Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindlichkeit

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Slowakei / 2. Gründung der Gesellschaft

Rz. 8 Voraussetzung für die Gründung einer GmbH mit mehr als einem Gesellschafter ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Der Gesellschaftsvertrag gilt dann als abgeschlossen, und die Gesellschaft damit als gegründet, sobald er von allen Gesellschaftern unterzeichnet worden ist. Durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags werden die gegenseitigen Beziehungen zwische...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / III. Haftung der Geschäftsführung

Rz. 145 Das VAE-Insolvenzgesetz gibt dem Gericht, sofern das betreffende Unternehmen nicht mindestens 20 % seiner Gesamtverbindlichkeiten mangels Masse begleichen kann, die Möglichkeit, die Geschäftsführung eines solchen Unternehmens persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens in die Haftung zu nehmen. ...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / L. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 151 Die Gründe einer Auflösung der LLC sind gesetzlich geregelt. Als Auflösungsgründe kommen in Betracht:mehr

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Estland / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 73 Der Geschäftsanteil ist die zusammenfassende Bezeichnung für die Mitgliedschaftsrechte, die den Gesellschaftern aus der Übernahme der Stammeinlage zustehen, nämlich an der Geschäftsführung der OÜ teilzunehmen und am Gewinn, sei es im laufenden Geschäft oder bei Auflösung der Gesellschaft, zu partizipieren. Rz. 74 Jeder Gesellschafter hat gegenüber den Geschäftsführern ...mehr

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England und Wales1 England ... / 4. Bar- und Sacheinlagen

Rz. 147 Einlagen dürfen entweder in bar (cash) oder in Form der Sacheinlage (non-cash consideration) geleistet werden. Der Begriff der Bareinlage wird vom englischen Recht weit gefasst. Sec. 582 CA 2006 bestimmt, dass der Bareinlage gleichgestellt werden die Zahlung per Scheck, die Befreiung der Gesellschaft von einer Verbindlichkeit und ein Schuldanerkenntnis, in welchem di...mehr

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Rumänien / II. Inländische Zweigniederlassungen

Rz. 125 Eine Gesellschaft kann Zweigniederlassungen bereits durch ihren Gründungsakt errichten. Falls Zweigniederlassungen nach der Gründung der Gesellschaft durch Beschluss der Generalversammlung gegründet werden sollen, muss der Gründungsakt Bestimmungen über die Bedingungen für die Errichtung einer Zweigniederlassung enthalten (Art. 7 lit. g GesG). Falls solche Bestimmung...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / b) Kein Statutenwechsel

Rz. 102 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) ist es zum 1.1.2021 zu einer Statutenverdopplung [89] gekommen, nicht dagegen zu einem Statutenwechsel.[90] Aus englischer Sicht handelt es sich bei der private limited company unverändert um eine englische Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung. Lediglich aus deutscher Sicht wird die englisch...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / II. Inländische Zweigniederlassungen

Rz. 114 Eine Gesellschaft kann Zweigniederlassungen eröffnen, wenn dies im Gründungsakt vorgesehen ist. Sie werden durch Beschluss des zuständigen Organs der Handelsgesellschaft gegründet. Dieser Beschluss bedarf der notariellen Beglaubigung. Die Zweigniederlassung wird in das Handelsregister eingetragen. Die Tätigkeit der Zweigniederlassung muss ihr die Teilnahme am Rechtsv...mehr

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Italien / 2. Einzelhandelsunternehmen, Familienunternehmen, familien- und erbrechtliche Vereinbarungen

Rz. 14 Eine kurze Erwähnung ist dem Einzelhandelsunternehmen zu widmen, in welchem ein Kleinunternehmer mit seinem gesamten persönlichen Vermögen in voller Höhe für die im Rahmen seines Geschäfts eingegangenen Verbindlichkeiten haftet. Das Einzelhandelsunternehmen ist im Vergleich zu einer Gesellschaft flexibler und erfordert weniger Buchführungs- und Verwaltungsaufwand. Inn...mehr

