Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindlichkeit

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 143 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen wird durch IAS 21 geregelt (vgl. IAS 21.3(a)); zugleich beinhaltet dieser Standard spezifische Regelungen für die Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe, d. h. von Abschlüssen ausländischer TU (vgl. IFRS 10), Gemeinschafts-UN bzw. gemeinschaftlicher Tätigkeiten (i. S. d. IFRS ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anhang

Rn. 130 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Ungeachtet ihrer Größe (i. S. d. § 267), haben KapG sowie ihnen qua § 264a gleichgestellte PersG die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungsmethoden im Anhang anzugeben (vgl. § 284 Abs. 2 Nr. 1); dazu gehören seit BilRUG auch die "Grundlagen für die Umrechnung in Euro [...], soweit der Jahresabschluss Posten enthält, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Latente Steuern

Rn. 113 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Latente Steuern können in Ausnahmefällen in fremder Währung entstehen und somit Gegenstand der Währungsumrechnung sein: Unterhalten UN eine rechtlich unselbständige Betriebsstätte bzw. Zweigniederlassung außerhalb der Euro-Zone, die ihre Bücher in fremder Währung führt und dort der Besteuerung unterliegt, können aus etwaigen Steuerwertabweic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Geleistete Anzahlungen

Rn. 79 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Unter dieser Position sind alle Zahlungen auszuweisen, die für den Erwerb von VG des Vorratsvermögens geleistet wurden, sofern die betreffenden VG bis zum BilSt noch nicht zugegangen sind bzw. der Gefahrenübergang noch nicht stattgefunden hat. Ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs hat der Ausweis unter den RHB, den unfertigen oder fertigen E...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Anzahlungen

Rn. 112 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Für in Fremdwährung geleistete oder erhaltene Anzahlungen erübrigt sich – ebenso wie beim EK als bloßem Saldoposten (vgl. HGB-HandKomm. (2020), § 256a, Rn. 16; zum Umgang mit noch nicht eingeforderten ausstehenden Pflichteinlagen in Fremdwährung Beck Bil-Komm. (2020), § 256a HGB, Rn. 158; Beck-HdR, B 780 (2013), Rn. 55f.) in aller Regel eine...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rn. 104 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Gemäß § 250 Abs. 1 Satz 1 sind aktive RAP zu bilanzieren, soweit es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag handelt, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Typische Beispiele hierfür sind vorausbezahlte Mieten oder Versicherungsbeiträge. Ferner legt § 250 Abs. 3 ein Aktivierungswahlrecht für Disagien fest, wenn be...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Kassenbestand und Bankguthaben

Rn. 99 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zahlungsmittel in ausländischer Währung sowie Währungsguthaben bei Kreditinstituten sind gemäß § 253 Abs. 4 wie die übrigen VG des UV, d. h. mit den AK oder dem niedrigeren beizulegenden Wert, zu bewerten (strenges NWP). Technische Schwierigkeiten bei der Ermittlung der historischen AK können dabei vermieden werden, indem die Bestandsfortschr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verkaufsoption

Rn. 198 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die entrichtete Optionsprämie ist zunächst – analog zur Kaufoption – als immaterieller VG i. d. R. unter den "[S]onstige[n] VG" auszuweisen. Eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebendem Geschäft kommt ebenfalls grds. nicht in Betracht. Befindet sich der Optionsgegenstand im Eigentum des Käufers der Option, bildet der Basispreis ab...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Inhalt

Rn. 2 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Durch § 335b Satz 1 werden (auch) die i. S. d. § 264a Abs. 1 als haftungsbeschränkt geltenden OHG und KG den Vorschriften des Sechsten Unterabschnitts des Dritten Buchs unterworfen. Dies wiederum bedeutet, dass PersG, bei denen ausschließlich KapG (Regelfall), möglicherweise aber auch Stiftungen, eG (vgl. BT-Drs. 14/1806, S. 18) oder wirtschaf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 39 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Die Vorschrift des § 256a äußert sich nicht explizit über die Ersterfassung von VG und Verbindlichkeiten, so dass sie vordergründig nur eine Folgebewertung der entsprechenden Posten am Abschlussstichtag regelt. Die mit § 244 verknüpfte Notwendigkeit zur Währungsumrechnung erweist sich demnach als eine Bewertungsfrage (vgl. hierzu auch Bonner-...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere

Rn. 98 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Bei der Folgebewertung von auf Fremdwährung lautenden sonstigen (monetären) VG und Wertpapieren des UV gelten die Regelungen zur Folgebewertung von kurzfristigen Fremdwährungsforderungen analog (vgl. HdR-E, HGB § 256a, Rn. 96f.). Qualifizierten sich betreffende – ursprünglich in fremder Währung erworbene – VG indes als nicht-monetär, verhielt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Rn. 109 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" (§ 266 Abs. 2 E.) kann im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten VG auftreten, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger eines UN entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Immaterielle Anlagegüter und Sachanlagen

Rn. 72 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Bei der Folgebewertung von immateriellen VG des AV ebenso wie Sachanlagen ist das in § 253 Abs. 3 Satz 5 verankerte gemilderte NWP zu beachten (vgl. auch HdJ, Abt. I/17 (2019), Rn. 68ff.; Bonner HGB-Komm. (2020), § 256a, Rn. 17ff.; Beck Bil-Komm. (2020), § 256a HGB, Rn. 75ff.). Danach sind VG des AV bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Finanzielle Vermögenswerte ("financial assets")

Rn. 214 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten hat sich an IAS 32.11 i. V. m. IFRS 9.3.1.1ff. zu orientieren (vgl. hierzu und nachfolgend HdR-E, HGB § 253, Rn. 455ff.). Finanzielle Vermögenswerte umfassen flüssige Mittel, EK-Instrumente anderer UN sowie vertraglich eingeräumte Rechte, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 In Zeiten einer globalisierten Weltwirtschaft kann der Wert des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen in z. T. erheblichem Ausmaß schwanken. Begünstigt durch die jüngsten Entwicklungen in der amerikanischen Geldpolitik, die Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro Anfang des Jahrs 2015, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der E...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sonderprüfung wegen nicht unwesentlicher Unterbewertung

Rn. 60 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Prüfung einer nicht unwesentlichen Unterbewertung kann unter drei Gesichtspunkten erfolgen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Maßgebende Bilanzsumme

Rn. 3 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die maßgebende BS bestimmt sich nach einer Bilanz, die unter Beachtung von § 5 Abs. 1 PublG aufgestellt wurde (der Verweis in § 1 Abs. 2 Satz 1 PublG auf § 5 Abs. 2 PublG ist offensichtlich ein redaktionelles Versehen bei der Formulierung des Gesetzestexts). Sie ist gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 PublG um darin enthaltene Rückstellungen oder Verbindl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rn. 67 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Als RHB sind diejenigen Vorräte auszuweisen, die unmittelbar in die Produktion eingehen oder den Produktionsablauf bewirken bzw. zur Erbringung einer Dienstleistung benötigt werden. Zu den Rohstoffen zählen alle Grundstoffe, aus denen die Produkte des bilanzierenden UN gefertigt werden, wobei diese Grundstoffe als wesentlicher Bestandteil des ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Finanzanlagen

Rn. 79 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Ebenso wie immaterielle VG des AV und Sachanlagen sind auch VG des Finanzanlagevermögens nach § 253 Abs. 3 Satz 5 bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert am BilSt außerplanmäßig abzuschreiben (Abschreibungsgebot); daneben besteht mit § 253 Abs. 3 Satz 6 zugleich die Möglichkeit, auch bei nur ­vor...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ausweis von Währungsumrechnungsdifferenzen

Rn. 65 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Die Auswirkungen einer Währungsumrechnung i. S. d. § 256a finden in der unmittelbaren Anpassung der jeweiligen Wertansätze betreffender Bilanzposten ihren Niederschlag. Hierbei entstehen infolge von Wechselkursänderungen regelmäßig Kursgewinne bzw. Kursverluste. Soweit sie nicht Teil von Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 sind, statuiert § 27...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Rn. 100 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zu den Kreditinstituten zählen sämtliche in- und ausländischen Banken und Sparkassen sowie Zentralbanken; aus diesem Grunde sind nach h. M. auch Bundesbankguthaben unter der Position "Guthaben bei Kreditinstituten" zu subsumieren (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 266 HGB, Rn. 154; a. A. ADS (1997), § 266, Rn. 149). Ein Ausweis unter dieser Posi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Vorräte

Rn. 84 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Bezüglich der Ermittlung der AHK von in Fremdwährung bezogenen Vorräten ist auf die Erläuterungen unter HdR-E, HGB § 256a, Rn. 40ff., zu verweisen. Ergänzend ist noch zu bemerken, dass mit der Anwendung oder Unterstellung bestimmter Verbrauchsfolgen i. S. d. § 256 sowie der Festlegung von Fest- oder Gruppenwerten gemäß § 240 Abs. 3 und 4 auch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonstige Rückstellungen

Rn. 139 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sämtliche anderen Rückstellungsarten sind gliederungstechnisch als eine Bilanzposition zu zeigen (vgl. zu den Rückstellungsarten HdR-E, HGB § 249, Rn. 32ff.). Untergliederungen zur Darstellung der in § 249 aufgeführten Rückstellungen sind jedoch zulässig (vgl. § 265 Abs. 5 Satz 1). Eine darüber hinausgehende Untergliederung in dem Sinn, dass...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Forderungen

Rn. 94 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Für die Umrechnung der in Fremdwährung ausgedrückten AK einer Fremdwährungsforderung in Euro ist gemäß § 256a der Devisenkassamittelkurs im Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung maßgebend. Da heutzutage davon ausgegangen werden kann, dass das Debitorenkontokorrent EDV- bzw. IT-basiert geführt wird, empfiehlt es sich von vornherein, bei einem ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ausländische Zweigniederlassungen

Rn. 117 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Gemäß DRS 25.7 handelt es sich bei einer (ausländischen) Zweigniederlassung um einen auf Dauer angelegten, räumlich wie organisatorisch von der Hauptniederlassung getrennten UN-Teil ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der zwar im Außenverhältnis selbständig handelt, indes im Innenverhältnis weisungsgebunden ist (vgl. überdies HdJ, Abt. I/17 (2...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertungseinheiten

Rn. 122 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Gemäß § 254 dürfen VG, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zwecks Absicherung gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zu sog. Bewertungseinheiten zusammengefasst werden (vgl. dazu HdR-E, HGB § 254). Durch die Bildung s...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Ertragsteuern ("income taxes")

Rn. 224 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 In IAS 12 werden die Steuern vom Einkommen und Ertrag behandelt. Diese umfassen neben den tatsächlichen auch die latenten Steuern. Gemäß IAS 12.12 handelt es sich bei den tatsächlichen Steuern um den Betrag der geschuldeten (erstattungsfähigen) Ertragsteuern, die aus dem zu versteuernden Einkommen der laufenden Periode resultieren. Latente S...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Historischer Kurs bzw. Stichtagskurs

Rn. 12 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Der historische Kurs ist der Kurs, der im Zeitpunkt des Erwerbs, der Herstellung oder der Entstehung eines VG bzw. der Eingehung einer Schuld galt (vgl. DRS 25.7). Historische Kurse können auch als Durchschnittskurse ermittelt werden. Dies kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn in einem bestimmten Zeitraum zahlreiche Einzeltransaktionen stattgef...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz

Rn. 22 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Bei der Bewertung von VG und Schulden, die auf eine Fremdwährung lauten oder, wie etwa wie im Fall einer gegen Fremdwährung erworbenen Maschine, ursprünglich gelautet haben, können sich durch Wechselkursveränderungen eigenständige positive oder negative Erfolgsauswirkungen ergeben. Bei der Beurteilung dieser sog. Währungs- oder Kursgewinne bz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Skizze des (bilanzorientierten) Temporary-Konzepts

Rn. 123 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Infolge divergierender steuerrechtlicher Ansatz- und/oder Bewertungsvorschriften werden bestimmte Geschäftsvorfälle in der StB in zeitlicher und/oder sachlicher Hinsicht anders als im handelsrechtlichen JA erfasst. Damit kommt es regelmäßig zu temporären Unterschieden zwischen den steuer- und handelsrechtlichen Wertansätzen von VG, Schulden ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / II. Das Erstattungsverhältnis

