Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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§ 18 Elternunterhalt / 3. Besteht ein Anspruch nach § 1615l?

Rz. 44 Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes besteht Anspruch auf den sog. Basisunterhalt. K ist aber bereits 9 Jahre alt Ein sog. verlängerter Betreuungsunterhalt, also Unterhalt nach dem Basisunterhalt, erfordert. BGH, Beschl. v. 9.3.2016 – XII ZB 693/14 Rn 25 ff. Für die – hier allein relevante – Zeit ab Vo...mehr

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§ 12 Unterhaltspflicht gege... / VI. Hinweis

Rz. 40 F1 wäre jedoch dann nicht nachrangig, wenn ihre Ehe von langer Dauer gewesen wäre. Siehe zum Gleichrang Fall 35 (siehe § 10 Rdn 1). Aber auch bei Gleichrang müsste F1 eine Unterhaltskürzung hinnehmen, soweit dies Folge daraus ist, dass andernfalls bei (bloßer) Deckung des Mindestbedarfs der F2 durch M der eheangemessene Selbstbehalt des M im Verhältnis zu F1 nicht meh...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / b) Speziell Krankheit als Grund für Solidarität

Rz. 94 § 1572 BGB (Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen) ist eine Ausformung des Gebots nachehelicher Solidarität. BGH, Urt. v. 2.3.2011 – XII ZR 44/09 Diese Umstände (Anm.: die nacheheliche Solidarität) gewinnen beim nachehelichen Krankheitsunterhalt gemäß § 1572 BGB, der regelmäßig nicht mit ehebedingten Nachteilen einhergeht, an Bedeutung (Urteile BGHZ 179, 43 = FamRZ ...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / II. Bedarf der F

Rz. 63 Der Bedarf beurteilt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. BGH, Beschl. v. 26.2.2014 – XII ZB 235/12 Rn 11 Die Höhe des nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB einheitlich zu bemessenden Unterhaltsanspruchs richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (vgl. insoweit Senatsurteil BGHZ 192, 45 = FamRZ 2012, 281 Rn 16 ff. m.w.N.). M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen v...mehr

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Übersichten zum Unterhaltsr... / a) Ausbleiben eines relativen Mangelfalls

Rz. 13 Der eheangemessene Selbstbehalt des M wird nicht berührt, wenn nach der Scheidung seiner Ehe mit F1 sein Einkommen so angestiegen ist, dass die hinzutretende Unterhaltspflicht gegenüber F2 seinen "Hälfteanteil" aus der Halbteilung im Unterhaltsrechtsverhältnis zwischen ihm, M, und F1 nicht berührt. Beispiel (extrem vereinfacht): M hat bereinigt 6.000 EUR. Er zahlt F1 3...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / (4) Gründung einer neuen Familie

Rz. 25 BGH, Beschl. v. 5.12.2012 – XII ZB 670/10 Rn 32 Schließlich kann im Rahmen der Abwägung auch die Gründung einer neuen Familie durch den Antragsteller Beachtung finden. Denn nach der Absicht des Gesetzgebers des Unterhaltsänderungsgesetzes vom 21.12.2007 sollte "die Ausweitung der Möglichkeit, nacheheliche Unterhaltsansprüche zeitlich oder der Höhe nach zu begrenzen, (...mehr

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§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Wechselwirkung zwischen Volljährigenunterhalt und Ehegattenunterhalt

Rz. 24 Der relativ deutliche Unterschied der zuletzt durchgeführten Berechnung zur obigen Berechnung beim Ehegattenunterhalt (457 EUR/391 EUR) beruht darauf, dass oben im Fallbeispiel nach Ermittlung des Haftungsanteils der F am Volljährigenunterhalt die Berechnung nicht fortgesetzt wurde. Denn mit der Bestimmung eines Haftungsanteils der F steht ein entsprechender Betrag au...mehr

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§ 21 Familienunterhalt / 1. Konkurrenz mit Minderjährigenunterhalt

