Recht kompakt: Ihr wöchentliches Rechtsbriefing
In der aktuellen Ausgabe von „Recht kompakt“ haben wir verschiedene Urteile besprochen. Darunter die Entscheidung des BGH zur Tatsachenfeststellung in der Berufung (BGH Beschluss vom 8.8.2023, VIII ZR 20/23) und ein Urteil zur Gehörsverletzung (BGH Beschluss vom 1.8.2023, VI ZR 191/22).
Aktuelle Leitsatzentscheidungen
Der BGH hat entschieden, dass ein Berufungsgericht nicht nur eine reine Rechtskontrolle vorzunehmen hat, sondern auch den Sachverhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen hat. Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in dem eine Vermieterin ihre Immobilie verkaufen wollte, die Mieter jedoch eine Besichtigung mit einem Makler ablehnten. (BGH-Beschluss v. 8.8.2023, VIII ZR 20/23)
Der BGH stellte in seinem Beschluss vom 1.8.2023 fest, dass eine Partei auf überraschende Hinweise in der Berufungsinstanz reagieren können muss, damit ihr Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt wird. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann, der mit seinem Pkw auf einem Waldweg mit einer Sattelzugmaschine kollidiert war, auf Schadensersatz geklagt. (BGH Beschluss vom 1.8.2023, VI ZR 191/22)
Kommende Beiträge auf dem Haufe Rechtsportal
Zum Thema „Aufklärungspflichten bei Immobiliengeschäften“ hat der BGH am 15.9.2023 ein Urteil gefällt, das wir diese Woche auf unserem Rechtsportal besprechen. (BGH, Urteil v. 15.9.2023, V ZR 77/22)
Diese Woche geht es in unserem Top-Thema um Anwaltshonorare. Wir diskutieren Praxisprobleme, Optimierung und die Angemessenheit von Honoraren sowie typische Problemfelder der Allgemeinkanzlei.
Bis zum nächsten Mal!
Das war's für diese Woche von „Recht kompakt“. Wir freuen uns, Sie nächste Woche wieder zu begrüßen. Bis dahin finden Sie weitere spannende Inhalte und Analysen auf unserem Haufe Rechtsportal.
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