Fachbeiträge & Kommentare zu Vorkaufsrecht

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1.1.2 Ausschluss

Rz. 29 Der Eigentümer muss kraft der tatsächlichen Herrschaft des anderen von der wirtschaftlichen Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausgeschlossen sein. Dies ist der Fall, wenn ihm die mit seiner Rechtsposition normalerweise verbundenen Möglichkeiten, Gebrauchsvorteile aus dem Wirtschaftsgut zu ziehen und/oder seine Substanz zum eigenen Nutzen zu verwerten, entzogen sind, s...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / d. Sozialrecht

Ansprüche mit besonderer Personenbezogenheit können mit dem Tod erlöschen, sind also nicht vererblich (z.B. das Vorkaufsrecht, § 473 S. 1 BGB). §§ 56-59 SBG I regeln die Fragen der Vererblichkeit im Sozialrecht, wo ebenfalls eine solche Personenbezogenheit vorliegen kann; dem Bedürftigen (nicht seinen Erben) soll geholfen werden. Ansprüche auf Sozialhilfe sind daher grundsät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsdefinition

Rn. 55 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Neben Grundstücken unterliegen auch grundstücksgleiche Rechte im Gegensatz zu den sonstigen Rechten der zehnjährigen Behaltefrist des § 23 Abs 1 Nr 1 EStG. Bei einem Gebäude handelt sich um ein eigenständiges WG iSd § 23 Abs 1 Nr 1 EStG (BFH vom 29.03.1989, BStBl II 1989, 652). Da für Zwecke der Fristberechnung nach § 23 EStG eine Anschaffun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übergang des wirtschaftlichen Eigentums

Rn. 119 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Einen steuerrechtlich beachtlichen Übertragungsakt stellt ausnahmsweise bereits die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums gemäß § 39 AO innerhalb der Behaltefrist dar, wenn die Beteiligten damit rechnen konnten, dass das obligatorische Rechtsgeschäft – wenn auch außerhalb der Behaltefrist – nachfolgt. Eine Anschaffung und Veräußerung i...mehr

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Familiengesellschaft / 4.3 Typische Sonderregelungen

Wird eine Familiengesellschaft gegründet, sollte dies nicht mit einem Standard-Gesellschaftsvertrag erfolgen. Die üblichen Regelungen bedürfen in Teilen der Anpassung bzw. einer Ergänzung, um die ansonsten typischerweise bei Familiengesellschaften auftretenden Regelungslücken zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere die rechtliche Ausgestaltung des Interessenausgleichs unter de...mehr

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Grunddienstbarkeit (WEMoG) / 1 Unterschied Grunddienstbarkeit zu anderen Belastungen des Wohnungseigentums

Die Grunddienstbarkeit ist gekennzeichnet durch eine nachbarschaftliche Beziehung zwischen dem belasteten und dem begünstigten Grundstückseigentümer. Mit diesem nachbarrechtlichen Bezug unterscheidet sich die Grunddienstbarkeit von allen anderen Belastungen des Wohnungseigentums, etwa dem Dauerwohnrecht nach § 31 WEG, dem Nießbrauch nach den §§ 1030 ff. BGB (§ 1030 BGB), der...mehr

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Grunddienstbarkeit (WEMoG) / 3 Entstehen/Begründung

In aller Regel liegt der Begründung einer Grunddienstbarkeit eine rechtsgeschäftliche Bestellung zugrunde. Sie wird nach § 873 BGB durch dinglichen Vertrag bestellt, dessen Grundlage in aller Regel eine vertraglich vereinbarte schuldrechtliche Bestellungsverpflichtung darstellt. Ein häufiger, insbesondere im Bereich des Wohnungseigentums äußerst praxisrelevanter Fall, ist di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Pfändung unübertragbarer Forderungen (§ 851 ZPO)

Rz. 52 § 851 Abs. 1 ZPO regelt die Pfändbarkeit von Forderungen, die gesetzlich normierten Abtretungsverboten unterliegen.[1] Nach § 851 Abs. 1 ZPO ist eine Forderung grundsätzlich nicht pfändbar, wenn sie nicht übertragbar ist. Diese Norm ist das Gegenstück zu § 400 BGB, der bestimmt, dass eine Forderung, die nicht pfändbar ist, auch nicht übertragbar ist. Grundsätzlich sin...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken

Rz. 208 Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht nur "beim Kauf von Grundstücken" zu,[520] ggf. auch einer gemischten Schenkung,[521] und damit auch bei Grundstücksteilen oder Miteigentumsanteilen,[522] nicht jedoch bei Kaufverträgen über Wohnungseigentum, selbst wenn sämtliche Miteigentumsanteile einer Wohnanlage veräußert werden,[523] und auch bei einem Kaufvertrag, der erst d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Dingliches Vorkaufsrecht (§ 1094 BGB)

1. Wesen und Rechtsgrundlagen Rz. 204 Das dingliche Vorkaufsrecht gewährt dem Vorkaufsberechtigten das Recht, vom Verpflichteten das belastete Grundstück zu den gleichen Vertragsbedingungen zu kaufen, zu denen der Verpflichtete es an einen Dritten verkauft hat. Rechtsgrundlagen sind §§ 1094 ff., ergänzend §§ 463 ff. BGB. Rz. 205 Das dingliche Vorkaufsrecht ist eine dingliche B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Das Vorkaufsrecht im Grundbuchverfahren

Rz. 212 Gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 BauGB darf das GBA bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist. Die Gemeinde hat auf Antrag eines Beteiligten unverzüglich ein Zeugnis über Nichtbestehen oder Nichtausübung des Vorkaufsrechts auszustellen, das als Verzicht auf d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / XV. Vorkaufsrecht

Rz. 35 Zitat "Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für Max Bauer, geb. am 25.5.1967, München, (– oder: für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Moosach Bd. … Bl.… –); gem. Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …" Vorkaufsrecht sowohl bestellbar für eine bestimmte Person als auch subjektiv-dinglich. Ein für einen bestimmten Berechtigten und seinen Rech...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Gemeindliches Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB

1. Überblick Rz. 205 Das BauGB regelt in den §§ 24 ff. allgemeine und besondere Vorkaufsrechte zur Sicherung der Bauleitplanung, der Steuerung der Stadtentwicklung durch Ausnützen von Marktchancen und der Umschichtung und Umverteilung von Grundeigentum durch Bereitstellung von Bauland.[512] Für das Vorkaufsrecht sind drei Stufen, nämlich seine von bestimmten öffentlich-rechtl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Für jeden Berechtigten ein eigenes Vorkaufsrecht

Rz. 215 Zulässig sind mehrere Vorkaufsrechte für verschiedene Berechtigte, wenn die Vorkaufsrechte verschiedenen Rang haben.[808] Rz. 216 Mehrere Vorkaufsrechte sind auch im Gleichrang eintragungsfähig[809] und ohne Bedenken, wenn sie gemäß ihrer dinglichen Ausgestaltung bei der Ausübung nicht kollidieren können.[810] Wie bei ranggleichen Auflassungsvormerkungen[811] ist dies...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Vorkaufsrecht und Wiederkaufsrecht

I. Vorkaufsrechte und verwandte Rechtsformen 1. Arten von Vorkaufsrechten Rz. 202 Vorkaufsrechte lassen sich unter verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden:[773]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Ausnahmen vom Vorkaufsrecht der Gemeinde

Rz. 209 Das BauGB enthält in den §§ 24 Abs. 2 (Verkauf von Rechten nach dem WEG und von Erbbaurechten) und 26 BauGB (Verkauf an bestimmte Personen,[528] privilegierte Bedarfsträger oder zu bestimmten bauplanerischen oder städtebaulichen Zwecken) Ausnahmevorschriften, wonach ein Vorkaufsrecht entweder nicht besteht oder nicht ausgeübt werden darf. § 27 BauGB ermöglicht in bes...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Vorkaufsrechte

Rz. 1241 Ergänzend bzw. alternativ zu den Zustimmungserfordernissen kann der Gesellschaftsvertrag auch Vorkaufsrechte für die anderen Gesellschafter vorsehen. Diese Rechte können im Gesellschaftsvertrag weitgehend beliebig ausgestaltet werden. Das Vorkaufsrecht ist das Recht, den Gesellschaftsanteil zu erwerben, wenn ein Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil an einen Drit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Berechtigter des Vorkaufsrechts

