Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / IV. Freiwilligendienst

Rz. 16 Ob der Freiwilligendienst als Ausbildung oder Teil einer Ausbildung mit der Folge eines fortbestehenden Ausbildungsunterhaltsanspruchs angesehen werden kann, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich, teilweise stark differenzierend, beurteilt. Hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs des volljährigen Kindes, das einen solchen Dienst ableistet, werden folgende Ansichten v...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / b) Anspruch auf Familienunterhalt

Rz. 126 Dieser Rang gilt auch für Ansprüche des noch nicht geschiedenen Ehegatten (Familienunterhalt). Dabei kommt es aber nicht auf die konkrete Gestaltung an (Ehemodell z.B. dergestalt, dass vereinbarungsgemäß die beiden 12 und 15 Jahre alten Kinder noch persönlich betreut werden). Vielmehr geht § 1609 BGB bei konkurrierenden Unterhaltsansprüchen für die Berechnung vom Fal...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / X. Der neue Partner der Unterhaltsberechtigten

Rz. 267 Der neue Partner der Unterhaltsberechtigten kann unterschiedliche Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch haben:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Sonstige Fälle

Rz. 308 Der Trennungs-Unterhaltsanspruchs gem. §§ 1361 Abs. 3, 1579 Nr. 7 BGB kann auch verwirkt werden durch eine Drohung mit der Bloßstellung von Sexualkontakten gegenüber der Familie des Ehepartners.[505] Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen an, kann dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / c) Behandlung von Teilansprüchen

Rz. 127 Kann der kindesbetreuende Elternteil seinen Anspruch teilweise auf § 1570 BGB, teilweise aber auf andere Anspruchsgrundlagen stützen, gilt für den gesamten Anspruch der 2. Rang.[115]mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Zweite Rangstufe gem. § 1609 Nr. 2 BGB

Rz. 121 Die zweite Rangstufe nehmen ein Rz. 122 Verlangt ein betreuender Elternteil Unterhalt, so muss der Unterhaltsschuldner ggf. die Existenz eines weiteren gleichrangigen unterhaltsberechtigten Elternteils darlegen ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 20. Anwendungsbereich des § 1578b BGB

Rz. 223 Die Vorschrift des § 1578b BGB gilt grundsätzlich für alle Ansprüche des nachehelichen Unterhaltsrechtes. Auch der Anspruch auf Krankenvorsorgeunterhalt gem. § 1578 Abs. 2 BGB kann in der Höhe begrenzt oder befristete werden.[360] Rz. 224 Eine Ausnahme gilt beim Anspruch wegen Kindesbetreuung gem. § 1570 BGB. Der BGH hat eine Befristung des Betreuungsunterhaltsanspruch...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Volljähriges Kind im Haushalt eines Elternteils (Werte 2021)

Rz. 88 Rechenbeispiel: Lebt das volljährige Kind noch bei einem Elternteil, berechnet sich der Unterhalt wie folgt: Der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle.mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Basisunterhalt gem. § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB

Rz. 23 Der Unterhaltsanspruch des § 1570 Abs. 1 BGB stützt sich allein auf die Betreuung des Kindes (kindbezogene Gründe). In § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB wird ein verbindlicher Basisunterhalt gewährt, der aber auf die ersten drei Lebensjahre des Kindes beschränkt ist. Rz. 24 Eine Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils besteht hier selbst bei bestehender Fremdbetreuungsm...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / cc) Ehemann verbleibt in der Wohnung mit objektivem Wohnvorteil

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§ 3 Trennung der Eheleute / VI. Schuldenanrechnung beim Trennungsunterhalt

1. Die während der Ehe aufgenommenen Kredite (eheliche Schulden) Rz. 59 Während der Ehe haben die Ehepartner bestimmte finanzielle Dispositionen getroffen, von denen sich allein durch die Trennung und Scheidung keiner der beiden – ehemaligen – Partner einseitig lösen kann. Hat man also während der Ehe z.B. über die finanziellen Verhältnisse gelebt und seinen Lebensstandard te...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 5. Berücksichtigung von Belastungen der Wohnung

a) Belastungen mindern den Wohnwert Rz. 97 Der in die Unterhaltsberechnung einzustellende Wohnwert errechnet sich aus der Differenz zwischen dem anzurechnenden Nutzungsvorteil der Immobilie und den tatsächlichen abzugsfähigen Kosten für das Haus bzw. die Wohnung, die der in der Wohnung verbliebene Ehegatte trägt. Rz. 98 Übersteigen die unterhaltsrechtlich anzuerkennenden Koste...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 1. Unterhaltsrechtliche Konsequenzen

