischt die Erbengemeinschaft. Der Vertrag, mit dem sich die Erben zur Übertragung verpflichten, ist formfrei möglich, da es sich um einen Auseinander...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Begründung eines Unter... / III. Genehmigung nach Gemeinderecht und Baugesetzbuch

Rz. 48 Vgl. § 4 Rdn 142, zur Begründung eines Untererbbaurechts zugunsten einer Kommune ist die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen,[162] sofern der Untererbbaurechtsvertrag als kreditähnliches Rechtsgeschäft zu werten ist. Dies ist der Fall, sofern der Untererbbaurechtsvertrag die Verpflichtung der Kommune begründet, einen Untererbbauzins zu zahlen.[163] In ...mehr