Fachbeiträge & Kommentare zu Vorkaufsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 6.1.2 Rückerwerb des Eigentums

Erwirbt der Veräußerer das Eigentum an dem veräußerten Grundstück zurück, so wird auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang die Steuer nicht festgesetzt oder die Steuerfestsetzung aufgehoben, wenn der Rückerwerb innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang stattfindet. Ist für den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Pfändung unübertragbarer Forderungen (§ 851 ZPO)

Rz. 52 § 851 Abs. 1 ZPO regelt die Pfändbarkeit von Forderungen, die gesetzlich normierten Abtretungsverboten unterliegen.[1] Nach § 851 Abs. 1 ZPO ist eine Forderung grundsätzlich nicht pfändbar, wenn sie nicht übertragbar ist. Diese Norm ist das Gegenstück zu § 400 BGB, der bestimmt, dass eine Forderung, die nicht pfändbar ist, auch nicht übertragbar ist. Grundsätzlich sin...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.5 § 8 GrEStG (Grundsatz)

• 2021 Vorgefasster Plan zur Bebauung eines Grundstücks / § 8 Abs. 2 Satz 2 GrEStG Nach dem Urteil des BFH v. 16.9.2020, II R 12/18 ist Voraussetzung für die Anwendung von § 8 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 GrEStG die kausale Verknüpfung der Änderung des Gesellschafterbestands mit dem Plan zur Bebauung. Es muss ein vorgefasster Plan vorhanden sein, mit dem sich die Gesellschaft über den ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Leasinggeschäfte

Rz. 127 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei Leasinggeschäften ist zu unterscheiden, ob der Gegenstand der Vereinbarung auf die bloße Vermietung oder auf die Übertragung von Gütern gerichtet ist. Die Abgrenzung ist im uUStG nicht geregelt. Nach einer Veröffentlichung der Finanzverwaltung sowie der Prüfungspraxis hat sich allerdings die folgende umsatzsteuerliche Behandlung durchges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Verhältnis zur Umsatzsteuer

Rz. 4 Das Verhältnis der Grunderwerbsteuer zur Umsatzsteuer bestimmt sich nach § 4 Nr. 9a UStG. Diese Vorschrift beruht unionsrechtlich auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k sowie auf Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 der Richtlinie des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG. Danach besteht für die Mitgliedstaaten die Befugnis, die Lief...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, BeurkG § 20 Gesetzliches Vorkaufsrecht

Gesetzestext Beurkundet der Notar die Veräußerung eines Grundstücks, so soll er, wenn ein gesetzliches Vorkaufsrecht in Betracht kommen könnte, darauf hinweisen und dies in der Niederschrift vermerken. A. Hinweis- und Vermerkpflicht Rz. 1 Gesetzliche Vorkaufsrechte sind aus dem Grundbuch i.d.R. nicht ersichtlich. Die Pflicht des Notars zur Aufklärung des Sachverhalts beinhalte...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Gemeindliche Vorkaufsrechte nach dem BauGB

Rz. 9 Die §§ 24, 25 BauGB bilden die Rechtsgrundlage für das allgemeine und besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde.[20] Durch das Baulandmobilisierungsgesetz wurde der Anwendungsbereich erheblich erweitert, insb. auch bzgl. des preislimitierten Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 3 BauGB.[21] Selbst wenn nach diesen Vorschriften ein Vorkaufsrecht begründet ist, steht die Ausübung al...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Vorkaufsrechte nach dem VermG

Rz. 33 § 20 Abs. 1 S. 1 VermG begründet zugunsten der Mieter und Nutzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Grundstücken, die der staatlichen Verwaltung i.S.d. § 1 Abs. 4 VermG unterlagen oder auf die ein Anspruch auf Rückübertragung besteht, einen Anspruch auf Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechts, der durch Antrag bei dem Amt zur Regelung offener Vermögensfrage...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Gesetzliche Vorkaufsrechte

Rz. 7 Gesetzliche Vorkaufsrechte können unterschiedliche Zwecke verfolgen. Es gibt Vorkaufsrechte, die öffentlichen Belangen dienen wie dem Planungsrecht, dem Denkmal- oder dem Naturschutz, sowie Vorkaufsrechte, die den Schutz bestimmter Personengruppen verfolgen. Das Vorkaufsrecht kann einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zustehen, wie es bei den gemeindlichen Vorkauf...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XXIX. Vorkaufsrechte