Rz. 209 Das Vorkaufsrecht kann als subjektiv-persönliches und als subjektiv-dingliches Recht bestellt werden. Berechtigter des subjektiv-persönlichen Rechts kann jede erwerbsfähige natürliche und juristische Person sein; auch wenn sie bereits ein inhaltlich oder rangmäßig anderes Vorkaufsrecht am gleichen Grundstück hat.[790] Der Grundstückseigentümer selbst [791] kann nach de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 12. Erlöschen des Vorkaufsrechts

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Beispiele nicht eintragungsfähiger landesrechtlicher Vorkaufsrechte

Rz. 236 Landesrechtliche Vorkaufsrechte, die nicht eintragungsfähig sind, sind bspw.:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Wirkungen des Vorkaufsrechts

Rz. 206 Dem Dritten gegenüber hat es die Wirkung einer Vormerkung zur Sicherung des durch und mit Ausübung des Vorkaufsrechts entstehenden Übereignungsanspruchs (§§ 1098 Abs. 2, 883 ff. BGB) und zwar gegenüber belastenden Verfügungen frühestens ab Eintritt des Vorkaufsfalles,[777] gegenüber der Übertragung des Eigentums aufgrund Kaufs schon mit der Entstehung und nicht erst ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Arten von Vorkaufsrechten

Rz. 202 Vorkaufsrechte lassen sich unter verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden:[773]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Vorkaufsrechte

Rz. 204 In GmbH-Satzungen werden zum Schutz vor dem Eindringen fremder Dritter oftmals ausschließlich nicht näher ausgestaltete Vorkaufsrechte zugunsten der Mitgesellschafter vereinbart. Z.T. werden Vorkaufsrechte auch nur schuldrechtlich – im Rahmen von Beteiligungsverträgen oder Abreden zwischen den Gesellschaftern – vereinbart. Im Gegensatz zu der vorzugwürdigen statutari...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Nicht eintragungsfähige Vorkaufsrechte

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Vormerkungsfähigkeit des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 28 BauGB

Rz. 239 Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde nach BauGB ist nicht im Grundbuch eintragungsfähig, aber nach dem Eintritt des Vorkaufsfalles unter bestimmten Voraussetzungen vormerkungsfähig.[858] Wird das Vorkaufsrecht zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Preis ausgeübt, entsteht zwischen der Kommune und dem Eigentümer ein neuer Kaufvertrag, der durch Erklärung der Auflas...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Weitere bundes- und landesrechtliche Vorkaufsrechte

Rz. 213 Das in Konkurrenz zu den entsprechenden landesrechtlichen Vorkaufsrechten stehende[537] Vorkaufsrecht gem. § 66 BNatSchG begründet zwar anders als das nach den §§ 24 ff. BauGB keine "Grundbuchsperre", ist jedoch durch den Verweis in § 66 Abs. 3 S. 4 BNatSchG auf § 1098 Abs. 2 BGB wie ein vormerkungsgesicherter Anspruch durchsetzbar.[538] Landesrechtliche Vorkaufsrech...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Beispiele eintragungsfähiger landesrechtlicher Vorkaufsrechte

Rz. 237 Eintragungsfähig sind bspw.: Rz. 238 Es gibt gesetzliche Vorkaufsrechte, die beim Verkauf von Grundstücken der öffentlichen Hand zustehen, allen Voraussetzungen des dinglichen Vorkaufsrechts des...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Gesetzliche Vorkaufsrechte

1. Eintragungsfähigkeit Rz. 233 Nach einer Meinung sind Gesetzliche Vorkaufsrechte nicht eintragungsfähig, weil sie kraft Gesetzes entstehen und keiner Eintragung bedürfen; Begründung wie für Verfügungsbeschränkungen öffentlichen Rechts (siehe § 1 Einl. Rdn 92). Sie sind nach anderer Ansicht dann eintragungsfähig, wenn sie allen Anforderungen eines dinglichen Vorkaufsrechts (§...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Vorkaufsrechte und verwandte Rechtsformen

1. Arten von Vorkaufsrechten Rz. 202 Vorkaufsrechte lassen sich unter verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden:[773]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Sondervorschriften für preislimitierte Vorkaufsrechte

