Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Keine Geltung der Zeitschranke

Rz. 333 Der im Abänderungsverfahren bzgl. Einer Urkunde maßgebliche Tatsachenvortrag unterliegt nicht der Zeitschranke des § 238 Abs. 2 FamFG. Auch das Rückwirkungsverbot des § 238 Abs. 3 FamFG ist nicht entsprechend anwendbar ist.[382]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Verfahrensablauf

Rz. 142 Es gelten über § 113 FamFG die Regelungen der ZPO. Die Entscheidung ergeht aufgrund einer mündlichen Verhandlung, jedoch in Form eines Beschlusses. In Unterhaltsverfahren besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Es ist eine mündliche Verhandlung vorgesehen, so dass auch ein Versäumnisbeschluss ergehen kann. Ein wirksames Anerkenntnis ist nur möglich, wenn der Antragsgegner...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 6. Kostenentscheidung in Unterhaltsverfahren § 243 FamFG

Rz. 159 Die Kostenentscheidung ist eine Ermessensentscheidung, für die § 243 FamFG einige Vorgaben macht. Durch das Wort "insbesondere" wird klargestellt, dass die unter § 243 Nr. 1–4 aufgeführten Gesichtspunkte nicht abschließend sind, sondern auch noch weitere Überlegungen in die Ermessensentscheidung einbezogen werden können.[155] Rz. 160 So kann z.B. in der Rechtsmittelin...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Keine Wesentlichkeitsgrenze

Rz. 320 Ebenso wenig gelten die sonstigen Einschränkungen des § 238 FamFG. Damit bedarf es auch keiner wesentlichen Änderung, um eine Abänderung zuzulassen. Denn bei dem abzuändernden Unterhaltstitel handelt es sich ja nicht um ein Urteil, so dass die Rechtskraft einer Änderung nicht entgegensteht. Rz. 321 Abänderungen von Prozessvergleichen und sonstigen private Unterhaltsve...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / cc) Begrenzung des Unterhaltes nach § 1579 BGB

Rz. 131 Geht es im gerichtlichen Verfahren um die Begrenzung oder gar den Ausschluss des Unterhaltes nach § 1579 BGB (dazu § 14 Rdn 268), ist umfassender Sachvortrag im gerichtlichen Verfahren unverzichtbar. Rz. 132 Der Unterhaltspflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, die für eine Begrenzung des Unterhalts sprechen. Erleichtert wird ihm die Beweisführu...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / c) "Optische" Behandlung des Antrags auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 287 In der gerichtlichen Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass ein Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung auf der letzten Seite eines umfangreichen Schriftsatzes "versteckt" wird. Damit läuft man allerdings Gefahr, dass der besondere und eilbedürftige Antrag bei der Ersterfassung des Verfahrens nicht sogleich entdeckt, sondern übersehen wird. Dann wird die S...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 4. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 432 Der Unterhaltspflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast.[509] Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 4. Darlegungslast

Rz. 326 Wenn ein Beteiligter eine Abänderung gerichtlich durchsetzen will, muss dieser eine Störung der Geschäftsgrundlage geltend machen, § 313 BGB. Wer sich auf Störung der Geschäftsgrundlage beruft, trägt dafür die Darlegungs- und Beweislast.[375] Rz. 327 Zur Darlegungslast gehört der Vortrag, dass sich die Verhältnisse wesentlich verändert haben. Dafür muss der Beteiligte...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Gerichtlicher Abänderungsantrag des Unterhaltspflichtigen aus anderen Gründen

Rz. 260 In der Praxis weit verbreitet ist der Irrtum, dieses Problem könne "nebenbei" bei der nächsten anderweitigen Änderung des Titels mit behoben werden. Erhebt der Unterhaltspflichtige aus anderen Gründen – z.B. wegen der Verringerung seines Einkommens oder wegen einer Erhöhung des Eigeneinkommens der Berechtigten – eine (zulässige) Abänderungsklage, so ist damit aber nic...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Voraussetzungen der Anordnung

