Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindlichkeit

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Griechenland / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 74 Das Verfahren für die effektive und die nominelle Kapitalherabsetzung einer EPE wird im G. 3190/1955 geregelt. Die Kapitalherabsetzung liegt grundsätzlich im freien Ermessen der Gesellschaftsorgane. Allerdings ist sie manchmal unerlässlich, um die gesetzlich vorgesehene Auflösung der Gesellschaft zu vermeiden. So muss im Falle des Austritts eines Gesellschafters der e...mehr

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Ukraine / I. Aussonderung der Gesellschaft

Rz. 198 Die Aussonderung ist die Gründung einer oder mehrerer Gesellschaften mit der Übertragung an sie gemäß der Aussonderungsbilanz eines Teils des Vermögens, der Rechte und Pflichten der Gesellschaft, aus der die Ausscheidung erfolgt, ohne diese aufzulösen, Art. 47 GmbHG und Art. 109 Abs. 1 ZGB. Rz. 199 Im Falle der Aussonderung der Gesellschaft erfolgt die staatliche Regi...mehr

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Deutschland / 3. Überschuldung

Rz. 238 Der Insolvenzgrund der Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr die Schulden abdeckt (§ 19 Abs. 2 InsO). Hierzu ist eine Überschuldungsbilanz aufzustellen. In ihr sind die tatsächlichen Werte des Vermögens der Gesellschaft in Ansatz zu bringen. Im Einzelnen ist hier vieles umstritten. Da für die Geschäftsführer bzw. Liquidatoren beim Ins...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Rechte und Pflichten der Geschäftsführer

Rz. 83 Abgesehen von einer gegenteiligen Bestimmung in der Satzung darf jeder Geschäftsführer alle Handlungen vornehmen, die notwendig oder nützlich für die Erfüllung des Zwecks der Gesellschaft sind, mit Ausnahme derer, welche den Beschlüssen der Gesellschafter vorbehalten sind. Außerdem vertritt jeder Geschäftsführer die Gesellschaft gegenüber Dritten sowie vor Gericht, se...mehr

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Schweden / III. Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 139 Das Buchführungsgesetz schreibt vor, dass Aktiengesellschaften ihre laufende Buchführung (löpande bokföring) mit einem Rechenschaftsbericht (Årsredovisning) beenden sollen.[166] [167] Diese Vorschrift trifft alle Aktiengesellschaften, Privat-ABs und Publikums-ABs. Rz. 140 Der Rechenschaftsbericht besteht neben Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aus einem Verwaltung...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / a) Haftung für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

Rz. 196 Geschäftsführer der B.V. können gesamtschuldnerisch haften, wenn die B.V. bestimmte Steuern und Sozialabgaben nicht (mehr) zahlen kann. Jeder einzelne Geschäftsführer der B.V. trägt die Verantwortung dafür, dass das Finanzamt (Belastingdienst), das Sozialamt (das Institut für Leistungen zugunsten von Arbeitnehmern (Uitvoeringsinstituut Werknemers Verzekering (UWV)) u...mehr

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Rumänien / d) Annahme unzulässiger Zahlungen

Rz. 69 Zahlungen, die die Gesellschaft im Widerspruch zu den Vorschriften des GesG, den Regelungen des Gründungsakts oder Beschlüssen der Gesellschaft auszahlt, sind an sie zurückzuerstatten. Ein Gesellschafter macht sich strafbar, wenn er sich von der Gesellschaft, die er als Geschäftsführer vertritt, oder von einer von ihr kontrollierten Gesellschaft, direkt oder mit Hilfe...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / c) Haftung für Nichterfüllung bestimmter gesetzlicher Verpflichtungen

Rz. 269 Bei Vorliegen eines Auflösungsgrundes (Art. 363 LSC; zu den Auflösungsgründen siehe Rdn 330 ff.) haften die Geschäftsführer gesamtschuldnerisch mit der Gesellschaft für deren Schulden, die ab diesem Zeitpunkt entstanden sind, wenn folgenden Pflichten nicht nachgekommen wurde (Art. 367 LSC):mehr

