Fachbeiträge & Kommentare zu Vorkaufsrecht

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Haftung beim Gattungsvermächtnis

Rz. 2 Der Beschwerte ist bei einem Gattungsvermächtnis verpflichtet, dem Bedachten gem. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB eine dessen Verhältnissen entsprechende Sache (§ 2155 Abs. 1 BGB) zu übergeben und ihm das Eigentum frei von Rechtsmängeln i.S.d. § 435 BGB zu verschaffen.[4] Fragen der Sachmängelhaftung sind nach § 2183 BGB zu beantworten. Dabei kann sich die der Gattung nach besti... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Zwangsvollstreckung

Rz. 18 Das Vorkaufsrecht ist gem. § 473 BGB nicht übertragbar [50] und daher auch nicht pfändbar, §§ 851, 857 ZPO. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Dingliche Ansprüche

Rz. 22 Neben dem Eigentum sind grundsätzlich auch das Erbbaurecht (§ 1 Abs. 1 ErbbauRG), das Dauerwohnrecht und das Dauernutzungsrecht (§§ 33 Abs. 1, 31 Abs. 3 WEG), die Hypotheken-, Grund- und Rentenschuld vererblich (beschränkt dingliche Rechte). Ebenso vererblich sind Reallasten.[55] Etwas anderes gilt nur, wenn die einzelne Leistung nicht übertragbar ist (§ 1111 Abs. 2 B... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Vererblich

Rz. 15 Abs. 2 S. 2 stellt das Vorkaufsrecht abweichend von der Regel des § 473 Abs. 1 BGB vererblich. Es ist jedoch nicht übertragbar, § 473 Abs. 1 BGB. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Gebühren des Notars

Rz. 21 Erklärt ein Miterbe, sein Vorkaufsrecht ausüben zu wollen, liegt darin keine Kostenübernahmeerklärung i.S.v. § 29 Nr. 2 GNotKG. Auch wenn der Miterbe materiell-rechtlich verpflichtet ist, die Kosten über den Erbschaftskauf zu tragen, ist der Notar nicht befugt, dem Miterben die Kosten für die Beurkundung des Erbteilskaufvertrages direkt in Rechnung zu stellen.[53] mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Nach Ausübung

Rz. 6 Zwischen den das Vorkaufsrecht ausübenden Miterben und dem Käufer kommt kein Kaufvertrag zustande. Vielmehr entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis, kraft dessen der Käufer verpflichtet ist, den von ihm erworbenen Anteil auf die Miterben zu übertragen, während diese ihm den von ihm an den verkaufenden Miterben etwa schon bezahlten Kaufpreis und Aufwendungen entsprec... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Übertragung der Erbteile auf einen Miterben

Rz. 21 Die Auseinandersetzung kann auch durch Übertragung sämtlicher Miterbenanteile gem. § 2033 BGB auf einen Miterben vollzogen werden. Sobald sich die sämtlichen Miterbenanteile der Erbengemeinschaft in einer Person vereinigen, erlischt die Erbengemeinschaft. Der Vertrag, mit dem sich die Erben zur Übertragung verpflichten, ist formfrei möglich, da es sich um einen Ausein... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Steuerrechtliche Fragen

Rz. 22 Die das Vorkaufsrecht ausübenden Miterben treten an die Stelle des ursprünglichen Erwerbers, § 464 Abs. 2 BGB, und haften entsprechend ihrem – nun höheren – Anteil für entstehende Steuern (vgl. hierzu § 2032 Rdn 30 f.). Schuldner der Erbschaftsteuer ist und bleibt auch nach Veräußerung der ursprüngliche Erbe, § 20 Abs. 1 ErbStG. Auch nach der Veräußerung haftet aber d... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Dritter

Rz. 8 "Dritter" i.S.d. Vorschrift ist jede Person, die nicht Miterbe ist.[15] Kein Vorkaufsrecht entsteht daher bei Verkauf an einen Miterben.[16] Hieran ändert sich nichts, wenn ein Miterbe durch vorangegangenen Verkauf aus der Erbengemeinschaft ausgeschieden ist und nun einen Erbanteil erneut kauft, da dies nicht zu einem Eintritt Außenstehender in die Gemeinschaft führt. ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 6. Vorkauf