Rz. 68 Auf die abstrakte Möglichkeit des Bestehens eines gesetzlichen Vorkaufsrechts muss der Notar bei der Beurkundung der Veräußerung eines Grundstücks nach § 20 BeurkG hinweisen (vgl. § 20 BeurkG Rdn 1). § 18 BeurkG regelt die Pflicht des Notars zum Hinweis darauf, dass für die Eintragung im Grundbuch ein Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des Vorkaufsr...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / V. Landesrechtliche Vorkaufsrechte

Rz. 23 Verschiedene Landesgesetze, insbesondere Denkmalschutz-, Naturschutz- und Forstgesetze, sehen Vorkaufsrechte vor.[43] Teilweise bewirken sie eine Grundbuchsperre, indem die zum Vollzug des Kaufvertrages erforderlichen Grundbucheintragungen nur nach Vorlage eines Negativattests oder einer Verzichtserklärung vorgenommen werden dürfen. Für manche Vorkaufsrechte ist dingl...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Vorkaufsrechte nach dem Landverwertungsgesetz und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

Rz. 36 § 5 Landverwertungsgesetz-DDR v. 22.7.1990[70] gewährt den Nutzern ehemals volkseigener land- oder forstwirtschaftlich nutzbarer Grundstücke ein Vorkaufsrecht, wenn sie auf dem Grundstück Gebäude oder Anlagen errichtet oder Anpflanzungen vorgenommen und kraft Gesetzes daran selbstständige Eigentumsrechte erworben haben.[71] Rz. 37 Bei der Verwertung des Vermögens einer...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Vorkaufsrechte zugunsten von Planungsträgern

Rz. 18 Verschiedene Gesetze weisen dem Planungsträger ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu, die in ein verkehrsrechtliches Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren einbezogen sind. Solche planungsrechtlichen Vorkaufsrechte finden sich in § 9a Abs. 6 BFStrG, § 15 Abs. 3 BWaStG, § 19 Abs. 3 AEG, § 8a Abs. 3 LuftVG, § 28a Abs. 3 PBefG. Diese öffentlich-rechtlichen Vork...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VII. Vorkaufsrechte an Grundstücken im Beitrittsgebiet

1. Vorkaufsrechte nach dem VermG Rz. 33 § 20 Abs. 1 S. 1 VermG begründet zugunsten der Mieter und Nutzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Grundstücken, die der staatlichen Verwaltung i.S.d. § 1 Abs. 4 VermG unterlagen oder auf die ein Anspruch auf Rückübertragung besteht, einen Anspruch auf Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechts, der durch Antrag bei dem Amt zur...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / IX. Beurkundungsverfahren nach Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 39 Der Notar ist gem. § 14 Abs. 1 S. 2 BNotO verpflichtet, sich auch bei Ausübung des Vorkaufsrechts oder Streit hierüber neutral zu verhalten. Die Ausübung des Vorkaufsrechts lässt regelmäßig den Bestand des Erstkaufvertrags unberührt, so dass der Notar weiterhin an den darin enthaltenen Vollzugsauftrag gem. § 53 BeurkG gebunden ist. Er müsste den Erstkaufvertrag also g...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Hinweis- und Vermerkpflicht

Rz. 1 Gesetzliche Vorkaufsrechte sind aus dem Grundbuch i.d.R. nicht ersichtlich. Die Pflicht des Notars zur Aufklärung des Sachverhalts beinhaltet keine Ermittlung, welches der theoretisch denkbaren Vorkaufsrechte durch den beurkundeten Vertrag ausgelöst sein kann. § 20 BeurkG legt dem Notar lediglich auf, bei Verträgen, die ein Vorkaufsrecht an einem Grundstück auslösen kö...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Vorkaufsfall

Rz. 4 Vorkaufsrechte verschaffen dem Berechtigten nur dann einen Anspruch auf Erwerb des Grundstücks, wenn ein Vorkaufsfall i.S.d. § 463 BGB vorliegt. Voraussetzung ist der Abschluss eines Kaufvertrags oder eines kaufähnlichen Vertrags; der Vertrag muss rechtswirksam sein und es muss sich um ein Drittgeschäft [9] handeln. Rz. 5 Auch das öffentlich-rechtliche Vorkaufsrecht wird...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Der Belehrungsvermerk nach § 20 BeurkG

Rz. 113 Nach § 20 BeurkG soll der Notar, der die Veräußerung eines Grundstücks beurkundet für den Fall, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht in Betracht kommt, auf ein solches hinweisen und dies in der Niederschrift vermerken. Da gesetzliche Vorkaufsrechte aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind und die Pflicht des Notars zur Aufklärung des Sachverhalts insoweit keine Ermitt...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / cc) Grundbuch- und Grundakteninhalt

