Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindlichkeit

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Italien / a) Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 11 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts dient nicht der Ausführung einer gewerblichen Tätigkeit, sondern wird beispielsweise zur Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes, beim Zusammenschluss von Freiberuflern oder zur Verwaltung von Immobilienvermögen gewählt.[7] Alle Gesellschafter haften persönlich, gesamtschuldnerisch und unbegrenzt für die Verbindlichkeiten der ...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 152 Rechtsgrundlage der Insolvenz einer Sp. z o.o. ist das Insolvenz- und Sanierungsrecht aus dem Jahr 2003 (einheitliche Fassung aus dem Jahr 2020). Befindet sich die Gesellschaft in einer Krise, hat der Vorstand unverzüglich, noch bevor sie insolvent wird, eine Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung über die weitere Fortführung der Gesellschaft einzuberufen. Di...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / a) Haftung

Rz. 91 Verstößt der Director gegen eine der oben genannten Pflichten (siehe Rdn 85 ff.), so schreitet bei einem Verstoß gegen gesetzliche Pflichten die ASIC ein, ein Verstoß gegen Pflichten aus dem Common Law wird von der Gesellschaft selbst gegen den Director verfolgt. Je nach Art, Umfang und Intensität der Pflichtverletzung sind sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtli...mehr

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Kanada / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 88 Die Rechtsgrundlagen, die im Insolvenzfall zu berücksichtigen sind, sind teilweise als allgemeine Regelungen im Bankruptcy and Insolvency Act, teilweise im Gesellschaftsgesetz selbst enthalten. Nach Sect. 192 (1) CBCA ist eine Gesellschaft insolvent, wenn sie ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht erfüllen kann (Zahlungsunfähigkeit) oder wenn der realisierbare Wer...mehr

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Ungarn / II. Gründerhaftung

Rz. 65 Die Haftung der Gründer einer Wirtschaftsgesellschaft sowie die Haftung der Handelnden haben im ungarischen Recht eine geringere praktische Bedeutung als z.B. im deutschen Recht. Die Vorgesellschaft darf nämlich erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung auf Eintragung wirtschaftlich tätig sein und außerdem erfolgt die Eintragung spätestens am 19. Arbeitstag nach Antrag...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 3. Sicherungsverfahren (procédure de sauvegarde)

Rz. 170 Für Gesellschaften in der Krise, die ihre Zahlungen noch nicht eingestellt haben, besteht weiter die Möglichkeit, nach Art. L 620–1 Abs. 1, Art. L 621–2 C.com. beim Handelsgericht die Durchführung eines Sicherungsverfahrens (procédure de sauvegarde) zu beantragen. Dieses Verfahren soll nach Art. L 620–1 Abs. 1 C.com. eine Umstrukturierung der Gesellschaft ermöglichen...mehr

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Serbien / II. Konkursgründe

Rz. 107 Konkursgründe sind gem. Art. 11 ZSP die (drohende) Zahlungsunfähigkeit sowie die Überschuldung. Insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vor, wenn der Wert der Passiva der Gesellschaft den Wert der Aktiva übersteigt. Eine Gesellschaft ist zahlungsunfähig, wenn Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht binnen 45 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit bedient werden oder säm...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Löschungsantrag beim Handelsregister (Strike-off)

Rz. 174 Die Gesellschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen den Antrag stellen, aus dem Handelsregister gelöscht zu werden, ohne dass ein Liquidator bestellt und ein Liquidationsverfahren durchgeführt wird, Section 248 (2) CA i.V.m. Companies (Removal of Names of Companies from the Register of Companies) Rules von 2016. Der Löschungsantrag ist zulässig, wenn die Gesellsch...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 2. Haftung der Gesellschafter

Rz. 70 Grundsätzlich haften die Gesellschafter nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Nach der Rechtsprechung können die Gesellschafter jedoch in einigen wenigen Ausnahmefällen auch persönlich in Anspruch genommen werden (piercing the corporate veil). Diese Durchgriffshaftung wurde ursprünglich ausschließlich bei close corporations bejaht, inzwischen findet sie au...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / IV. Zwischenergebnis

