Urteil

Hamburg Blick auf St Michaeliskirche bei Sonnenaufgang
Hamburg Blick auf St Michaeliskirche bei Sonnenaufgang
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

BAG-Urteil zum besonderen Schutz schwerbehinderter Menschen

Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. § 165 Satz 3 SGB IX sieht die grundsätzliche Einladungspflicht nur für öffentliche Arbeitgeber vor. Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nach einem aktuellen Urteil des BAG kein öffentlicher Arbeitgeber.





























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OLG Karlsruhe

Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Minderjährige

Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Minderjährige bedarf der Genehmigung des Familiengerichts, sofern die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreibt. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Schenkung für den Minderjährigen insgesamt vorteilhaft ist. Das ist anhand einer umfassenden Abwägung aller Vor- und Nachteile zu bewerten. Dabei können erhebliche wirtschaftliche Vorteile etwaige Haftungsrisiken überwiegen.