Bewährungsstrafe für Soldaten nach Vorlage von gefälschtem Impfpass
Der 26-Jähriger Stabsgefreite hatte sich geweigert, sich gegen Corona impfen zu lassen und außerdem gefälschte Impfpässe vorgelegt.
Strafbarkeit wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den Soldaten am 18.5.2022 der Gehorsamsverweigerung sowie des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse schuldig. Es bestehe eine Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr, hieß es im Urteil. «Als Soldat muss man gehorchen», sagte die Vorsitzende Richterin.
Der Angeklagte hatte gestanden und berichtet, dass er wegen der Vorfälle aus dem Dienst entlassen worden sei. «Seit gestern arbeitslos», gab er zu Protokoll. Er habe sich nicht zu einer Corona-Impfung durchringen können - unter anderem wegen großer Angst vor erheblichen Nebenwirkungen. Die Frage der Richterin, ob er seriöse Quellen zu Rate gezogen und mit Ärzten gesprochen habe, ließ der Angeklagte unbeantwortet.
Soldaten unterliegen Impfpflicht
Soldatinnen und Soldaten müssen sich gegen eine ganze Reine von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift «Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen» auf. Auf der Liste stehen unter anderem Impfungen gegen Masern, Hepatitis und Influenza.
Dem damaligen Stabsgefreiten bei einem Wachbataillon war im Dezember 2021 befohlen worden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, so die Anklage. Mitte Januar sei ihm der Befehl erneut erteilt worden. In zwei Fällen habe er sich ein Impfbuch beschafft, wonach er angeblich in einem Impfzentrum eine Impfung erhalten habe.
Gericht ging von erheblicher krimineller Energie aus
Das Gericht ging von einem «hohen Grad an Verzweiflung, aber auch einen hohem Grad an krimineller Energie» aus. Berücksichtigt sei bei der verhängten Strafe, dass der ehemalige Soldat, der sich für zwölf Jahre verpflichtet hatte, nun vor dem Nichts stehe. Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin. Die Verteidigerin hatte keinen konkreten Antrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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