Rz. 12 Das Vorkaufsrecht gibt den Miterben die Befugnis, den Miterbenanteil zu den vertraglichen Konditionen zu erwerben, wie der veräußernde Miterbe ihn an den Dritten verkaufen wollte. Mit Ausübung (siehe hierzu Rdn 14) kommt der Vertrag mit dem gleichen Inhalt zwischen vorkaufsverpflichteten und vorkaufsberechtigten Miterben zustande, § 464 Abs. 2 BGB. Die Miterben haften... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / F. Heilung des Formmangels

Rz. 13 Höchst umstritten ist die Frage, ob ein formnichtiger Erbschaftskauf durch Erfüllung geheilt werden kann. Eine Heilung des Formmangels durch Erfüllung wird von der Rspr. abgelehnt, auch soweit es um die Übertragung des Miterbenanteils nach § 2033 Abs. 1 BGB geht.[31] Die Literatur verneint eine Heilung ebenfalls ganz überwiegend beim Verkauf einer Alleinerbschaft, da ... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Anlegung eines Grundstücksgrundbuchs

Rz. 13 Mit der Schließung der Wohnungsgrundbücher wird zugleich von Amts wegen ein neues Grundbuchblatt für das Grundstück nach den allgemeinen Vorschriften des Grundbuchrechts (GBO und GBV) angelegt (§ 9 Abs. 3 Hs. 1); erst damit erlöschen in den Fällen von § 9 Abs. 1 Nr. 2 WEG die Sondereigentumsrechte und damit die Wohnungseigentumsrechte (§ 9 Abs. 3 Hs. 2 WEG), während s... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Rechte

Rz. 5 Auch Rechte, wie bspw. Urheberrechte/Schutzrechte (§ 34 VerlG, § 13 GebrauchsmusterG, § 29 DesignG, § 15 PatentG, § 27 MarkenG) können Gegenstand eines Vermächtnisses sein. Rz. 6 Höchstpersönliche Rechte des Erblassers können nicht unmittelbar Gegenstand eines Vermächtnisses sein. Zu den höchstpersönlichen Rechten zählen bspw. das Nießbrauchsrecht (§ 1061 BGB), beschrän... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / C. Erstreckung der Rechte am Miteigentumsanteil auf das Sondereigentum (Abs. 2)

Rz. 8 Aus § 6 Abs. 2 WEG folgt, dass bei Verfügungen über das Wohnungseigentum das Objekt der Verfügung der Miteigentumsanteil ist. Verfügungen über ihn erfolgen nach den für Verfügungen über Miteigentumsanteile am Grundstück (§ 1008 BGB) geltenden Vorschriften und erstrecken sich kraft Gesetzes auf das mit ihm verbundene Sondereigentum. Rz. 9 Die Übertragung des Wohnungseige... mehr

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ZErb 01/2026, Einlage eines... / 2 Anmerkung

Der II. Senat des BFH hat mit Urt. v. 4.6.2025 – II R 18/23 [1] entschieden, dass die Schenkungsteuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG) auch dann Anwendung findet, wenn ein Ehegatte das Familienheim, das in seinem alleinigen Eigentum steht, in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einbringt, an der beid... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Reichweite der Verfügungsbeschränkung

Rz. 6 Die Verfügungsbefugnis der Erben wird nur so weit durch die Testamentsvollstreckung eingeschränkt, wie die Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers reicht (vgl. §§ 2208 Abs. 1, 2217 BGB). Kann der Testamentsvollstrecker selbst wegen einer Interessenkollision bzw. § 181 BGB nicht über den Nachlassgegenstand verfügen, kann seinerseits der Erbe verfügen, sofern kei... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Testamentsvollstreckerzeugnis, Grundbuch, Handelsregister

Rz. 15 Der Testamentsvollstrecker wird kraft Anordnung durch die Annahme des Amts gem. § 2202 BGB Testamentsvollstrecker und nicht erst durch die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses. Damit sich der Testamentsvollstrecker im Rechtsverkehr legitimieren kann, erhält er ein Testamentsvollstreckerzeugnis oder ebenfalls auf Antrag ein Europäisches Nachlasszeugnis. Das... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Miete, Pacht

