Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 05/2011, Geschäftsbericht 2009/2010

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 27.11.2010 in Hannover Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 28. November 2009 in Bamberg bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht liegt mit 6.669 Mit...mehr

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FF 12/2008, Neues zur Präkl... / 1. Abänderung auf Grund der BGH-Entscheidung vom 12.4.2006?

a) Teilweise,[11] sieht man in der BGH-Entscheidung vom 12.4.2006 die erstmalige Feststellung einer quasi versteckten Rechtslage, die schon seit dem Unterhaltsrechtsänderungsgesetz von 1986 – oder jedenfalls seit Einführung der Surrogatsrechtsprechung im Juni 2001 – bestanden hat. Bei unverändertem Sachverhalt bedeutet dies für den Beispielsfall: Abänderung unzulässig wegen ...mehr

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FF 01/2011, Unentgeltliche ... / 2 Anmerkung

1. Mit der Entscheidung vom 3.2.2010[1] hat der BGH einen Paradigmenwechsel bei den Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder eingeleitet. Wurden früher derartige Leistungen nicht als unentgeltliche Zuwendungen angesehen und damit im Innenverhältnis der Eheleute abgewickelt, soll nunmehr eine Schenkung vorliegen. Nach der jetzigen Judikatur berechtigt dies die Schwi...mehr

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AGS 01/2011, Isolierte Anfe... / 2 Aus den Gründen

Auf das nach dem 1.9.2009 eingeleitete Verfahren finden die Vorschriften des FamFG Anwendung, Art. 111 Abs. 1 FGG-RG. Die Beschwerde war durch Beschluss als unzulässig zu verwerfen, § 68 Abs. 2 FamFG. Die Beschwerde ist fristgerecht eingelegt worden, § 63 FamFG. Die Monatsfrist wurde durch Einlegung beim AG gewahrt, sodass es eines Antrages auf Wiedereinsetzung nicht bedurft...mehr

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FF 02/2008, Unruhe im Paradies

Adam und Eva sind verheiratet und haben zwei Söhne, den Kain und den Abel. Eva kümmert sich um Haus und Apfelbaum, Adam geht seinen Interessen nach. Man kennt die Geschichte … Eines Tages gerät Adam in eine Midlifekrise und will fortan allein leben. Eva ist vom Donner gerührt: Wovon sollen sie nun leben? Da nur Adam Einkommen hat, muss er für die Familie Unterhalt zahlen. Rei...mehr

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FF 04/2009, Keine vollschic... / 3 Anmerkung

Diese Entscheidung des KG hat in den Medien große Aufmerksamkeit gefunden. Zu Recht? "Nach Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts zum 1.1.2008 ist der Mutter eines Kindes, das die vierte Grundschulklasse besucht, zuzumuten, innerhalb einer Übergangsfrist von sechs Monaten eine (fiktive) halbschichtige Tätigkeit auf eine Vollzeittätigkeit auszudehnen", so das AG Mönchengladb...mehr

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AGS 01/2009, Bindung an Pro... / Aus den Gründen

Das FamG hat nach § 114 ZPO zu prüfen, ob die Klage mutwillig ist. Mutwillig handelt auch, wer von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen denjenigen beschreitet, von dem er von vornherein annehmen muss, dass er für ihn der kostspieligere ist (Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., Rn 34, 34 a zu § 114 ZPO). In diese Fallgruppe gehört auch, dass in einer Familiensache eine Abänderu...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / a) Unterschiedliche Struktur der Betreuungsunterhaltsansprüche

Die neuere Rechtsprechung des BGH,[110] wonach es sich auch auf den Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten auswirken muss, wenn (vorrangige oder) gleichrangige weitere Unterhaltsberechtigte hinzutreten, stößt spätestens da an ihre Grenzen, wo ein ehelicher Betreuungsunterhaltsanspruch, namentlich aus § 1570 BGB, und ein Betreuungsunterhaltsanspruch aus § 1615l BGB mitei...mehr