Rz. 20 Bei der Konkurrenz von Familienunterhalt und Minderjährigenunterhalt wird dem Familienunterhalt zunächst dadurch Rechnung getragen, dass bei der Eingruppierung in der Düsseldorfer Tabelle diese Unterhaltspflicht berücksichtigt wird. Im Weiteren hat zur Wahrung des Mindestbedarfs der Ehefrau (960 EUR) erforderlichenfalls eine weitere Herabgruppierung des Kindesunterhalt...mehr

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§ 7 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Leistungsfähigkeit

Rz. 14 Der Selbstbehalt des M gegenüber vjK (1.400 EUR) wäre nicht gewahrt. Ihm blieben nur 1.236,50 EUR (2.300 – 379 – 684,50 EUR). SüdL 21.3 Im Übrigen gilt beim Verwandtenunterhalt der angemessene Selbstbehalt. 21.3.1 Er beträgt gegenüber volljährigen (Anm.: nicht privilegierten) Kindern 1.400 EUR. Hierin sind Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 550 EUR enthalten....mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Trennungsunterhalt

Rz. 7 Beim Trennungsunterhaltsanspruch sind die Anforderungen relativ gering: § 1361 Unterhalt bei Getrenntleben (1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen; (…) Rz. 8 Die Frage der Kinderbetreuung spielt grds. keine Rolle. Erst ...mehr

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§ 11 Unterhaltspflicht gege... / 2. Bedarf

Rz. 6 Die Dreiteilungsmethode kommt nicht zur Anwendung (vgl. Fall 33, siehe § 9 Rdn 1). Der Unterhalt ist für beide Frauen getrennt nach dem Halbteilungsgrundsatz zu ermitteln. Die Rangfrage, also die Frage, ob ein Partner vorrangig bzw. nachrangig ist, erlangt erst im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners Bedeutung – also dann, wenn die festgestellten Unter...mehr

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§ 11 Unterhaltspflicht gege... / 2. Bedarf

Rz. 60 Die Dreiteilungsmethode kommt nicht zur Anwendung (vgl. Fall 33, siehe § 9 Rdn 1). Der Unterhalt ist für beide Frauen getrennt nach dem Halbteilungsgrundsatz zu ermitteln (vgl. Fall 33, siehe § 9 Rdn 1). Die Rangfrage, also die Frage, ob ein Partner vorrangig bzw. nachrangig ist, erlangt erst im Rahmen Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners Bedeutung – also dann, w...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / 4. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 22 M verbleiben nach Abzug des Ehegattenunterhalts und des Kindesunterhalts für K1 1.206,50 EUR (2.500 – 987 – 306,50 EUR). Sein Ehegattenmindestselbstbehalt (1.280 EUR) wäre nicht gewahrt. M ist jedoch auch dem Kind K2 zum Unterhalt verpflichtet. Nach Abzug weiterer 306,50 EUR Kindesunterhalt für K2 verblieben M nur 900 EUR. Es liegt ein Mangelfall vor. Der Kindesunterhalt i...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Der Bedarf des Ehegatten ist "die Hälfte der ehelichen Lebensverhältnisse" (Halbteilungsgrundsatz)

Rz. 39 Es gilt der Grundsatz der gleichen Teilhabe (Halbteilungsgrundsatz). BVerfG v. 25.1.2011 – 1 BvR 918/10, Absatz-Nr. 46 Das nacheheliche Unterhaltsrecht und insbesondere die verfahrensgegenständliche Bestimmung des Maßes nachehelich zu gewährenden Unterhalts nach § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB bedarf danach einer rechtlichen Ausgestaltung, bei der die Handlungsfreiheit sowohl d...mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / e) Unterhalt aus elternbezogenen Billigkeitsgründen