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Belgien / II. Liquidation

Rz. 148 Die Liquidation von Gesellschaften ist in den Art. 2:76–2:108 GGV geregelt. Nach belgischem Recht gilt die Vermutung, dass eine in Liquidation befindliche Gesellschaft so lange existiert, bis die Liquidation abgeschlossen ist. Daher wird sie in dieser Zeit von den Liquidatoren verwaltet, die von der Gesellschafterversammlung gewählt wurden. Eine Ausnahme gilt im Fall...mehr

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Schweden / I. Inländische Zweigniederlassungen

Rz. 155 Seit etwa fünfzig Jahren ist es in Schweden möglich, geschäftlich tätig zu sein, ohne eine Tochtergesellschaft zu unterhalten. Diese Zweigniederlassungen werden im Gesetz über ausländische Filialen ("Filialgesetz") geregelt.[185] Im Vergleich zur Gründung von Tochter-(Aktien-)Gesellschaften wird von dieser Möglichkeit in den letzten Jahren immer mehr Gebrauch gemacht...mehr

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Österreich / f) Stimmrecht

Rz. 156 Stimmberechtigt ist jeder Gesellschafter. Je 10 EUR einer übernommenen Stammeinlage gewähren eine Stimme, wobei Bruchteile unter 10 EUR nicht gezählt werden (§ 39 Abs. 2 GmbHG). Im Gesellschaftsvertrag kann Abweichendes vereinbart werden; jedem Gesellschafter muss aber mindestens eine Stimme zustehen. Das Stimmrecht ruht bei vermögensrechtlichen Interessenskollisione...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 296 Die Regelungen zum spanischen Insolvenzrecht finden sich im Texto Refundido de la Ley Concursal (TRLC),[122] der ab dem 1.9.2020 die Ley Concursal (LC) von 2003 ersetzt hat. Die LC trat am 1.9.2004 in Kraft. Es hatte die vor dem Inkrafttreten der LC geltenden unübersichtlichen Regelungen des früheren spanischen Insolvenzrechts[123] abgelöst. Rz. 297 Die LC war in den ...mehr

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Österreich / II. Fortsetzung der aufgelösten Gesellschaft

Rz. 241 Die Fortsetzung einer aufgelösten GmbH setzt die Beseitigung des Auflösungsgrundes voraus. In der Regel ist die Fortsetzung unter folgenden Bedingungen möglich:mehr

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Belgien / II. Buchführungspflicht

Rz. 121 Die Pflicht zur Buchführung wird in den Art. III:82–III:95 belgisches Wirtschaftsrechtsgesetzbuch (WGB) sowie dem Königlichen Erlass vom 21.10.2018 zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben geregelt. Gemäß Art. III:82 WGB ist jedes buchführungspflichtige Unternehmen mit Sitz in Belgien (Hauptniederlassung oder Zweigniederlassung) zur passenden Buchführung über alle ...mehr

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Finnland / III. Konkurs der Gesellschaft

Rz. 177 Bei Zahlungsunfähigkeit spricht man in Finnland immer noch von "Konkurs" (konkurssi) und nicht von "Insolvenz". Das finnische Konkursgesetz (Konkurssilaki, KonkurssiL) enthält Vorschriften über die Voraussetzungen eines Konkurses und die Durchführung des Verfahrens. Rz. 178 Der Konkurs wird eröffnet, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Zahlungsunfähigkeit bedeutet...mehr

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Türkei / IV. Vergleichsverfahren

Rz. 266 Statt des Konkurses kann auch der Weg des Vergleichsverfahrens (konkordato) eingeschlagen werden. Die Anmeldung kann durch den Schuldner oder einen Gläubiger erfolgen. Der Vergleich ist auf "Sanierung" gerichtet und setzt voraus, dass die Zahlungsschwierigkeiten vom Schuldner nicht vorsätzlich herbeigeführt worden sind und sämtliche Bücher und ein Schulden- bzw. Ents...mehr