Rz. 21 [Autor/Stand] Mieter und Pächter sind Fremdbesitzer, d.h., sie besitzen die gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgüter in Anerkennung fremden Eigentums. Deshalb können ihnen allein aufgrund des Miet- oder Pachtverhältnisses die genutzten Wirtschaftsgüter nicht zugerechnet werden. Das gilt für die Pachtung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Allgemeinen[2... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Umfang des Prozessführungsrechts

Rz. 5 Der Umfang des Prozessführungsrechts des Testamentsvollstreckers hängt vom Umfang seines Verwaltungsrechts ab. Zunächst ist daher zu prüfen, ob der Erblasser nach § 2208 BGB das Verwaltungsrecht des Testamentsvollstreckers eingeschränkt hat. Anderenfalls ist der Testamentsvollstrecker grundsätzlich zu jeder Art der gerichtlichen Geltendmachung des seiner Verwaltung unt... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Grundsätzliches

Rz. 8 Der Schenkungsbegriff des Abs. 1 ist grundsätzlich identisch mit dem der §§ 516, 517 u. 1624 BGB.[33] Kumulativ müssen eine objektive Bereicherung des Dritten und die subjektive Einigung zwischen Erblasser und Zuwendungsempfänger über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, § 516 Abs. 1 BGB, vorliegen.[34] Insoweit genügt eine "Parallelwertung in der Laiensphäre".[35] Une... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäude

Rz. 81 [Autor/Stand] Bebaute Grundstücke werden in § 249 Abs. 1 BewG nach acht verschiedenen Grundstücksarten abschließend differenziert, wobei die gesamte wirtschaftliche Einheit zu betrachten ist.[2] Danach sind Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke und sonstige bebaute... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Gebühren des Rechtsanwalts

Rz. 20 Die Gebühren bei der Durchsetzung eines Vorkaufsrechts, gleich ob außergerichtlich oder im Prozess, bemessen sich nach dem Wert des verkauften Erbteils.[52] mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / F. Beispiele

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Grundbuchamt

Rz. 104 Insbes. vor Vollstreckungsmaßnahmen wegen Geldforderungen in Immobilien (Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung) sollte vorher ein Grundbuchausdruck beim betreffenden Grundbuchamt eingeholt werden. Die Grundbuchämter werden bei den AG geführt. Der Grundbuchausdruck ist eine Abschrift aller Einträge im Grundbuch. Rz. 105 Im Antrag auf Erteil... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 07.10.1998, BStBl I 1998, 1221 (zur ertragsteuerlichen Behandlung von im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodenschätzen). Rn. 55c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bewirtschaftet ein LuF Grundstücke, die grundeigene Bodenschätze (zB Kies, Sand, Ton, Quarz) enthalten, gehören diese zu seinem luf BV; sie bilden mit dem Grund und Boden, in dem sie lagern, zivil- wie auch s... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / C. Veräußerung (Abs. 1, 3 S. 2)

Rz. 4 Veräußerung ist die vollständige oder teilweise rechtsgeschäftliche Übertragung des Wohnungseigentums unter Lebenden auf einen neuen Rechtsträger und umfasst sowohl das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (z.B. Bau-, Werk- oder Kaufvertrag) als auch das dingliche Verfügungsgeschäft (Eigentumsübertragung); unerheblich ist, ob die Veräußerung entgeltlich oder unentge... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines/Normzweck

Rz. 1 Bei Abs. 1 handelt es sich um eine Auslegungsregel. Dabei wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Erblasser das Vermächtnis i.d.R. unter Bezeichnung der Hauptsache anordnet und auch dessen Zubehör vermachen will. Grundsätzlich trifft der Erblasser auch keine Regelung für den Fall, dass die vermachte Sache beschädigt ist. In diesem Fall soll der Bedachte im Zweifel... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Übertragung trotz vorhergehender Ausübung gegenüber dem Verkäufer

Rz. 7 Im Gesetz findet sich keine Regelung, falls der Verkäufer trotz vorhergehender Ausübung des Vorkaufsrechts den Anteil auf den Käufer überträgt. Um dieser planwidrigen Lücke zu begegnen, wird Abs. 1 S. 1 analog angewendet, so dass dem vorkaufsberechtigten Miterben gegen den Erwerber ein Anspruch auf Rückübereignung des übertragenen Erbteils zusteht.[4] mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Umfang der Haftung

