Urteil




Social Media
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Urteil VG Koblenz

Entlassung rechtmäßig: Polizist fehlt charakterliche Eignung nach Versand von Stickern in Chatgruppe

Werden Bilder mit menschenverachtenden Inhalten über Chatgruppen geteilt, lässt sich daraus auf die charakterliche Eignung des Absenders schließen. Maßgeblich ist, wie die Bilder aus Sicht eines objektiven Betrachters zu verstehen sind. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat nun bestätigt, dass die Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe rechtmäßig ist. Der Beamte hatte mehrfach entsprechende "Sticker" über WhatsApp versandt.








BMF 3
BMF 3
Bundesverwaltungsgericht

Baden-Württemberg: Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale ist unwirksam

Die Regelung der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg, wonach Beamtinnen und Beamten des Landes jährlich ein nach Besoldungsgruppen gestaffelter Betrag von der Beihilfe zu krankheitsbedingten Aufwendungen abgezogen wird, ist unwirksam. Wie das BVerwG am 21.3.2024 entschied, wahrt die Regelung im Wege der Verordnung nicht die Anforderungen des verfassungsrechtlichen Grundsatzes vom Vorbehalt des Gesetzes. 











Reisebus
Reisebus
Arbeitsgericht Göttingen

Fristlose Kündigung: Busfahrer darf gegenüber renitentem Fahrgast keine Gewalt anwenden

Das Arbeitsgericht Göttingen hat die fristlose Kündigung gegenüber einem langjährig beschäftigten Busfahrer für gerechtfertigt gehalten. Dieser hatte einen renitenten Fahrgast gewaltsam aus dem Bus gezerrt und geschlagen, anstatt die Leitstelle oder Polizei anzurufen. Eine Abmahnung hielt das Gericht für entbehrlich, der Busfahrer hätte keine Gewalt anwenden dürfen.



















Polizeiabsperrung mit Flatterband, Streifenwagen und Polizist
Polizeiabsperrung mit Flatterband, Streifenwagen und Polizist
Bundesgerichtshof

Polizeibeamter darf polizeiinterne Vorgänge nicht an Presse weitergeben

Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes hat das Thema Whistleblowing auch im öffentlichen Dienst an Aufmerksamkeit gewonnen. Vorsicht ist dabei insbesondere geboten, wenn Dienst- oder Privatgeheimnisse tangiert sind oder personenbezogene Daten verarbeitet werden. Denn bei Rechtsverstößen drohen empfindliche Strafen, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt. Ein Polizeibeamter hatte einen befreundeten Journalisten unerlaubt über zahlreiche polizeiinterne Vorgänge informiert.