Rz. 167 Endentscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen i.S.v. § 112 FamFG, zu denen auch die Unterhaltsverfahren gehören, sind gem. § 120 Abs. 2 Satz 1 FamFG mit Wirksamwerden vollstreckbar. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Wirksamkeit von Entscheidungen in isolierten Verfahren und in Folgesachen im Scheidungsverbund. Endentscheidungen in isolierten Unterhaltsverfa...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Voraussetzung: – ein nicht zu ersetzender Nachteil durch die Vollstreckung

Rz. 176 Nach § 120 Abs. 2 Satz 2 FamFG kann das Gericht auf Antrag des Verpflichteten die Vollstreckung vor Eintritt der Rechtskraft in der Endentscheidung einstellen oder beschränken, wenn dieser glaubhaft macht, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde. Rz. 177 Voraussetzung für einen erfolgreichen Einstellungsantrag ist also ein durch di...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / I. Zulässigkeit des Abänderungsantrages

Rz. 224 Ein Abänderungsantrag ist zulässig, wenn der Antragsteller Tatsachen vorträgt, nach denen eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse eines fortbestehenden Titels vorliegt. Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / d) Abänderung eines befristeten Titels durch die Unterhaltsberechtigte

Rz. 264 Will die Unterhaltsberechtigte so ist fraglich, ob darin ein Abänderungsantrag oder ein (neuer) Leistungsantrag zu sehen ist. Rz. 265 Diese Frage kann nicht entschieden werden, ohne den Ersttitel s...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / f) Gerichtliche Abänderung eines einseitigen Unterhaltstitels

Rz. 376 Rz. 377 Soll die in einem einseitigen Titel festgelegte Pflicht zur Zahlung von Unterhalt in einem gerichtlichen Verfahren verändert festgelegt werden, ist immer – sowohl vom Unterhaltsverpflichteten als auch vom Unterhaltsberechtigten – ein Abänderungsantrag zu formulieren.[432] Rz. 378 Der Verfahrenswert ergibt sich jedoch nur aus der Differenz zwischen dem titulier...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Einstellung in 1. Instanz

Rz. 174 Die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit ist nicht anfechtbar und kann auch nicht auf anderem Wege in der 2. Instanz korrigiert werden. Der Schuldner kann folglich zum Schutz vor der Vollstreckung nur beantragen, die Einstellung der Vollstreckung anzuordnen. Rz. 175 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / I. Durchsetzungshindernis Verjährung

Rz. 404 Bei der Verjährung handelt es sich um eine Einrede, die ausdrücklich geltend gemacht werden muss; sie berechtigt den Schuldner, die Leistung zu verweigern (§ 214 BGB). Bzgl. der Verjährung eines titulierten Unterhaltsanspruchs ist zu beachten, dass bei Titeln über Unterhalt die 30-jährige Verjährung nach § 197 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 BGB durch die §§ 197 Abs. 2, 195 BGB a...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / cc) Speziell: Einstellung gegen Sicherheitsleistung

Rz. 187 Umstritten ist, ob auch die Einstellung gegen Sicherheitsleistung möglich ist.[193] Rz. 188 Praxisti...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 8. Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Herabsetzungsverlangen gegen einen gerichtlichen Titel

Rz. 279 Solang der Titel nicht abgeändert worden ist, kann weiter vollstreckt werden. Zwar besteht ggf. ein Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung, der jedoch wirtschaftlich wertlos sein kann. In der anwaltlichen Realität besteht aber das Risiko, dass spätere – begründete – Rückzahlungsansprüche letztlich an der faktischen Mittellosigkeit des Rückzahlungspflichtigen scheitern....mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 4. Kostenrisiko des Antragstellers

Rz. 202 Die gerichtliche Entscheidung ergeht mit einer eigenständigen Kostenentscheidung für dieses Verfahren (§ 51 Abs. 4 FamFG). Praxistipp: Dies bedeutet ein erhebliches Risiko für den Antragsteller des Verfahrens im Falle seines Unterliegens! Denn der Antragsteller trägt die Kosten dieses Verfahrens!mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Textmuster für den Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 285 Muster 22.1: Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 22.1: Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – _________________________ vom _________________________, Az: _________________________ wird mit Wirkung dahingehend geändert, dass der Antragstellermehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / f) Verfahrenskostenhilfe für den Antragsgegner bei der Einstellung der Zwangsvollstreckung im Abänderungsverfahren

