Rz. 139

Das Buchführungsgesetz schreibt vor, dass Aktiengesellschaften ihre laufende Buchführung (löpande bokföring) mit einem Rechenschaftsbericht (Årsredovisning) beenden sollen.[166][167] Diese Vorschrift trifft alle Aktiengesellschaften, Privat-ABs und Publikums-ABs.

 

Rz. 140

Der Rechenschaftsbericht besteht neben Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aus einem Verwaltungsbericht.[168] Dieser enthält Angaben, die für die Beurteilung des Geschäftsergebnisses und der Tätigkeit der Unternehmensleitung wichtig und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung oder der Bilanz enthalten sind. Dazu gehören z.B. die Niederlegung eines bestimmten Geschäftszweiges, der Erwerb von Tochtergesellschaften oder eine deutliche Senkung der Preise für die Produkte des Unternehmens. Der Rechenschaftsbericht soll außerdem bestimmte besondere Angaben (tilläggsupplysningar)[169] enthalten, wie z.B. besondere Angaben zum Anlagevermögen, Angaben über Tochterunternehmen und über Löhne und Lohnnebenkosten. Außerdem muss der Nachweis geführt werden, wie das Ergebnis des Geschäftsjahres zustande gekommen ist. In der Bilanz werden für den Zeitpunkt der Aufstellung (Bilanzstichtag) sämtliche Vermögensgegenstände und die Schulden des Unternehmens einander gegenübergestellt.[170] Das Geschäftsjahr erstreckt sich über zwölf Monate und entspricht entweder dem Kalenderjahr oder einem anderen frei gewählten 12-Monatszeitraum, der jeweils am ersten eines Kalendermonats beginnt.[171]

 

Rz. 141

In einem Konzern muss eine Muttergesellschaft neben dem Rechenschaftsbericht für sich selbst für jedes Geschäftsjahr einen Rechenschaftsbericht für den Konzern abgeben.[172]

[166] Die Darstellung behandelt nur die für schwedische Verhältnisse spezifischen Regeln und nicht die internationalen Standards in z.B. IFRS, die vor allem für Publikumsgesellschaften anzuwenden sind.
[167] Kap. 6 § 1 BFL.
[168] Kap. 2 § 1 und Kap. 6 ÅRL.
[169] Kap. 5 ÅRL.
[170] Kap. 3 § 1 ÅRL.
[171] Kap. 3 § 1 BFL.
[172] Kap. 7 ÅRL.

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