Rz. 4 Zum anderen ist die Beauftragung des Inkassodienstleisters oder eines auf das Inkasso spezialisierten Rechtsanwaltes Folge der Nichtleistung des Schuldners und stellt sich als mangelnde Erfüllung vertraglicher Abreden, als verzugsbegründende Pflichtverletzung oder auch als unerlaubte Handlung[6] des Schuldners dar. Insoweit kann dem Gläubiger gegen den Schuldner ein Ans...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 70 Eher ein Schattendasein führen vertragliche Ansprüche auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, zu denen neben den Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern auch die Aufwendungen des Gläubigers, insbesondere die Mahnkosten gehören. Noch naheliegend und in der Praxis gängig ist die Regelung von Mahnkosten des Gläubigers in dessen allgemeinen Geschä...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 3. Die Wahl zwischen Rechtsanwalt und Inkassodienstleister

Rz. 187 Soweit der Gläubiger seinen zuvor beschriebenen Obliegenheiten Rechnung getragen hat und damit grundsätzlich berechtigt ist, einen Dritten mit dem weiteren Forderungsinkasso zu beauftragen und die dadurch verursachten Kosten bei dem Schuldner zu liquidieren, kommt es außerhalb besonderer Konstellationen seit dem 1.7.2008 grundsätzlich nicht darauf an, ob er einen Ink...mehr

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Vorwort

Es ist – leider – ein Massenphänomen, dass begründete Forderungen nicht ausgeglichen werden. Gerade eher kleinere Forderungen im e-Commerce, der Versorgungswirtschaft, der Telekommunikation oder der Versicherungswirtschaft sind betroffen. Aber auch der Vermieter, der Handwerker, der Dienstleister und der Freiberufler sind vom Forderungsausfall tangiert. Tagtäglich müssen sic...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 4. Verbraucherschutz und Schuldnerschutz

Rz. 105 Hat der Schuldner eine berechtigte Forderung nicht erfüllt, kennt die Rechtsprechung und auch das Gesetz in § 280 BGB keine "unwesentlichen Rechtsverletzungen". Vielmehr liegt in der Nichtleistung eine Pflichtverletzung, die den Schuldner nach §§ 280, 286 BGB zum Schadensersatz gemäß §§ 249 ff. BGB verpflichtet. Hierzu gehören nach gesicherter höchstrichterlicher und...mehr

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§ 3 Die gerichtliche Gelten... / A. Einleitung

Rz. 1 Inkassokosten können und sollten[1] vom Gläubiger im vorgerichtlichen Forderungsinkasso als ein Teil der mit dem Schuldner zu treffenden Zahlungsvereinbarung, d.h. in einer Raten- oder Teilzahlungsvereinbarung bzw. einem Abfindungsvergleich berücksichtigt werden. Dies ist in zwei Formen möglich:mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 4. Langzeitüberwachung

Rz. 80 Letztlich darf nicht übersehen werden, dass Inkassodienstleister "ein langer Atem" auszeichnet, weil sie insbesondere auch die Langzeitüberwachung von Forderungen übernehmen. Dabei wird dauerhaft die Zahlungsunwilligkeit und die Leistungsfähigkeit des Schuldners überprüft und sein Aufenthalt, so wie seine Einkommens- und Vermögensentwicklung auf der Zeitschiene beobac...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / bb) Auffassungen in der Literatur

Rz. 124 Zunächst ist festzustellen, dass in der Literatur als weitgehend anerkannt gelten kann, dass es keine grundsätzliche Verpflichtung des Gläubigers gibt, das Forderungsinkasso insgesamt selbst zu betreiben, soweit er hierzu rechtlich und tatsächlich in der Lage ist. Dies wird neuerdings allerdings wieder von Verbraucherzentralen in Frage gestellt, wenn die Auffassung v...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ff) Auslagen

Rz. 236 Die Auslagenerstattung folgt der vertraglichen Regel. Bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 611 BGB richtet sie sich mangels abweichender vertraglicher Bestimmung ansonsten nach §§ 675, 670 BGB. Vergütungsfähig im Verhältnis zum Gläubiger sind dabei die Auslagen, die der Inkassodienstleister nach pflichtgemäßem Ermessen veranlassen durfte, die zweckmäßig ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ff) Kein Zweifel an der Erforderlichkeit

Rz. 154 Der Geschädigte kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur solche Aufwendungen ersetzt verlangen, die zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.[370] Die Erforderlichkeit bestimmt sich dabei nicht nach den Organisationsmöglichkeiten, sondern nach der tatsächlichen Organisation des Gläubigers. Der Schuldner muss jenseits der...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Die Fragestellung