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Türkei / I. Voraussetzungen

Rz. 272 Die sonstigen Fallgruppen des Gesetzes sehen die Auflösung einer GmbH im Wege einer gerichtlichen Entscheidung vor:mehr

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Slowenien / II. Inländische Zweigniederlassungen

Rz. 114 Eine Gesellschaft kann gem. Art. 31 ZGD-1 Zweigniederlassungen eröffnen. Sie werden durch Beschluss des zuständigen Organs der Handelsgesellschaft gegründet. Die Zweigniederlassung wird in das Gerichtsregister eingetragen. Die Tätigkeit der Zweigniederlassung muss ihr die Teilnahme am Rechtsverkehr ermöglichen. Es darf sich nicht lediglich um Hilfstätigkeiten und vor...mehr

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Slowenien / II. Insolvenzgründe

Rz. 119 Voraussetzung für die Einleitung des Insolvenzverfahrens (Konkurs oder Zwangsausgleich) ist, dass der Schuldner insolvent ist. Gemäß Art. 14 ZFPPIPP[15] ist Insolvenz eine finanzielle Lage des Schuldners, welche bei dauernder Illiquidität oder langfristiger Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auftreten kann. Bei einem Unternehmen (Gesellschaft oder selbstständiger Unt...mehr

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Kanada / IV. Eigene Anteile

Rz. 29 Das Halten eigener Anteile ist der Gesellschaft gem. Sect. 30 (1) CBCA grundsätzlich verboten, wobei dieses Verbot sich auch auf das Halten von Anteilen an der eigenen Muttergesellschaft erstreckt. Keine Gesellschaft darf dementsprechend ihren Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften erlauben, Anteile an ihr selbst zu erwerben. Erwirbt eine Gesellschaft eine andere, d...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 3. Haftung der Gesellschafter

Rz. 93 Die Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsverbindlichkeiten ist nach Art. L 223–1 Abs. 1 C.com. auf die übernommene Einlage beschränkt. Eine weiter gehende Haftung kommt nur in Betracht, wenn hierfür ein besonderer Rechtsgrund gegeben ist, z.B. wenn der Gesellschafter eine Bürgschaft für Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernommen hat oder wenn Sacheinlagen üb...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / c) Darlehensgewährung an Geschäftsführer

Rz. 47 In Delaware ist die Gesellschaft berechtigt, Darlehen an ihre Geschäftsführer (directors oder officers) zu gewähren oder eine Garantie für deren Verbindlichkeiten zu übernehmen, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass dies für die Gesellschaft vorteilhaft ist. Das Darlehen kann auch unverzinslich und/oder ohne Sicherheiten gewährt werden (§ 143 DGCL). In Kal...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 98 Jeder Gesellschafter übernimmt im Gesellschaftsvertrag eine Verpflichtung zur Leistung eines Anteils an der Stammeinlage. Die Hauptpflicht eines Gesellschafters besteht darin, seine Stammeinlagepflicht zu erfüllen. Ein Geschäftsanteil kann verkauft werden; ein entsprechender Vertrag sowie die damit verbundene Änderung des Gesellschaftsvertrags muss notariell beurkunde...mehr

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Estland / II. Ausländische Zweigniederlassungen

Rz. 122 Die Filiale ist die Zweigniederlassung einer ausländischen Handelsgesellschaft in Estland. Das Führen einer Zweigniederlassung ist in vielerlei Hinsicht angenehmer und weniger bürokratisch, als eine selbstständige Einheit zu gründen. So sind die Anforderungen an die Jahresberichte für die Behörden geringer, ferner gibt es keine Pflicht zu einer regelmäßigen Versammlu...mehr

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Deutschland / 2. Zahlungsunfähigkeit

Rz. 236 Zahlungsunfähig ist die GmbH, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 InsO).[118] Eine bloß vorübergehende Zahlungsstockung reicht zur Annahme der Zahlungsunfähigkeit nicht aus. Allgemein als Indizien für eine Zahlungsunfähigkeit werden angesehen: Nichterfüllung größerer Geldsummen trotz Fälligkeit und Mahnun...mehr