Rz. 304 Bei dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für den Antragsgegner des Abänderungsverfahrens wird differenziert:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / II. Unterhaltsverfahren – einstweilige Anordnung § 246 FamFG

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 5. Antrag auf Abänderung, § 54 Abs. 1 FamFG

Rz. 203 Auf Antrag gemäß § 54 Abs. 1 FamFG kann die einstweilige Anordnung aufgehoben oder geändert werden. Der Antrag muss begründet werden.[214] Der Antrag ist nachrangig ggü. dem Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 54 Abs. 2 FamFG.[215] Rz. 204 Nicht abschließend geklärt ist, ob in Unterhaltsverfahren bei aufgrund mündlicher Verhandlung ergangener Entscheidung für eine...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (1) Sofortiges Anerkenntnis

Rz. 89 Da in Unterhaltssachen Anwaltszwang besteht (§ 114 Abs. 1 FamFG), kann ein nicht anwaltlich vertretener Unterhaltspflichtiger, der bislang freiwillig gezahlt hat, kein verfahrensrechtlich wirksames Anerkenntnis abgeben. Rz. 90 Will er eine streitige Entscheidung vermeiden, kann er sich lediglich darin flüchten, eine Versäumnisentscheidung gegen sich ergehen zu lassen. ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Einseitige Unterhaltstitel

Rz. 351 Eine vollstreckbare Urkunde kann auch einseitig durch den Unterhaltsschuldner errichtet werden. Die sog. Jugendamtsurkunde über den Unterhalt minderjähriger Kinder kann gem. § 87e SGB VIII vor jedem Jugendamt in der Bundesrepublik Deutschland erstellt werden. Ausfertigungen werden aber nur von demjenigen Jugendamt erstellt, welches die Originalurkunde verwahrt (§§ 1 A...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Ausnahmen von der Bindungswirkung

Rz. 277 Der BGH lässt Ausnahmen in folgenden Fällen zu:[310]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Befristeter Zahlungsantrag im Erstverfahren

Rz. 269 Ist im Erstverfahren ein befristeter Antrag gestellt worden, ist zu unterscheiden:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 7. Verfahrenswert

Rz. 165 Nach § 51 Abs. 1 FamFKG setzt sich der Verfahrenswert zusammen: Hier kommt es also auf den Zeitpunkt der Einreichung des Antrags – oder des VKH-Antrages (§ 51 Abs....mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Genaue Bezifferung des Antrags

Rz. 124 Für den unterhaltsrechtlichen Zahlungsantrag gilt auch der Bestimmtheitsgrundsatz, so dass der geforderte Betrag genau beziffert werden muss. Wird für mehrere Personen Unterhalt verlangt, so müssen die entsprechenden Beträge im Antrag für jede Person sowohl hinsichtlich des laufenden Unterhaltes als auch der Rückstände genau aufgeschlüsselt werden. Rz. 125 Die unaufge...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 4. Speziell Änderungsverfahren und Befristung von nachehelichem Unterhalt nach § 1578b BGB

Rz. 253 Ist in der Erstentscheidung – ausdrücklich oder stillschweigend – in der Sache über eine Befristung entscheiden worden, kann der Unterhaltspflichtige nur noch unter den Voraussetzungen des Abänderungsverfahrens (§ 238 FamFG) gegen diese rechtskräftige Entscheidung vorgehen (siehe § 14 Rdn 232 ff.). a) Grundüberlegungen Rz. 254 In der Praxis muss dann sowohl die damalig...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Für den Unterhaltspflichtigen als Schuldner

Rz. 381 In einer solchen Jugendamtsurkunde liegt ein Schuldanerkenntnis. Ein Unterhaltspflichtiger kann sich im Rahmen eines Abänderungsverfahrens von dem einseitigen Anerkenntnis seiner laufenden Unterhaltspflicht nur dann lösen, wenn sich die maßgebenden rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Nachhinein so verändert haben, dass ihm die Zahlung des titulierten Unterh...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 2. Rückwirkende Abänderung von gerichtlich tituliertem Unterhalt § 238 Abs. 3 S. 3 FamFG

