Rz. 124

Für den unterhaltsrechtlichen Zahlungsantrag gilt auch der Bestimmtheitsgrundsatz, so dass der geforderte Betrag genau beziffert werden muss. Wird für mehrere Personen Unterhalt verlangt, so müssen die entsprechenden Beträge im Antrag für jede Person sowohl hinsichtlich des laufenden Unterhaltes als auch der Rückstände genau aufgeschlüsselt werden.

 

Rz. 125

Die unaufgeschlüsselte Angabe eines Gesamtbetrages im Zahlungsantrag für mehrere Unterhaltsberechtigte ist unzulässig[122] und führt dazu, dass der gesamte Titel nicht vollstreckungsfähig ist.

 

Rz. 126

 

Praxistipp:

Die Unterhaltsvoraussetzungen (insbesondere Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit) müssen dementsprechend jeweils gleichzeitig vorliegen.[123]
Zu beachten ist daher auch, dass Unterhaltsrückstände in verfahrensrechtlicher Hinsicht stets zeitbezogen geltend zu machen sind, wodurch auch der Streitgegenstand des Verfahrens festgelegt wird.[124]
Fordert der Unterhaltsberechtigte für bestimmte Zeiträume zu viel Unterhalt, so ist sein Antrag insoweit abzuweisen und kann nicht mit anderen Zeiträumen verrechnet werden, in denen er weniger verlangt, als ihm zusteht.[125]
Rückständiger Unterhalt kann nur geltend gemacht werden, wenn der Unterhaltspflichtige in Verzug gesetzt worden ist durch eine bezifferte Zahlungsaufforderung (§ 286 BGB) oder aufgrund eines korrekten Auskunftsverlangens nach § 1613 BGB (siehe Rdn 32).

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