Fachbeiträge & Kommentare zu Vorkaufsrecht

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§ 15 Vermächtniserfüllung / X. Ankaufsrechtsvermächtnis

Rz. 262 Als Abwandlung des Vorkaufsrechts kann einem Vermächtnisnehmer auch das Ankaufsrecht eingeräumt werden, einen Gegenstand, der sich im Nachlass befindet, insbesondere ein Grundstück, dann zu erwerben, wenn eine Veräußerung stattfindet, ohne dass es sich um einen Verkauf handelt. Insoweit kann mit dem Ankaufsrecht die Lücke geschlossen werden, die beim Vorkaufsrecht be...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Ausübung nur bei Abschluss eines Kaufvertrages

Rz. 252 Begrifflich kann das Vorkaufsrecht nur ausgeübt werden, wenn der Eigentümer über den vorkaufsbelasteten Gegenstand einen Kaufvertrag schließt. Die Ausübung ist also ausgeschlossen, wenn ein Ausstattungs-, Schenkungs- (auch gemischte Schenkung) oder ein Erbauseinandersetzungsvertrag geschlossen wird.[200] Ausnahmsweise ist sogar bei Abschluss eines Kaufvertrages die A...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Checkliste: Klage auf Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Mitteilung des Kaufvertrages

Rz. 253 Der Vorkaufsrechtsverpflichtete (= Eigentümer) hat nach Abschluss des Kaufvertrages mit dem Dritten dem Vorkaufsberechtigten den Inhalt dieses Kaufvertrages durch Übermittlung einer Vertragsabschrift unverzüglich mitzuteilen. Diese Mitteilung kann auch vom Dritten übernommen werden, § 469 BGB. Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss innerhalb der gesetzlichen Frist von ...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 5. Belastungsobjekt

Rz. 248 Die Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts ist möglich an einem Grundstück,[197] an Miteigentumsanteilen an einem Grundstück, § 1095 BGB, an Wohnungs- und Teileigentum sowie an einem Erbbaurecht. Mehrere Grundstücke können nicht mit einem einheitlichen Vorkaufsrecht belastet werden, vielmehr sind Einzelrechte an jedem einzelnen Grundstück zu bestellen.[198]mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 64 Der Verkäufer hat den übrigen Miterben gem. § 469 Abs. 1 BGB den Inhalt des von ihm mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrages unverzüglich mitzuteilen. Durch die Mitteilung wird die in § 2034 Abs. 2 BGB bestimmte Frist von zwei Monaten für die Ausübung des Vorkaufsrechts in Gang gesetzt. Die Mitteilung sollte zweckmäßigerweise durch Übermittlung einer Abschrift de...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 20 Fallgestaltung Das Muster geht davon aus, dass der Verkäufer Miterbe einer Erbengemeinschaft ist und seinen Erbteil ganz an den Käufer verkauft und überträgt. Dies kommt insbesondere in den Fällen vor, in denen der Miterbe vorzeitig aus der Erbengemeinschaft ausscheiden will oder in denen ein Dritter als Erwerber sich in die Gesamthandsgemeinschaft einkauft, um durch V...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 100 Ab dem Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft an den Vorerben steht dem Nacherben eine Anwartschaft auf den Erwerb der Erbschaft zu. Dieses Recht ist grundsätzlich vererblich, es sei denn, der Wille des Erblassers steht dem entgegen (§ 2108 Abs. 2 S. 1 BGB). Rz. 101 In dem Muster wird die Nacherbfolge durch den Eintritt einer Bedingung (Verheiratung) oder den Ablauf eine...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Allgemeines

Rz. 243 Nicht selten ist es das Anliegen des Erblassers, einem Verwandten oder einer befreundeten Person das Recht einzuräumen, einen bestimmten Gegenstand, insbesondere ein Grundstück, für den Fall des Verkaufs durch den zunächst Bedachten erwerben zu können. Diese Rechtsfolge kann der Erblasser dadurch erreichen, dass er dem Begünstigten vermächtnisweise ein Vorkaufsrecht ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / II. Gesetzliche Mitteilungspflicht des veräußernden Miterben

1. Muster: Mitteilungsschreiben an die Miterben Rz. 63 Muster 18.8: Mitteilungsschreiben an die Miterben Muster 18.8: Mitteilungsschreiben an die Miterben – Einschreiben mit Rückschein – An Ich habe durch notariellen Vertrag vom _________________________, UR-Nr. _________________________, des Notars _________________________ ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / c) Wirkung

Rz. 300 Durch die Erbschafts- bzw. Erbteilsübertragung wird der Erwerber nicht Erbe. Der Erwerb begründet lediglich den schuldrechtlichen Anspruch, wirtschaftlich so gestellt zu werden, als ob der Käufer und nicht der Verkäufer Erbe wäre. Zum Vorkaufsrecht der Miterben siehe Kerscher/Krug/Spanke, § 12 Rn 472 ff.mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Mitteilungsschreiben an die Miterben

