Rn. 224

Stand: EL 34 – ET: 12/2021

In IAS 12 werden die Steuern vom Einkommen und Ertrag behandelt. Diese umfassen neben den tatsächlichen auch die latenten Steuern. Gemäß IAS 12.12 handelt es sich bei den tatsächlichen Steuern um den Betrag der geschuldeten (erstattungsfähigen) Ertragsteuern, die aus dem zu versteuernden Einkommen der laufenden Periode resultieren. Latente Steuerschulden sind Beträge an Ertragsteuern, die in künftigen Perioden aufgrund temporärer Differenzen, die zu Steueraufwand führen werden, anfallen. Latente Steueransprüche sind analog erstattungsfähig.

Die gegenwärtigen tatsächlichen Ertragsteuern aus der laufenden Periode oder früheren Perioden, die noch nicht gezahlt wurden, müssen als Schuld angesetzt werden; entsprechende Überzahlungen sind analog als Vermögenswert zu aktivieren (vgl. IAS 12.12). Gleiches gilt für zu versteuernde temporäre Differenzen, die entweder als latente Steuerschuld oder ebenfalls als Vermögenswert zu erfassen sind (vgl. IAS 12.15ff.).

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