Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindlichkeit

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.8 Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Übernehmerin

Tz. 144 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Diese werden erst bei der Übernehmerin ausgebucht (s § 6 UmwStG Tz 1ff). Wegen Gestaltungen s § 4 UmwStG Tz 22b.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sanierungsertrag durch Schuldenerlass (§ 3a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Kerntatbestandmerkmale des § 3a EStG sind der Sanierungsertrag, der grds steuerfrei gestellt werden soll, und der Schuldenerlass, durch den es zum Sanierungsertrag kommt. Der Sanierungsertrag ist die betrieblich veranlasste Erhöhung des BV (§ 4 Abs 1 bzw 3 EStG), die laut der Beschlussempfehlung des Bundestages dadurch entsteht, dass die bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.15 Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Tz. 154 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers, auf die der Gläubiger verzichtet hat, sind in der Übertragungs-Bil nicht mehr auszuweisen. Es handelt sich insoweit um ein nicht passivierungsfähiges WG. Das gilt auch dann, wenn der Verzicht unter der Vereinbarung eines Besserungsscheins erfolgte. Allerdings geht die aus dem Besserungssche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kapitalgesellschafter als Schuldner

Rn. 30 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Erlässt ein Gesellschafter der KapGes eine Schuld und ist diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, kommt es durch den Wegfall der zuvor passivierten Verbindlichkeit zu einer Vermögensmehrung, welche zwar handelsrechtlich, aber nicht steuerrechtlich den Gewinn erhöht. In steuerrechtlicher Hinsicht führt der Schuldenerlass, vorausge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 11a Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der sachliche Anwendungsbereich des § 3a EStG umfasst BV-Mehrungen oder BE, die aus einem Schuldenerlass stammen. Dies gilt nach der Gesetzesbegründung für jedes Unternehmen (BT-Drucks 18/12128, 31). Der Anwendungsbereich des § 3a EStG ist also auf Gewinneinkünfte beschränkt, unabhängig davon, ob sie ihren Gewinn mittels BV-Vergleich oder E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 11b Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs gilt die Vorschrift sowohl für unbeschränkt estpfl Personen (§ 1 Abs 1 EStG) als auch über den Verweis in § 8 Abs 1 KStG für unbeschränkt kstpfl Subjekte. § 15 S 1 KStG erweitert den Anwendungsbereich auf Organschaften. Auch beschränkt EStPfl und KStPfl (§ 1 Abs 4 EStG; § 8 Abs 1 KStG) werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert (§ 3 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 27 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Das übergehende BV ist mit dem gW zu bewerten, der ausschl im BewG definiert ist. Der gW ist gem § 9 Abs 2 BewG der Betrag, der für das WG nach seiner Beschaffenheit im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der Tw ist nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebs iRd Gesamtkau...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Wirtschaftliche Schlechterstellung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rn 30 Mit dem Ausschluss einer Zustimmungsersetzung im Fall einer wirtschaftlichen Schlechterstellung sollen betroffene Gläubiger vor einem Sonderopfer bewahrt werden. Kein Gläubiger soll schlechter gestellt werden als bei der Durchführung des Insolvenzverfahrens mit ggf. anschließender Restschuldbefreiung. Dies ermittelt sich aus einem fiktiven Vergleich des zu erwartenden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Abfindungen für der Verschmelzung widersprechende Anteilseigner

Tz. 137 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Zu Abfindungen für der Verschmelzung widersprechende AE s § 2 UmwStG Tz 54 und s § 4 UmwStG Tz 65. Da es sich um eine Verbindlichkeit der übernehmenden Gesellschaft handelt, darf bei der Überträgerin auch keine Verbindlichkeit in der stlichen Schluss-Bil ausgewiesen werden. GlA s Schmitt (in S/H/S, 7. Aufl, § 3 UmwStG Rn 111), s Brinkhaus/Gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 11c Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Verhältnis zum KStG § 3a EStG und § 3c Abs 4 EStG finden über § 8 Abs 1 S 1 KStG auch iRd KSt Anwendung. Allerdings ist den §§ 8c, 8d KStG gemäß § 8c Abs 2 KStG und § 8d Abs 1 S 9 KStG ein Vorrang vor der Verlustverrechnung nach § 3a Abs 3 EStG zuzusprechen. Der Anwendungsvorrang des § 8c KStG gilt unabhängig davon, ob ein Schuldenerlass vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.11 Körperschaftsteuer-Auszahlungsanspruch/-Erhöhung