Rz. 229 Die Rechtsform der Ltd. & Co. KG war in der Vergangenheit weit verbreitet, bedarf seit dem 1.1.2021 allerdings der rechtlichen Überprüfung. Rz. 230 Der wirksame Fortbestand der Ltd. & Co. KG ist rechtlich nur dann gewährleistet, wenn es sich bei der Komplementärgesellschaft um eine echte Auslandsgesellschaft handelt. Im Interesse der Rechtssicherheit sollte dies aber ...mehr

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Italien / I. Insolvenzverfahren

Rz. 191 Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EU) 2015/848 vom 20.5.2015 und der Empfehlung der EU-Kommission vom 12.3.2014 wurden das delegierende Gesetz 19.10.2017 Nr. 155 und das DLgs 12.1.2019 Nr. 14[106] mit einem neuen Gesetzbuch der Krise und der Insolvenz (Codice della crisi d’impresa e dell’insolvenza) verabschiedet, welches nunmehr am 1.9.2021 in Kraft treten und...mehr

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China / 1. Verschmelzung und Spaltung

Rz. 139 Eine Verschmelzung kommt nach den betreffenden Bestimmungen sowohl in Form einer Verschmelzung durch Aufnahme als auch in Form einer Verschmelzung durch Neugründung in Frage. Rz. 140 Das Verschmelzungsverfahren ist in der Regel zweiaktig. In einem ersten Schritt haben die Parteien der Verschmelzung der Genehmigungsbehörde die Verschmelzungsbeschlüsse, den Verschmelzun...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Überblick

Rz. 196 Ausgangspunkt zum Verständnis der Existenzvernichtungshaftung ist der Umstand, dass das als Korrelat zur Haftungsbeschränkung zu verstehende Schutzsystem der §§ 30, 31 GmbHG lückenhaft bleibt; so bspw. im Hinblick auf stille Reserven.[569] Aus Gläubigerschutzgründen bedarf es daher anderer Rechtsgrundlagen für einen etwaigen Zugriff auf das Vermögen abziehende Gesell...mehr

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Belgien / I. Rechtsgrundlage

Rz. 134 Mit dem Gesetz vom 11.8.2017 wurde das Insolvenzrecht in Belgien in das Buch XX des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches (WGB) eingefügt und inhaltlich umfassend reformiert. Die wichtigste Änderung hierbei war wohl die Verknüpfung des Insolvenzrechts mit dem Unternehmensbegriff des WGB, so dass sich der persönliche Anwendungsbereich des Insolvenzrechts nunmehr auch auf...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 1. Einleitung des Verfahrens

Rz. 156 Eine Insolvenzantragspflicht der Geschäftsleiter kennen weder die Gesellschaftsrechte der Einzelstaaten noch das bundesrechtliche Insolvenzrecht. Sie wird als entbehrlich angesehen, weil der bundesrechtliche Bankruptcy Code (BC) ein besonderes Sanierungsverfahren vorsieht (sog. Chapter 11 Verfahren), in dem die bisherige Geschäftsleitung grundsätzlich weiterhin die U...mehr

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Tschechische Republik / II. Auflösung einer GmbH ohne Rechtsnachfolger

Rz. 89 Nach der Auflösung einer GmbH ohne Rechtsnachfolger folgt grundsätzlich deren Liquidation. Die Liquidation ist ein obligatorisches Vorgehen, deren Ziel der außergerichtliche Ausgleich aller mit der Auflösung einer GmbH zusammenhängenden Fragen ist. Die GmbH tritt zum Tag ihrer Auflösung in die Liquidation ein. Der Eintritt in die Liquidation wird ins Handelsregister e...mehr

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Ungarn / II. Wirkungen der Auflösung