Rz. 233 Ein auf Erhöhung des Unterhalts gerichteter Antrag ist auch zulässig für die Zeit, für die nach den Vorschriften des BGB Unterhalt für die Vergangenheit verlangt werden kann. In Betracht kommen hierbei insbesondere § 1613 Abs. 1 BGB (dazu siehe Rdn 32). Damit kann praktisch der Unterhaltsberechtigte durch ein wirksames Auskunftsverlangen gem. § 1613 BGB eine Mehrford...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 2. Gerichtskostenvorschuss

Rz. 121 Die Zustellung des Antrags wird vom Gericht erst veranlasst, wenn ein ausreichender Gerichtskostenvorschuss eingezahlt worden ist. Rz. 122 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Ermessen des Gerichts

Rz. 168 Die Anordnung steht grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Familiengerichts und erfolgt von Amts wegen. Erforderlich ist die Abwägung zwischen den Interessen des Gläubigers und denjenigen des Schuldners. Jedoch ist nach § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG in Unterhaltssachen grundsätzlich die sofortige Wirksamkeit anzuordnen. Schuldnerschutz kommt deshalb nur in Betracht, ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 7. Außerkrafttreten durch anderweitige Regelung i.S.d. § 56 FamFG

Rz. 208 Die einstweilige Anordnung kann durch Endentscheidung in einer Familienstreitsache, aber auch aufgrund der einstweiligen Anordnung in einem anderen Verfahren [227] außer Kraft treten oder durch einen denselben Verfahrensgegenstand betreffenden Vergleich [228] – gleichgültig, in welchem Verfahren dieser geschlossen wird.[229] Rz. 209 Erforderlich ist immer, dass die ande...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 9. Einstellung der Vollstreckung von Leistungstiteln – § 120 FamFG

Rz. 173 Die Einstellung einer vor Wirksamkeit der Entscheidung möglichen Vollstreckung liegt im Interesse des Schuldners, also in Unterhaltsverfahren des Verpflichteten. Dieser kann gemäß § 120 Abs. 2 S. 2 FamFG schon in der ersten Instanz verlangen, dass die Vollstreckung in der Endentscheidung eingestellt oder beschränkt wird, wenn er glaubhaft macht, dass die Vollstreckung...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (2) Vollstreckung von Unterhaltsrückständen

Rz. 181 Bei der Vollstreckung von Unterhaltsrückständen wird dagegen nicht auf die Angewiesenheit des Gläubigers auf Unterhalt abgestellt, da der Gläubiger den Unterhalt während vergangener Zeitabschnitte, für die der Schuldner Unterhalt zwar schuldete, aber nicht geleistet hat, offensichtlich aus irgendwelchen anderen Quellen bestritten hat.[176] Nur ausnahmsweise wird der ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Keine Präklusion

Rz. 325 Im Rahmen des § 239 FamFG gilt die Zeitschranke des § 238 Abs. 3 FamFG nicht.[373] Es gibt also bei diesen Titeln keine Präklusion. Daher kann im Ergebnis der Abänderungsantrag hier auch auf Alttatsachen gestützt werden, also auf Umstände aus der Zeit vor Vergleichsabschluss bzw. Errichtung der Urkunde und damit auch darauf, dass die zugrunde gelegten Verhältnisse sc...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / II. Abänderung gerichtlicher Titel, § 238 FamFG

Rz. 225 Die gesetzliche Möglichkeit einer Abänderung von gerichtlichen Unterhaltsregelungen ist die Folge der verfahrensrechtlichen Besonderheit solcher Regelungen. Im Prinzip erwächst jede gerichtliche Entscheidung in Rechtskraft und soll daher aus Gründen der Rechtssicherheit später nicht mehr angegriffen und geändert werden können. Unterhaltsregelungen wirken aber über ei...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / II. Durchsetzungshindernis Verwirkung

Rz. 408 Wird in der Praxis über die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen[466] diskutiert, sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheidenmehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 5. Abgrenzung zum Vollstreckungsgegenantrag