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FoVo 07/2009, Grundfälle zu... / IV. Übersicht: Schutzgesetzverletzung im Forderungsinkasso

Eingehungsbetrug Kann der Gläubiger nicht ausschließen, dass der Schuldner schon beim Abschluss des zur Vollstreckungsforderung führenden Rechtsgeschäftes weder zahlungsfähig noch zahlungswillig war, so kommt eine Strafbarkeit unter dem Gesichtspunkt des Eingehungsbetruges nach § 263 StGB in Betracht. Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach § 263 StGB wegen eines Eingehungsbe...mehr

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FF 03/2008, Übersicht über aktuelle Beiträge und Aufsätze zur Unterhaltsrechtsreform1 Die Zusammenstellung ist eine Auswahl des Verfassers; sie ergänzt die Übersicht in FF 2006, 309, 310.

Born, Das neue Unterhaltsrecht, NJW 2008, 1 ff. Borth, Der Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten und die Erwerbsobliegenheit nach neuem Recht, FamRZ 2008, 2–15 Bosch, Die wesentlichen Änderungen im neuen Unterhaltsrecht (mit Synopse) FF 2007, 293 Brudermüller, Editorial: "Das Baby" Unterhaltsrechtsreform – eine schwere Geburt!, FF 2007, 121 Büttner, Die Härteklauseln (§§ 1578b, ...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / IV. Inhalt des Antrages

Die an einen Antrag im VV zu stellenden inhaltlichen Anforderungen regelt § 250 Abs. 1 FamFG. Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden, § 257 Satz 1 FamFG. Der Antragsinhalt ist in § 250 Abs. 1 Nr. 1–13 FamFG abschließend geregelt.[57] Gem. § 250 Abs. 1 Nr. 1 FamFG muss der Antrag u.a. die Bezeichnung der Beteiligten enthalten. Ohne An...mehr

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FF 12/2008, Neues zur Präkl... / 2 II.

Dabei war der nächste Umschwung nach Einführung der Surrogatsrechtsprechung bereits zwischenzeitlich mit der BGH-Entscheidung vom 12.4.2006 [7] erfolgt. Hier wurde schon der erst 2008 mit der Unterhaltsrechtsreform in Kraft getretene § 1578b sinngemäß vorweggenommen: Erstmals wurden nun dezidiert die "ehebedingten Nachteile" Dreh- und Angelpunkt für die Beschränkung des Gesch...mehr

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FF 07/2009, Deutscher Anwaltstag vom 21. bis 23.5.2009 in Braunschweig

Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Die Veranstaltung der AG Familienrecht – moderiert von Rechtsanwalt Dr. Grandel, Augsburg, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, – wurde von Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Brudermüller, Vorsitzender Richter am OLG Karlsruhe, Vorsitzender des Familiengerichtstages, mit dem Vortrag "Anspr...mehr

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FF 12/2009, Geschieden und doch gebunden? Ehegattenunterhalt zwischen Recht und Moral

Gerd Brudermüller 2008, 231 Seiten, 29 EUR, C. H. Beck Verlag, ISBN 978-3-406-57603-4 Der Ehegattenunterhalt hat seit Inkrafttreten des BGB erhebliche Wandlungen erfahren. Sehr vereinfachend und zugespitzt kann man sagen: Gleich blieb nur der Ausgangspunkt, die Ehe als Grundlage der Unterhaltspflicht. Bereits die Motive zum BGB sahen die Ehegatten auf Grund der Ehe dazu verpf...mehr

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FF 12/2009, Bericht über den 18. Deutschen Familiengerichtstag in Brühl

Im Anschluss an den Bericht 17. DFGT 2007 FF 2007, 291 ff. vom 16.–19.9.2009 Der diesjährige Familiengerichtstag stand unter dem Eindruck der zum 1.9.2009 wirksam gewordenen Reformen zum FamFG, zum Güterrecht und zum Versorgungsausgleich. Die umfassende Form des Unterhaltsrechts ist auch erst 1 ¾ Jahr alt. Der Vorsitzende des DFGT Herr Prof. Brudermüller hatte somit genügend A...mehr

