Alle in der KW 37 veröffentlichten BGH-Leitsatzentscheidungen
Senat | Leitsatz | Datum und Az. |
10. Zivilsenat | EGVP-Störung | BGH-Zwischenurteil v. 25.7.2023, X ZR 51/23 |
5. Zivilsenat | 1. Wird ein der Jahresabrechnung zugrunde liegender Beschluss über eine von dem Gesetz oder einer Vereinbarung abweichende Kostenverteilung rechtskräftig für ungültig erklärt, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu der Erstellung einer korrigierten Jahresabrechnung verpflichtet und kann jeder Wohnungseigentümer eine solche verlangen; über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse haben die Wohnungseigentümer auf der Grundlage der korrigierten Abrechnung neu zu beschließen (Fortführung von Senat, Urteil vom 10. Juli 2020 - V ZR 178/19, WuM 2020, 595 Rn. 23 ff.). | BGH-Urteil v. 16.6.2023, V ZR 251/21 |
1. Zivilsenat | 1. Im Fall übereinstimmender Erledigungserklärungen hinsichtlich eines Teils des Rechtsstreits hat das Revisionsgericht in Abweichung von dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung auch dann, wenn nur ein Teil des Rechtsstreits bei ihm und ein weiterer Teil in einer der Vorinstanzen weiter anhängig ist, eine Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO für den erledigten Teil des Rechtsstreits zu treffen. Zur Vermeidung widersprechender Kostenentscheidungen muss sich diese Kostenentscheidung auch auf die diesbezüglich in den Vorinstanzen entstandenen Verfahrenskosten erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1975 - I ZR 48/74, MDR 1976, 379 [juris Rn. 7] und Beschluss vom 8. April 2015 - VII ZR 254/14, NJW 2015, 1762 [juris Rn. 6]). | BGH-Beschluss v. 12.7.2023, I ZR 17/22 |
7. Zivilsenat | Im Fall einer Kündigung eines Bauvertrags gemäß § 650f Abs. 5 BGB reicht grundsätzlich der schlüssige Vortrag des Unternehmers zur Höhe der Vergütung gemäß § 650f Abs. 5 Satz 2 BGB aus, um hiernach die Höhe einer geforderten Sicherheit gemäß § 650f Abs. 1 BGB zu bemessen. Ein Abzug bei der Höhe der Sicherheit unter Anwendung von § 287 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12, BGHZ 200, 274). | BGH-Urteil v. 17.8.2023, VII ZR 228/22 |
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
6392
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
296
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
292
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
2851
-
Probleme des Zugangsnachweises von rechtlichen Erklärungen
220
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
208
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
203
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
196
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
182
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
172
-
Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge sind unzulässig
13.08.2026
-
10.000 EUR Schaden in Waschstraße: Warum der Betreiber nicht haftet
04.08.2026
-
Quarantäne auf Kreuzfahrt: Muss die Reiseabbruchversicherung zahlen?
23.07.2026
-
„Recht auf Reparatur“ passiert den Bundesrat
16.07.2026
-
Google ist für KI-generierte Texte unmittelbar verantwortlich
29.06.2026
-
SCHUFA-Kosten nicht immer ersatzfähig
23.06.2026
-
Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Unfallfahrzeugs
23.06.2026
-
Kein wirksamer Vertrag ohne die essentialia negotii
16.06.2026
-
Bankenhaftung bei unbefugten Geldabhebungen
02.06.2026
-
Annahmefrist für Vertragsangebote per WhatsApp
26.05.2026