Tz. 147 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Das beim Wechsel vom früheren Anrechnungs- zum heutigen Halb- bzw Teil-Eink-Verfahren für eine 18-jährige Übergangszeit eingeführte System der ausschüttungsabhängigen KSt-Minderung bei ordnungsmäßigen GA ist durch das SEStEG zugunsten einer ausschüttungsunabhängigen ratierlichen Auszahlung des restlichen KSt-Guthabens ersetzt worden. Grds er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Wertverknüpfung mit der steuerlichen Schlussbilanz der Überträgerin

Tz. 11 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 4 Abs 1 S 1 UmwStG hat der übernehmende Rechtsträger (Pers-Ges bzw natürliche Person) die auf ihn übergegangenen WG mit dem in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö enthaltenen Wert nach § 3 UmwStG zu übernehmen. Übergegangene WG iSd § 4 Abs 1 S 1 UmwStG sind alle WG, die in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö nach §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3.2 Nachträgliche Anschaffungskosten in der Interimszeit

Tz. 53 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Fraglich erscheint, inwieweit nach dem stlichen Übertragungsstichtag entstehende nachträgliche AK bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses zu berücksichtigen sind. UE sind nachträgliche AK, die durch offene oder verdeckte Einlagen nach dem stlichen Übertragungsstichtag entstehen, bei der Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts grds nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 98 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die stlichen Folgen eines Umwandlungsvorgangs hängen maßgeblich von den daran beteiligten Rechtsträgern ab (zur Kategorisierung der Umwandlungsarten s Tz 16). Das gilt für inl und ausl Umwandlungsvorgänge gleichermaßen. Diese müssen aktiv und passiv umwandlungsfähig sein. Es besteht deshalb die Notwendigkeit, die am Umwandlungsvorgang beteili...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. StB und HB

Rn. 16c Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 5 Abs 1 S 2 EStG aF iVm § 254 HGB aF mit der sog umgekehrten Maßgeblichkeit wurde für nach dem 31.12.2008 endende Wj aufgehoben (BMF v 12.03.2010, BStBl I 2010, 239 Tz 24 unter Hinweis auf § 52 Abs 1 S 1 EStG iVm Art 15 BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102). In der HB darf eine erhöhte Abschreibung daher seitdem nicht mehr gebildet werd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3 Vollzug und Rechtsfolgen

Tz. 116 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Durch die Eintragung in das H-Reg aller beteiligten Rechtsträger wird die Umwandlung wirksam. Um die Eintragung herbeizuführen, ist die Umwandlung beim Reg-Gericht anzumelden (s §§ 16, 17, 125, 199 UmwG). Der Anmeldung ist eine Erklärung der Vertretungsorgane beizufügen, dass keine Klage gegen die Wirksamkeit des Beschl anhängig ist (s § 16 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Tz. 29 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KGaA ist eine Sonderform der AG, die in §§ 278ff AktG geregelt ist. Im Gegensatz zur AG haftet bei ihr mind ein Gesellschafter (Kpl) pers uneingeschr für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, während die übrigen Gesellschafter – wie bei der AG – ohne Haftungsverpflichtung nur in Höhe ihres Aktienanteils am Grundkap der KGaA beteiligt sind....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.13 Darlehensforderung der übertragenden Körperschaft gegen Gesellschafter

Tz. 77 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Hat die übertragende Kö ihrem Gesellschafter ein langfristiges Darlehen zu unüblichen Konditionen gegeben, ist bei einer übernehmenden Pers-Ges uE wie folgt zu differenzieren:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweck der Vorschrift

Rn. 10 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Ausweislich der Gesetzesbegründung liegt der dogmatische Sinn der Vorschrift darin, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des zu sanierenden Unternehmens im Steuerrecht abzubilden und diesem Rechtsicherheit zu gewähren. Zudem soll der Schutz des wirtschaftlichen Interesses des Gläubigers am Fortbestand des zu sanierenden Unternehmens gesich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Aktiengesellschaften