Rz. 266 Die Verjährungsfrist für Gläubigerforderungen gegen die aufgelöste Gesellschaft beträgt gem. § 3:137 Abs. 1 Ptk. fünf Jahre ab Auflösung der Gesellschaft. Im Normalfall ist die Haftung der ehemaligen Gesellschafter einer aufgelösten GmbH gem. § 3:2 i.V.m. § 3:137 Ptk. auf den Teil des Vermögens der aufgelösten Gesellschaft beschränkt, der dem jeweiligen Gesellschafte...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / II. Gründerhaftung

Rz. 35 Die Verpflichtung der Gesellschafter zur vollständigen Erbringung der Einlagen ist zwingend. Diese kann den Gesellschaftern nicht erlassen werden. Für die Verbindlichkeiten einer Sp. z o.o. in Gründung haften die Personen, welche in ihrem Namen tätig waren, gesamtschuldnerisch. Die Gesellschafter einer Sp. z o.o. in Gründung haften gesamtschuldnerisch mit den Personen...mehr

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Ukraine / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 219 Die Gesellschaft ist insolvent, wenn sie unfähig ist, die Geldverbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern nach dem Fälligkeitsdatum anders als durch Anwendung der im InsolvenzGB vorgesehenen Prozedere zu erfüllen. Rz. 220 Die Sanierung des Vermögens des Schuldners vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ein vorgerichtliches Verfahren, das durch den Schuldner nach...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / IV. Auflösung durch Beschluss der Hauptversammlung, Liquidation

Rz. 273 Wird die Gesellschaft infolge einer Entscheidung der Hauptversammlung aufgelöst, ist in dem Beschluss auch ein Liquidator (vereffenaar) bzw. sind mehrere Liquidatoren zu bestellen. Der Gesellschaftsvertrag wird meistens bestimmen, dass ein Mitglied der Geschäftsführung als Liquidator auftreten wird. Es ist aber auch möglich, dass eine andere Person bestellt wird. Die...mehr

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Estland / 5. Eintragung und Anmeldung

Rz. 14 Mit der Eintragung erlangt die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit. Im Zeitraum zwischen dem Abschluss des Gründungsvertrags und der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister besteht eine sog. Vorgesellschaft. Die Verantwortung für im Namen der Gesellschaft in dieser Zeit vorgenommene Geschäfte ist gesetzlich in § 147 HGB geregelt; demnach tragen die Handelnden ge...mehr

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Norwegen / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 177 Die Gesellschafterversammlung kann jederzeit mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln sowohl der abgegebenen Stimmen als auch des auf der Gesellschafterversammlung vertretenen Stammkapitals die Auflösung der AS beschließen.[541] Die AS ist dann durch den Verwaltungsrat auf der Grundlage einer Liquidationseröffnungsbilanz abzuwickeln. Dies bedeutet, dass die Ve...mehr

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Ukraine / A. Einführung

Rz. 1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (tovarystvo z obmezhenoju vidpovidal’nistju, TOV) ist in der Ukraine die häufigste Unternehmensrechtsform. Erklärt wird dies damit, dass die Gesellschafter vom Risiko der persönlichen Haftung frei sind; die Haftung der Gesellschafter einer GmbH beschränkt sich auf ihre Stammeinlagen. Die GmbH haftet nicht für die Verbindlichkei...mehr

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Kanada / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 33 Sect. 26 (10) CBCA erlaubt eine Kapitalherabsetzung grundsätzlich nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Das Gesetz sieht in Art. 38 CBCA (dazu sogleich) jedoch einen recht großen Handlungsspielraum vor. Nach Sect. 173 (1) (f) CBCA ist in solchen Fällen, in denen das Stated Capital (Grund- bzw. Stammkapital) der Gesellschaft in deren Articles of Association festges...mehr

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Deutschland / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 242 Mit Auflösung der GmbH hört die GmbH nicht auf zu existieren, sondern besteht fort. Allein ihr Zweck wird geändert: Er ist fortan auf die Abwicklung des Gesellschaftsvermögens gerichtet. Erst nach vollständiger Verwertung des Gesellschaftsvermögens, ebenso vollständiger Begleichung der Verbindlichkeiten und einer anschließenden Verteilung eines etwaigen Überschusses ...mehr