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Singapur / II. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 181 Für die Unternehmensbesteuerung ist die Corporate Income Tax (Körperschaftsteuer) und damit der Income Tax Act von entscheidender Bedeutung. Dieser wird jährlich angepasst, um die im Jahreshaushaltsplan (Budget) beschlossenen Änderungen umzusetzen. Der Haushaltsplan wird vom Finanzminister in einer Rede vor dem Parlament in aller Regel erst im Frühjahr des darauffolg...mehr

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Österreich / III. Liquidation

Rz. 244 Die Auflösung der Gesellschaft hat regelmäßig die Liquidation zur Folge (§ 89 Abs. 1 GmbHG). Eine Liquidation der Gesellschaft unterbleibt in folgenden Fällen:mehr

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Ukraine / I. Kapitalaufbringung

Rz. 64 Das Stammkapital einer GmbH setzt sich aus den Nennwerten der Anteile aller Gesellschafter zusammen, die in der nationalen Währung der Ukraine (Hrywnia) dargestellt werden. Die Höhe des Anteils kann zusätzlich als Prozentsatz bestimmt werden. Die prozentuale Höhe des Anteils des Gesellschafters muss dem Verhältnis des Nennwerts seines Anteils zum Stammkapital der Gese...mehr

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Rumänien / 3. Haftung des Geschäftsführers

Rz. 100 Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für die Nichterfüllung seiner im Gründungsakt, in den Beschlüssen der Generalversammlung oder im Gesetz vorgesehenen Verpflichtungen. Die Pflichten und die Haftung des Geschäftsführers sind durch die Bestimmungen über den Auftrag und die speziellen Bestimmungen des GesG geregelt (Art. 72 GesG). Alle Geschäftsführe...mehr

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Österreich / 3. Haftung der Gesellschafter

Rz. 125 Wenn die Gesellschafter ihre Pflichten (siehe Rdn 123 f.) vollständig erfüllt und insbesondere die Stammeinlagen voll einbezahlt haben, unterliegen sie keiner weiteren Haftung für Schulden der Gesellschaft. Ein Gesellschafter, der seine Stammeinlage voll eingezahlt hat, kann somit nur in Ausnahmefällen zur Haftung herangezogen werden:mehr

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Rumänien / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 138 Art. 227 GesG sieht folgende Fälle für die Auflösung einer Gesellschaft vor:mehr

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Pakistan / II. Buchführungspflicht

Rz. 117 Die Buchführungspflicht der Gesellschaft ergibt sich aus den sec. 220 f. Nach sec. 233 sind die directors verpflichtet, vor dem annual general meeting eine Bilanz (balance sheet) und eine Gewinn- und Verlustrechnung (profit and loss account) aufzustellen und den geprüften Jahresabschluss dem annual general meeting vorzulegen. Der Inhalt der Bilanz ist in sec. 225 fes...mehr

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Dänemark / V. Kapitalerhöhung

Rz. 41 Der Beschluss über eine Erhöhung des Stammkapitals durch Zeichnung neuer Gesellschaftsanteile, Umwandlung der Rücklagen der Gesellschaft in Stammkapital durch eine Fondserhöhung bzw. durch Ausstellung von Wandelschuldverschreibungen oder warrants (§ 153 Abs. 1 SEL) – wobei die neuen Kapitalanteile nach § 153 Abs. 2 SEL nicht unter Vorbehalt bzw. zum Unterkurs gezeichn...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Verschmelzung (fusión), Art. 22–53 und Art. 54–67 LME

Rz. 231 Das Gesetz behandelt sowohl die innerstaatliche Verschmelzung von Gesellschaften wie auch die grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Verschmelzung. Auch bei Beteiligung "außergemeinschaftlicher" Gesellschaften findet das Gesetz Anwendung (fusión transfronteriza extracomunitaria). Insoweit gelten die allgemeinen Bestimmungen für die grenzüberschreitende innergeme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.5 Fristgerechte Erfüllung