Rz. 211 Die Rechtslage nach Ausübung eines preislimitierten Vorkaufsrechts richtet sich nach den Sondervorschriften des § 28 Abs. 3 und 4 BauGB (Vorkaufsrecht gegen Enteignungsentschädigung bzw. zum Verkehrswert). Gemäß § 28 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB geht das Eigentum am Grundstück auf die Gemeinde über, wenn auf Ersuchen der Gemeinde und unter Vorlage der Unbedenklichkeitsbes...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Gesetzliche Vorkaufsrechte nach Landesrecht

Rz. 235 Ihre Rechtsgrundlagen sind Art. 64, 67, 109, 119 EGBGB.[854] Die Länder haben davon unterschiedlichen Gebrauch gemacht, teils zum privaten Schutz von Mitbeteiligten, teils zur Wahrung öffentlicher Interessen, z.B. am Wiederaufbau, Naturschutz, Landschaftsschutz, Denkmalschutz.[855]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Folgen der Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2 BauGB)

Rz. 210 Mit bescheidweiser Ausübung[529] des gesetzlichen Vorkaufsrechts kommt[530] zwischen der Gemeinde bzw. dem Dritten (§ 27a Abs. 2 BauGB) und dem Verkäufer (nicht mit dem Käufer) ein neuer selbstständiger Kaufvertrag unter den Bestimmungen (also auch mit dem Kaufpreis und allen sonstigen Verpflichtungen) zustande, die der Verkäufer mit dem Käufer vereinbart hat (§ 28 A...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 5. Verfügungsbeschränkungen und Vorkaufsrechte

Rz. 520 Über das Interesse an einer einheitlichen Stimmrechtsausübung hinaus besteht regelmäßig ein legitimes Interesse[663] der Familiengesellschafter, die Übertragung von Anteilen an familienfremde Dritte oder an Mitglieder eines anderen Familienstammes zu verhindern. Hierzu kann zum einen festgelegt werden, dass eine Verfügung über poolgebundene Anteile nur zugunsten eine...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Privatrechtliche Vorkaufsrechte

Rz. 204 Privatrechtliche Vorkaufsrechte, egal ob rechtsgeschäftlich gem. §§ 463 ff., 1094 ff. BGB oder gesetzlich etwa gem. §§ 577, 2034 BGB begründet, sind im Grundbuchverfahren der Eigentumsumschreibung nicht zu berücksichtigen.[511]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / g) Vermerke über öffentlich-rechtliche Vorkaufsrechte

Rz. 92 Die Eintragungsfähigkeit solcher Vermerke ist umstritten und nicht für alle öffentlich-rechtlichen Vorkaufsrechte gleich zu beantworten (siehe § 6 Einl. Rdn 932 ff.).[194]mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vorkaufs- und Vorerwerbsrecht

Rz. 778 Das Vorkaufsrecht ist die Befugnis, einen Gegenstand zu erwerben, wenn der Vorkaufsverpflichtete einen Gegenstand an einen Dritten verkauft hat. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt dann der Kaufvertrag zwischen dem Vorkaufsberechtigten und dem Vorkaufsverpflichteten (Verkäufer) mit dem gleichen Inhalt zustande, wie der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / K. Vorkaufsrechte

I. Privatrechtliche Vorkaufsrechte Rz. 204 Privatrechtliche Vorkaufsrechte, egal ob rechtsgeschäftlich gem. §§ 463 ff., 1094 ff. BGB oder gesetzlich etwa gem. §§ 577, 2034 BGB begründet, sind im Grundbuchverfahren der Eigentumsumschreibung nicht zu berücksichtigen.[511] II. Gemeindliches Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB 1. Überblick Rz. 205 Das BauGB regelt in den §§ 24 ff. al...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Überblick

Rz. 205 Das BauGB regelt in den §§ 24 ff. allgemeine und besondere Vorkaufsrechte zur Sicherung der Bauleitplanung, der Steuerung der Stadtentwicklung durch Ausnützen von Marktchancen und der Umschichtung und Umverteilung von Grundeigentum durch Bereitstellung von Bauland.[512] Für das Vorkaufsrecht sind drei Stufen, nämlich seine von bestimmten öffentlich-rechtlichen Voraus...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Mehrheit von Vorkaufsberechtigten

