Keine Befreiung vom Präsenzunterricht für Lehrer

Ein Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht besteht für Lehrer nur dann, wenn der Präsenzunterricht für die Betroffenen trotz der getroffenen Schutzmaßnahmen unzumutbar ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Schleswig.

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat mit dieser Begründung acht Eilanträge von Lehrern abgelehnt, die mit Blick auf die Corona-Pandemie vom Präsenzunterricht an ihrer Schulen befreit werden wollten.

Gericht: Zugehörigkeit zu Risikogruppe ist nicht ausreichend

Die bloße Zugehörigkeit zu einer der Personengruppen, bei denen allgemein häufiger schwere Krankheitsverläufe beobachtet würden, genüge nicht.

Die Hygienemaßnahmen der Schulen, an denen die erfolglosen Antragsteller unterrichten, sind dem Gericht zufolge ausreichend. Diese seien zudem teilweise um individuelle Schutzmaßnahmen für die betroffenen Lehrer ergänzt worden. Die Lehrer hätten keinen Anspruch darauf, an ihrer Schule eine «Nullrisiko-Situation» vorzufinden. Einen allumfassenden Gesundheitsschutz während der aktuellen Pandemielage könne es nicht geben und gebe es auch in zahlreichen anderen Tätigkeitsbereichen nicht.

Von den insgesamt zehn anhängigen Anträgen sei einer zurückgenommen worden, in einem Verfahren habe die zuständige 12. Kammer eine weitere Aufklärung des Sachverhalts für geboten erachtet, teilte das Gericht weiter mit (BVerwG Schleswig, Urteil v. 20.8.2020, Az. 12 B 45/20 u.a.). Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Zu den abgelehnten Klagen gehört auch die einer Lehrerin aus dem Kreis Segeberg, die wegen einer Lungenerkrankung zu einer Risikogruppe gehört und die nach einem Gerichtsbeschluss von Anfang August vorerst keinen Präsenzunterricht geben musste.

Bildungsministerin begrüßt die Entscheidungen

Bildungsministerin Karin Prien, sagte zu den Beschlüssen: «Wir sehen uns dadurch in unserer Rechtsauffassung bestätigt». Die Zusage, dass die antragstellenden Lehrkräfte bis zur rechtskräftigen Klärung dieser Frage keinen Präsenzunterricht halten müssen, gelte fort. «Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zeigen deutlich, dass es immer nur um eine konkrete und individuelle Gefährdungsbewertung geht. Dessen ungeachtet gehen wir jetzt weitere Schritte zum Schutz unserer Lehrkräfte.»

dpa
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