Rz. 38 BGH, Urt. v. 10.6.2015 – XII ZR 251/14 Rn 14 = BeckRS 2015, 11758 Neben den vorrangig zu berücksichtigenden kindbezogenen Gründen sieht § 1570 Abs. 2 BGB für den nachehelichen Betreuungsunterhalt eine weitere Verlängerungsmöglichkeit aus elternbezogenen Gründen vor. Danach verlängert sich der nacheheliche Betreuungsunterhalt über die Verlängerung aus kindbezogenen Grü...mehr

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§ 21 Familienunterhalt / III. Bedarf und Bedürftigkeit

Rz. 10 Der Bedarf bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Die Halbteilung kommt aber grds. nicht zur Anwendung. Jedenfalls nicht bei einem so existenziellen Bedarf wie im Fallbeispiel (Pflegeheimaufenthalt). Der Bedarf bestimmt sich hier nach den erforderlichen Pflegeheimkosten. BGH, Beschl. v. 27. 4.2016 – XII ZB 485/14 aa) Der Anspruch auf Familienunterhalt nac...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / 1. Keine Änderung des BGB durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Rz. 2 Am 1.1.2020 ist das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)[2] in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz erfolgte keine Änderung des BGB-Rechts zum Elternunterhalt als Teil des Verwandtenunterhalts. Bis einschließlich 2020 bestimmten die SüdL: SüdL (bis 2020) Selbstbehalt 21...mehr

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Anhang 2 / Anhang

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Vorwort

Die 8. Auflage berücksichtigt neben neuer Rechtsprechung auch die Düsseldorfer Tabelle 2022. Der Bundesgerichtshof hat das Tor zur Erweiterung der Düsseldorfer Tabelle geöffnet. Sie wurde nunmehr von zehn auf fünfzehn Einkommensgruppen erweitert. Die bislang höchste Einkommensgruppe 10 ging bis 5.500 EUR. Jetzt reicht die höchste Gruppe, die Einkommensgruppe 15, bis 11.000 EU...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / b) Konkrete Bedarfsbemessung

Rz. 46 Statt der Bestimmung des Bedarfs nach einer Quote (½) kann bei sehr guten Einkommensverhältnissen der Bedarf danach bestimmt werden, was die Unterhaltsberechtigte zur Lebensführung entsprechend den ehelichen Lebensverhältnissen (konkret) braucht. Die konkrete Bedarfsbemessung ist streng genommen keine Ausnahme vom Grundsatz der Halbteilung. Sie dient auch nicht der Re...mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / 3. Bedeutung des Gleichrangs in finanzieller Hinsicht?

Rz. 34 Wie das Fallbeispiel zeigt, müssen die Ergebnisse von (zweimaliger) Halbteilung in Verbindung mit einem Ausgleich nach § 1581 einerseits und Dreiteilung andererseits im Einzelfall nicht groß voneinander abweichen.[4] Dies hängt aber letztlich von den Besonderheiten des Einzelfalls, also letztlich von Zufälligkeiten ab. Die Deutlichkeit, mit der der Unterschied der bei...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / III. Bedarf des Elternteils

Rz. 12 § 1610 Maß des Unterhalts (1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). (2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung. Anders als bei minderjähri...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / 4. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 10 M verbleiben nach Abzug des Ehegattenunterhalts und des Kindesunterhalts für K1 1.431,50 EUR (2.500 – 762 – 306,50 EUR). Sein Ehegattenmindestselbstbehalt (1.280 EUR) wäre gewahrt. M ist jedoch auch dem Kind K2 zum Unterhalt verpflichtet. Nach Abzug weiterer 306,50 EUR Kindesunterhalt für K2 verblieben M nur 1.125 EUR. Es liegt ein Mangelfall vor. Der Kindesunterhalt ist v...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / 2 Anmerkung

Der Beschluss behandelt einige "Klassiker des Zugewinns", welche bei einem güterechtlichen Verbundverfahren immer wieder auftauchen. 1. Ständiger Rechtsprechung entspricht es, dass eine Teilentscheidung über einzelne Positionen des Anspruches auf Zugewinn in der Regel nicht ergehen kann.[1] Der Zugewinnausgleich stellt sich bezogen auf den Stichtag als eine Gesamtsaldierung d...mehr

