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Urteil






































Hammer eines Richters
Hammer eines Richters
Bundesarbeitsgericht

Abbau einer Überversorgung beim Ruhegehalt

Liegt ein Fall der planmäßigen Überversorgung vor, können im öffentlichen Dienst die Anforderungen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung die Anpassung von Versorgungsregelungen, wie etwa die Einführung einer sog. Nettolimitierung, rechtfertigen. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit können die Änderung einer Anpassungsregelung stützen, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer aktuellen Entscheidung.












Mann am Laptop
Mann am Laptop
Außerordentliche Kündigung

Fristlose Kündigung wegen exzessiver privater Internetnutzung gerechtfertigt

Die Privatnutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz trotz eines entsprechenden Verbots während der Arbeitszeit rechtfertigt jedenfalls dann eine fristlose Kündigung, wenn der Arbeitnehmer sowohl an mehreren Tagen durchgehend als auch über Monate hinweg regelmäßig URL-Aufrufe und E-Mails zu privaten Zwecken getätigt hat. Das geht aus einem Urteil des LAG Köln hervor.