Urteil



Berliner Verkehrsbetriebe
Berliner Verkehrsbetriebe
Arbeitsgericht Berlin

Straßenbahnfahrer wegen bedrohlichem Facebook-Posting gegen Verdi rechtmäßig gekündigt

Das Arbeitsgericht Berlin hat die ordentliche Kündigung eines Straßenbahnfahrers für wirksam erklärt, der in einer Facebook-Gruppe das Verhalten von ver.di-Gewerkschaftern mit einer Fotomontage kritisiert hatte. Diese zeigte einen Mann mit einer auf ihn gerichteten Pistole und dem Schriftzug "VER.DI HÖRT DEN WARNSCHUSS NICHT!". Der Beitrag wurde als konkrete Bedrohung von Gewerkschaftsmitgliedern und als erhebliche Störung des Betriebsfriedens gewertet. Eine Abmahnung war deshalb unnötig, jedoch durfte die Arbeitgeberin nach der Interessenabwägung nur ordentlich kündigen.




Feuerwehrmann an Feuerwehrauto
Feuerwehrmann an Feuerwehrauto
OVG Nordrhein-Westfalen

Alarmbereitschaftszeiten sind Arbeitszeit

Nach zwei Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30.9.2024 erhalten Feuerwehrleute der Stadt Mülheim an der Ruhr eine Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten, soweit die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden überschritten wurde. Wegen den erheblichen Einschränkungen während der Bereitschaftszeiten (12-km-Radius, 90 Sekunden Reaktionszeit) seien diese als Arbeitszeit anzusehen.






































Familienzeit Vereinbarkeit
Familienzeit Vereinbarkeit
LAG Düsseldorf

Inflationsausgleich für volle Monate in Elternzeit abgelehnt

Arbeitnehmer in Elternzeit, die in einem Kalendermonat an keinem Tag Anspruch auf Entgelt haben, erhalten für den betreffenden Monat keinen Inflationsausgleich. Diese Regelung im TV Inflationsausgleich ist wirksam und stellt nach Auffassung des LAG Düsseldorf keine unzulässige Diskriminierung dar. Eine anderslautende Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen hat das Landesarbeitsgericht damit am 14.8.2024 aufgehoben.


Lehrerin mit Klasse in der Schule
Lehrerin mit Klasse in der Schule
Arbeitsgericht Halle

Lehrer in Sachsen-Anhalt erhalten Vergütung für Vorgriffsstunden auch an Feiertagen

In Sachsen-Anhalt müssen Lehrkräfte an öffentlichen Schulen bis 31.7.2028 zusätzlich eine wöchentliche Pflichtstunde leisten. Diese wird dem Ausgleichskonto gutgeschrieben oder auf Antrag ausgezahlt. Wie das Arbeitsgericht Halle entschied, sind dabei auch diejenigen Stunden zu vergüten, die auf Grund von Feiertagen ausgefallen sind - nicht aber während der Schulferien entfallene Stunden.