Rz. 81 Über vertragserhebliche Belastungen, die sich aus dem Grundbuch ergeben, muss der Notar, der das Grundbuch eingesehen hat (vgl. § 21 BeurkG), die Beteiligten gem. Abs. 1 vollständig und ohne Verharmlosung informieren.[306] Als vertragserhebliche Belastungen kommen neben Grundpfandrechten und Dienstbarkeiten etwa auch Vormerkungen, Widersprüche gegen die Richtigkeit de...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / g) Erbrecht

Rz. 142 Beurkundet der Notar ein Testament, ist er gehalten, sich über das Vorhandensein entgegenstehender letztwilliger Verfügungen zu erkundigen. Verbleiben danach rechtliche oder tatsächliche Zweifel, ob eine zu beurkundende letztwillige Verfügung wirksam ist, muss der Notar gem. Abs. 2 einen Hinweis geben.[458] Rz. 143 Auf § 14 HeimG sowie die infolge der Föderalismusrefo...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

Beurkundet der Notar die Veräußerung eines Grundstücks, so soll er, wenn ein gesetzliches Vorkaufsrecht in Betracht kommen könnte, darauf hinweisen und dies in der Niederschrift vermerken.mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Bestätigungen und Genehmigungen

Rz. 5 § 18 BeurkG unterscheidet begrifflich zwischen Bestätigungen und Genehmigungen. Hauptanwendungsfall für Bestätigungen war nach früherem Recht die Begründung (§ 1741 S. 2 BGB a.F.) und die Aufhebung (§ 1770 BGB a.F.) eines Vertrages über die Annahme an Kindes statt. Nach heutigem Stand bestehen allerdings zur Wirksamkeit eines Geschäfts keine erforderlichen Bestätigunge...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / g) Wirtschaftliche Folgen

Rz. 70 Da der Notar nicht der Wirtschaftsberater der Beteiligten ist, braucht er regelmäßig auch nicht die Angemessenheit des Kaufpreises (siehe aber Rdn 73) oder allg. die wirtschaftlichen Chancen und Risiken des in Aussicht genommenen Geschäfts zu thematisieren.[269] Der Notar ist auch nicht verpflichtet, einen Beteiligten über Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit und...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Beschaffung der Genehmigungen

Rz. 6 Die erforderlichen Genehmigungen sind von den Beteiligten grundsätzlich selbst zu beantragen. Zumeist sind die Beteiligten jedoch nicht in der Lage, den Vollzug zu übernehmen, und erwarten, dass der Notar die erforderlichen Genehmigungen einholt. Ist der Notar dazu nicht bereit, muss er die Beteiligten spätestens bei der Beurkundung darauf hinweisen. Erfolgt ein Vollzu...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Anspruchsbegründende Maklerprovisionsklauseln

Rz. 100 Für konstitutive Maklerklauseln, durch die ein neuer, selbstständiger Schuldgrund geschaffen wird, besteht in aller Regel kein praktisches Bedürfnis, sodass sie unzulässig sind. Nimmt der Notar derartige Klauseln auf einseitigen Wunsch des Maklers auf, kommt grundsätzlich ein Verstoß gegen seine Neutralitätspflicht aus § 14 Abs. 1 S. 2 Abs. 3 S. 2 BNotO in Betracht. ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XIII. Grundstücksverkehrsgenehmigung (GrdstVG)

Rz. 25 Den Vorschriften des GrdstVG [65] unterliegen land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sowie Moor- und Ödland, das in landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Kultur gebracht werden kann (Begriffsbestimmungen in § 1 GrdstVG). Maßgeblich ist die objektive Eignung zur land- bzw. forstwirtschaftlichen Nutzung, eine entsprechende tatsächliche Nutzung ist nicht erfor...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Aussetzung von Amts wegen, Abwicklungsstörungen

Rz. 35 Das Gebot, eine Amtstätigkeit zu verweigern, wenn sie mit den Amtspflichten des Notars nicht im Einklang steht (§§ 4 BeurkG, 14 Abs. 2 BNotO), kann den Notar zu einer Aussetzung des Urkundenvollzugs verpflichten.[136] Gelangt der Notar nachträglich zu der sicheren Erkenntnis, dass er die Urkundstätigkeit schon nicht hätte durchführen dürfen, muss er den Vollzug verwei...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / a) Überblick

