Rz. 159
Die Kostenentscheidung ist eine Ermessensentscheidung, für die § 243 FamFG einige Vorgaben macht. Durch das Wort "insbesondere" wird klargestellt, dass die unter § 243 Nr. 1–4 aufgeführten Gesichtspunkte nicht abschließend sind, sondern auch noch weitere Überlegungen in die Ermessensentscheidung einbezogen werden können.[155]
Rz. 160
So kann z.B. in der Rechtsmittelinstanz auch der Rechtsgedanke des § 97 Abs. 2 ZPO in die Kostenentscheidung einfließen, nach dem bei Obsiegen aufgrund neuen Vorbringens die Kosten dem Obsiegenden auferlegt werden können.
Zu denken ist auch an die gesonderte Verteilung der Kosten einer Beweisaufnahme, die ohne positives Ergebnis geblieben ist (vgl. § 96 ZPO).
Rz. 161
Praxistipp:
Da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, sollte auch hierzu anwaltlicher Vortrag erfolgen, um Argumente für die Ausübung des Ermessens zu geben.
So spielt das Obsiegen und Unterliegen eine Rolle und ausdrücklich auch die Dauer der Unterhaltsverpflichtung (§ 243 S. 2 Nr. 1 FamFG).
Rz. 162
Unabhängig vom Obsiegen und Unterliegen kann das Gericht in seiner Ermessensentscheidung über die Kosten auch berücksichtigen, ob ein Beteiligter vor Beginn des Verfahrens einer Aufforderung des Gegners zur Erteilung der Auskunft und Vorlage von Belegen über das Einkommen nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist, soweit eine Verpflichtung hierzu bestanden hat (§ 243 S. 2 Nr. 2 und Nr. 3 FamFG).
Rz. 163
Praktische Bedeutung hat das sofortige Anerkenntnis (§ 243 S. 2 Nr. 4 FamFG) vor allem bei freiwilligen Zahlungen von Unterhalt (dazu siehe Rdn 76).
Voraussetzung für eine dem Antragsgegner günstige Kostenentscheidung ist
▪ | dass sein Verhalten als wirksames Anerkenntnis – und zwar als "sofortiges Anerkenntnis" – zu werten ist |
▪ | und er keine Veranlassung zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens (früher: keine Klageveranlassung) gegeben hat (dazu siehe auch Rdn 93). |
Rz. 164
Hinweis:
Die Beweislast für ein sofortiges Anerkenntnis trägt der Antragsgegner.[156]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen