Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 11/2010, Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt

BGB § 1573 § 1578b; ZPO a.F. § 232; EGZPO § 36; FamFG § 239 1. Für die Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt wegen Unterhaltsbefristung kommt es vorrangig darauf an, inwiefern der Vergleich im Hinblick auf die spätere Befristung eine bindende Regelung enthält. Mangels einer entgegenstehenden ausdrücklichen oder konkludenten vertraglichen Regelung ist...mehr

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FF 05/2010, Betreuungsunter... / 2. Instanzgerichte

Nachstehend wird die aktuelle Rechtsprechung der Instanzgerichte dargestellt. Aus dem Jahre 2008 nachzutragen sind einige Entscheidungen, die erst 2009 veröffentlicht worden sind und deshalb im Voraufsatz[1] noch nicht berücksichtigt werden konnten. Die Entscheidungen sind wiederum durchlaufend nummeriert und mit einem Stichwort versehen. (1) Das OLG Köln [2] ("9+11") hatte si...mehr

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zfs 02/2010, Unterhaltsschaden der Eltern nach Tötung des erwachsenen Kindes wegen Wegfalls dessen Mitarbeit im elterlichen Betrieb und wegen entgangener künftiger Unterhaltsschäden

BGB §§ 844 Abs. 2, 845, 1619; ZPO § 256 1. Bei der Mitarbeit eines erwachsenen Kindes im elterlichen Betrieb spricht im Allgemeinen das Bestreben nach Selbstständigkeit und sozialer Absicherung sowie der Wunsch nach einem festen monatlichen Einkommen gegen die rechtliche Einordnung der Mithilfe als familienrechtlich motiviert unentgeltlich. 2. Die Klage auf Feststellung der Pf...mehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / 1. Vergleiche

Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO fallen unter diese Vorschrift nur wirksame Prozess- bzw. Verfahrensvergleiche (Vergleiche im streitigen Verfahren, Vergleiche in Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren, § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO, sowie Einigungen nach § 29 Abs. 2 FGB-DDR[1]) und für vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche i.S.d. §§ 796a bis 796c ZPO. Es m...mehr

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AGS 03/2010, Kein Mehrwert ... / Leitsatz

Haben sich die Parteien im Unterhaltsprozess vergleichsweise auf ein konkretes Befristungsdatum für den nachehelichen Unterhaltsanspruch geeinigt, kommt dieser Regelung keine streitwerterhöhende Funktion zu. Der Vergleich hat keinen Mehrwert gegenüber dem Unterhaltsverfahren selbst. OLG Köln, Beschl. v. 8.12.2009–4 WF 189/09mehr

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FF 10/2010, Das unterhaltsr... / • Kindergeld

Kindergeld ist Einkommen der Eltern. Diese, nicht das Kind, haben einen öffentlich-rechtlichen Anspruch (§§ 62 ff. EStG), der sich ab 1.1.2010 für das erste und das zweite Kind auf je 184 EUR, für das dritte Kind auf 190 EUR und für das vierte und jedes weitere Kind auf 215 EUR monatlich beläuft. Statt des Kindergelds können sie einen steuerrechtlichen Freibetrag geltend mac...mehr

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FF 11/2010, Die Drittelmeth... / II. Stellungnahme

1. Es erscheint angesichts der grundlegenden Erörterungen in dieser Entscheidung erforderlich zu sein, die wesentlichen Motive des Gesetzgebers für die Gesetzgebung zur Unterhaltsrechtsänderung im Jahre 2007 zu rekapitulieren. Durch das UÄndG 2007 hat der Gesetzgeber insbesondere die Ziele verfolgt, der geänderten Wirklichkeit vermehrter Scheidungen und Eingehung von Zweitehe...mehr

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FF 04/2010, Eheliche Lebens... / 3. Auslegung des Begriffs der ehelichen Lebensverhältnisse

Lässt § 1578 Abs. 1 diese Neuinterpretation zu?[1] Im Gesetz ist nur von "ehelichen" Lebensverhältnissen die Rede. Die Ehe beginnt mit der Heirat und endet mit Rechtskraft der Scheidung. Auch wenn dem Begriff eine gewisse Öffnungsoption immanent ist, sind schon allein nach dem Wortlaut der Berücksichtigung jeder außerehelichen Entwicklung Grenzen gesetzt: Wirtschaftlich vort...mehr

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FF 03/2010, Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

