Urteil













Gruppe von Polizisten mit Kamera und Headset im Einsatz
Gruppe von Polizisten mit Kamera und Headset im Einsatz
Bundesverwaltungsgericht

Polizist ist auch bei Vorerkrankungen in Beamtenverhältnis zu übernehmen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied, dass die gesundheitliche Eignung für den Polizeidienst nicht zwingend auf Grund einer Vorerkrankung verneint werden kann, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Polizeidienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze nicht über 50 % liegt. Das Gericht stellte klar: Es gilt für Polizisten derselbe Prognosemaßstab wie für Bewerber im allgemeinen Verwaltungsdienst.