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Italien / V. Außerordentliche Zwangsverwaltung von Großunternehmen

Rz. 209 Die außerordentliche Zwangsverwaltung (amministrazione straordinaria delle grandi imprese in crisi)[113] ist ein Insolvenzverfahren für Großunternehmen und Konzerne in der Krise, mit dem Ziel der Erhaltung des Firmenvermögens, der Fortsetzung oder Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit oder der Umstrukturierung des Unternehmens, wenn die Gesellschaft im letzten Jahr m...mehr

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Deutschland / 4. Drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 239 Drohende Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn die GmbH voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen (§ 18 Abs. 2 InsO). Zur Feststellung dieses Insolvenzgrundes ist ein Liquiditätsplan aufzustellen, in den die gesamte Entwicklung der GmbH einzubeziehen ist. Vorhandene Liquidität und im Progn...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / I. Liquidationsverfahren

Rz. 171 Die Gesellschafter können die freiwillige strukturierte Liquidation der Gesellschaft beschließen, Section 58 IBC i.V.m. Insolvency and Bankruptcy Board of India (Voluntary Liquidation Process) Regulations von 2017. Die Einleitung einer Liquidation wird zunächst vorbereitet durch einen Beschluss des Board of Directors. Dort müssen die handelnden Directors persönlich e...mehr

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Serbien / III. Antragsberechtigung

Rz. 108 Die Eröffnung des Konkursverfahrens kann neben der Geschäftsführung durch Gläubiger der Gesellschaft, die Staatsanwaltschaft sowie die Finanzverwaltung beantragt werden. Zusätzlich ist der Liquidator im Zuge der Auflösung einer Gesellschaft verpflichtet, einen Konkursantrag zu stellen, falls sich herausstellt, dass das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, um alle V...mehr

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Italien / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 212 Nach Art. 25 des Gesetzes Nr. 218 vom 31.5.1995 ist auf Gesellschaften grundsätzlich das Recht des Staates anwendbar, in dem sie gegründet wurden. Unabhängig vom Ort der Gründung ist italienisches Recht auch anwendbar, wenn sich der Verwaltungssitz oder der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Interessen (oggetto principale) in Italien befinden. Das anwendbare Recht rege...mehr

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England und Wales1 England ... / 2. Fortführung der Geschäfte trotz Kenntnis der Insolvenz

Rz. 518 Als weiterer Haftungsgrund kommt eine Insolvenzverschleppungshaftung der Geschäftsführer in Betracht (Sec. 214 Insolvency Act 1986 – sog. wrongful trading). Die gesetzliche Anspruchsgrundlage wendet sich ausschließlich an Geschäftsführer, sie umfasst jedoch auch Hintermänner (shadow directors). Anspruchsberechtigt ist auch in diesem Fall nur der Insolvenzverwalter. R...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 139 Die Vererbung von Geschäftsanteilen erfolgt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (onder algemene titel) (ex. Art. 3:80 NL-BGB). Rz. 140 Nach niederländischem Erbrecht haben bestimmte Personen (z.B. Kinder) ein Pflichtteilsrecht. Es ist nicht möglich, diese Personen ganz von der Erbfolge auszuschließen. Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach der Anzahl der pflichttei...mehr

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Griechenland / IV. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 120 Die Geschäftsführer sind grundsätzlich nur zur Vornahme solcher Handlungen, die unter den Gesellschaftszweck fallen, befugt (Spezialitätsprinzip). Trotzdem sind auch Handlungen außerhalb des Gesellschaftszweckes für die EPE verbindlich, es sei denn, dass der Dritte von der Überschreitung des Gesellschaftszweckes wusste oder hätte wissen müssen (Art. 18 Abs. 1 Satz 2 ...mehr

