Rz. 13

In dieser Gesellschaftsform vertrauen die Kommanditisten ihr Kapital den Komplementären an, welche die Gesellschaft leiten und unbegrenzt und persönlich auch über ihren Gesellschaftsanteil hinaus für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, sofern das Gesellschaftsvermögen hierzu nicht ausreicht. Die Kommanditisten haften nur mit der von ihnen eingezahlten bzw. einzuzahlenden Einlage.

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