Rz. 372 Die Straffreiheit aufgrund der Selbstanzeigeerklärung tritt mit der fristgerechten Erfüllung der Nachentrichtungspflicht ein, wenn kein Ausschlussgrund nach § 371 Abs. 2 AO vorliegt. Eine fristgerechte Erfüllung liegt nur dann vor, wenn der aus der Tat verkürzte Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und der diesbezügliche Zinsanspruch gem. §§ 235, 233a AO innerhalb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.5 Wirkung einer "verunglückten" Selbstanzeige

Rz. 384 Der Selbstanzeige kommt keine strafbefreiende Wirkung zu, wenn sie "verunglückt" ist, weil sie z. B. nicht vollständig ist, ein Ausschlussgrund nach Abs. 2 eingreift oder die Nachzahlung nach Abs. 3 nicht fristgerecht erfolgt. Es ist jedoch allgemeine Meinung, dass einer solchen unwirksamen Selbstanzeige im Rahmen der Strafzumessung erhebliche Bedeutung zukommt.[1] S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.9.2 Anwendung

Rz. 299 Aufgrund der vom Gesetzgeber in § 370 Abs. 3 AO gewählten sog. Regelbeispielstechnik ergeben sich allerdings Probleme für die Anwendung des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO. Der Gesetzgeber hat Beispiele gebildet, bei deren Vorliegen i. d. R. (Indizwirkung) ein besonders schwerer Fall vorliegt. Trotz Vorliegen eines solchen Beispiels kann sich aber bei einer Gesamtwürdigun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.6.1 Persönlicher Strafaufhebungsgrund

Rz. 24 Der Staat verzichtet – auch nach der sprachlichen Neuregelung des § 371 Abs. 1 AO – nachträglich auf den durch die rechtswidrige und schuldhafte Verwirklichung des Straftatbestands des § 370 AO entstandenen staatlichen Strafanspruch, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 371 Abs. 1–3 AO erfüllt werden.[1] Es entfällt in diesem Fall nur die Strafbarkeit, sodass die Rechts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Kein Abzug von Schulden vom Steuerwert des genutzten Wirtschaftsguts

Rz. 69 [Autor/Stand] § 16 BewG schreibt vor, dass der Jahreswert der Nutzungen eines Wirtschaftsguts höchstens den 18,6. Teil des Werts des genutzten Wirtschaftsguts betragen kann, der sich nach den Vorschriften des BewG für das genutzte Wirtschaftsgut ergibt. Der Wert des genutzten Wirtschaftsguts ist je nach Vermögensart ein Bruttowert ohne Berücksichtigung von Schulden od...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Überblick

Tz. 109 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Vorschriften über die Angabepflichten nach IAS 2 enthalten keinen Hinweis darauf, an welcher Stelle des Jahresabschlusses diese Angaben vorzunehmen sind. Eine Angabepflicht bedeutet somit nicht, dass diese Angaben immer im Anhang (notes) vorzunehmen sind. Vielmehr können sie in Bilanz, GuV oder Anhang gemacht werden. Ebenso ist in den An...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / g. Für Leistungen zur Verfügung stehende Nettovermögen

Tz. 68 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Der Abschluss eines Altersversorgungsplans enthält eine Aufstellung des für die Deckung der Versorgungsleistungen des Altersversorgungsplans zur Verfügung stehenden Nettovermögens (net assets available for benefits) (IAS 26.35 (a)). Diese ist gem. IAS 26.35 (a)(i) in geeigneter Weise aufzugliedern. Da IAS 26 keine weiteren Vorgaben macht, kan...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Wertmäßige Angaben

Tz. 114 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Durch die Vorschriften des IAS 2 werden zahlreiche wertmäßige Angaben gefordert, durch die ein genauer Einblick in die Vorratsbewertung möglich wird.mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Inhalt des Abschlusses