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FF 05/2022, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.2.2022 – 20 UF 123/20 1. Zur Abänderungsbefugnis des Beschwerdegerichts im Beschwerdeverfahren der Versorgungsträgerin gegen die Aussetzung einer Kürzung nach § 33 VersAusglG, wenn das Amtsgericht/Familiengericht im Ausgangsverfahren auch gemäß § 238 FamFG über die Abänderung des Anrechts der geschiedenen Ehefrau bei der Beschwerdeführerin entschi...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / C. Unterhaltsanspruch des gemeinschaftlichen Kindes

Rz. 148 Über den Unterhaltsanspruch eines Kindes wird in der Praxis unabhängig von den hier erörterten zeitlichen Differenzierungen gestritten. Die Voraussetzungen werden daher einschließlich der verfahrensrechtlichen Gesichtspunkte in einem gesonderten Abschnitt behandelt:mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / II. Auswirkungen der Arbeitslosigkeit eines Ehegatten auf den Unterhaltsanspruch

Rz. 26 Grundsätzlich besteht im Ehegattenunterhaltsrecht eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit beider Ehegatten (dazu siehe § 3 Rdn 50) Die Anrechnung fiktiver Einkünfte erfolgt für Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger nach vergleichbaren Grundsätzen.[32] Daher entlastet Arbeitslosigkeit im Regelfall nicht von der Unterhaltsverpflichtung.[33] 1. Bewerbungsbemühungen R...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / C. Sonstige Gründe für einen Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes

Rz. 53 In der Praxis kommt es vor, dass ein volljähriges Kind Unterhalt gegen seine Eltern geltend macht, ohne dass es eine Ausbildung absolviert. Dies kann nach dem Abschluss der Ausbildung bei Erkrankung oder Behinderung mit Erwerbsminderung in Betracht kommen.[71] In diesen Fällen hat das Kind keine eigene Lebensstellung mehr und bleibt auf Unterhaltsleistungen der Eltern ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / XV. Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Rz. 147 Erfolgt keine freiwillige Zahlung, soll ein bestehender Unterhaltsanspruch durchgesetzt werden (dazu § 22 Rdn 1 ff.)mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / B. Unterhaltsanspruch des Ehegatten

Rz. 5 Der während der intakten Ehe bestehende Anspruch des Ehegatten auf Wirtschaftsgeld und Teilhabe am Familieneinkommen (siehe § 2 Rdn 1 ff.) erlischt mit der Trennung der Eheleute, und zwar auch hinsichtlich bereits vergangener Zeiträume. Rz. 6 Vom Zeitpunkt der Trennung an besteht ggf.mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / B. Vorgerichtliche Maßnahmen zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

I. Korrekte vorgerichtliche Aufforderung zur Zahlung, Mahnung, Verzug 1. Hohe wirtschaftliche Bedeutung des Verzugs Rz. 4 Beim Unterhalt geht es um Forderungen von nicht unbeträchtlicher Höhe, die jeden Monat neu fällig werden. Rückstände können aber nur unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich durchgesetzt werden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, führt dies also da...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / XII. Keine Beschränkung des Unterhaltsanspruches bereits während der Trennungszeit gem. § 1578b BGB

Rz. 136 Eine Befristung des Trennungsunterhaltes ist mangels einer einschlägigen gesetzlichen Vorschrift nicht zulässig.[119]mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / IX. Rang des Unterhaltsanspruchs

Rz. 119 Die gesetzliche Rangfolgeregelung findet sich in § 1609 BGB und § 1582 BGB. Ehegattenunterhalt unterfällt entweder dem zweiten Rang nach § 1609 Nr. 2 BGB oder dem dritten Rang nach § 1609 Nr. 3 BGB und rangiert damit hinter dem Minderjährigenunterhalt nach § 1609 Nr. 1 BGB. Rz. 120 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Allgemeine Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruches (Bedarf-Bedürftigkeit-Leistungsfähigkeit)