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China / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 171 Am 1.6.2007 trat ein neues Konkursgesetz in Kraft, welches sowohl für innerchinesische Gesellschaften als auch für FIEs gilt und sich verstärkt an den Erfordernissen der Marktwirtschaft orientiert.[31] So ersetzt das Gesetz beispielsweise die bisherigen "Abwicklungsteams" durch ein Konzept der "Konkursverwaltung" und eröffnet die Möglichkeit von Sanierungsverfahren, ...mehr

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Österreich / I. Überblick über das Gesellschaftsrecht

Rz. 1 Das österreichische Gesellschaftsrecht unterscheidet zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Der wesentlichste Unterschied zwischen diesen Gesellschaftstypen besteht darin, dass bei den Personengesellschaften zumindest eine natürliche Person persönlich mit dem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Diese persönliche Haftung wird bei den...mehr

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Liechtenstein / II. Gründerhaftung

Rz. 40 Die Gesellschafter haften, wenn nicht wertpapiermäßige Anteile vorhanden sind, von Gesetzes wegen nach den für die Kollektivgesellschaft aufgestellten Vorschriften für alle zur Zeit ihres Ausscheidens bestehenden Verbindlichkeiten der Gesellschaft dieser gegenüber solidarisch, jedoch nur bis zur Höhe des eingetragenen gesamten Stammkapitals und unter Vorbehalt der Vor...mehr

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Estland / III. Kapitalerhaltung

Rz. 42 Kapital als Haftungsfonds muss nicht nur zum Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft bestehen, sondern auch später erhalten bleiben. Diese Haftungsmasse soll für die Gläubiger zur Verfügung stehen und nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Die Vorschriften der §§ 157, 158 HGB verbieten solche Auszahlungen gerade. Zwar dürfen die Gesellschafter sowohl am erziel...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / 5. Einzelgewerbetreibende

Rz. 22 Jedermann ist berechtigt, ein Gewerbe unter seinem eigenen Namen oder unter einer Firmenbezeichnung zu betreiben (Sole trader). Der Gewerbetreibende haftet dann persönlich für alle im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb eingegangenen Verbindlichkeiten.[29] Weitere Nachteile dieser Gesellschaftsform sind:mehr

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England und Wales1 England ... / 2. Anfechtbare Rechtsgeschäfte

Rz. 527 Als gesetzliche Haftungsgrundlage gegenüber den Gesellschaftern und anderen Personen kommt Sec. 239 Insolvency Act 1986 in Betracht, soweit Vermögensgegenstände der später insolventen Gesellschaft unterhalb ihres Verkehrswertes von der Gesellschaft veräußert oder inkongruente Sicherheiten akzeptiert wurden. Der relevante Zeitraum, in dem die anfechtbaren Rechtshandlu...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / IV. Konzernbefreiung

Rz. 237 Eine weitere Ausnahme zur Befreiung von Anforderungen des 9. Abschnitts des Zweiten Buches des NL-BGB sieht Art. 2:403 NL-BGB vor. Es handelt sich hier um die sog. Konzernbefreiung (concernvrijstelling). Dies bedeutet, dass eine Rechtsperson (also auch die B.V.), die zu einer Gruppe gehört, unter bestimmten Umständen nicht alle Vorschriften des 9. Abschnitts erfüllen...mehr

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Deutschland / 5. Stimmrecht

Rz. 175 Zur Vermeidung der durch Sonderinteressen eines Gesellschafters geprägten Einflussnahme auf die Gesellschaft sieht das Gesetz in § 47 Abs. 4 GmbHG Stimmverbote vor, und zwar im Wesentlichen in denjenigen Fällen, in denen der Gesellschafter von einer Entlastung, einer Befreiung von einer Verbindlichkeit, der Vornahme eines Rechtsgeschäfts, der Einleitung und Erledigun...mehr

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Slowakei / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 130 Aus Sicht der jetzt geltenden Regelung ist die Gesellschaft insolvent, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Die Gesellschaft ist gem. § 3 Abs. 2 KonkursG zahlungsunfähig, wenn sie einen Gläubiger hat und gleichzeitig nicht imstande ist, mindestens zwei Geldverbindlichkeiten in der Frist von 30 Tagen nach Fälligkeit zu zahlen. Alle Forderungen, die in den 9...mehr