Rz. 63 Muster 18.8: Mitteilungsschreiben an die Miterben Muster 18.8: Mitteilungsschreiben an die Miterben – Einschreiben mit Rückschein – An Ich habe durch notariellen Vertrag vom _________________________, UR-Nr. _________________________, des Notars _________________________ mit Sitz in _________________________, meinen A...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / Literaturtipps

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§ 11 Erbenhaftung / e) Elektronisches Grundbuch

Rz. 79 In allen Landesjustizverwaltungen ist die Führung des Grundbuchs derzeit auf das sog. elektronische Grundbuch umgestellt. Online können Abschriften angefordert und Informationen über gestellte und noch nicht erledigte Eintragungsanträge abgefragt werden. Rz. 80 Für den erbrechtlich tätigen Rechtsanwalt oder Notar ist aber die Möglichkeit der Recherche von großer prakti...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / VI. Haftung des Erbschaftserwerbers

Rz. 201 Die Stellung der Nachlassgläubiger darf, weil sie auf die Veräußerung der Erbschaft keinerlei Einfluss haben, nicht verschlechtert werden. Durch den Käufer findet eine gesetzliche gesamtschuldnerische (kumulative) Schuldübernahme statt (§ 2382 Abs. 1 BGB). Damit haftet der Erbschaftserwerber neben dem Veräußerer gesamtschuldnerisch für die Nachlassverbindlichkeiten ab...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 4. Hinweise zum Muster

Rz. 139 In diesem Muster verteilt die Mutter einen Teil ihres Erbes auf ihre Kinder und verlangt dafür, von den Verfügungsbeschränkungen der angeordneten Nacherbschaft befreit zu werden (§§ 2112 ff. BGB). Zugleich scheidet der Sohn aus der Erbengemeinschaft aus und lässt sich sein Erbe "auszahlen". Jeder Miterbe kann durch notariellen Vertrag über seinen Anteil am Nachlass ve...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / II. Typische Sachverhalte

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§ 15 Vermächtniserfüllung / Literaturtipps

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Muster: Verkauf und Übertragung des Anwartschaftsrechts auf den Vorerben

Rz. 83 Muster 14.12: Verkauf und Übertragung des Anwartschaftsrechts auf den Vorerben Muster 14.12: Verkauf und Übertragung des Anwartschaftsrechts auf den Vorerben _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind: 1. Frau W 2. Herr A 3. Herr B Die Anwesenden erklären mit der Bitte um Beurkundung: Wir schließen folgenden Nacherben-Anwartschaftsrechts-Kauf- und ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / p) Elektronisches Grundbuch

Rz. 79 In allen Landesjustizverwaltungen wird die Führung des Grundbuchs derzeit auf das sog. elektronische Grundbuch umgestellt. Die Fortschritte sind je nach Bundesland unterschiedlich. Mittels Datenabrufs können online Abschriften bzw. Abdrucke angefordert und Informationen über gestellte und noch nicht erledigte Eintragungsanträge abgefragt werden. Rz. 80 Für den erbrechtl...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (2) Nachlassspaltung

Rz. 16 Lagen die Voraussetzungen für eine zulässige Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F. vor, so konnte dies zu einer Nachlassspaltung führen, soweit der Erblasser im Übrigen nicht nach deutschem Recht beerbt wurde, z.B. weil Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. in ein fremdes Recht verwies und dieses die Verweisung annahm oder auf das Recht eines dritten Staates weiterverwies. Ent...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / Literaturtipps

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln

Rz. 168 Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz

Rz. 192 Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tocht...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte

Rz. 205 Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Verhandelt am ________________________...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / cc) Die Handhabung der Schonungseinreden in Prozess und Zwangsvollstreckung beim Grundstücksvermächtnis

Rz. 157 Ein Vorbehalt gem. § 305 ZPO berechtigt den Kläger lediglich zu Sicherungsmaßnahmen nach Arrestrecht (§ 782 ZPO), also bspw. bei einem Grundstücksvermächtnis lediglich zur Eintragung einer Vormerkung, aber nicht zur Eigentumsübertragung, entsprechend § 895 ZPO. Nach Abschluss des Gläubigeraufgebots kann der Erbe beurteilen, ob ein Nachlassinsolvenzverfahren in Betrach...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Muster: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, §§ 305, 782, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 225 Muster 11.13: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, §§ 305, 782, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 11.13: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vorkaufsrecht.

