Recht kompakt: Ihr wöchentliches Rechtsbriefing
In der aktuellen Folge von „Recht kompakt“ haben wir uns mit verschiedenen Themen beschäftigt. Darunter die Entscheidung des BGH zur Ersatzeinreichung (BGH-Zwischenurteil v. 25.7.2023, X ZR 51/23) und das Urteil zur WEG-Kostenverteilung (BGH-Urteil v. 16.6.2023, V ZR 251/21).
Aktuelle Leitsatzentscheidungen
Der BGH hat entschieden, dass der Grund für eine Ersatzeinreichung möglichst zeitgleich mit der Übermittlung glaubhaft gemacht werden muss. Der Grund kann auch in einem gesonderten Schriftsatz vom selben Tag dargelegt werden. (BGH-Zwischenurteil v. 25.7.2023, X ZR 51/23)
Außerdem muss eine WEG nach einem BGH-Urteil eine neue Abrechnung erstellen, wenn eine abweichende Kostenverteilung gerichtlich für ungültig erklärt wurde. (BGH-Urteil v. 16.6.2023, V ZR 251/21)
Kommende Beiträge auf dem Haufe Rechtsportal
Zum Thema „Handy am Steuer“ hat das OLG Karlsruhe ein Urteil gefällt, das wir morgen auf unserem Rechtsportal besprechen werden. (OLG Karlsruhe, Urteil v. 18.04.2023, 1 Orbs 33 Ss 151/23)
Außerdem diskutieren wir eine Entscheidung des VG Bremen zur Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks für selbständig tätige Rechtsanwälte. (VG Bremen, Urteil v. 24.8.2023, 5 K 69/20)
Bis zum nächsten Mal!
Das war’s für diese Woche von „Recht kompakt“ und freuen uns, Sie nächste Woche wieder zu begrüßen. Bis dahin finden Sie weitere spannende Inhalte und Besprechungen auf unserem Haufe Rechtsportal.
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