Tz. 28 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Rechtliche Grundlage für die AG nach dt Recht ist das AktG v 06.09.1965 (BGBl I 1965, 1098). Die AG ist eine jur Pers mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Grund-Kap, das grds mind 50 000 EUR betragen muss, zerlegt ist in Aktien(-Anteile). Am Gründungsvertrag einer AG können eine oder mehrere Pers teilnehmen, die die Aktien gegen Einlagen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Kein Übergang von verrechenbaren Verlusten, von verbleibenden Verlustvorträgen, von nicht ausgeglichenen negativen Einkünften sowie eines Zins- und EBITDA-Vortrags (§ 4 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 22 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Von dem Grundsatz, dass die Übernehmerin als Gesamtrechtsnachfolgerin in die Rechtsstellung der übertragenden Kö eintritt, enthält § 4 Abs 2 S 2 UmwStG eine Ausnahme. Danach gehen verrechenbare Verluste verbleibende Verlustvorträge vom übertragenden Rechtsträger nicht ausgeglichene negative Eink ein Zins- und ein EBITDA-Vortrag nicht auf die Überne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Sanierungsbedürftigkeit einer Mitunternehmerschaft

Rn. 19 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Entscheidend für die Sanierungsbedürftigkeit einer Mitunternehmerschaft sind die Gesamtverhältnisse der Gesellschaft selbst (BFH v 27.01.1998, VIII R 64/96, BStBl II 1998, 537). Ob ein Mitunternehmer nicht mehr in der Lage ist, seiner wirtschaftlichen Verbindlichkeit nachzukommen und dementsprechend sanierungsbedürftig ist, spielt für die Üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) StB und HB

Rn. 220 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 5 Abs 1 S 2 EStG aF § 254 HGB aF mit der sog umgekehrten Maßgeblichkeit wurde für nach dem 31.12.2008 endende Wj aufgehoben (BMF v 12.03.2010, BStBl I 2010, 239 Tz 24 unter Hinweis auf § 52 Abs 1 S 1 EStG Art 15 BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102). In der HB darf eine Sonderabschreibung nach § 7g Abs 5ff EStG seitdem nicht mehr gebild...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Handelsbilanz

Rn. 33a Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wegen Wegfalls der umgekehrten Maßgeblichkeit ab 2009 darf die §-7b-EStG-Sonderabschreibung in der HB nicht gebildet werden (so Schubert/Adrian in Beck´scher Bilanzkommentar 12. Aufl 2020, § 274 HGB Rz 164 zur erhöhten AfA, mE genauso für die Sonderabschreibung). Rn. 33b Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für die Konsequenzen bei Ausübung des Wahlre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Handelsbilanz

Rn. 43 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Dieses Wahlrecht räumt § 7g EStG nur für die StB ein, für die HB besteht dieses nicht, dh, dort darf kein IAB gebildet werden (Schubert/Adrian in Beck´scher Bilanzkommentar, 12. Aufl 2020, § 274 HGB Rz 157; Krudewig, NWB 37/2013, 2946; NWB 38/2013, 3022; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7g EStG Rz 1). Rn. 44 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. StB und HB

Rn. 21c Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 5 Abs 1 S 2 EStG aF iVm § 254 HGB aF mit der sog umgekehrten Maßgeblichkeit wurde für nach dem 31.12.2008 endende Wj aufgehoben (BMF v 12.03.2010, BStBl I 2010, 239 Tz 24 unter Hinweis auf § 52 Abs 1 S 1 EStG iVm Art 15 BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102). In der HB darf eine erhöhte Abschreibung daher seitdem nicht mehr gebildet werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Minderung von Verrechnungspotenzial nahestehender Personen (§ 3a Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Ist beim zu sanierenden (Mit-)Unternehmer noch ein Restbetrag vorhanden, so gehen nachrangig die Positionen des § 3a Abs 3 Nr 1–13 EStG, die einer dem (Mit-)Unternehmer nahestehenden Person zuzurechnen sind, unter. Die Vorschrift dient im Grunde der Verhinderung einer missbräuchlichen Steuergestaltung. Denkbar wäre sonst, dass das zu saniere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Personengesellschafter als Schuldner

Rn. 32 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Erlässt ein Mitunternehmer gegenüber seiner Mitunternehmerschaft (zB GmbH & Co KG) eine Schuld, die in der Gesamthandsbilanz mit korrespondierender Forderung in dem Sonder-BV erfasst wird, ist auch bei der (Mit)Unternehmerschaft danach zu differenzieren, ob der Forderungsverzicht aus betrieblichen Gründen oder aufgrund einer gesellschaftsrec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Sanierungsabsicht

Rn. 24 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Sanierungsabsicht stellt die Motivation des Gläubigers dar, den Zusammenbruch des betreffenden Unternehmens zu verhindern und dessen finanzielle Stabilisierung langfristig zu erreichen. Die Anforderungen an die Sanierungsabsicht wurden bisher uneinheitlich behandelt. Teilweise wird sie verneint, wenn der Gläubiger nur die Geschäftsbezieh...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2.1 Prüfung von Amts wegen