Rz. 12 Auch beim Trennungsunterhalt sind die allgemeinen Grundsätze von Bedarf und Bedürftigkeit der Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Verpflichteten zu beachten. Die Voraussetzungen für die gerichtliche Zuerkennung eines Unterhaltsbetrages sind auf Seiten des Unterhaltsberechtigtenmehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / III. Risiken bei zögerlicher Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Rz. 115 Wird zu lange gewartet, die Forderung gerichtlich geltend zu machen, hat das zwar für den Anwalt den positiven Nebeneffekt der Streitwerterhöhung, beinhaltet aber Rz. 116 Praxistipp:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / g) Zusammengesetzte Unterhaltsansprüche

Rz. 48 Ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB besteht immer nur im Umfang eines ohne die betreuungsbedingten Einschränkungen erzielbaren Einkommens ("solange und soweit"). Jedoch kann sich darüber hinaus ein überschießender Unterhaltsanspruch noch aus anderen Tatbeständen ergeben – so insbesondere als Aufstockungsunterhalt aus § 1573 Abs. 2 BGB, der sich aus der unterschiedli...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Bestehen des Auskunftsanspruches

Rz. 62 Der Auskunftsanspruch ist ein unselbstständiger Hilfsanspruch zum jeweiligen Unterhaltsanspruch. Folglich müssen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs gegeben sein, die von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien unabhängig sind. Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss daher bestehen und fällig sein (zur Fälligkeit siehe Rdn 67...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / XI. Beschränkung des Unterhaltsanspruches bereits während der Trennungszeit gem. § 1361 Abs. 3 i.V.m.§ 1579 Nr. 2 bis 7 BGB

Rz. 134 Auch der Trennungsunterhalt kann bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1579 Nr. 2 bis 7 BGB herabgesetzt werden oder gar entfallen (zum Fall der neuen Partnerschaft siehe § 15 Rdn 2 und § 16 Rdn 2, zu § 1579 BGB siehe § 14 Rdn 268 f.). Zwar ist die Kürze der Ehezeit gem. § 1579 Nr. 1 BGB kein Ausschlussgrund für den Trennungsunterhalt, da auf diese Vorschrift nicht...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / dd) Speziell: Befristung von nachehelichen Unterhaltsansprüchen

Rz. 134 In der Praxis hat die Befristung des nachehelichen Unterhaltes gem. §§ 1578b Abs. 2 BGB eine große Bedeutung (siehe Rdn 253). Eine solche Befristung kommt bei allen Anspruchsgrundlagen des nachehelichen Unterhaltes in Betracht mit Ausnahme des Kindesbetreuungsunterhaltes aus § 1570 BGB. Denn eine Befristung des Betreuungsunterhaltsanspruches hat der BGH im Regelfall ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 7. Nur für einen bestimmten Zeitraum titulierter Unterhalt (befristeter Titel)

Rz. 337 Bei einem Vergleich ist aber immer genau zu prüfen, welchen Regelungsumfang er hat. Denn nur soweit die Regelung geht, kommt eine gerichtliche Abänderung in Betracht. Geht es jedoch im neuen Verfahren um einen Zeitraum, der vom Vergleich ausdrücklich nicht erfasst worden ist, so ist hierfür der Leistungsantrag gegeben. Rz. 338 Diese Besonderheiten, die sich aus der Re...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 2. Vereinbarter Ausschluss der Abänderbarkeit

Rz. 315 Bei Vergleichen, ehevertraglichen Regelungen und auch einseitigen Unterhaltsverpflichtungen über nachehelichen Unterhalt stellt sich zuerst immer die Frage, ob – und ggf. in welchem Umfang – bereits eine Abänderung vertraglich ausgeschlossen ist[357] oder die Beteiligten umgekehrt eine Abänderung nur im Falle des Eintritts bestimmter Ereignisse vereinbart haben.[358]...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Die korrekte Aufforderung zur Auskunft

