Soldatinnen und Soldaten müssen Corona-Schutzimpfung dulden

Nach einem Beschluss des Verteidigungsministeriums müssen Soldatinnen und Soldaten die Impfung gegen das Coronavirus dulden. Zwei Offiziere der Luftwaffe haben vor dem Bundesverwaltungsgericht dagegen geklagt. Ein erster Verhandlungstermin fand am 2. Mai statt.

Duldungspflicht für Impfung seit Ende November 2021

Für Männer und Frauen in der Bundeswehr ist die Impfung gegen das Corona-Virus seit November 2021 die Regel und praktisch verpflichtend. Soldaten müssen diesen Schutz dulden - mit Hinweis auf die Einsatzfähigkeit. Das Verteidigungsministerium hatte diese Impfung für die mehr als 180.000 Männer und Frauen in der Bundeswehr duldungspflichtig gemacht. Die geschäftsführende Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) habe dies beschlossen und angewiesen, wie ein Sprecher des Ministeriums am 24. November erklärte. Zuvor hatte ein Schlichtergremium - eine Runde aus je drei Vertretern des Verteidigungsministeriums und der Beteiligungsgremien - in einem langen Streit eine Vorentscheidung getroffen und empfohlen, den Schutz in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen aufzunehmen.

Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemaßnahmen in der Bundeswehr

In der Bundeswehr wurde die Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemaßnahmen vor einigen Jahren eingeführt. Soldaten, die diese verweigern, drohen disziplinarrechtliche Konsequenzen. Die Bundeswehr verweist auf das Soldatengesetz und die Einsatzbereitschaft der Truppe.

In § 17a Soldatengesetz ist geregelt:

«Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen»

«Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.»

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vor allem mit Blick auf mögliche Impfnebenwirkungen zu wahren. Und gibt es schwere Komplikationen, ergeben sich versorgungsrechtliche Ansprüche.

Klage gegen Duldungspflicht vor dem Bundesverwaltungsgericht

Zwei Offiziere der Luftwaffe wehren sich dagegen, dass die Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen aufgenommen wurde, die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind. Sie sehen vor allem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22).

Ein Urteil fiel am Montag, 2. Mai 2022, noch nicht. Das Gericht beraumte wegen offener Fragen einen weiteren Verhandlungstermin am 7. Juni an.

Entscheidung gilt nur für Beschwerdeführer

Die Beschwerden der Soldaten wurden vor dem 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts ausführlich mündlich verhandelt. Das Gericht ist in erster und letzter Instanz zuständig. Der Vorsitzende Richter betonte, dass eine Entscheidung wegen der Besonderheiten des Wehrbeschwerderechts nur für die beiden Offiziere gelte. Insgesamt lägen dem Gericht ungefähr zehn Beschwerden von Soldaten aus verschiedenen Bereichen vor.

Vortrag unterschiedlicher Standpunkte

Die Anwälte der beiden Offiziere stellten infrage, dass die Corona-Impfung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten geeignet sei. Sie bezweifelten auch, dass Covid-19 überhaupt eine gefährliche Erkrankung sei - insbesondere für die Berufsgruppe der Soldaten. Für die Verhandlung in Leipzig hatten sie als Sachverständige unter anderem die Professoren im Ruhestand Sucharit Bhakdi und Arne Burkhardt benannt. Der umstrittene Mikrobiologe und Bestseller-Autor Bhakdi gilt als Ikone von radikalen Gegnern der staatlichen Corona-Maßnahmen - mehrere seiner Thesen zu der Pandemie wurden von Experten als irreführend oder sogar falsch eingeordnet.

Mediziner der Bundeswehr betonten dagegen, dass sehr wohl auch bei Soldatinnen und Soldaten schwere Corona-Fälle aufgetreten seien und dass zudem Long Covid ein signifikantes Gesundheitsproblem sei. Impfnebenwirkungen seien dagegen nur sehr selten registriert worden. Die Impfung sei entscheidend, um die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte sicherzustellen. «Die Impfung reduziert das Übertragungsrisiko - nicht auf null, aber messbar», sagte Prof. Roman Wölfel vom Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr.

Hohe Impfquote in der Bundeswehr

Laut einer vorläufigen Erhebung des Verteidigungsministeriums liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldaten und Soldatinnen, die über eine aktuell vollständige Immunisierung verfügen, bei 94 Prozent. Die Impfquote der Soldatinnen und Soldaten in den Auslandseinsätzen beträgt demnach 100 Prozent. Bislang habe es unten den 183.638 Soldatinnen und Soldaten rund 60.000 Corona-Fälle gegeben.

dpa

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