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Slowakei / II. Allgemeines über die GmbH

Rz. 4 Die GmbH findet sich umfassend im HGB geregelt, ein eigenes GmbH-Gesetz gibt es nicht. I.S.d. § 105 HGB ist die GmbH eine Gesellschaft, deren Vermögen durch im Voraus festgesetzte Einlagen der Gesellschafter gebildet wird. Rz. 5 Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, wobei das Vermögen der Gesellschaft vom Vermögen der Gesellschafter getrennt ist. Die...mehr

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Schweden / IV. Eigene Anteile

Rz. 51 Schweden gehörte lange zu denjenigen Ländern in Europa, die den Erwerb eigener Aktien durch Aktiengesellschaften nur ganz ausnahmsweise und unter sehr engen Voraussetzungen zuließen. Schon seit dem Jahre 2000 ist es Publikums-Aktiengesellschaften unter gewissen Bedingungen erlaubt, eigene Aktien zu erwerben. Privat-Aktiengesellschaften dürfen nur in fünf ausdrücklich ...mehr

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Lettland / II. Gründerhaftung

Rz. 33 Nach der Eintragung der SIA ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Dagegen haften die Gründer, die vor der Eintragung selbst in gegenseitiger Kenntnis Geschäftshandlungen vorgenommen haben, gesamtschuldnerisch mit ihrem persönlichen Vermögen für sämtliche eingegangene Verbindlichkeiten. Zum Schutz der Gläubiger ist diese Regel gegenübe...mehr

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Finnland / II. Haftung bei der Vorgesellschaft

Rz. 57 Die Aktiengesellschaft existiert als juristische Person nicht vor der Eintragung ins Handelsregister. Deshalb kann sie vor der Eintragung weder Verträge abschließen noch aktiv oder passiv an einem Gerichtsverfahren beteiligt sein (OYL 2:10.1). Jeder Gründer ist verpflichtet, die von ihm gezeichneten Aktien zu bezahlen. Der Vorstand und – sofern vorhanden – der geschäf...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 1. Höhe des einzuzahlenden Kapitals

Rz. 31 Regelungen zum Stammkapital der d.o.o. enthalten die Art. 389 und Art. 390 ZTD. Das Stammkapital ist die Summe des Werts der Nennbeträge aller Geschäftsanteile. Das Mindeststammkapital der d.o.o. muss 20.000 HRK (ca. 2.600 EUR) betragen und in HRK ausgedrückt sein. Vor Eintragung der d.o.o. im Handelsregister muss jeder Gründer mindestens ¼ der von ihm übernommenen Ei...mehr

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Österreich / 1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 8 Die GmbH ist eine juristische Person (§ 61 Abs. 1 GmbHG), also gegenüber ihren Gesellschaftern verselbstständigt. Für Verbindlichkeiten haftet die GmbH nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen (§ 61 Abs. 2 GmbHG). Das Mindeststammkapital beträgt 35.000 EUR, wovon grundsätzlich die Hälfte (17.500 EUR) bar einzuzahlen ist. Das Mindeststammkapital beträgt bei der gründungspriv...mehr

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Kanada / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 96 Neben der – wegen ihrer geringen Höhe und der auf Unternehmen mit hohem Kapitaleinsatz beschränkten – Kapitalsteuer ("Capital Tax") unterliegt die Gesellschaft sowohl der Bundes- als auch der Provinz-Einkommensteuer ("Income Tax"). Nur in den Provinzen Ontario, Quebec und Alberta sind getrennte Einkommensteuererklärungen für Bund und Provinz abzugeben; in den übrigen ...mehr

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Brasilien / 1. Eintritt in das Liquidationsstadium