Rz. 1 § 17 BeurkG ist die Grundnorm zu den notariellen Belehrungspflichten (siehe auch Vor § 17 BeurkG Rdn 1). Der BGH hat Abs. 1 zutr. den Rang "einer Kernregelung des Beurkundungsgesetzes "[1] beigemessen. Gaier führt dazu aus: "Das System vorsorgender Justizgewähr kann sein Ziel nur dann erreichen, wenn insbesondere die notariellen Beratungs- und Belehrungspflichten strikt...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Belehrungsvermerk (S. 2)

Rz. 153 S. 2 stellt zunächst klar, dass bloße Zweifel an der Wirksamkeit des Geschäfts den Notar nicht zur Ablehnung der Beurkundung gem. § 4, § 14 Abs. 2 BNotO berechtigen.[476] Bei Zweifeln an der Wirksamkeit des Geschäfts muss der Notar die Beteiligten darüber belehren und – wenn sie gleichwohl auf der Beurkundung bestehen – die Belehrung und die Erklärungen der Beteiligt...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Voraussetzungen

Rz. 2 Die Ermittlungspflicht besteht, wie sich bereits aus der systematischen Stellung der Vorschrift im BeurkG ergibt, im Zusammenhang mit der Beurkundung von Willenserklärungen. Bei den der Beurkundung folgenden Vollzugstätigkeiten ist Abs. 1 nicht einschlägig.[2] Abs. 1 gilt ebenfalls nicht, wenn der Notar eine Unterschrift beglaubigt.[3] Dies gilt auch dann, wenn der Not...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Echte Satzungsbestandteile (§ 2 Abs. 3 S. 1 GmbHG)

Rz. 9 Gemäß § 2 Abs. 3 S. 1 GmbHG erstreckt sich die Möglichkeit zur Online-Beurkundung zunächst auf alle Willenserklärungen, die von dem Formzwang gemäß § 2 Abs. 1 GmbHG umfasst sind. Das sind alle echten Satzungsbestandteile, d.h. alle notwendigen und fakultativen Inhalte des Gesellschaftsvertrags nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 GmbHG.[24] Beurkundungspflichtig und deshalb im W...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Vollzugsreife

Rz. 21 Der Notar ist erst dann zur Einreichung verpflichtet, wenn die beurkundete Willenserklärung vollzugsreif ist, wenn also alle Eintragungsvoraussetzungen erfüllt sind.[62] Hierzu müssen die erforderlichen Eintragungsunterlagen in vorgeschriebener Form vollständig vorliegen. Zu diesen Unterlagen zählen auch Genehmigungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts, ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift betrifft die Bezeichnung des Geschäftsgegenstands und entspricht im Wesentlichen § 8 Abs. 6 DONot a.F. Die NotAktVV unterscheidet allerdings klarer zwischen Geschäftsgegenstand und Urkundenart, was in der Software des Elektronischen Urkundenarchivs durch getrennte Eingabefelder abgebildet wird. Vorgaben zur Eintragung der Urkundenart, die nach altem Rech...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / d) Allgemeine Betreuungspflicht

Rz. 6 Über die Pflichten hinaus, die für das einzelne Geschäft durch Gesetz (insbesondere Pflicht zur Rechtsbelehrung nach Abs. 1) oder bes. Übernahme (§ 24 BNotO) bestimmt sind, hat die Rspr. aus der allg. Stellung des Notars weitere Pflichten entwickelt.[14] Sie werden herkömmlich zusammengefasst unter dem Begriff "allgemeine Betreuungspflicht".[15] Soweit hiergegen termin...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / ii) Gewährleistungsrechte

Rz. 105 Hinsichtlich der tatsächlichen Beschaffenheit des Vertragsgegenstands (insb.: der Kaufsache, z.B. Grundstück oder Wohnungseigentum) trifft den Notar keine Nachforschungspflicht, sofern der Sachverhalt dazu keinen konkreten Anlass bietet.[375] Ohne die ausdrücklich oder konkludente Übernahme i.S.v. § 24 Abs. 1 BNotO muss er auch nicht überprüfen, ob eine vom Verkäufer...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XXV. Umlegungsverfahren

