Rn. 12

Stand: EL 32 – ET: 06/2021

Der historische Kurs ist der Kurs, der im Zeitpunkt des Erwerbs, der Herstellung oder der Entstehung eines VG bzw. der Eingehung einer Schuld galt (vgl. DRS 25.7). Historische Kurse können auch als Durchschnittskurse ermittelt werden. Dies kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn in einem bestimmten Zeitraum zahlreiche Einzeltransaktionen stattgefunden haben und diese aus Praktikabilitätsgründen statt mit den jeweiligen Kursen im Zeitpunkt der verschiedenen Einzeltransaktionen mit dem Durchschnittskurs des betroffenen Zeitraums umgerechnet werden. Demgegenüber versteht sich der Stichtagskurs als derjenige Kurs, der zu einem späteren Zeitpunkt gilt. Im allg. Sprachgebrauch wird unter dem Stichtagskurs i. d. R. der Kurs am jeweiligen Abschlussstichtag verstanden (vgl. DRS 25.7).

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