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Schweiz / II. Haftung

Rz. 174 Grundsätzlich haftet einzig das Gesellschaftskapital für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft und nicht die Gesellschafter persönlich, solange diese ihren allfälligen Nachschusspflichten nachgekommen sind. Da in der Praxis die Gesellschafter nicht selten auch Geschäftsführer sind, soll an dieser Stelle in Ergänzung zu Rdn 142 Folgendes erwähnt werden. Während Verant...mehr

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Schweden / II. Gründerhaftung

Rz. 43 Mit der Zeichnung der Aktien in der Gründungsurkunde verpflichtet sich der zukünftige Aktionär, die Gegenleistung zu erbringen. Besteht die Gegenleistung in der Zahlung eines Geldbetrages, ist dieser auf ein im Namen der zukünftigen Gesellschaft eröffnetes Konto einzuzahlen. Besteht die Gegenleistung in einer Sachleistung, haftet der Gründer für die Erbringung dieser ...mehr

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Kanada / I. Freiwillige Auflösung

Rz. 91 Solange keine Insolvenz der Gesellschaft vorliegt, die zur Anwendung des Bankruptcy and Insolvency Act führt, richtet sich die Auflösung der Gesellschaft nach dem für sie maßgeblichen Gesellschaftsgesetz (CBCA, OCBA u.a., vgl. Sect. 208 CBCA). Rz. 92 Der Auflösung der Gesellschaft ("dissolution") geht ihre Liquidation, die Veräußerung des Anlagevermögens, voraus. Hat e...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / IV. Eigene Anteile

Rz. 91 Das Nehmen eigener Geschäftsanteile, die von der B.V. (neu) ausgegeben werden (het nemen van eigen aandelen), durch die B.V. ist unzulässig (Art. 2:205 NL-BGB). Rz. 92 Das nehmen eigener Geschäftsanteile, die von der B.V (neu) ausgegeben werden, durch die B.V. darf nicht mit dem Erwerb von Anteilen der Gesellschaft verwechselt werden. Dieser ist unter bestimmten Umstän...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / II. Konkursgründe bzw. Vorkonkursgründe

Rz. 121 Konkursgründe sind gem. Art. 5 SZ Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Gesellschaft. Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft besteht, falls die Gesellschaft nicht in der Lage ist, ihre fälligen Geldverpflichtungen auf die Dauer zu erfüllen; dabei wird angenommen, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig ist, wenn (a) laut dem Verzeichnis der zuständigen Finanzbehörde (...mehr

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Norwegen / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 60 Die Gesellschafter sind kein Gesellschaftsorgan, sondern üben die Rechte, die ihnen gemäß Gesetz oder Gesellschaftsvertrag zukommen, insbesondere in der Gesellschafterversammlung aus. Innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende eines jeden Geschäftsjahres ist die ordentliche Gesellschafterversammlung abzuhalten. Darüber hinaus können jederzeit außerordentliche Gesellsch...mehr

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Italien / c) Kommanditgesellschaft

Rz. 13 In dieser Gesellschaftsform vertrauen die Kommanditisten ihr Kapital den Komplementären an, welche die Gesellschaft leiten und unbegrenzt und persönlich auch über ihren Gesellschaftsanteil hinaus für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, sofern das Gesellschaftsvermögen hierzu nicht ausreicht. Die Kommanditisten haften nur mit der von ihnen eingezahlten bzw....mehr

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Bulgarien / 4. Haftung der Gesellschafter

Rz. 62 Die Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur mit der von ihnen übernommenen Stammeinlage. Zur Haftung der Gründungsgesellschafter siehe Rdn 32.mehr

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Ungarn / IV. Freiwilliges Liquidationsverfahren

Rz. 253 Das freiwillige Liquidationsverfahren ist in § 3:48 Ptk. und den §§ 94–115/A Ctv. geregelt. Das Verfahren kann durch Gesellschafterbeschluss jederzeit gewählt werden, außer im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft, da in diesem Fall die Insolvenzverfahren vorrangig sind. Weiterhin ist die freiwillige Liquidation gem. § 95 Abs. 2 Ctv. nicht zulässig, wenn ein...mehr