BGB § 313; ZPO § 323 Abs. 4 Ist in einem pauschalen Unterhaltsvergleich keine Geschäftsgrundlage niedergelegt, kann dies für einen Ausschluss der Anpassung an die abweichenden tatsächlichen Verhältnisse bei Vertragsschluss sprechen. Die Abänderbarkeit wegen Änderung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) durch geänderte tatsächliche Verhältnisse seit Vertragsschluss oder durch ei...mehr

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FF 04/2010, Eheliche Lebens... / 4. Halbteilungsgrundsatz

Der Grundsatz der Halbteilung findet sich von Gesetzes wegen nur im Recht des Zugewinnausgleichs und beim Versorgungsausgleich.[1] In das Recht des nachehelichen Unterhalts gelangte er durch ein Urteil des BGH, das noch zum alten EheG ergangen ist. Ausgangspunkt des BGH war, dass die Eheleute am ehelichen Lebensstandard im Prinzip in gleicher Weise teilnehmen, was zu einer A...mehr

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FF 04/2010, Eheliche Lebens... / 6. Verhältnis der Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen zum unterhaltsrechtlichen Halbteilungsgrundsatz – Kritik

Was hat nun der Halbteilungsgrundsatz mit der Bemessung des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu tun? Die ehelichen Lebensverhältnisse definieren den Betrag, der zur Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung stand und steht, und zwar sowohl für den Berechtigten als auch für den Verpflichteten. Der Halbteilungsgrundsatz legt den Bedarf des Berechtigten auf die Hälft...mehr

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AGS 03/2010, Kein Mehrwert ... / Aus den Gründen

Die gem. §§ 68 Abs. 1 S. 1, 63 Abs. 1 GKG zulässige Beschwerde der Beklagten gegen den Streitwertbeschluss des FamG hat in der Sache nur teilweise Erfolg, nämlich soweit sie den angeblichen Mehrwert des Vergleichs betrifft. Dieser hat entgegen der Auffassung des FamG keinen eigenständigen Mehrwert. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Der Beschwerdewert von 200,00 EUR ist e...mehr

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FF 04/2010, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Der Hinweis auf eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit nach § 1603 BGB verbunden mit der Aufforderung, entsprechende Erwerbsbemühungen zu entfalten, hat nicht die Wirkung einer Stufenmahnung i.S.d. § 1613 Abs. 1 S. 1 BGB, weil ein Unterhaltsberechtigter, dem lediglich die Kenntnis über etwaige Erwerbsbemühungen des Pflichtigen fehlt, seinen Unterhaltsanspruch beziffern kann (O...mehr

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FF 06/2010, Betreuungsunter... / a) Nachrangigkeit

Unter Hinweis auf die gesetzliche Systematik betont der BGH in seiner Entscheidung vom 18.3.2009,[50] dass auch elternbezogene Gründe einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils entgegen stehen könnten, sofern – insoweit vorrangig – nicht schon kindbezogene Gründe gegen eine solche Erwerbstätigkeit sprächen. Die Nachrangigkeit ergibt sich aus der Anordnung in Absat...mehr

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FF 05/2010, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Betreut ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil, kann es seine Unterhaltspflicht durch die in Natur erbrachten Unterhaltsleistungen erfüllen, so dass ein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch, der auf den Träger der Sozialhilfe übergehen könnte, entfällt. Erbringt ein Kind erhebliche Leistungen zur häuslichen Pflege, stellt sich die Inanspruchnahme auf ergänzenden Barunter...mehr

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FF 07/2010, Ergänzungspflegschaft zur Geltendmachung von Kindesunterhalt gegenüber dem allein sorgeberechtigten Vater

BGB § 1909 Abs. 1, § 1629, Abs. 2 S. 1, § 1688 Abs. 1 S. 2 Der allein sorgeberechtigte Vater kann sein Kind nicht im Unterhaltsprozess gegen sich selbst vertreten. Dem Kind, das bei seiner Großmutter in einem Pflegeverhältnis tatsächlicher Art lebt, ist zur Geltendmachung des Anspruchs auf Barunterhalt, den die Großmutter nach § 1688 Abs. 1 S. 2 BGB zu verwalten und für die A...mehr

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FF 04/2010, Eheliche Lebens... / 2. Eheliche Lebensverhältnisse in der Rechtsprechung des BGH

Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 [1]). Wir befinden uns im Rahmen einer Anspruchsprüfung auf der Ebene des Bedarfs. Das Gesetz selbst enthält weder eine Definition des Begriffs der "ehelichen Lebensverhältnisse" noch benennt es – im Gegensatz zum Ehezeitende beim Versorgungsausgleich (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) oder d...mehr

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AGS 09/2010, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts

Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts. Begründet von Dr. Elmar Kalthoener, Vors. Richter am OLG Köln a. D., und Dr. Helmut Büttner, Vors. Richter am OLG Köln a. D., bearbeitet von Birgit Niepmann, Direktorin des AG Siegburg, und Werner Schwamb, Richter am OLG Frankfurt. 11., völlig überarbeitete Aufl. 2010. Verlag C.H. Beck, München. XXI, 445 S. 48,00 EUR. Der Wegbegleit...mehr

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FF 09/2010, Nachträgliche Befristung des Aufstockungsunterhalts

BGB §§ 1573 Abs. 5 a.F., 1577 Abs. 1, 1578, 1578b; ZPO 323 Hat das Gericht dem unterhaltsberechtigten Ehegatten im Vorprozess keine zusätzlichen Erwerbseinkünfte fiktiv zugerechnet und damit nach § 1577 Abs. 1 BGB zugleich entschieden, dass er seiner Erwerbsobliegenheit genügt hat, ist diese Feststellung auch im Abänderungsverfahren maßgebend. Der Unterhaltsverpflichtete kann...mehr

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AGS 10/2010, Gegenstandswer... / II. Geldforderungen

Bei Geldforderungen ist der Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hierzu zählen insbesondere aufgelaufene Zinsen sowie die Kosten vorausgegangener Vollstreckungsversuche. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Gegenstandswert bei verzinslicher Forderung Der Anwalt vollstreckt im Auftrag des Gläubigers aus einem Urteil...mehr

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AGS 03/2010, Kein Mehrwert ... / Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend und hat auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) zum 1.9.2009 Gültigkeit. Der Gesetzgeber hat den Regelungsgehalt des § 42 Abs. 1 S. 1, 5 GKG a.F. in § 51 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 FamGKG übernommen, wobei die Vorschrift zum Verfahrenswert in Unterhaltssachen jetzt sowohl für gesetzliche...mehr

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FF 04/2010, Mindestbedarf bei Betreuung eines nichtehelichen Kindes

BGB §§ 1615l Abs. 2, 1610, 1570, 1578 Abs. 1 Satz 1 a) Der Unterhaltsbedarf wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes bemisst sich jedenfalls nach einem Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums, der unterhaltsrechtlich mit dem notwendigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen (zurzeit 770 EUR) pauschaliert werden darf (im Anschluss an das Senatsurt. BGHZ 177, 272...mehr

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AGS 08/2010, Beratung durch... / Anmerkung

In der Beratungshilfepraxis im Familienrecht spielen zwei Punkte immer wieder eine entscheidende Rolle: 1. der Begriff der Angelegenheit und 2. die Möglichkeit anderweitiger (kostenloser) Hilfe, z.B. durch die Jugendämter. 1. Mit dem OLG Düsseldorf[1] und dem OLG Frankfurt/M.[2] sind Trennungsfolgen ungeachtet der Regelungen zum späteren, gerichtlichen Scheidungsverbund einz...mehr

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FF 10/2010, Die Befristung ... / bb) Keine Befristung

Kinderlose Ehe mit einer Dauer von rund 12 Jahren; ehebedingter Nachteil durch mehrmalige Aufgabe des Arbeitsverhältnisses wegen der örtlichen Versetzung des Ehegatten als Berufssoldat; Unterhaltshöhe für die Dauer von 5 Jahren nach den ehelichen Lebensverhältnissen; dann Herabsetzung auf den angemessenen Lebensbedarf und Ausgleich des ehebedingten Nachteils in Höhe der Eink...mehr

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FF 09/2010, „Wer schreibt, der bleibt“

(Ein nicht ganz ernst gemeinter Ratgeber) Die Unterhaltsreform 2008 hat mittlerweile die Testphase beendet, in der der Rechtsanwalt nicht so recht wusste, wie er beraten soll und die Gerichte sich auf den Standpunkt stellten, wir schauen mal, was da kommt, und ist in der Praxis vollständig angekommen. Sie verlangt uns einiges an Anstrengung ab, wenngleich sie auch nicht das h...mehr