Rn 254 Im Streit um das Bestehen des Rechts ist der Wert nach dem Interesse des Kl auf einen Bruchteil des Kaufgegenstandes festzusetzen, idR ½ (BGH RPfleger 57, 374), bei Löschung kommt es auf das konkrete wirtschaftliche Interesse des Klägers an (BGH MDR 18, 1077), für 1/10 des Verkehrswerts: (BayObLG JurBüro 96, 267; OLGR Naumburg 99, 336). Für den Gegenstand selbst gilt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verzicht auf Vorkaufsrecht.

Rn 19 Auch ein Verzicht auf das Vorkaufsrecht ist wegen § 577 V im Vorwege zwischen Vermieter und Mieter nicht möglich. Erst zeitlich nach Eintritt des Vorkaufsfalles kommt überhaupt ein wirksamer Verzicht in Betracht, da dann die Unabdingbarkeit des § 577 V nicht mehr entgegensteht. Nach Blank (WuM 93, 580) soll dieses Verbot auch für den Erwerber/Kaufinteressenten gelten (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Dingliches Vorkaufsrecht (§§ 1094–1104).

Rn 9 Auf das dingliche Vorkaufsrecht finden die §§ 463 ff Anwendung (§ 1098 I 1), nicht aber umgekehrt die §§ 1094 ff auf das schuldrechtliche. Nur bei Vereinbarung besteht neben einem dinglichen ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht (BGH NJW 14, 622 Rz 8 ff: wenn Vorkaufsrecht vom Vertragsschluss an und unabhängig von Eintragung im Grundbuch bestehen soll, Rz 17). Die wesentl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Befristetes Vorkaufsrecht (S 2).

Rn 3 Nach der Auslegungsregel von 2 ist ein befristetes Recht ›im Zweifel‹ vererblich – nicht aber übertragbar (KG DR 39, 1891; aA Erman/Grunewald Rz 4); Grund: Befristung mindert die Gefahr der zeitlich unangemessenen Ausdehnung des Vorkaufsrechts durch Erbfolge. Bei dinglichem Vorkaufsrecht reicht zum Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit nicht der Nachweis des Todes des Vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2035 BGB – Vorkaufsrecht gegenüber dem Käufer.

Gesetzestext (1) 1Ist der verkaufte Anteil auf den Käufer übertragen, so können die Miterben das ihnen nach § 2034 dem Verkäufer gegenüber zustehende Vorkaufsrecht dem Käufer gegenüber ausüben. 2Dem Verkäufer gegenüber erlischt das Vorkaufsrecht mit der Übertragung des Anteils. (2) Der Verkäufer hat die Miterben von der Übertragung unverzüglich zu benachrichtigen. A. Allgemein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 577 BGB – Vorkaufsrecht des Mieters.

Gesetzestext (1) 1Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. 2Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. 3Soweit sich nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2034 BGB – Vorkaufsrecht gegenüber dem Verkäufer.

Gesetzestext (1) Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, so sind die übrigen Miterben zum Vorkauf berechtigt. (2) 1Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt zwei Monate. 2Das Vorkaufsrecht ist vererblich. A. Allgemeines. Rn 1 Das Vorkaufsrecht ermöglicht den Miterben, unerwünschte Dritte (›Nichterben‹) von der Erbengemeinschaft fernzuhalten (BGH NJW 82,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausübung des Vorkaufsrechts.

Rn 13 Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch formlose, aber eindeutige Erklärung ggü dem Verkäufer oder nach § 2035 ggü jedem Käufer. Dabei stellt die Erklärung, erst noch die Bedingungen des Erwerbs aushandeln zu wollen, keine wirksame Ausübung des Vorkaufsrechts dar (BGH DB 63, 828). Nach § 472 müssen die ausübungsbereiten Miterben ihr Vorkaufsrecht einheitlich ausü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1103 BGB – Subjektiv-dingliches und subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht.

Gesetzestext (1) Ein zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestehendes Vorkaufsrecht kann nicht von dem Eigentum an diesem Grundstück getrennt werden. (2) Ein zu Gunsten einer bestimmten Person bestehendes Vorkaufsrecht kann nicht mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden werden. Rn 1 Das persönliche Recht kann nicht in ein subjektiv-dingliches Recht um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Maklercourtage und Vorkaufsrecht.

Rn 14 Der vorkaufsberechtigte Mieter hat idR nicht nur den reinen Kaufpreis zu zahlen, sondern alle Leistungen zu erbringen, die dem Erstkäufer nach dem notariellen Kaufvertrag oblegen hätten (BGH MDR 96, 250 [BGH 14.12.1995 - III ZR 34/95]; aA Celle NJW-RR 96, 629). Ist im Wege des Vertrages zugunsten Dritter im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer sich ggü dem Veräußere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzung des Vorkaufsrechts.