Rz. 5 Der Umfang der Haftung des Käufers richtet sich nach der des Erben (§ 1967 BGB) und umfasst Erblasserschulden, Erbfallschulden und Nachlasserbenschulden, sofern sie in ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses eingegangen sind.[14] Die Haftung umfasst nach § 1967 Abs. 2 BGB auch Ansprüche aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen, ferner Ansprüche auf Zugewi... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Frist zwei Monate

Rz. 13 Die Frist zur Ausübung (siehe hierzu Rdn 14) des Vorkaufsrechts beginnt für jeden Vorkaufsberechtigten individuell mit Zugang der Mitteilung über den Abschluss des Kaufvertrages.[29] Diese Mitteilung hat gem. § 469 Abs. 1 S. 1 BGB unverzüglich (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB) durch den veräußernden Miterben zu erfolgen. Die Frist beginnt jedoch gleichfalls, wenn der Käufer den... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Ordnungsmäßige Verwaltung

Rz. 15 "Ordnungsgemäße" Verwaltung umfasst gem. §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 BGB alle Maßnahmen, die der Beschaffenheit des betreffenden Nachlassgegenstandes (vgl. § 745 Abs. 1 S 1 BGB) und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen entsprechen (vgl. § 745 Abs. 2 BGB). Die Frage der Ordnungsmäßigkeit ist nach dem Verhalten einer verständigen Person in der gleichen Situa... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Einigung und Eintragung (Abs. 1)

Rz. 2 Die Einräumung von Sondereigentum ist eine Inhaltsänderung des Miteigentums (§ 3 WEG Rdn 34). In Anlehnung an §§ 873, 877 BGB schreibt § 4 Abs. 1 daher vor, dass für die vertragliche Einräumung die Einigung aller Miteigentümer über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung im Wohnungsgrundbuch (vgl. hierzu § 7) erforderlich ist. Die Einräumung eines umfassende... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Kernrechtsbereichtheorie

Rz. 53 Hinsichtlich der sog. Innenseite, also der personenrechtlichen Sphäre, ist die Kernrechtsbereichtheorie entwickelt worden.[80] Diese ist nicht ohne weiteres auf das Testamentsvollstreckerrecht anwendbar und zu differenzieren.[81] Danach sind die Gesellschafterrechte im eigentlichen Sinne wegen ihrer höchstpersönlichen Natur der Ausübung durch einen Dritten nicht zugän... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Einseitige empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte (Abs. 3)

Rz. 10 Schließlich bestimmt Abs. 3, dass einseitige empfangsbedürftige Erklärungen, die dem vorläufigen Erben gegenüber vorgenommen werden müssen, auch nach der Ausschlagung wirksam bleiben. Rechtshandlungen müssen insbesondere dann bereits gegenüber einem vorläufigen Erben erklärt werden, wenn sie fristgebunden sind.[21] Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Erklärende die... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / C. Zustimmung Dritter zur Aufhebung von Sondereigentumsrechten (Abs. 2)

Rz. 9 Die Zustimmung dinglich Berechtigter am Wohnungseigentum zur Aufhebung des Sondereigentums ist nach Maßgabe von §§ 876, 877 BGB erforderlich; die Zustimmung kann gemäß Art. 120 EGBGB nach Maßgabe des Landesrechts[9] durch ein Unschädlichkeitszeugnis ersetzt werden. Mit Aufhebung ist zum einen die nach §§ 4, 9 Abs. 1 Nr. 1 WEG gemeint; in diesem Fall muss die Zustimmung... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VII. Entsprechende Anwendbarkeit der §§ 1990 f. BGB

Rz. 37 Die Bestimmungen der §§ 1990, 1991 BGB finden entsprechende Anwendung: [108] mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Möglicher Regelungsinhalt

Rz. 6 Der Inhalt von Vereinbarungen i.S.d. Absatz 1 S. 2 und Absatz 3 betrifft das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander in Ergänzung oder Abweichung von Vorschriften des WEG oder des BGB. Vereinbarungen regeln auf abstrakt-genereller Ebene das Gemeinschaftsgrundverhältnis der Wohnungseigentümer im Sinne einer Satzung.[18] Die Gemeinschaftsordnung ist bei der Verwa... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Verbot unentgeltlicher Verfügungen

