Rz. 106

Auf den Geschäftspapieren der Limitada muss deren Name sowie die Haftungsbeschränkung unter Verwendung der Begriffe "Limitada" (abgekürzt "Ltda.") bzw. "Limitada Unipessoal" angegeben sein, ebenso wie Sitz und Anschrift der Gesellschaft. Fehlt die Angabe der Haftungsbeschränkung – und weiß der jeweilige Geschäftspartner nicht aus anderem Zusammenhange von der Haftungsbeschränkung und davon, dass er mit einer Limitada kontrahiert –, so haften die Handelnden gesamtschuldnerisch und unbeschränkt für die eingegangenen Verbindlichkeiten, Art. 1158 § 3 CC.

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