Rz. 270 Die Unterschiede zwischen dem Vollstreckungsgegenantrag (§ 767 ZPO) und dem Abänderungsantrag nach §§ 238, 239 FamFG sind durchaus erheblich:[298]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / e) Außergerichtliche Abänderung eines einseitigen Unterhaltstitels

Rz. 373 Zwar können die Beteiligten durch eine außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gemeinsam erstellte Urkunde eine gerichtliche Unterhaltsentscheidung oder einen sonstigen Unterhaltstitel in einem engeren Rechtssinne nicht formell "abändern", denn insoweit beruht das Rechtsbehelfssystem der §§ 238 ff. FamFG auf zwingendem Recht. Jedoch kann der Unterhaltspflichtigen mi...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / IV. Kettenabänderungen

Rz. 392 Stellt ein Beteiligter gegen eine vollstreckbare Urkunde einen Abänderungsantrag nach § 239 FamFG und weist das Gericht daraufhin den Antrag ab, so hat sich eine weitere Abänderung nicht mehr gegen den ursprünglichen außergerichtlichen Titel nach § 239 FamFG, sondern gegen den ablehnenden Beschluss nach § 238 FamFG zu richten, denn dieser abweisende Beschluss hatte e...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 7. Verfahrenswerte beim Abänderungsverfahren

Rz. 278 Der Verfahrenswert richtet sich nach § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG. Maßgebend ist die Differenz zwischen dem titulierten und dem beantragten (neuen) Unterhalt.[313] Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Vollständige Abweisung eines Leistungsantrags im vorangegangenen Verfahren

Rz. 237 Wurde im vorangegangenen Verfahren kein zukünftiger Unterhalt zugesprochen, sondern der damalige Zahlungsantrag vollständig abgewiesen, ist das erneute Unterhaltsbegehren des Berechtigten durch neuen Leistungsantrag durchzusetzen. Denn ein solcher – z.B. wegen fehlender Bedürftigkeit oder Leistungsfähigkeit ergangener – abweisender Beschluss hat keine Bindungswirkung...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 2. Regelungsinhalt der einstweiligen Anordnung zum Unterhalt

Rz. 199 Mit der Leistungsverfügung kann der laufende volle Unterhalt ab Antragseingang ohne zeitliche Beschränkung geltend gemacht werden, jedoch kein Unterhaltsrückstand.[207] Praxistipp: Das Gericht ist jedoch nicht verpflichtet, den vollen Unterhalt festzusetzen:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Voraussetzungen für die Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 281 Voraussetzung ist nach § 242 FamFG, dass Rz. 282 Es reicht die Anhängigkeit des Herabsetzungsantrags aus; die Zustellung (= Rechtshängigkeit) ist also nicht erforderlich.[319] Alternativ genügt die Einreichung eines Verfahrenskostenh...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 3. Verfahrensregelungen zur einstweiligen Anordnung über Unterhalt

Rz. 200 § 246 Abs. 2 FamFG verlangt eine mündliche Verhandlung, wenn dies – so der Regelfall – zur Aufklärung des Sachverhaltes oder für eine gütliche Beilegung des Verfahrens geboten erscheint. Rz. 201 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / III. Abänderung von Vergleichen und Urkunden – § 239 FamFG

Rz. 306 Bei außergerichtlichen Titeln nach §§ 59 Abs. 1 Nr. 3, 4, 60 SGB VIII (sog. Jugendamtsurkunden) sowie vollstreckbaren Urkunden nach § 794 Abs. 1 N. 5 ZPO handelt es sich zwar um echte Vollstreckungstitel, jedoch sind diese nicht der Rechtskraft fähig.[350] Eine Abänderung führt also – anders als bei gerichtlichen Beschlüssen[351] – nicht zu einer Durchbrechung der Re...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / e) Abänderungsverfahren bei einer Anerkenntnisentscheidung

Rz. 244 Auch die materielle Rechtskraft einer Anerkenntnisentscheidung führt grundsätzlich zur Bindungswirkung und erlaubt deshalb weder eine freie, von der bisherigen Höhe unabhängige Neufestsetzung des Unterhalts, noch eine abweichende Beurteilung derjenigen Verhältnisse, die bereits im vorausgegangenen Rechtsstreit eine Bewertung erfahren haben.[266] Jedoch können nur die...mehr