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Italien / d) Genossenschaft

Rz. 20 Die Genossenschaft (società cooperativa – soc. coop.) ist durch die gegenseitige Unterstützung der Genossen und die Erzielung von Vorteilen und Leistungen zu günstigeren Bedingungen charakterisiert als der Markt dem Einzelnen ermöglicht. Die überschüssigen Güter und Leistungen dürfen verkauft und der hieraus erzielte und nicht für Investitionen verwendete Gewinn kann ...mehr

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Italien / II. Insolvenzabwendendes Vergleichsverfahren

Rz. 204 Das insolvenzabwendende Vergleichsverfahren (concordato preventivo, Art. 160 f. LF), das nunmehr weitgehend reformiert wurde, bietet weitere Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmer, die in der Lage sind, den Gläubigern einen überzeugenden Vorschlag zu unterbreiten. Der Plan kann verschiedene Lösungen anbieten:mehr

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Norwegen / IV. Kapitalerhaltung

Rz. 25 Das Eigenkapital und die Liquidität der AS müssen stets in einem angemessenen Verhältnis zu dem Risiko und dem Umfang der Geschäftstätigkeit der AS stehen.[74] Der Verwaltungsrat muss diesbezüglich die wirtschaftliche Situation ständig prüfen und im Auge behalten.[75] Wenn das Eigenkapital weniger als das ausmacht, was als angemessen angesehen werden kann, muss der Ver...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Varianten der Dividendenausschüttung

Rz. 192 Das englische Recht unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der gesetzlich zulässigen und auf einem ordentlichen Gewinnausschüttungsbeschluss beruhenden Ausschüttungen: Rz. 193 a) Die herkömmliche Dividendenausschüttung (dividend), welche in Form der Ausschüttung in Geld oder aber als Sachausschüttung (dividend in specie) möglich (vgl. Table A, Art. 34) ist. Die D...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / V. Kapitalherabsetzung

Rz. 55 In Delaware kann die Kapitalherabsetzung auf mehrere Arten bewirkt werden. Eine Kapitalherabsetzung ist zunächst insoweit zulässig, als von der Gesellschaft erworbene eigene Anteile eingezogen werden und das Kapital um den auf diese Anteile entfallenden Betrag herabgesetzt wird (§§ 243, 244(a) DGCL). Auch in den Fällen eines sonstigen Rückerwerbs eigener Anteile kann ...mehr

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Deutschland / 2. Haftung der Gründer

Rz. 77 Schließen sich die künftigen Gesellschafter zum Zwecke der Errichtung einer GmbH zusammen, so entsteht eine Vorgründungsgesellschaft. Werden in dieser Phase der Gesellschaftsgründung, die vom Entschluss der Gesellschafter zur Errichtung einer GmbH bis zur notariellen Beurkundung der Gesellschaftsgründung reicht, Geschäfte vorgenommen, so haften die Gesellschafter der ...mehr

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Brasilien / I. Geschäftsbriefe

Rz. 106 Auf den Geschäftspapieren der Limitada muss deren Name sowie die Haftungsbeschränkung unter Verwendung der Begriffe "Limitada" (abgekürzt "Ltda.") bzw. "Limitada Unipessoal" angegeben sein, ebenso wie Sitz und Anschrift der Gesellschaft. Fehlt die Angabe der Haftungsbeschränkung – und weiß der jeweilige Geschäftspartner nicht aus anderem Zusammenhange von der Haftung...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / 2. Verheiratete Personen als Gründer und Gesellschafter; Nichtverheiratete als Gründer und Gesellschafter ("De-facto-Relationships")

