Kein Dienstunfall bei psychisch belastender Tätigkeit eines Polizeibeamten

Das Verwaltungsgericht Braunschweig beschäftigte sich mit dem folgenden Fall:
Polizeibeamter sichtete kinderpornografisches Bild- und Videomaterial
Der 46-jährige Kläger, ehemaliger Polizeikommissar, ist seit Ende des Jahres 2021 aufgrund von Dienstunfähigkeit im Ruhestand. Im Jahr 2017 war er nach einer längeren Krankheitszeit während der Wiedereingliederungsphase im Zentralen Kriminaldienst der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel mehrere Monate zur Sichtung kinderpornografischen Bild- und Videomaterials eingesetzt. In einem psychiatrischen Gutachten wurde dem Kläger in der Folge eine durch diese Tätigkeit ausgelöste spezifisch Stress-assoziierte Störung attestiert.
Die beklagte Polizeidirektion Braunschweig bestritt im Prozess nicht, dass diese Erkrankung durch die Sichtung der Bilder und Videos von Kindesmisshandlungen im Dienst ausgelöst wurde. Die Anerkennung der psychisch belastenden Tätigkeit als Dienstunfall wurde aber abgelehnt. Dagegen wendete sich der Kläger in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Verwaltungsgericht: Dauerbelastung ist kein Dienstunfall
Nach dem Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz ist ein Dienstunfall als ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares Ereignis definiert, das einen Körperschaden verursacht. Nach der ständigen Rechtsprechung fielen schädliche Dauereinwirkungen über mehrere Monate nicht unter das Merkmal eines plötzlichen Ereignisses, so die Kammer.
In den vergangenen fünf Jahren des Verfahrens habe weder vom Kläger selbst, noch von den behandelnden Therapeuten und insbesondere nicht durch den psychiatrischen Fachgutachter eine konkrete einzelne Sichtung oder ein Diensttag als allein krankheitsauslösend und damit als ein plötzliches Ereignis identifiziert werden können.
Die Erkrankung des Klägers, so die Kammer, sei nach der geltenden Rechtslage auch nicht als Berufskrankheit einem Dienstunfall gleichgestellt. Das Niedersächsische Beamtenversorgungsgesetz verweist hierzu auf die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) des Bundes. In diese Verordnung sind bislang keine psychischen Erkrankungen aufgenommen worden (BVerwG, Urteil v. 10.8.2023, 7 A 140/22).
-
Einigung in der TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund
13.260
-
Entgelttabelle TV-L
7.714
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
6.262
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
4.937
-
Entgelttabelle TV-V
2.522
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.6981
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
1.5202
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.288
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
1.052
-
ÖD-relevante Inhalte des Koalitionsvertrags 2025 für den öffentlichen Dienst
921
-
Einigung in der TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund bestätigt
13.05.2025
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
08.05.2025
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
08.05.2025
-
Entgelttabelle TVöD/Bund
08.05.2025
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
08.05.2025
-
Entgelttabelle Pflegedienst
08.05.2025
-
Entgelttabelle TV-L
08.05.2025
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
08.05.2025
-
Entgelttabelle TV-V
08.05.2025
-
Auswirkungen des Koalitionsvertrags auf den öffentlichen Dienst
07.05.2025