Rz. 20 Damit das Nachlassvermögen während der Dauer der Testamentsvollstreckung wertmäßig erhalten bleibt, erfolgt durch S. 3 ein Verbot unentgeltlicher Verfügungsgeschäfte. Es ähnelt dem Verfügungsverbot aus § 2113 Abs. 2 BGB. Somit ist der Testamentsvollstrecker nur dann zur unentgeltlichen Verfügung berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstan... mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.10 Absonderungsberechtigte Gläubiger

Dies sind Gläubiger, die aufgrund besonderer Sicherungsrechte (z.B. Pfandrechte) an Gegenständen der Masse abgesonderte Befriedigung verlangen können (§ 50 InsO). Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 166 InsO ein Verwertungsrecht an allen mit Absonderungsrechten belasteten beweglichen Gegenständen, die er in seinem Besitz hat. Er ist verpflichtet, sein Verwertungsrecht unverzü... mehr

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Veräußerung von vermieteten... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist im Wesentlichen zu fragen, ob K ein Vorkaufsrecht erworben hatte. Vorkaufsrecht des Mieters Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter nach § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich zum Vorkauf berechtigt. Diese Be... mehr

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Veräußerung von vermieteten... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, K könne dieser Anspruch zustehen! K habe durch den Abschluss des Kaufvertrags über das mit der Doppelhaushälfte bebauten Grundstücks zwischen B und der Z-KG und die Realteilung nach § 570b Abs. 1 Satz 1 BGB a. F. (= § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB), der analog anwendbar sei, ein Vorkaufsrecht erlangt. Da B dem K keine Mitteilung über den Inhalt des Kaufvertrags unter ... mehr

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Veräußerung von vermieteten... / 3 Das Problem

K ist seit dem 1.3.2000 Mieter einer Doppelhaushälfte. Eigentümerin des mit diesem Gebäude bebauten Grundstücks ist B. Am 30.3.2000 wird das Grundstück in mehrere einzelne Grundstücke real geteilt. Am 14.4.2000 veräußert B das Grundstück an eine Z. Die vermietete Doppelhaushälfte befindet sich auf dem Grundstück mit der laufenden Nummer 6. In den Jahren 2002 bis 2017 zeigt K... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Aktienoptionen / 2 Optionsmodelle

Der Arbeitgeber räumt dem Arbeitnehmer Optionsrechte auf den Erwerb von Aktien des eigenen oder eines verbundenen Unternehmens zu einem bestimmten Termin und zu einem vorher bestimmten Preis ein. Je nach Interessenlage sind die Aktienoptionsmodelle unterschiedlich ausgestaltet: Dem Arbeitnehmer ist jegliche Verwertung des Optionsrechts bis zum Ausübungszeitpunkt untersagt. Das... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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BauGB-Novelle: Das plant die schwarz-rote Regierung

Einfacher und schneller mehr Wohnraum schaffen: Mit der großen Reform des Baugesetzbuchs geht es weiter Die große Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) nimmt wieder Fahrt auf – im Oktober trat im ersten Schritt der Bauturbo in Kraft. Jetzt haben die Spitzen von Schwarz-Rot nachgelegt, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Bis tief in die Nacht am 28.11.2025 hat der Koalitionsaus... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Aufteilung von Anschaffungskosten auf Grund und Boden und Gebäude

Rn. 392 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Erwirbt der StPfl ein bebautes Grundstück (Haus, Eigentumswohnung), um daraus Einkünfte zu erzielen, erwirbt er zwei WG: Rn. 393 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ein einheitlicher Kaufpreis ist dann nach dem Verhältnis der Verkehrswerte/gemeinen Werte... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Rn. 395 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Angabepflichtig sind nur die Bezüge, die ein Mitglied des Geschäftsführungsorgans in seiner Eigenschaft und (final) für seine Tätigkeit als Mitglied dieses Organs erhält, und zwar von der Bestellung bis zur Abberufung (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 285 HGB, Rn. 246). Dabei anzugeben sind lediglich diejenigen Bezüge, die ein Organmitglied unm... mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 1.1 Begriff der GmbH

Rz. 1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, was sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ergibt. Das HGB hingegen enthält für die GmbH keine entsprechende Definition.[1] Die Haftung ist bei der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Eine GmbH weist – wie alle Kapitalgesellschaften – eine körperschaftliche Struktur auf und ist in ihrer V... mehr