I. Zeitliche Grenzen, I 3. Rn 4 Die Umwandlung muss – wie auch der Verkauf an den Dritten – nur nach der ›Überlassung‹ (vgl Staud/Rolfs § 577 Rz 14; BGH NZM 16, 540 [BGH 06.04.2016 - VIII ZR 143/15]) des Mietobjekts – die nicht zwingend mit dem Tag des Mietvertragsschlusses zusammenfallen muss – erfolgen, ansonsten ist der Zeitpunkt der Umwandlung selbst ohne Bedeutung (Blank...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist der verkaufte Anteil auf den Käufer übertragen, so können die Miterben das ihnen nach § 2034 dem Verkäufer gegenüber zustehende Vorkaufsrecht dem Käufer gegenüber ausüben. 2Dem Verkäufer gegenüber erlischt das Vorkaufsrecht mit der Übertragung des Anteils. (2) Der Verkäufer hat die Miterben von der Übertragung unverzüglich zu benachrichtigen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, so sind die übrigen Miterben zum Vorkauf berechtigt. (2) 1Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt zwei Monate. 2Das Vorkaufsrecht ist vererblich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Vererblichkeit – Insolvenz des Berechtigten.

Rn 29 Nach II 2 ist das Vorkaufsrecht, zusammen mit dem Miterbenanteil, vererblich (Staud/Löhnig § 2034 Rz 11). Das Vorkaufsrecht des Miterben lebt auch nach Veräußerung seines Erbteils nicht mehr in der Person des Erwerbers auf, wenn er den Miterben später beerbt (BGH NJW 11, 1126). Rn 30 Das Vorkaufsrecht gehört im Falle der Insolvenz eines Miterben nicht in die Insolvenzma...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich und Regelungsgehalt.

Rn 3 Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind die in § 549 II, III erwähnten Mietobjekte. § 577 regelt ein gesetzliches schuldrechtliches persönliches Vorkaufsrecht des Wohnraummieters; Burballa ZfJR 17, 121. Für den Vermieter/Veräußerer entsteht eine Doppelverpflichtung, dem Erstkäufer ggü sollte für den Fall der Vorkaufsrechtsausübung eine auflösende Bedingung vereinbart wer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vorkaufsberechtigter.

Rn 8 Vorkaufsberechtigter ist nur der Endmieter, dem der Wohnraum zur tatsächlichen Nutzung überlassen ist. Str ist, ob die Kündigung des Mietverhältnisses – sei es durch den Vermieter oder Mieter – die Entstehung des Vorkaufsrechts verhindert (Schmidt-Futterer/Blank/Fervers § 577 Rz 27). Das Vorkaufsrecht kann nur im Ganzen ausgeübt werden (§ 472), dh mehrere Mieter/Berecht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Das Vorkaufsrecht ist bis zur Übertragung des Anteils auf den Käufer ggü dem Verkäufer auszüben, danach ist allein der Käufer für die Ausübungserklärung empfangszuständig. Sie muss, ebenso wie die übrigen Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts, innerhalb der Frist des § 2034 II 1 vorliegen. Der Veräußerer ist nicht mehr zuständig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. 2Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. 3Soweit sich nicht aus den nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beteiligte Personen.

1. Vorkaufsverpflichteter. Rn 7 Vorkaufsverpflichteter ist der Veräußerer/Verkäufer des Wohnungseigentums – Teileigentum genügt nicht –, der aber nicht mit dem Vermieter personenidentisch sein muss. Dies gilt auch bei Zwangsverwaltung (BGH ZMR 09, 349). 2. Vorkaufsberechtigter. Rn 8 Vorkaufsberechtigter ist nur der Endmieter, dem der Wohnraum zur tatsächlichen Nutzung überlasse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Erlöschen.

Rn 26 Mit seiner Ausübung ist das Vorkaufsrecht verbraucht. Es erlischt ferner gem § 2034 I 1 nach Ablauf der Frist von zwei Monaten sowie durch formlosen vertraglichen Verzicht sämtlicher Beteiligter (MüKo/Gergen § 2034 Rz 42), auch schon vor der Mitteilung nach § 469 (RG JW 24, 1247). Ist das Recht durch Verzicht erloschen, lebt es bei Weiterveräußerung nicht wieder auf (R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung.

Rn 4 Das Vorkaufsrecht besteht allein bei Verkauf des Erbteils durch einen Miterben, den Erben oder Erbeserben eines Miterben (BGH NJW 69, 92 [BGH 14.10.1968 - III ZR 73/66]) an Dritte (BGH ZEV 01, 116), nicht aber an einen anderen Miterben (stRspr BGH ZEV 93, 72; BGH NJW 11, 1126), und zwar unabhängig davon, ob dieser Dritte einen weiteren Erbteil hinzu erwirbt (BGH NJW 71,...mehr