Rz. 35 Erforderlich ist nach dem Gesetzeswortlaut aber, dass der Unterhaltspflichtige aufgefordert worden ist Rz. 36 Das Auskunftsverlangen ist wie die Mahnung eine empfangsbedürftige, geschäftsähnliche Willensäußerung, auf die die Vorschriften über Rechtsgeschäf...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / cc) Bezifferung nach erteilter Auskunft

Rz. 51 Wird nach einer Aufforderung Auskunft erteilt, muss der Berechtigte den Unterhaltspflichtigen gegenüber zeitnah zur Zahlung eines bezifferten Betrages auffordern, um die Wirkungen dieser Aufforderung aufrechtzuerhalten.[39] Praxistipp: Eine Verwirkung von rückständigen Unterhaltsansprüchen kann vorliegen, wenn der Unterhaltsgläubiger auf von ihm geforderte Auskunft übe...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

A. Vorbemerkungen Rz. 1 Leistet der Unterhaltsschuldner den geforderten Unterhalt nicht freiwillig und vollständig, soll der bestehende Unterhaltsanspruch letztlich zwangsweise durchgesetzt werden. Hier sind die folgenden Phasen zu unterscheiden: Rz. 2 Eine korrekte vorgerichtliche Auffo...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 10. Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs

Rz. 321 Bei § 1579 BGB wird vielfach vereinfachend von der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gesprochen. Die Sanktionen nach § 1579 BGB müssen aber nicht endgültig sein. Je nach Härteklausel, der Dauerwirkung, der Zumutbarkeit und Billigkeit sowie nach den Umständen des Einzelfalles können verwirkte Unterhaltsansprüche — ganz oder teilweise – wieder aufleben.[523] Allerding...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / g) Zusatz- und Nachforderungsantrag

Rz. 250 Hier ist begrifflich wie folgt zu unterscheiden:[278]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 2. Freiwillige Zahlungen bei höherer Forderung der Berechtigten

Rz. 99 Praktisch häufiger ist der Fall, dass der Unterhaltsanspruch als solcher unstreitig ist, jedoch sehr verschiedene Ansichten über die Höhe des zu zahlenden Betrages bestehen. Ein bestimmter Betrag wird daher vom Unterhaltspflichtigen freiwillig gezahlt; die Berechtigte möchte aber mehr. Hier ist – insbesondere im Hinblick auf die -Rechtsprechung des BGH[108] – für beid...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / ii) Grenzen der rückwirkenden Durchsetzung von Unterhalt

Rz. 29 Einen gesetzlich geregelten Sonderfall der Verwirkung regelt § 1585b Abs. 3 BGB. Ehegattenunterhalt nach Scheidung kann danach nur höchstens ein Jahr rückwirkend verlangt werden. Der Anwendungsbereich der Regelung in § 1585b Abs. 3 BGB, nach der Unterhalt für einen mehr als einem Jahr vor Rechtshängigkeit liegenden Zeitraum nur bei absichtlichem Entziehen von der Leis...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / c) Befristete Festsetzung des Unterhaltes

Rz. 241 Erschöpft sich eine gerichtliche Entscheidung über den Unterhalt auf die Festsetzung des Unterhaltsanspruchs für einen begrenzten Zeitraum und entfaltet die Entscheidung somit keine in die Zukunft wirkende Rechtskraft, sind Einwendungen der Parteien zu veränderten rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen, die den streitgegenständlichen Zeitraum nicht betroffen ha...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / VII. Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs

Rz. 71 Praktizieren die gemeinsam sorgeberechtigten Kindeseltern ein echtes Wechselmodell und beabsichtigt der eine Elternteil, Barunterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil gerichtlich geltend zu machen, so kann er entweder die Bestellung eines Ergänzungspflegers für das Kind herbeiführen[97] oder einen Antrag nach § 1628 BGB [98] stellen, ihm alleine die En...mehr