Rz. 122 Nach der Auflösung einer Gesellschaft haben die Geschäftsführer unverzüglich die Ernennung der Liquidatoren zu veranlassen; die Geschäftsführung ist auf unaufschiebbare Geschäfte zu beschränken, Art. 1053 i.V.m. Art. 1036 CC. Gehen die Geschäftsführer nach Auflösung der Gesellschaft neue Geschäfte im Namen der Gesellschaft ein, so haften sie für die entstehenden Verb...mehr

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Brasilien / 2. Durchführung der Liquidation

Rz. 124 Der Liquidator stellt ein Inventar und eine Bilanz der Aktiva und Passiva auf, Art. 1103 Abs. 3 CC. Er beendet die Geschäfte der Gesellschaft, realisiert die Aktiva, bezahlt die Passiva und teilt das übrige Vermögen unter den Gesellschaftern auf, Art. 1103 Abs. 4 CC. Weitere Aufgaben des Liquidators regelt Art. 1103 CC. Rz. 125 Der Liquidator bezahlt die Schulden der ...mehr

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Lettland / 2. Gesellschafterhaftung

Rz. 45 Die Haftung der Gesellschafter einer SIA beschränkt sich auf ihre Einlage. Sofern diese voll erbracht wurde, ist eine darüber hinaus gehende persönliche Haftung der Gesellschafter grundsätzlich ausgeschlossen (§ 137 Abs. 3 HGB). Es ist jedoch möglich, eine SIA mit zusätzlicher Haftung zu gründen, in der mindestens ein Gesellschafter persönlich mit seinem Vermögen für ...mehr

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Schweiz / III. Liquidation

Rz. 177 Die Liquidatoren haben eine Zwischenbilanz (sog. Liquidationseröffnungsbilanz) zu erstellen. Die aus den Geschäftsbüchern ersichtlichen oder sonst wie bekannten Gläubiger sind durch besondere Mitteilung, unbekannte Gläubiger und solche mit unbekanntem Wohnort durch öffentliche Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt und überdies in der von den Statuten vor...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1. Reorganisationsverfahren

Rz. 138 Zentrales Element des auf die Sanierung eines insolventen Schuldners ausgelegten Reorganisationsverfahrens ist die Erarbeitung eines Reorganisationsplans unter Mitwirkung des Gerichts. Dieser Plan ist eine Vereinbarung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern darüber, wie die bestehenden Schulden beglichen werden sollen und in welcher Art und Weise das Geschäft d...mehr

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Türkei / III. Verschmelzung

Rz. 185 Die Verschmelzung (birleşme) war unter dem alten HGB nur zwischen Gesellschaften derselben Rechtsform zulässig (Art. 146 ff. HGB a.F.); man war darauf angewiesen, ggf. zunächst eine Umwandlung durchzuführen. Seit der Reform durch das HGB 2012 können Kapitalgesellschaften ohne Rücksicht auf die Rechtsform miteinander oder mit einer Genossenschaft verschmolzen werden; ...mehr

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Ungarn / 2. Ablauf des Konkursverfahrens

Rz. 237 Dem Geschäftsführer der Gesellschaft obliegt gem. § 31 Cstv. u.a. die Erstellung eines endgültigen Inventars und eines Jahresberichtes mit dem Stichtag des der Eröffnung des Konkursverfahrens vorangehenden Tages. Ferner muss er diese Dokumente innerhalb von 30 Tagen dem Liquidator und der Steuerbehörde zukommen lassen. Er muss eine Liste der vertraulichen Dokumente d...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / X. Beteiligung an anderen Gesellschaften

Rz. 134 Auch die Fähigkeit einer Gesellschaft, die Beteiligung an einer anderen Gesellschaft zu erwerben (aktive Beteiligungsfähigkeit), unterliegt grundsätzlich ihrem Gesellschaftsstatut. Im internationalen Vergleich wird ein derartiger Beteiligungserwerb regelmäßig möglich sein. Dies dürfte selbst bei uneingeschränkt fortgeltender ultra vires-Doktrin dann gelten, wenn die ...mehr