Rn 44 Bei der vom Gesetz geforderten "Doppelten Mehrheit" handelt es sich um eine förmliche Antragsvoraussetzung. Da es sich damit um eine Frage der Zulässigkeit des Antrags handelt, muss das Gericht dies von Amts wegen prüfen, denn nur das Gericht weiß exakt anhand des vorangegangenen Abstimmungsergebnisses die Mehrheitsverhältnisse. Fehlen die Mehrheiten, ist der Antrag al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1 Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte

Tz. 113 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Bei der Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person besteht die vorstehend (s Tz 91ff) erläuterte Problematik vergleichbar für die während der Zeit der stlichen Rückwirkung zwischen der Kap-Ges und ihren AE gezahlten Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte, zB Miete, Pacht, Darlehenszinsen, Liefer- und Leistun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.2 KGaA

Tz. 138 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KGaA hingegen ist nicht bloße Innengesellschaft, sondern eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Bei ihr haftet zwar mind ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschr (s § 278 Abs 1 AktG), während die übrigen am Grund-Kap Beteiligten (Kommanditaktionäre) nicht pers für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Die Berechnung des BV im Allg

Rn. 90 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die FinVerw (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 12) gab folgendes Berechnungsschema – zu Besonderheiten bei PersGes s Rn 99. 1 Bei den Steuerrückstellungen konnten die Minderungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 1 Abs 1 Nr 2 KStG)

Tz. 34 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Rechtsgrundlage für Erwerbs- und Wirtschaftsgen ist das Ges betr die Erwerbs- und Wirtschaftsgen (GenG) v 01.05.1889 (RGBl I 1889, 55) idF v 16.10.2006 (BGBl I 2006, 2230). Tz. 35 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Danach sind Gen Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglie...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 10. Kosten

Rn 38 Das SchVG regelt an verschiedenen Stellen, dass der Schuldner die Kosten eines bestimmten Vorgangs zu tragen hat. So heißt es etwa in § 7 Abs. 6, dass dem Schuldner die durch die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger entstehenden Kosten und Aufwendungen zur Last fallen. Gleiches gilt für die Kosten der Gläubigerversammlung/Abstimmung ohne Versammlung un...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.3 Summenmehrheit

Rn 15 Die Summenmehrheit errechnet sich grundsätzlich aus deren Nennwert im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis und im Schuldenbereinigungsplan, also aus den Angaben des Schuldners (zur Problematik streitiger Forderungen, s.u. Rdn. 18).[37] Maßgeblicher Berechnungszeitpunkt (insbesondere bei Zinsforderungen) ist der Zeitpunkt des Antragseingangs bei Gericht, um einen einhei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Tz. 31 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die rechtlichen Grundlagen der GmbH finden sich im GmbHG v 20.05.1898 (RGBl I 1898; 846), zuletzt geändert durch BilMoG v 25.05.2009 (BGBl I 2009, 1102). Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem Mindeststammkap von 25 000 EUR, von dem bei Gründung wenigstens 1/4 der Stammeinlage, mind aber ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Tz. 89 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten vor allem für grenzüberschreitende Umwandlungen der og Art sind derzeit erst im begrenzten Umfang gegeben. § 1 Abs 1 UmwG begrenzt den Anwendungsbereich des Gesetzes nur auf Rechtsträger mit Sitz im Inl und sieht in §§ 122aff UmwG nur die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kap-Ges vor. Allerdings...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Ausnahme für Pensionsrückstellungen (§ 3 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 48 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen schreibt § 3 Abs 1 S 2 UmwStG ausdrücklich den Ansatz mit dem Tw, dh ohne Berücksichtigung stiller Lasten, vor. Insoweit ergibt sich eine Abweichung vom Regelansatz mit dem gW nach § 3 Abs 1 S 2 UmwStG. Damit wollte der Gesetzgeber offensichtlich verhindern, dass die bisher durch § 6a EStG "gedecke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.11 Durch die Umwandlung entstehendes Sonderbetriebsvermögen

Tz. 75 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Von den Gesellschaftern der übernehmenden Pers-Ges bereits an die übertragende Kap-Ges (entgeltlich oder unentgeltlich) überlassene WG werden infolge der Umwandlung zu Sonder-BV bei der Pers-Ges umqualifiziert. Dies gilt auch für gegenüber der Kap-Ges bestehende Darlehensforderungen. Hieraus resultiert eine iRd § 4 Abs 4a EStG zu berücksichti...mehr

