Rz. 209

Die außerordentliche Zwangsverwaltung (amministrazione straordinaria delle grandi imprese in crisi)[113] ist ein Insolvenzverfahren für Großunternehmen und Konzerne in der Krise, mit dem Ziel der Erhaltung des Firmenvermögens, der Fortsetzung oder Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit oder der Umstrukturierung des Unternehmens, wenn die Gesellschaft im letzten Jahr mindestens 200 Arbeitnehmer hatte und ihre Verbindlichkeiten mindestens zwei Drittel ihres Aktivvermögens und zwei Drittel ihrer Umsatzerlöse des letzten Geschäftsjahres betragen. Die Besonderheit der Krise von großen Unternehmen haben in den folgenden Jahren dazu geführt, Anpassungen des Hauptverfahrens (Gesetz Nr. 270/1999) durch Verabschiedung von abweichenden und getrennten Gesetzen, oft nach einem Gesetzesdekret (DL) über den konkreten Fall vorzunehmen (s.g. amministrazione straordinaria speciale), wie bei Parmalat, Volare Web, Alitalia u.a. Dadurch wurden die betreffenden Unternehmen ohne Prüfung der konkreten Sanierungsperspektiven, wie gemäß dem Hauptverfahren erforderlich, direkt in das Verfahren aufgenommen.[114]

[113] Das Verfahren wurde durch das s.g. Prodi-Gesetz (DL Nr. 26 vom 30.1.1979 und Gesetz Nr. 95 vom 3.4.1979) eingeführt und durch das s.g. Prodi-bis Gesetz (DLgs) Nr. 270 vom 8.7.1999 ersetzt und neu normiert. Das Gesetz Nr. 270/1999 regelt bis heute das Hauptverfahren; es wurde mehrmals geändert, zuletzt durch DLgs 12.1.2019 Nr. 14 und DL 19.5.2020 Nr. 34, Gesetz 17.7.2020 Nr. 77.
[114] In diesem Zusammenhang ist das bekannte Verfahren der Parmalat S.p.A. zu erwähnen: Landgericht Parma vom 15.6.2004; siehe Bauer, ZIP 2004, 2295 ff. und ders., EWiR 2004, 1181 f. D’Attorre, La procedura di ristrutturazione industriale delle grandi imprese in stato di insolvenza e il divieto di aiuti di stato, Dir. Comm. Internaz. 2004, 01, S. 69. Die abweichenden Regelungen wurden u.a. durch den s.g. Marzano- oder auch Parmalat-Dekret (DL Nr. 347 v. 23.12.2003 und Gesetz Nr. 39 v. 18.2.2004 und folgende Änderungen), den s.g. Alitalia-Dekret (DL Nr. 134 v. 28.8.2008 und Gesetz Nr. 166 v.27.10.2008 und folgende Änderungen) und jedes Mal eingeführt, wenn sich große Konzerne in einer Krise befinden wie das Stahlkonzern ILVA oder erneut Alitalia.

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