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Urteil





















Beleidigung Wut
Beleidigung Wut
Urteil

Beleidigungen rechtfertigen nicht ausnahmslos eine fristlose Kündigung

In Einzelfällen kann eine Kündigung wegen grober Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen unwirksam sein, weil eine vorherige Abmahnung erforderlich gewesen wäre. Eine Abmahnung hält das LAG Thüringen dann nicht für entbehrlich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Arbeitnehmenden aufgrund menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen der Blick für die Bedeutung ihrer Äußerungen verstellt gewesen sein könnte.

























Schriftzug DSGVO auf Binärcode und Vernetzungssymbolen
Schriftzug DSGVO auf Binärcode und Vernetzungssymbolen
Datenschutz

Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte ist europarechtskonform

Eine nationale Regelung, wonach eine Kündigung des internen Datenschutzbeauftragten nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wirksam ist, ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Nach dem Urteil des EuGH kann jeder EU-Mitgliedsstaat frei entscheiden, strengere Regelungen hinsichtlich der Kündigung eines Datenschutzbeauftragten zu treffen, als sie die DSGVO vorsieht.