Rz. 267
Der neue Partner der Unterhaltsberechtigten kann unterschiedliche Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch haben:
▪ | Einschränkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 2 BGB (siehe Rdn 271), |
▪ | Berücksichtigung eines Synergieeffekts aufgrund der Haushaltsersparnis beim Zusammenleben (dazu siehe § 15 Rdn 4). |
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