Rz. 117 Ist der Verzug eingetreten oder liegt eine unerlaubte Handlung vor, ist der Schuldner nach den vorstehenden Ausführungen zum Ersatz des Schadens nach den §§ 280, 286, 849 BGB i.V.m. §§ 249 ff. BGB verpflichtet. Es steht dann fest, dass eine Pflichtverletzung des Schuldners durch die Nichtleistung auf eine fällige Geldschuld vorliegt. Entfaltet der Gläubiger nach diese...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ff) Willkür: Jede Verweigerung der Inkassokosten

Rz. 267 Nur in wenigen Ausnahmefällen wurde in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass Inkassokosten wegen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht schon dem Grunde nach nicht erstattungsfähig sind.[545] Dies sollte nach einer differenzierenden Ansicht jedenfalls dann gelten, wenn neben den Inkassokosten auch noch Rechtsanwaltskosten anfallen, wobei auch hier wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / cc) Die ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung

Rz. 49 Die Mahnung – nicht die sonstigen Verzugsvoraussetzungen – kann ferner auch nach § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB entbehrlich sein, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. In diesem Fall verhielte sich der Schuldner entgegen Treu und Glauben,[127] wenn er den Verzugsfolgen den Einwand entgegensetzen könnte, er sei nicht gemahnt worden. Als Erfüllungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11.4 Ausschluss vor Rechtskraft

Rz. 25 Ein wesentlicher Unterschied zwischen § 19 (und auch § 98c AufenthG) und § 21 AEntG und § 21 SchwarzArbG ist, dass ein Bewerber um einen öffentlichen Auftrag nach § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG bereits vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, nach § 21 SchwarzArbG auch vor Durchführung eines Strafverfahrens, ausgeschlossen werden darf, wenn im Einzelfall angesichts...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Stellen Bürgschaftsinanspruchnahmen nachträgliche Anschaffungskosten dar, wenn sie vor Kriseneintritt begründet wurden?

Leitsatz Der Kläger begehrt die Anerkennung von nachträglichen Anschaffungskosten aufgrund einer Bürgschaftsverpflichtung, die im Zuge der Auflösung seiner GmbH entstanden ist. Sachverhalt Streitig ist die Anerkennung von Verlusten im Zusammenhang mit der Auflösung einer Kapitalgesellschaft. Der Kläger hat mit seinem Bruder im Jahr 2009 eine GmbH gegründet, an der er zu 50 % ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schuldzinsen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schuldzinsen können > Werbungskosten sein, wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 1 EStG). Dies ist nach dem Zweck der Schuldaufnahme und der entsprechenden Verwendung der Darlehensmittel zu beurteilen (BFH 182, 312 = BStBl 1997 II, 454). Ein einmal begründeter und zwischenzeitli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Option zur Körperschaft... / a) Feststellung bei Option

Das zum Ende des letzten WJ vor der Optionsbesteuerung vorhandene Eigenkapital der Personengesellschaft ist als Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos zum fiktiven Einbringungsstichtag festzustellen (§§ 1a Abs. 2 S. 4 i.V.m. 27 Abs. 1 KStG).[9] Beispiel 3 Die A-GmbH & Co. KG (optierende Gesellschaft; WJ = KJ) optiert ab dem 1.1.2022 nach § 1a Abs. 1 KStG zur KSt. Nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung des Berufsrecht... / 3.9.2 Erhöhung der Mindestversicherungssumme

Die Höhe der Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall hängt von den rechtsformbedingten Haftungsverhältnissen ab. Bei Gesellschaften, bei denen rechtsformbedingt für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung keine natürliche Person haftet oder bei denen die Haftung der natürlichen Personen beschränkt wird, beträgt die Mindestversicherungssum...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Eintritt eines Ereignisses mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO)

Rz. 44 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Tritt ein Ereignis ein, das steuerlich Wirkung für die Vergangenheit hat, so muss das FA davon betroffene Steuerbescheide (oder gleichgestellte VA; > Rz 4 ff) aufheben oder ändern, ohne dass es eines Antrags bedarf (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO). Dabei sind auch die bei der ursprünglichen Entscheidung unterlaufenen Rechtsfehler zu korrigieren;...mehr