Rz. 199
Mit der Leistungsverfügung kann der laufende volle Unterhalt ab Antragseingang ohne zeitliche Beschränkung geltend gemacht werden, jedoch kein Unterhaltsrückstand.[207]
Praxistipp:
Das Gericht ist jedoch nicht verpflichtet, den vollen Unterhalt festzusetzen:
▪ | Folglich kann das Gericht den Unterhalt in der einstweiligen Anordnung auf einen bestimmten Zeitraum befristen.[208] |
▪ | Auch kann lediglich ein bestimmter Sockelbetrag festgesetzt werden, wenn eine schnelle Entscheidung über den vollen Unterhalt angesichts von Unklarheiten im Sachverhalt oder bei der Anspruchsberechtigung nicht möglich ist. |
Im Rahmen einer einstweiligen Anordnung kann auch ein Verfahrenskostenvorschuss geltend gemacht werden (dazu siehe § 8 Rdn 39).
Einstweilige Unterhaltsanordnungen sind sofort wirksam[209] und damit vollstreckbar.
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