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zfs 02/2010, Fortdauer der Mitversicherung volljähriger Kinder

Mustertarif 2000 Privathaftpflicht Nr. 2 Die Mitversicherung volljähriger Kinder soll erst enden, wenn das mitversicherte Kind die von ihm beabsichtigte und kontinuierlich durchgeführte Ausbildung abgeschlossen hat. LG Köln, Urt. v. 7.10.2009 – 20 O 228/09 Der Kläger macht mit seiner Klage Ansprüche aus einer bei der Beklagten auf Basis deren EHV und BHB abgeschlossenen Privath...mehr

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AGS 06/2010, Wert einer Stu... / Aus den Gründen

Bei einer Stufenklage nach altem Recht, wie hier, richtet sich der für die Kosten maßgebliche Streitwert nach § 44 GKG (alte Fassung) stets nach dem höheren Wert. Das hat der Senat in ständiger Rspr. unter Anlehnung an die herrschende Auffassung (vgl. Hartmann, KostG, § 44 Rn 5) wiederholt entschieden und ausgeführt: ... Bei der Hauptsacheklage handelt es sich um eine Stufenkl...mehr

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FF 09/2010, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein: Mitgliederversammlung und Herbsttagung 2010

Thema: Vielfalt der Lebensformen 25.–27. November 2010 in Hannover Programm Donnerstag, 25. November 2010mehr

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AGS 02/2010, Das Mandat im Familienrecht

Das Mandat im Familienrecht. Von Beate Heiß und Dr. Hans Heiß. 2. Aufl. 2010. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1408 S. 98,00 EUR. Aufgrund der gravierenden Änderungen zum Verfahrensrecht in Familiensachen, Kindschaftssachen, im Unterhaltsrecht, im Versorgungsausgleichsverfahren sowie im Zugewinnausgleich war eine völlige Neubearbeitung des Werks erforderlich. Das nunmehr 1.408 Seit...mehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / 4. Nachträgliche Veränderung der Verhältnisse/Präklusion

Ebenso wie bei dem früheren § 323 Abs. 2 ZPO müssen nach § 238 Abs. 2 FamFG die Abänderungsgründe nach Schluss der Tatsachenverhandlung des Vorverfahrens entstanden sein; ansonsten ist der Antragsteller mit der Veränderung präkludiert. Maßgebender Zeitpunkt ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im zweiten Rechtszug, wenn im Vorverfahren Beschwerde oder – nach altem Re...mehr

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AGS 08/2010, Kostenentschei... / Sachverhalt

Mit Schriftsatz vom 30.9.2009 stellte der Antragsteller Antrag auf Abänderung eines Versäumnisurteils bezüglich Kindesunterhalt gegen die Antragsgegnerin, die Mutter der damals noch minderjährigen Kinder. Zur Begründung trug er vor, er sei nicht leistungsfähig, da er ohne Einkommen sei. Er habe einen schweren Schlaganfall erlitten in dessen Folge er schwerstbehindert und zu ...mehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / 7. Rückwirkende Abänderung, Abänderungszeitpunkt, § 238 Abs. 3 FamFG

Nach dem vor dem 1.9.2009 geltenden § 323 Abs. 3 S. 1 ZPO a.F. war eine rückwirkende Herabsetzung des Unterhalts nicht vorgesehen. Unterhaltsurteile (nicht die in § 323 Abs. 4 ZPO a.F. genannten Titel), mit denen eine Herabsetzung des Unterhalts ausgesprochen wurde, konnten nur für die Zeit nach Erhebung der Klage abgeändert werden. Es kam hier entscheidend auf den Tag der K...mehr

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AGS 06/2010, Liegen mehrere... / I. Der Fall

Die Ehefrau und Kindesmutter hatte von der ARGE Leistungen bezogen. Die ARGE hatte daraufhin die der Ehefrau und dem Kind zustehenden Unterhaltsansprüche auf sich übergeleitet und machte die übergegangenen Ansprüche gegen den geschiedenen Ehemann und Kindesvater in eigenem Namen geltend. Parallel dazu machte die geschiedene Ehefrau und Kindesmutter in eigenem Namen, anwaltli...mehr

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FF 10/2010, Die Befristung ... / Zusammenfassung

Fortsetzung des Beitrags von Reinken , Überblick über die bisherige Rspr. zur Befristung von Unterhaltsansprüchen nach dem neuen § 1578b BGB, FF 2009, 357 ff.mehr

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FF 03/2010, Handbuch des Unterhaltsrechts

Luthin/Koch 11. Aufl. 2010, 656 Seiten, 98 EUR, Verlag Vahlen Luthin/Koch 11. Aufl. 2010, 656 Seiten, 98 EUR, Verlag Vahlen Das Werk liefert umfangreiches Detailwissen zur richtigen Ermittlung eines Unterhaltsanspruchs. Dabei geht es über die Normen des BGB hinaus auch auf die steuerrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Bezüge ein. Zahlreiche konkrete Arbeitshilfen wie Zusamme...mehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / 5. Darlegungs- und Beweislast

Die Darlegungs- und Beweislast für eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse i.S.d. § 238 FamFG trägt der Antragsteller. Er hat – wie oben unter Ziffer 2 f. dargelegt – nicht nur die geänderten Umstände, sondern auch die gesamten wesentlichen Umstände, die für die erste Titulierung maßgebend waren, darzulegen und zu beweisen.[1] Wenn eine wesentliche Änderung der Verhält...mehr

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AGS 06/2010, Liegen mehrere... / II. Die Lösung

Nach § 15 RVG ist von derselben Angelegenheit auszugehen, wenn sich die Tätigkeit des Anwalts im gleichen Rahmen hält, ein innerer Zusammenhang besteht und ein einheitlicher Auftrag zugrunde liegt.[8] Hier dürfte es bereits am einheitlichen Auftrag fehlen. Wird der vermeintliche Unterhaltsschuldner durch gesonderte Schreiben von verschiedenen Gläubigern in Anspruch genommen, ...mehr

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FF 11/2010, 20 Jahre Deutsche Einheit – Bilanz und Ausblick aus der Sicht des BMJ

Auszug aus dem Bericht des Bundesministeriums der Justiz vom 3.10.2010 Auszug aus dem Bericht des Bundesministeriums der Justiz vom 3.10.2010 ( … ) b) Kindschaftsrecht das am 1. Juli 1998 gleichzeitig mit der Kindschaftsrechtsreform in Kraft getretene neue Beistandschaftsgesetz hat zur deutschen Rechtseinheit beigetragen. Bis zu diesem Zeitpunkt bestanden nebeneinander die gesetz...mehr

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FF 07/2010, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Die erstmalige Erhebung der Einrede der Verjährung im Laufe des Rechtsstreits stellt auch dann ein erledigendes Ereignis dar, wenn die Verjährung bereits vor Rechtshängigkeit eingetreten ist (BGH, Urt. v. 27.1.2010 – VIII ZR 58/09, FamRZ 2010, 887). Das Unterlassen des Warnhinweises nach § 89 Abs. 2 FamFG im Rahmen der Entscheidung über die Billigung eines Umgangsrechtsvergle...mehr

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FF 03/2010, 61. Deutscher Anwaltstag in Aachen vom 13.–15.5.2010

Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Moderation: Rechtsanwalt Dr. Mathias Grandel, Augsburg Freitag, 14.5.2010mehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / III. Systematik

Anders als nach früherem Recht sind die prozessualen Voraussetzungen für eine Abänderung von Unterhaltstiteln im FamFG in mehreren Spezialvorschriften, unterschieden nach der Art des Unterhaltstitels, geregelt. Nach § 238 FamFG richtet sich nur die Abänderung von in der Hauptsache ergangenen Endentscheidungen eines Gerichts, die die Verpflichtung zu künftig fällig werdenden ...mehr

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FF 10/2010, Die Befristung ... / b) Fortwirkende nacheheliche Solidarität

Liegt in Gestalt der Erkrankung kein ehebedingter Nachteil vor, bedeutet dies nicht, dass der Krankheitsunterhalt regelmäßig befristet werden müsste ( BGH, Urt. v. 26.11.2008 – XII ZR 131/07, a.a.O.). Der Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB beruht – allein – auf der fortwirkenden nachehelichen Solidarität ( BGH, Urt. v. 27.5.2009 – XII ZR 111/08, FamRZ 2009, 1207 ). Deshalb kan...mehr

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FF 01/2010, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Eine verfestigte Lebensgemeinschaft i.S.d. § 1579 Nr. 2 BGB ist jedenfalls seit Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsreformgesetzes 2007 entsprechend den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen in der Regel schon nach einem Jahr anzunehmen (AG Essen, Urt. v. 11.3.2009 – 106 F 296/08, FamRZ 2009, 1917). Auch wenn ein sechsjähriges Kind eine Ganztagsschule bis ca. 16.00 Uhr be...mehr