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ZErb 12/2021, Zur Errichtun... / 2 Gründe

II. Die nach §§ 58 Abs. 1, 352e FamFG statthafte und nach §§ 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 2, 64 Abs. 1 FamFG zulässige Beschwerde ist unbegründet. 1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1) zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 1) ist nicht aufgrund des Testaments vom 26.6.2014 Alleinerbe der Erblasserin geworden, we...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Sanierungsplan

Rn 14 Die Insolvenzordnung verfolgt auch den Erhalt des Unternehmens als Ziel des Verfahrens. Im Laufe des Verfahrens soll durch wirtschaftliche Gesundung ein konkurrenzfähiger Betrieb entstehen. Dieses Ziel ist durch das ESUG noch weiter in den Vordergrund getreten.[24] Hierzu sind häufig einschneidende Veränderungen in der Organisation erforderlich. Daher spricht man anste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Unternehmerbezogene Sanierung nach InsO (§ 3a Abs 5 EStG)

Rn. 33 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Ist die Sanierung nach § 3a Abs 2 EStG nicht unternehmensbezogen, sondern unternehmerbezogen (vor allem bei Mitunternehmerschaften), kann es zu einer entsprechenden Steuerbefreiung kommen bei: Restschuldbefreiungen nach §§ 286 ff InsO, hier ist eine Rückwirkungsproblematik iVm § 175 Abs 1 S 2 AO zu antizipieren (Uhländer, DB 2017, 1224, 1229)...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / A. Gegenstand

Der Begriff "Nebengüterrecht" ist nicht legal definiert. Er ist ein Rechtsbegriff, der sich in der Praxis aus einem umfassenderen Komplex familienrechtlich bedeutsamer, bei Trennung und Scheidung virulent werdender, aber nicht im Familienrecht selbst geregelter Anspruchsgrundlagen mit Vermögensbezug herauskristallisiert hat. "Nebengüterrecht" in diesem Sinn umfasst die konkl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Sanierungseignung

Rn. 23 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Sanierungseignung meint die Geeignetheit, alleine oder ggf mit anderen, steuerbaren Maßnahmen, die Ertragsfähigkeit wiederherzustellen und somit den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Hierbei kommt es darauf an, ob im Zeitpunkt des Erlasses das Gelingen der Sanierung zu erwarten war, zB nicht, wenn die Maßnahmen erkennbar nicht ausreic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.10 Pensionsrückstellungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Götz, Rückgedeckte Pensionszusagen an Ges-GF bei Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges, DStR 1998, 1946; Centrale-Gutachtendienst, Pensionsrückstellung bei Umwandlung einer GmbH in eine Partnerschaft, GmbHR 1999, 597; Gosch, Pensionszusage bei Umwandlung der Gesellschaftsform, BetrAV 2001, 137; Neumann, Behandlung von Pensionszusagen an Ges-GF ...mehr

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ZErb 12/2021, Erbrechtssymposium 2021

Am 8.10. und 9.10. fand in Heidelberg das 24. Deutsche Erbrecht-Symposium statt. Auch in diesem Jahr wurde die Veranstaltung als Hybridveranstaltung angeboten, vor Ort mit 59 Teilnehmern. Es herrschte eine Atmosphäre wie im Fernsehstudio. Moderiert wurde die Veranstaltung von Herrn FAErbR Michael Rudolf und Herrn FAErbR Jan Bittler. Eröffnen durfte erstmals Herr FAErbR Dr. Di...mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / A. Einführung

Rechtsanwälte[1] in der Personenschadenregulierung sehen sich regelmäßig der Situation ausgesetzt, dass sie für ihre geschädigten Mandanten Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen haben, deren Höhe sich zunächst nicht bestimmen lässt. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass der Versicherer auf Anforderung Vorschussleistungen erbringt, die mitunter sogar den geforder...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / b) Rechtsprechung

Bundesgerichtshof Bereits 1989 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine ausgleichspflichtige ehebezogene Zuwendung auch dann vorliegen kann, wenn der Zuwendende nicht nur den Erwerb eines Vermögensgegenstandes von einem Dritten, sondern auch und die spätere Wertsteigerung des Objektes (z.B. wie hier durch Bebauung des erworbenen Grundstücks) finanziert hat.[39] Diese...mehr