Rz. 71 Seit 2004 kann das Familiengericht verbindliche Anordnungen in Bezug auf Dritte – etwa Gesellschaften, Trusts, Partnerships oder other business entities der sich trennenden Ehepartner – erlassen. Diese Erweiterung der Kompetenzen kann Dritte, etwa Geschäftspartner oder Kreditoren, berühren. Deshalb ist es für Geschäftspartner wichtig, die Auswirkungen des Scheiterns e...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Reorganisation

Rz. 127 Eine Reorganisation kann durch Aufspaltung oder Verschmelzung von Unternehmen durchgeführt werden. Der Beschluss über die Einleitung der Reorganisation wird von den Hauptversammlungen jeder der umzuwandelnden und an der Reorganisation beteiligten Gesellschaften gefasst. Sind bei der Gesellschaft mehrere Gattungen von Aktien vorhanden, so ist der Beschluss gefasst, we...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / II. Gründerhaftung

Rz. 77 Obwohl die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der LLC auf die Höhe der Stammeinlage beschränkt ist, sieht das VAE-Gesellschaftsgesetz in bestimmten Fällen den Verlust der Haftungsbeschränkung der Gesellschafter vor. 1. Handeln für die LLC vor Eintragung Rz. 78 Wird vor der Eintragung der LLC ins Handelsregister im Namen der Gesellschaft gehandelt, so hafte...mehr

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Russland / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 67 Gesellschafter einer GmbH können natürliche und juristische Personen sein. Bezüglich der Rechte und Pflichten der Gesellschafter enthält das GmbHG der RF den umfassenden obligatorischen Mindestkatalog. So zählen zu den Rechten der Gesellschafter u.a. ein allgemein formuliertes Mitverwaltungs- und Informationsrecht sowie als Vermögensrecht der Anspruch auf Gewinnbeteil...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Notwendige und freiwillige Insolvenz; Antragsberechtigung

Rz. 299 Die Einleitung des Insolvenzverfahrens bedarf eines Antrags eines Antragsberechtigten. Das spanische Gesetz unterscheidet in Art. 29 Abs. 1 TRLC zwischen dem Insolvenzantrag des Schuldners (freiwillige Insolvenz, concurso voluntario) und dem eines sonstigen Antragsberechtigten (insbesondere des Gläubigers; sog. notwendige Insolvenz, concurso necesario). Bei gegenwärt...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / a) Haftung der Gesellschafter

Rz. 125 Bei der unechten Auslandsgesellschaft (Scheinauslandsgesellschaft) haften seit dem 1.2.2021 alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (§§ 128 ff. HGB).[97] Die Haftung ist zwingend. Eine Beschränkung der Haftung ist nicht möglich (auch nicht analog § 139 HGB). Rz. 126 Die Haftung trifft alle Gesellschafter. Auf Art, Umf...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 4. Nichtanzeige der Haftungsbeschränkung und des Stammkapitals

Rz. 81 Der Name der LLC muss in allen Fällen die Bezeichnung "Limited Liability Company" oder LLC enthalten. Fehlen diese Hinweise, so haften die Geschäftsführer persönlich und solidarisch für die Verbindlichkeiten der LLC.[15] Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter, kann damit die Haftungsbeschränkung indirekt verloren gehen.mehr

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Österreich / 2. Offene Gesellschaft

Rz. 6 Die Offene Gesellschaft (OG) ist eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft, bei der die Gesellschafter gesamthandschaftlich verbunden sind und bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern eingeschränkt ist (§ 105 UGB). Diese Gesellschaft ist nach ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung uneingeschränkt rechtsfähig. Alle Gesellschaft...mehr

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Ungarn / 3. Abschluss des Konkursverfahrens

Rz. 246 Schließlich muss gem. § 52 Abs. 1 Cstv. eine abschließende Konkursbilanz am Ende des Konkursverfahrens, jedoch spätestens nach Ablauf von zwei Jahren, erstellt werden. Das Gericht setzt den Gläubigern sodann eine Frist von 30 Tagen, innerhalb derer sie Einwände geltend machen können. Rz. 247 Eine formelle Unterscheidung der Gläubiger in Masse- und Konkursgläubiger ist...mehr