Rz. 209
Die außerordentliche Zwangsverwaltung (amministrazione straordinaria delle grandi imprese in crisi)[113] ist ein Insolvenzverfahren für Großunternehmen und Konzerne in der Krise, mit dem Ziel der Erhaltung des Firmenvermögens, der Fortsetzung oder Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit oder der Umstrukturierung des Unternehmens, wenn die Gesellschaft im letzten Jahr mindestens 200 Arbeitnehmer hatte und ihre Verbindlichkeiten mindestens zwei Drittel ihres Aktivvermögens und zwei Drittel ihrer Umsatzerlöse des letzten Geschäftsjahres betragen. Die Besonderheit der Krise von großen Unternehmen haben in den folgenden Jahren dazu geführt, Anpassungen des Hauptverfahrens (Gesetz Nr. 270/1999) durch Verabschiedung von abweichenden und getrennten Gesetzen, oft nach einem Gesetzesdekret (DL) über den konkreten Fall vorzunehmen (s.g. amministrazione straordinaria speciale), wie bei Parmalat, Volare Web, Alitalia u.a. Dadurch wurden die betreffenden Unternehmen ohne Prüfung der konkreten Sanierungsperspektiven, wie gemäß dem Hauptverfahren erforderlich, direkt in das Verfahren aufgenommen.[114]
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