Rz. 212 Das Gemeinschaftsverhältnis richtet sich grundsätzlich nach § 472 BGB und bedarf nach bisher h.M. hierwegen keiner besonderen Eintragung nach § 47 GBO.[802] Hiergegen wird eingewandt,[803] die Regelung des § 47 GBO bezwecke nicht die Verlautbarung der Unteilbarkeit eines Rechtes sondern gerade umgekehrt die Verlautbarung der Verschiedenheit der Gestaltungsmöglichkeit...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH

Rz. 1262 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.115: Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH Satzung der Firma _________________________ GmbH mit dem Sitz in _________________________ § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH. (2) Sitz der Gesellschaft ist _________________________. § 2 Gegenstand des Untern...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung der Firma berechtigt, wenn einer oder mehrere...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Zwingender gesetzlicher Inhalt

Rz. 220 Die §§ 1094 ff. und §§ 463 bis 473 BGB sind für das dingliches Vorkaufsrecht zwingend (§ 1098 Abs. 1 S. 1 BGB) und lassen nur in den vom Gesetz gezogenen Grenzen abweichende Vereinbarungen zu.[819] Rz. 221 Einzelfälle unzulässiger Vereinbarungen: Ein limitiertes Vorkaufsrecht, z.B. zum Höchstpreis, Schätzpreis, Festpreis, ist unzulässig;[820] eine Erstreckung auf Verä...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 10. Grundbucheintragung

Rz. 223 Aus dem Eintragungsvermerk selbst müssen sich ergeben die Bezeichnung "Vorkaufsrecht"; der Berechtigte, bei mehreren das Gemeinschaftsverhältnis, sofern es von § 472 BGB abweicht sowie die Bedingung oder Befristung des Vorkaufsrechts. Rz. 224 Bezugnahme auf Bewilligung ist zulässig zur näheren Bezeichnung des dinglichen Inhalts des Vorkaufsrechts, auch für alle aufgef...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 9. Zulässige abweichende Vereinbarungen

Rz. 222 Als Inhalt des Vorkaufsrechts bedürfen abweichende Vereinbarungen der Eintragung (Bezugnahme genügt). [823] Beispiele zulässiger Vereinbarungen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Entstehung und Grundbucheintragung

Rz. 207 Das Vorkaufsrecht entsteht durch Einigung und Eintragung.[780] Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft zur Vorkaufsrechtsbestellung bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB).[781] Ein Formmangel wird durch Einigung und Eintragung insoweit geheilt, als zwischen den Parteien im Zeitpunkt des Erfüllungsgeschäfts eine Willensübereinstimmung über die Best...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Einzelne Rechte

Rz. 20 Für die (siehe Rdn 1 ff.) zeitlich beschränkbaren Rechte gilt im Einzelnen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Eintragungsfähigkeit

Rz. 233 Nach einer Meinung sind Gesetzliche Vorkaufsrechte nicht eintragungsfähig, weil sie kraft Gesetzes entstehen und keiner Eintragung bedürfen; Begründung wie für Verfügungsbeschränkungen öffentlichen Rechts (siehe § 1 Einl. Rdn 92). Sie sind nach anderer Ansicht dann eintragungsfähig, wenn sie allen Anforderungen eines dinglichen Vorkaufsrechts (§§ 1094 ff. BGB) entspre...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Verfahren

Rz. 7 Der Vermerk wird nur auf Antrag eingetragen. Antragsberechtigt sind der Eigentümer des herrschenden Grundstückes (auch Wohnungs- und Teileigentümer[13]), sowie jeder am herrschenden Grundstück dinglich Berechtigte (auch am einzelnen Wohnungseigentum[14]), sofern zur Aufhebung oder Änderung des subjektiv-dinglichen Rechtes nach § 876 S. 2 BGB seine Zustimmung erforderli...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Belastung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 991 Ähnliche Überlegungen wie für die Übertragung von Anteilen gelten auch für deren Belastung (z.B. die Verpfändung oder die Bestellung von Nießbrauchrechten). Auch insoweit sollte grds. in beiden Gesellschaftsverträgen eine parallele Regelung enthalten sein, damit die Anteile an beiden Gesellschaften gleichmäßig belastet oder lastenfrei sind. Ferner sollte auch im Hinbl...mehr