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FF 06/2009, Aus der aktuell... / VII. Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten bei Berücksichtigung ehegemeinsamer Schulden beim Ehegatten- und Kindesunterhalt (Senatsurteile vom 26. September 2007 – XII ZR 90/05 – FamRZ 2007, 1975 und vom 9. Januar 2008 – XII ZR 184/05 – FamRZ 2008, 602)

Haben Ehegatten gemeinsam ein Darlehen aufgenommen, für das sie im Außenverhältnis gemeinsam haften, das aber einer von ihnen im Innenverhältnis allein tilgt, stellt sich die Frage, ob er hierfür vom anderen Ehegatten einen Ausgleich verlangen kann. (Gleiches gilt übrigens auch für ein Darlehen, was ein Ehegatte zwar allein, aber zur Entschuldung eines früheren ehegemeinsame...mehr

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FF 01/2011, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Einrichtungen gesichert werden könnte. Denn mit der Neugestaltung des nachehel...mehr

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zfs 07/2008, Pflicht zur We... / Sachverhalt

Der Beklagte ist Rechtsanwalt und vertrat die bei der Klägerin rechtsschutzversicherte Frau E S in einem Rechtsstreit vor dem LG L. In jenem Rechtsstreit wurde die Versicherungsnehmerin von der R-bank verklagt. Die Klägerin erteilte Deckungsschutz. Am 27.12.2000 wurde auf das Konto des Beklagten ein Kostenvorschuss in Höhe von 4.024,04 DM gezahlt. Die Klage wurde vom LG L ab...mehr

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AGS 10/2011, Mehrere Angele... / 1 Aus den Gründen

Die infolge Zulassung durch das LG gem. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG i.V.m. §§ 56 Abs. 2, 55 RVG zulässige weitere Beschwerde ist teilweise begründet. Zwar hat es das LG entgegen § 33 Abs. 6 S. 4 i.V.m. § 33 Abs. 4 S. 1 RVG im Verfahren der weiteren Beschwerde unterlassen, die erforderliche Nichtabhilfeentscheidung zu treffen (vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 19. Aufl., § 33 Rn 15). A...mehr

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FF 10/2009, Fremdbetreuungs... / I. Praktische Auswirkungen

Wie mit den Kosten für andere Betreuungsarten zu verfahren ist, lässt sich der Formulierung des BGH nicht entnehmen. Ihre Behandlung hängt eng damit zusammen, wie man die Fremdbetreuungskosten qualifiziert, d.h. wem man sie zuordnet. Restriktionen gegenüber der Anerkennung der Kosten für eine Betreuung in einer kindgerechten Einrichtung ließen sich allerdings nicht begründen...mehr

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FF 09/2008, Immer noch mehr... / 5. Eingrenzung durch das Gegenseitigkeitsprinzip

Erfolgt die Internatsunterbringung oder der Besuch der Privatschule im Wesentlichen mit dem Ziel, den jeweiligen Ausbildungsabschnitt zu erreichen, weil dies auf einer öffentlichen Schule etwa wegen zweimaligen Wiederholens einer Klasse in einer Jahrgangsstufe nicht mehr möglich ist,[43] stellt sich die Frage nach der Geeignetheit für diese Ausbildung und einem Verstoß gegen...mehr

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AGS 11/2011, § 111 FamFG al... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist begründet, denn dem Erinnerungsführer steht Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz auch für die Sache "Hausratsteilung" zu. Der Beratungshilfeanspruch des Erinnerungsführers ist nicht durch die bereits im Verfahren 25 II 2377/10 bewilligte Beratungshilfe mit umfasst. Denn die beiden Verfahren betreffen nicht dieselbe Angelegenheit in diesem Sinne. Dab...mehr

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FF 10/2008, Das Große Famil... / III. Die Zuständigkeit für "sonstige Familiensachen" nach § 266 FamFG