Rz. 10 Bei erfolgreicher Versöhnung erlischt der Trennungsunterhaltsanspruch. Praxistipp:mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 4. Neuer Ehegatte/neuer Partner des unterhaltspflichtigen Elternteils

Rz. 101 Bei der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils ist zwar der vorrangige Familienunterhaltsanspruch der jetzigen Ehefrau zu berücksichtigen, jedoch werden die jetzigen Lebensverhältnisse in der "neuen" Ehe durch den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes geprägt. Daher ist bei der Bemessung ihres Ehegattenunterhaltes dieser Unterhaltsanspruch des ...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 1. Student mit eigenem Haushalt (Werte 2021)

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§ 3 Trennung der Eheleute / 6. Berechnungsbeispiele

a) Ausgangsfall Rz. 111 b) Berechnung des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen aa) Zeitraum der gemeinsamen Nutzung der Wohnung Rz. 112mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 3. Volljähriges Kind mit Ausbildungsvergütung (Werte 2021)

Rz. 89 Rechenbeispiel: Bezieht das Kind Ausbildungsvergütung, verändert sich die Berechnung wie folgt: Der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle.mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / IX. Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts nach § 1578b BGB

Rz. 109 Besteht ein Unterhaltsanspruch, stellt sich in der Praxis die Frage, ob dieser Unterhaltsanspruch nach § 1578b BGB in der Höhe eingeschränkt (Begrenzung) oder seine zeitliche Wirkung begrenzt werden soll (Befristung). Aus § 1578b BGB ergibt sich, dass nach der gesetzlichen Konzeption die Befristung des Unterhalts nicht die Regel, sondern die Ausnahme darstellt. Das Fa...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / VIII. Mittelbare Auswirkungen des Wechselmodells auf den Ehegattenunterhalt

Rz. 73 Ein Wechselmodell hat auch Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch des Ehegatten nach § 1570 BGB, denn beim echten Wechselmodell gibt es keinen betreuenden Elternteil im Sinne dieser Vorschrift. Im Vergleich zum Residenzmodell verschieben sich die Belastungen der Eltern durch die Betreuung der Kinder, so dass fraglich ist, ob sich ein auf § 1570 BGB gestützter Unterha...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Bedeutung der gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Situation der Eheleute

Rz. 179 Die wirtschaftliche Situation beider Ehegatten kann bei der Billigkeitsabwägung des § 1578b Abs. 2 BGB nicht ausgeklammert werden, da es um die Abwägung der beiderseitigen Zumutbarkeit einer fortdauernden, unbefristeten Unterhaltsverpflichtung geht.[255] Rz. 180 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Verzicht auf zukünftigen Trennungsunterhalt

Rz. 139 Durch Unterhaltsvereinbarung kann lediglich auf zukünftigen Ehegattenunterhalt ab Scheidung verzichtet werden, nicht aber auf zukünftigen Trennungsunterhalt (§§ 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 BGB i.V.m. § 1614 BGB).[122] Ein Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt ist unwirksam und daher nach § 134 BGB nichtig. Rz. 140 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Definition des Familieneinkommens

Rz. 18 Weiter hat der BGH klargestellt, dass als Familieneinkommen in diesem Sinn dabei das Einkommen anzusehen ist, das für Konsumzwecke der beiden Eheleute zur Verfügung steht und damit unterhaltsrelevant ist.[19] Zur Beurteilung, ob die Grenze für die tatsächliche Verbrauchsvermutung überschritten ist, sind daher die Einkünfte der Eheleute vorab zu bereinigen um vorrangig...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / d) Ehe "von langer Dauer"

Rz. 128 Ebenfalls dem zweiten Rang zugeordnet worden sind geschiedene Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer. Rz. 129 Es reicht zur Zuordnung zur 2. Rangstufe nicht aus, lediglich auf die abstrakte Dauer der Ehe zu verweisen. Vielmehr muss der Unterhaltsberechtigte, der den zweiten Rang für sich in Anspruch nimmt, darlegen und ggf. beweisen, dass sich für ihn aus der Ehe au...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Inhalt der Regelung des § 33 VersAusglG

Rz. 400 Der Ausgleichpflichtige erhält, obwohl der Berechtigte davon noch keinen Vorteil hat, nur eine gekürzte Versorgung. Der Berechtigte hat durch die Kürzung des Versorgungsausgleichs einen geringeren Unterhaltsanspruch. § 33 VersAusglG regelt die Anpassung nach Rechtskraft der Scheidung.[602] Rz. 401 Die Vorschrift ist unabhängig davon anzuwenden, ob der Berechtigte nur ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Tatbestandsvoraussetzungen des § 1361 BGB

Rz. 9 Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruches des getrenntlebenden Ehegatten sind: Rz. 10 Praxishinweise:mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / A. Grundgedanken