Tz. 47 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Nach IAS 26.17 hat der Abschluss eines Leistungsplans Folgendes zu enthalten: Entweder eine Aufstellung, aus der das für Leistungen zur Verfügung stehende Nettovermögen und der versicherungsmathematische Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen (mit Unterscheidung nach unverfallbaren und verfallbaren Ansprüchen) sowie eine sich ergebende V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.6 Gesellschaften und Gemeinschaften in Liquidation

Rz. 106 Befindet sich eine Handelsgesellschaft in Liquidation, so ist der Verwaltungsakt an den Liquidator unter Angabe der Vertretungsverhältnisse bekannt zu geben.[1] Bei mehreren Liquidatoren genügt die Bekanntgabe an einen von ihnen. Bei GbR und Gemeinschaften richtet sich die Adressierung nach Rz. 64. Für die Bekanntgabe gilt § 34 Abs. 2 AO; da die GbR bzw. die Gemeinsch...mehr

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ZErb 11/2021, Erbschaftsteu... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten für Zwecke der Erbschaftsteuer um die Abziehbarkeit von Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ableben der am 3.1.2019 verstorbenen Frau M. L. entstanden sind. Frau L. (im Folgenden auch: "Erblasserin") war die Tante des Klägers, welche er zusammen mit seiner Schwester jeweils zur Hälfte beerbte. Die Erblasserin hatte bei der H-Versicherung eine Sterbeg...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Beitragspläne

Tz. 29 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Berichterstattung eines Beitragsplans dient der Information der Begünstigten und des Arbeitgebers. Da die Höhe der künftigen Versorgungsleistung von den geleisteten Beiträgen und den damit erzielten Kapitalerträgen abhängt, haben die Begünstigten ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob die Beitragszahlungen ordnungsgemäß eingegan...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 IAS 23 regelt die bilanzielle Behandlung von Fremdkapitalkosten und sonstiger mit der Fremdkapitalaufnahme in Verbindung stehender Kosten einschließlich der Angabepflichten im Anhang (IAS 23.2). Die tatsächlichen oder kalkulatorischen Kosten des Eigenkapitals einschließlich solcher bevorrechtigter Kapitalbestandteile, die nicht als Schuld zu q...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorgehensweise

Tz. 13 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Höhe der aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten orientiert sich auf theoretischer Basis an den Fremdkapitalkosten, die vermieden worden wären, wenn die Ausgaben für den qualifizierten Vermögenswert unterblieben wären (IAS 23.10). Diese Zuordnung ist eindeutig möglich, wenn eine Finanzierung speziell für den Erwerb bzw. Herstellung eines q...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Rechtsfähigkeit bedeutet, die Fähigkeit zu besitzen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Durch die Rechtsfähigkeit, die ein Idealverein durch die Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht erlangt (s. § 21 BGB, Anhang 12a) und einem wirtschaftlichen Verein durch staatliche Verleihung gewährt wird (s. § 22 BGB, Anhang...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 116 [Autor/Stand] Als Erwerb von Todes wegen gilt auch der Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Was Gegenstand eines Vermächtnisses ist, richtet sich nach dem Inhalt der letztwilligen Verfügung.[2] Bei einem Vermächtnis ist durch Auslegung zu ermitteln, was der vermachte Gegenstand ist. Diese Auslegung obliegt grundsätzlich dem Tatsachen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Handelsbilanz

Rn. 294a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Aus der Tatsache, dass auch in der HB degressiv abgeschrieben werden kann (s Rn 292a), muss dies nicht nur für die Abschreibung dem Grunde nach, sondern auch der Höhe nach gelten, dh die AfA-Beträge dürfen gleich hoch sein für HB und StB (wohl auch von Glasenapp, BB 2020, 1899). Rn. 294b Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für die Konsequenzen bei (...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Für Leistungen zur Verfügung stehendes Nettovermögen