Rz. 56 Im Wege des Umlegungsverfahrens können als Maßnahme der Bodenordnung bebaute und unbebaute Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile neu geordnet werden, so dass für die bauliche oder sonstige Nutzung nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen (§ 45 Abs. 1 BauGB). Die Vorschrifte...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, BeurkG § 72 Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Gesetzestext Die bundes- oder landesrechtlich vorgeschriebene Beidrückung des Dienstsiegels bei Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts wird durch die öffentliche Beurkundung ersetzt. Rz. 1 In Gemeindeordnungen, Landkreisordnungen und anderen Gesetzen ist regelmäßig zur Wirksamkeit schriftlicher Erklärungen ihrer Organe und Vertreter die Beidrückung des Die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 neu gefas...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 9 Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Geschäftsanteile an einer GmbH sind grundsätzlich frei übertragbar. Hingegen ist die Übertragbarkeit von Anteilen an Personengesellschaften nur mit Zustimmung aller Gesellschafter zulässig, sofern nicht eine abweichende Regelung dazu im Gesellschaftsvertrag getroffen wurde. Die Übertragung von GmbH-Anteilen bedarf der notariellen Beurkundung. Verträge zur Übertragung von Ante...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 5.1 Vorkaufsrecht der Gesellschafter

Aus der beschriebenen Interessenlage heraus (5) wird die Übertragung von Geschäftsanteilen i. d. R. an die Zustimmung der Gesellschafterversammlung geknüpft (sog. Vinkulierung). Ferner sind die Gesellschafter häufig an einem Ankauf des Geschäftsanteils interessiert, den der ausscheidewillige Gesellschafter abgeben will. Daher berücksichtigt der Satzungsvorschlag ein Vorkaufs...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 5.2 Musterformulierung: Veräußerung/Belastung von Geschäftsanteilen

Praxis-Beispiel Veräußerung/Belastung von Geschäftsanteilenmehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / Zusammenfassung

Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste deutsche Rechtsform für Gesellschaften. Ihr Reiz für unternehmerisch Tätige liegt vor allem in der grundsätzlichen Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Zum anderen ermöglicht die Flexibilität dieser Gesellschaftsform einen maßgeschneiderten Zuschnitt der Satzung (= des Gesellschaftsvertrags) auf die Bedürfnisse und...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung / 7.4 Mieterschutzrechte

Häufig wird ein Mietshaus in Wohnungseigentum umgewandelt. Hierbei ist zunächst zu beachten, dass der Mietvertrag fortbesteht, auch wenn die Eigentumswohnung nach der Umwandlung an einen dritten Erwerber veräußert wird. Auch hier ist der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" aus § 566 BGB zu beachten. Weiter ist das gesetzliche Vorkaufsrecht[1] der Mieter nach § 577 Abs. 1 BGB...mehr

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Gründung einer GmbH / 3 Übersicht: Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Praxis-Beispiel Obligatorische (= zwingende) Regelungen (fettgedruckt), fakultative (= wahlweise) Regelungen Firma Name + Zusatz "GmbH" Vertretungsregelung Sitz Gegenstand des Unternehmens Betrag des Stammkapitals (mindestens 25.000 EUR) Beirat bzw. fakultativer Aufsichtsrat Betrag der Stammeinlage eines jeden Gesellschafters (Unterscheidung zwischen Bar- und Sacheinlage) Mehrheitse...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 1 Grundsatz der Universalsukzession

Nach bürgerlichem Recht geht beim Tod eines Steuerpflichtigen dessen Vermögen als Ganzes im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) nach § 1922 Abs. 1 BGB auf den Alleinerben oder die Miterben über. Von der Gesamtrechtsnachfolge des/der Erben wird das gesamte vererbliche Aktiv- und Passivvermögen des Erblassers umfasst. Ohne Belang ist, ob die positiven Vermögen...mehr

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ZAP 4/2026, Gemeindliches Vorkaufsrecht: Kein Recht zur Ausübung bei Aneignungsrecht des Landesfiskus

(BGH, Beschl. v. 19.2.2026 – V ZB 41/25) • Der Abschluss eines Kaufvertrags über ein Aneignungsrecht des Landesfiskus aus § 928 Abs. 2 S. 1 BGB berechtigt die Gemeinde nicht zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach §§ 24 f. BauGB. Das Grundbuchamt darf daher eine aufgrund einer Aneignungserklärung beantragte Eigentumseintragung nicht von der Vorlage eines Zeugnisses über die Nic...mehr

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ZAP 4/2026, Überblick über ... / 1. Schadensersatz wegen Vereitelung eines bestehenden Vorkaufsrechts

Der Mieter hatte im Jahr 2000 eine Doppelhaushälfte gemietet, die zusammen mit anderen Häusern auf einem Grundstück errichtet war. In der Folgezeit kam es zu der Realteilung des Grundstücks in mehrere einzelne Grundstücke. Kurz nach der Vermietung veräußerte der Vermieter das Grundstück an eine teilweise personenidentische KG zum Preis von 400.000 DM (= 204.516,75 EUR). In d...mehr