Rz. 1 Über den Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes wird in der Praxis unabhängig von den hier erörterten zeitlichen Differenzierungen gestritten. Daher werden Voraussetzungen hier in einem gesonderten Abschnitt behandelt. Rz. 2 Soweit ein volljähriges gemeinschaftliches Kind bislang noch in der Familie lebte oder auswärts wohnend von den Eltern gemeinschaftlich unter...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / aa) Unabhängig vom Zeitpunkt abziehbare Kosten

Rz. 101 Unabhängig vom Zeitpunkt abgezogen und damit unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden Abgestellt wird dabei vom BGH auf tatsächlich geleistete Zahlungen.[105]mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Ausgangsfall

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / B. Unterhaltsberechtigungen der neuen Partnerin (§ 1615l BGB)

Rz. 8 Der Elternteil, der keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und ein außerhalb einer bestehenden Ehe geborenes Kind betreut, erhält gem. § 1615l BGB nach der Geburt des Kindes Betreuungsunterhalt, soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Diese Unterhaltspflicht besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt....mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / VIII. Ausbildungsverzögerung durch Schwangerschaft und Kindesbetreuung

Rz. 43 Eine Ausbildungsverzögerung durch eine Schwangerschaft und der anschließenden Kindesbetreuung beseitigt den Unterhaltsanspruch nicht.[56] Für den Zeitraum der unterhaltsrechtlich geschützten Betreuung des (Enkel-)Kindes nimmt der BGH Bezug auf die Regelungen der §§ 1570 BGB, § 1615l BGB (dazu siehe § 16 Rdn 8). Die daraus abgeleitete gesetzgeberische Grundentscheidung...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Selbstbehaltssätze (Stand 2022)

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Mit Kinderbetreuung

Rz. 57 Während der Trennungszeit können jedenfalls keine strengeren Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit eines kinderbetreuenden Ehegatten gestellt werden als nach der Scheidung.mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / IV. Erwerbsobliegenheit der Unterhaltsberechtigten während der Trennungszeit

Rz. 50 In der unterhaltsrechtlichen Praxis stellt sich – soweit der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht bereits einer Erwerbstätigkeit nachgeht, regelmäßig die Frage nach dem Umfang der Erwerbsobliegenheit. Wird nämlich eine bestehende Erwerbsobliegenheit verletzt, kommt die Anrechnung eines fiktiven Erwerbseinkommens in Betracht (dazu siehe § 17 Rdn 24 ff.). 1. Ohne Kinderb...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / XIV. Auskunftsansprüche zum Unterhalt

Rz. 146 Während der Dauer des Zusammenlebens der Ehegatten besteht lediglich ein allgemeiner Informationsanspruch. Ab Trennung hat jedoch jeder Ehegatte gegen den anderen den vollen unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB i.V.m. § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB. (siehe § 20 Rdn 1 ff.).mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Verbindlichkeiten nach der Trennung und Scheidung

Rz. 67 Schulden, die erst nach dem Scheitern der Ehe aufgenommen werden, wirken sich auf den Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht aus, da ihnen der Bezug zur Ehe fehlt. Sie können aber u.U. die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten berühren und so dem anderen Ehegatten entgegen gehalten werden (zu den Kriterien zu Schulden beim Kindesunterhalt §...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / B. Auskunftsansprüche zum Unterhalt

Rz. 2 Die grundlegende Vorschrift für den unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch ist § 1605 BGB und gilt direkt für den Verwandtenunterhalt.[1] Auf sie wird jedoch verwiesen beim Unterhaltsanspruch zwischen getrennt lebenden Eheleuten (§ 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB) ebenso wie beim Geschiedenenunterhalt (§ 1580 Satz 2 BGB) und beim Unterhaltsanspruch zwischen den unverheirateten...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 2. Durchsetzung von Mehrbedarf/Verfahrensfragen

Rz. 92 Mehrbedarf ist aber nach der bisher herrschenden Ansicht ein unselbstständiger Teil des Unterhalts und soll daher nur zusammen mit diesem geltend gemacht werden können. Daher soll auch eine Teilentscheidung über den Mehrbedarf, ohne zugleich über den restlichen Unterhaltsanspruch zu entscheiden, wegen der Gefahr der Widersprüchlichkeit regelmäßig nicht zulässig sein.mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / VIII. Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 118 Unmittelbar nach der Trennung besteht noch kein Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt. Gem. § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB besteht ein solcher Anspruch erst ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens, also erst ab Zustellung des Scheidungsantrages.mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / bb) Tilgungsleistungen

Rz. 102 Tilgungsleistungen, die nach der Trennung erbracht werden, sind nach der neueren Rechtsprechung des BGH immer unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen.[106]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / E. Unterhaltssituation des Kindes nach Rechtskraft der Scheidung