Tz. 23 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Das für Leistungen zur Verfügung stehende Nettovermögen (net assets available for benefits) umfasst alle Vermögenswerte eines Altersversorgungsplans abzüglich etwaiger Verbindlichkeiten des Plans, mit Ausnahme des versicherungsmathematischen Barwerts der zugesagten Versorgungsleistungen (IAS 26.8). Mit anderen Worten, es handelt sich um das z...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Fremdkapitalkosten

Tz. 5 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Fremdkapitalkosten umfassen Zinsaufwendungen sowie sonstige mit der Finanzierung in Zusammenhang stehende Aufwendungen, die einem Unternehmen durch die Aufnahme von fremden Geldmitteln entstehen (IAS 23.5). Beispielhaft werden in IAS 23.6 genannt: Nach der Effektivzinsmethode, wie sie in IFRS 9 beschrieben wird, berechnete Zinsen; Zinsen in Bezug...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Begrenzung bei der Leistung des Verpflichteten

Rz. 64 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 16 BewG gilt nicht nur zugunsten des Nutzungsberechtigten; auch der zur Leistung Verpflichtete kann als Schuld höchstens den Betrag ansetzen, der sich ergibt, wenn bei der Kapitalisierung der auf das Achtzehnfache des steuerlichen Wertes des genutzten Wirtschaftsguts begrenzte Jahreswert zugrunde gelegt wird. Anspruch und Schuld sind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Vorweggenommene Erbfolge/Erbauseinandersetzung

Rn. 125 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Frage der AfA-Bemessungsgrundlage wird auch beim Themenkomplex "vorweggenommene Erbfolge" bzw "Erbauseinandersetzung" relevant. Kurz zusammengefasst gilt Folgendes: Rn. 126 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Erbauseinandersetzung: Erbfall und Erbauseinandersetzung sind getrennte Vorgänge (GrS BFH BStBl II 1990, 837; BMF v 14.03.2006, BStBl I 200...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedeutung des § 3 ErbStG

Rz. 1 [Autor/Stand] In § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG hat der Gesetzgeber die Belastungsentscheidung getroffen, den Erwerb von Todes wegen zu besteuern. Daran knüpft § 3 ErbStG an. Er nennt die Vorgänge, die als Erwerb von Todes wegen gelten. Die Regelung ist nach allgemeiner Meinung abschließend. Ein Erwerb, der dort nicht erwähnt ist, kann nicht durch Rückgriff auf § 1 Abs. 1 Nr....mehr

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ZErb 11/2021, Einführung / C. H.BECK, ISBN 978-3-406-72392-6, 279,00 EUR.

In der von Döbereiner verantworteten Bearbeitung des Nachlassinsolvenzverfahrens erhält der Leser auch in der 6. Auflage des Handbuchs eine weit über den Inhalt eines klassischen Insolvenzkommentars hinausgehende Informationsquelle für das Instrument zur Haftungsbeschränkung. Ausgehend von allgemeinen Überlegungen zum Nachlassinsolvenzverfahren und den Beteiligten folgt die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.10 Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 124 Ein vor dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge (Erbfolge, Verschmelzung, Umwandlung, Anwachsung) bekannt gegebener Bescheid wirkt auch gegenüber dem Rechtsnachfolger, doch ist nach § 254 Abs. 1 S. 3 AO ein erneutes Leistungsgebot erforderlich.[1] Rz. 125 Bei der Spaltung tritt keine Gesamtrechtsnachfolge ein. Bei der Abspaltung, Ausgliederung und Vermögensübertragung ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Versicherungsmathematische Annahmen

Tz. 41 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Höhe des versicherungsmathematischen Barwerts hängt erheblich von den getroffenen versicherungsmathematischen Annahmen ab. Die je nach Planformel maßgeblichen Annahmen, wie zB Diskontierungszinssatz, Entgeltstruktur, bei Berücksichtigung zukünftiger Entgeltentwicklungen zugrunde gelegte Steigerungsraten (auch für Rentenanpassungen), demograph...mehr