Rz. 335
Die Scheidung und die Rechtskraft der Scheidung haben keinen Einfluss auf den Unterhaltsanspruch des Kindes (zum minderjährigen Kind siehe § 18 Rdn 1 ff., zum volljährigen Kind siehe § 19 Rdn 1 ff.).
Rz. 336
Gelegentlich kommt es allerdings vor, dass das minderjährige Kind von einem Elternteil zum anderen wechselt (Obhutswechsel; dazu siehe § 18 Rdn 109).
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