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FF 07/2010, Herabsetzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts: Sekundäre Darlegungslast für ehebedingte Nachteile und deren Widerlegung

BGB § 1578b Die geschiedene Ehefrau, die nach der Trennung der Eheleute zum neben der Alleinbetreuung der gemeinsamen Kinder frühestmöglichen Zeitpunkt ein zeitnah vor der Eheschließung konkret vorbereitetes (hier: Lehramts-)Studium aufgenommen und innerhalb der maßgeblichen Regelstudienzeit erfolgreich (hier: mit „sehr gut“) abgeschlossen hat, erfüllt ihre sekundäre Darlegun...mehr

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FF 10/2010, Die Befristung ... / 9. Befristung und Rechtsübergang nach § 94 SGB XII

Der Unterhaltspflichtige kann auch dem Sozialhilfeträger, der nach § 94 SGB XII neuer Gläubiger des Unterhaltsanspruchs geworden ist, nach den §§ 412, 404 BGB den Befristungseinwand entgegenhalten. Dies gilt auch dann, wenn die Inanspruchnahme auf künftigen Unterhalt erfolgt und die Befristung erst in der Zukunft eingreift ( BGH, Urt. v. 28.4.2010 – XII ZR 141/08, FamRZ 2010,...mehr

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FF 02/2010, Rechtsprechung ... / Allgemeines

Die Hinzurechnung des Kindergeldanteils auf die Einkommenssteuer gem. §§ 31 Abs. 5, 36 Abs. 2 S. 1 EStG ist auch in Mangelfällen, in denen der Steuerpflichtige von der Regelung des § 1612b Abs. 5 BGB a.F. betroffen war, mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Beschl. v. 13.10.2009 – 2 BvL 3/05, FamRZ 2009, 2065 m. Anm. Borth). Hat ein Rechtsanwalt zu vertreten, dass infolge ni...mehr

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FF 01/2010, Herabsetzung des Trennungsunterhalts wegen der Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung

BGB §§ 1361 Abs.3, 1579 Nr. 7; Die Aufnahme intimer, auf Dauer geplanter gleichgeschlechtlicher Beziehungen durch den Unterhaltsberechtigten mit der Folge des zwei Tage später erfolgten Auszugs aus der Ehewohnung und des Umzugs zu dem neuen Partner stellt unter Berücksichtigung der Situation der Kinder, zweier minderjähriger und eines privilegierten volljährigen Kindes, die a...mehr

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AGS 03/2010, Abfindungsverg... / Aus den Gründen

Die im eigenen Namen erhobene Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers ist nach §§ 32 Abs. 2 S. 2 RVG, § 68 Abs. 1 GKG zulässig. Sie hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Zu Recht hat das AG angenommen, dass der Wert des Vergleichs sich nach § 42 Abs. 1, 5 GKG bestimmt und den Wert der Hauptsache nicht übersteigt. Der Wert eines Vergleichs bestimmt sich nicht nach e...mehr

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FF 06/2010, Ausgleich des steuerlichen Nachteils bei Zustimmung zum Realsplitting nach Wiederheirat des Unterhaltsberechtigten

BGB § 1353; EStG §§ 10 Abs. 1 Nr. 1, 22 Nr. 1, 26, 26a, 26b Hat der unterhaltsberechtigte frühere Ehegatte dem Antrag des Unterhaltspflichtigen auf Durchführung des steuerlichen Realsplittings (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) zugestimmt und hat er für denselben Veranlagungszeitraum mit einem neuen Ehegatten die Zusammenveranlagung (§§ 26, 26b EStG) gewählt, so kann er von dem Unterha...mehr

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FF 11/2010, Eine Zwischenbilanz nach Inkrafttreten der Reform

Tagungsbericht über das Forum Unterhaltsrecht am 20.9.2010 in Berlin Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht veranstaltete Ende September 2010 in Berlin das Forum Unterhaltsrecht. Die Veranstaltung fand sehr großen Zuspruch und zeigte mit 240 Teilnehmern, dass auch zweieinhalb Jahre nach der Unterhaltsrechtsreform in der familienrechtlichen Praxis erheblicher Diskussionsbedarf ...mehr