Motorrad auf Elektro-Parkplatz geparkt – zu Recht abgeschleppt?
Ein Mann hatte sein Motorrad auf einem Parkplatz mit Ladesäule abgestellt, der nach der Beschilderung nur für Elektrofahrzeuge für die Dauer des Ladevorgangs – maximal vier Stunden –- vorgesehen war.
159 EUR fürs Versetzen des Motorrads
Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes ließ das Motorrad von einem Abschleppdienst auf den angrenzenden Bürgersteig versetzen. Inklusive der Verwaltungskosten wurden dem Motorradfahrer dafür etwa 159 EUR in Rechnung gestellt.
Dagegen klagte er. Er habe sein Motorrad so platzsparend abgestellt, dass eine Nutzung des Parkplatzes und der hierfür vorgesehenen Ladesäule für Pkw weiterhin möglich gewesen sei, argumentierte er. Zudem hätte der städtische Mitarbeiter das Zweirad mühelos selbst an die Seite stellen können.
Verwaltungsgericht: Gebührenbescheid war rechtmäßig
Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verfing diese Argumentation nicht. Der Leistungs- und Gebührenbescheid ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten, entschied das Gericht, aus folgenden Gründen:
- Der Mann hat durch das Abstellen seines Motorrades auf dem Ladeplatz für E-Autos gegen § 12 Abs. 3 Nr. 2 StVO verstoßen.
- Da der Parkplatz nach der Beschilderung lediglich Elektrofahrzeugen während der Dauer des Ladevorgangs für eine Zeit von höchstens vier Stunden vorbehalten war, wird ein Fahrzeug, mit einem Verbrennungsmotor, das die Ladesäule nicht in Anspruch nimmt, so angesehen, dass es im absoluten Halteverbot stand.
Das Gericht wies darauf hin, dass das Verhalten des Außendienstmitarbeiters des Ordnungsamtes auch verhältnismäßig war. Die Versetzung des Motorrades sei geeignet und erforderlich gewesen, um den Verstoß gegen die Parkregelung zu beseitigen.
Abschleppen setzt keine konkrete Verkehrsbehinderung voraus
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster sei das Abschleppen eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs auch dann nicht unverhältnismäßig, wenn es allein dazu dient, einen Rechtsverstoß von nicht unerheblicher Dauer zu beseitigen. Eine konkrete Verkehrsbehinderung muss dazu nicht vorgelegen haben.
VG Düsseldorf, Urteil v. 19.09.2023, 14 K 7479/22)
Weitere Beiträge:
Parkausweis muss gut lesbar sein – ansonsten droht Geldbuße
Betrunken E-Scooter gefahren – Fahrerlaubnis entzogen
Kollision mit einer geöffneten Autotür – wer haftet in welchem Umfang?
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.2482
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
796
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
525
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
459
-
Die geplante EU Inc. – Eine neue europäische Rechtsform für Start-ups und innovative Unternehmen
445
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
4391
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
356
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
341
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
340
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
325
-
Mithaftung von Falschparkern bei Unfallschäden
19.03.2026
-
Land haftet nicht für Glätteunfall in der Nähe der Sprinkleranlage
26.02.2026
-
Schaden in Duplex-Garage – müssen Nutzer private Hinweisschilder beachten?
24.02.2026
-
Smartphone & Co beim Autofahren
12.02.2026
-
Einstellen einer E-Zigarette während der Fahrt – 150 EUR Geldbuße
04.02.2026
-
Mitfahrt mit erkennbar alkoholbedingt Fahruntüchtigen kann Mitverschulden begründen
07.01.2026
-
Auffahrunfall: Anscheinsbeweis bei Spurwechsel
03.12.2025
-
Geparkter E-Scooter beschädigt Auto und keiner haftet?
19.11.2025
-
Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer
29.08.2025
-
Kein Eilrechtsschutz gegen MPU-Anordnung
15.08.2025