„UVZ-Nr. _________________________ / _________________________
BESTELLUNG EINES UNTERERBBAURECHTS
Heute, den _________________________
– _________________________ 20_________________________ –
sind gleichzeitig vor mir,
_________________________,
Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________________________, erschienen:
1. _________________________
– nachstehend "Erbbauberechtigter" bzw. "Obererbbauberechtigter" genannt –,
2. _________________________
– nachstehend "Untererbbauberechtigter" genannt –,
jeweils ausgewiesen durch gültigen amtlichen Lichtbildausweis
Die anwesenden Beteiligten erklärten, dass kein Vertragsteil in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Der Notar verwies auf die Vorschriften des Geldwäschegesetzes und auf die hieraus resultierenden Pflichten.
Die Erschienenen erklärten, nicht auf Veranlassung Dritter oder als Treuhänder für Dritte, sondern auf eigene Rechnung und im eigenen Namen zu handeln.
Die Erschienenen erklärten ferner, weder eine politisch exponierte Person ("PeP") zu sein noch in den letzten 12 Monaten gewesen zu sein. Sie erklärten, auch nicht Familienmitglied, naher Angehöriger oder nahestehende Person einer solchen politisch exponierten Person zu sein.
Die Erschienenen verneinten die Frage des Notars/der Notarin nach einer Vorbefassung i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BeurkG und baten um Beurkundung folgender Vereinbarungen:
I. Grundbuch- und Sachstand
1. Vorbemerkung: Erbbaurecht, Erbbauberechtigter
Im Erbbaugrundbuch des Amtsgerichts _________________________ für die Gemarkung _________________________ Blatt _________________________
ist folgendes Erbbaurecht eingetragen:
Erbbaurecht an dem Flurstück Gemarkung _________________________, Flurstücksnummer _________________________, _________________________ straße _________________________, Gebäude- und Freifläche, zu _________________________ qm
Erbbauberechtigter: _________________________
Das Erbbaurecht ist eingetragen in Abt. II Nr. _________________________des Grundstücksgrundbuch des Amtsgerichts _________________________ für die Gemarkung _________________________ Blatt _________________________. Eingetragen wurde das Erbbaurecht am _________________________. Die Laufzeit des Erbbaurechts endet am _________________________. Eigentümer des Erbbaugrundstücks ist _________________________.
2. Belastungen
Das vorstehend genannte Erbbaurecht ist wie folgt belastet:
Belastungen der Zweiten Abteilung des Erbbaugrundbuchs:
lfd. Nr. 1: _________________________
lfd. Nr. 2: _________________________
Belastungen der Dritten Abteilung des Erbbaugrundbuchs:
lfd. Nr. 1: _________________________
lfd. Nr. 2: _________________________
lfd. Nr. _________________________ _________________________
Das Grundbuch wurde am _________________________ eingesehen.
3. Erbbaurechtsvertrag
Das Erbbaurecht richtet sich nach den folgenden Urkunden:
– Urkunde vom _________________________, URNr. bzw. UVZ-Nr. _________________________, Notar _________________________
– Urkunde vom _________________________, URNr. bzw. UVZ-Nr. _________________________, Notar _________________________
Diese Urkunden lagen in beglaubigter Abschrift vor und sind den Beteiligten bekannt. Auf eine nochmalige Verlesung und Beifügung dieser Urkunden wird daher verzichtet. Auf die Urkunden wird verwiesen.
Diese Urkunden werden im Folgenden als "Erbbaurechtsvertrag" bezeichnet. Verweisungen in der heutigen Urkunde auf den Erbbaurechtsvertrag beziehen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf die genannten Urkunden, mit denen das Erbbaurecht begründet wurde.
Die sich aus dem Erbbaurechtsvertrag ergebenden Bauverpflichtungen wurden erfüllt. Erbbauberechtigter und Untererbbauberechtigter vereinbaren in diesem Vertrag ein Untererbbaurecht zwecks _________________________.
II. Bestellung eines Untererbbaurechts
1. Untererbbaurechtsbestellung
Der Beteiligte zu 1, _________________________
– "Erbbauberechtigter" bzw. "Obererbbauberechtigter"–,
bestellt hiermit zugunsten des
Beteiligten zu 2, _________________________
– "Untererbbauberechtigter" –,
▪ |
bei mehreren Mitberechtigten zu je _________________________ Anteil- |
▪ |
bei ausländischem Güterstand mehrerer Mitberechtigter: im Güterstand der _________________________ nach dem Recht des Staates _________________________ |
▪ |
bei mehreren Mitberechtigten in Gütergemeinschaft/Erbengemeinschaft |
▪ |
für die im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) _________________________ |
an dem in Abschnitt I. 1 näher bezeichneten Erbbaurecht ein
UNTERERBBAURECHT
nach Maßgabe des in dieser Urkunde niedergelegten Inhalts und nach Maßgabe des Erbbaurechtsgesetzes (ErbbauRG) in der jeweils gültigen Fassung.
Das Untererbbaurecht lastet am Erbbaurecht, dem Obererbbaurecht, und ist das veräußerliche und vererbliche Recht, ein oder mehrere Bauwerke nach Maßgabe die...