Rz. 296

Die Regelungen zum spanischen Insolvenzrecht finden sich im Texto Refundido de la Ley Concursal (TRLC),[122] der ab dem 1.9.2020 die Ley Concursal (LC) von 2003 ersetzt hat. Die LC trat am 1.9.2004 in Kraft. Es hatte die vor dem Inkrafttreten der LC geltenden unübersichtlichen Regelungen des früheren spanischen Insolvenzrechts[123] abgelöst.

 

Rz. 297

Die LC war in den letzten Jahren wiederholt überarbeitet worden, wobei die folgenden Gesetzesreformen hervorzuheben sind:

Gesetz 14/2013 ("Unternehmergesetz"), vom 27. September (BOE 28.9.2014). Modifizierung der Regelung über die Refinanzierung und die Einführung der Figur des außergerichtlichen Ausgleichs.
Königliche Gesetzesverordnung 11/2014, vom 5. September (BOE 6.9.2014). Einführung von Reformen hinsichtlich der Regulierung des Vergleichs und der Insolvenzabwicklung mit dem Ziel, die Fortführung der unternehmerischen Aktivität zu vereinfachen.
Gesetz 17/2014, vom 30. September (BOE 1.10.2014). Überarbeitung der Artikel zum Vor-Insolvenzverfahren, zu den Beschlüssen der Refinanzierung und zu der Einstufung des Insolvenzverfahrens.
Gesetz 25/2015, vom 28. Juli (BOE 29.7.2015). Einführung der Restschuldbefreiung für Privatpersonen ("zweite Chance"), wodurch die in dem Insolvenzverfahren nicht beglichene Schuld unter bestimmten Umständen erlassen wird. Daneben reguliert es erneut die Bestimmungen zum außergerichtlichen Ausgleich.
[122] Königliches Gesetzgebendes Dekret 1/2020, vom 5. Mai. Vgl. dazu Rojo/Beltrán, Comentario de la Ley concursal, 2014.
[123] Vgl. hierzu Lincke, NZI 2004, 69.

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