Rz. 148

Über den Unterhaltsanspruch eines Kindes wird in der Praxis unabhängig von den hier erörterten zeitlichen Differenzierungen gestritten. Die Voraussetzungen werden daher einschließlich der verfahrensrechtlichen Gesichtspunkte in einem gesonderten Abschnitt behandelt:

zum Unterhalt des minderjährigen Kindes siehe § 18 Rdn 1 ff.
zum Unterhalt des volljährigen Kindes siehe § 19 Rdn 1 ff.

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