Rz. 335 Die Scheidung und die Rechtskraft der Scheidung haben keinen Einfluss auf den Unterhaltsanspruch des Kindes (zum minderjährigen Kind siehe § 18 Rdn 1 ff., zum volljährigen Kind siehe § 19 Rdn 1 ff.). Rz. 336 Gelegentlich kommt es allerdings vor, dass das minderjährige Kind von einem Elternteil zum anderen wechselt (Obhutswechsel; dazu siehe § 18 Rdn 109).mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 5. Anrechnung geldwerter Versorgungsleistungen beim Unterhaltspflichtigen

Rz. 25 Da rechnerisch ein durchsetzbarer Unterhaltsanspruch nur gegeben ist, wenn der Unterhaltspflichtige über ein Einkommen oberhalb seines Selbstbehaltes verfügt und ein solches Einkommen regelmäßig nur bei einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit erzielt werden kann, scheidet die Anrechnung fiktiver Einkünfte aufgrund einer zusätzlichen Betreuungsleistung gegenüber einem n...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / b) Berechnung des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen

aa) Zeitraum der gemeinsamen Nutzung der Wohnung Rz. 112mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 12. Obliegenheit zum Abbau des Nachteils

Rz. 168 Der eingetretene ehebedingte Nachteil rechtfertigt nur dann einen fortdauernden Unterhaltsanspruch, wenn dieser Nachteil nicht zwischenzeitlich tatsächlich entfallen ist. Die Unterhaltsberechtigte ist ihrerseits aber auch gehalten, vorhandene Nachteile durch eigene Aktivitäten abzubauen, sofern dies möglich ist (Fortbildung, Umschulung, berufliche Wiedereingliederungs...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / IV. Wechselseitige Auskunftsansprüche der unterhaltspflichtigen Elternteile

Rz. 105 Das Kind hat gegen beide Elternteile einen Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB, ebenso können die Eltern vom Kind Auskunft verlangen. Jedoch haben auch die beiden anteilig haftenden Elternteile einen Auskunftsanspruch gegeneinander, den die Rspr. jedoch auf § 242 BGB stützt. Denn zwischen den Eltern besteht kein Unterhaltsanspruch, der aber Grundlage des Auskunftsanspruc...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Kindbezogener Billigkeitsergänzungsunterhalt gem. § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB

Rz. 28 Der Unterhaltsanspruch verlängert sich, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen (kindbezogener Billigkeitsergänzungsunterhalt § 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB).[19] Das früher in der Praxis verbreitete Altersphasenmodell gilt nicht mehr.[20] Wegen...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 4. Herabsetzung des Selbstbehaltes des Pflichtigen wegen Zusammenleben mit einem neuen Partner (sog. Synergieeffekt)

Rz. 49 Nach der Rechtsprechung kann bei Zusammenleben mit einem neuen Partner der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen herabgesetzt werden kann[53] (siehe Rdn 131).mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. BAföG-Leistungen

Rz. 57 Auch BAföG-Leistungen sind als unterhaltsrechtliches Einkommen anzurechnen und mindern damit die Bedürftigkeit des Auszubildenden bzw. Studenten, soweit sie als Regelleistungen bezogen werden. Der Unterhaltsberechtigte ist gehalten, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Rz. 58 Das gilt auch, wenn die Förderung nur darlehensweise erfolgt.[75] Das Darlehen[76] (50 % de...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / d) Kompensation von ehebedingten Nachteilen / ehebedingte Vorteile

Rz. 199 In der Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte wird nicht selten der Begriff der "Kompensation" erwähnt.[322] Der ehebedingte Nachteil rechtfertigt nur dann einen fortdauernden Unterhaltsanspruch, wenn dieser Nachteil nicht zwischenzeitlich entfallen oder durch anderweitige erlangte – ehebedingte – Vorteile kompensiert worden ist.[323] Eine – wie auch immer ausgest...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Die während der Ehe aufgenommenen Kredite (eheliche Schulden)

Rz. 59 Während der Ehe haben die Ehepartner bestimmte finanzielle Dispositionen getroffen, von denen sich allein durch die Trennung und Scheidung keiner der beiden – ehemaligen – Partner einseitig lösen kann. Hat man also während der Ehe z.B. über die finanziellen Verhältnisse gelebt und seinen Lebensstandard teilweise über Kredite finanziert, so können nun nach der Trennung...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / 4. Obliegenheit zur Nebentätigkeit beim Minderjährigenunterhalt

Rz. 34 Die Obliegenheit zur Nebentätigkeit ist bei der verschärften Haftung gegenüber minderjährigen Kindern aus § 1603 Abs. 2 BGB relevant (siehe § 18 Rdn 25).mehr