Die wichtigste der im FamFG vorgesehenen Zuständigkeitserweiterungen der Familiengerichte ist die in der obigen Auflistung an erster Stelle genannte Schaffung einer Zuständigkeit für "sonstige Familiensachen" (§§ 111 Nr. 10, 266 FamFG). Was sind "sonstige Familiensachen" nach § 266 FamFG? 1. Das Anliegen dieser Vorschrift ist im Kern, die vermögensrechtlichen Streitigkeiten d...mehr

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FF 07_08/2011, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht

Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein (Hrsg.)8. Auflage 2011, 2.688 Seiten, inkl. Online-Portal, 144 EUR, ISBN 978-3-472-07840-1, Luchterhand Verlag Nur ein Jahr nach Erscheinen der siebten Auflage ist nunmehr die achte Auflage des Handbuchs des Fachanwalts im Familienrecht erschienen. Das Werk bietet in 21 Einzelkapiteln eine umfassende Gesamtdarstellung der Querschnittsmater...mehr

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zfs 04/2011, Kroiß (Hrsg.): FormularBibliothek Zivilprozess

2. Auflage 2010, NOMOS-Verlag, Bd. 5 Verkehr, Schaden, Versicherung, Bd. 7 Schuldrecht, broschiert, 169 EUR, ISBN 978-3-8329-5201-3 Die langjährige Tätigkeit in der Referendarausbildung, bei Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte und Gespräche mit jungen Kollegen zeigen, dass der Bedarf an Mustern groß und in den letzten Jahren zudem deutlich gestiegen ist. Nicht zulet...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / a) Taktische Überlegungen des Unterhaltspflichtigen

Wird das Kind volljährig, so erhöht sich der nach der Düsseldorfer Tabelle ihm zustehende Betrag. Insgesamt kann also der Unterhaltsberechtigte voraussichtlich einen höheren Unterhalt beanspruchen. Daher hat der Unterhaltspflichtige – auf den ersten Blick – gar kein Interesse, einen bestehenden Titel abzuändern. Es lohnt sich aber eine genauere Betrachtung. Denn in der Praxis...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Das ... / III. Die Zuständigkeit für "sonstige Familiensachen" nach § 266 FamFG

Die wichtigste der im FamFG vorgesehenen Zuständigkeitserweiterungen der Familiengerichte ist die in der obigen Auflistung an erster Stelle genannte Schaffung einer Zuständigkeit für "sonstige Familiensachen" (§§ 111 Nr. 10, 266 FamFG). Was sind "sonstige Familiensachen" nach § 266 FamFG? 1. Das Anliegen dieser Vorschrift ist im Kern, die vermögensrechtlichen Streitigkeiten d...mehr

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FF 03/2009, Betreuungsunter... / 1. Entwicklung

Zur Vereinheitlichung des Betreuungsunterhalts hatte der Reformgesetzgeber zunächst eine Annäherung der verschiedenen Ansprüche auf Betreuungsunterhalt[2] vorgesehen, deren ungleiche Ausgestaltung schon länger kritisiert wurde,[3] weil auf der Grundlage des "Altersphasenmodells" eine Betreuungsbefugnis jedenfalls bis zum vollendeten achten Lebensjahr des ehelich geborenen Ki...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / b) Kindesunterhalt

Im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 246 FamFG kann auch der in § 1610 Abs. 1 BGB geregelte volle Unterhalt für ein Kind geltend gemacht werden. Da nach der Trennung der Eltern diesen die elterliche Sorge ohne eine abweichende gerichtliche Entscheidung gemeinsam zusteht, kann derjenige Elternteil, in dessen Obhut sich das minderjährige Kind befindet, gemäß § 1629 Abs...mehr

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AGS 06/2011, Umfang der Ang... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG statthaft und zulässig. Der Beschwerdewert von 200,00 EUR ist erreicht, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG. Die Beschwerde ist auch innerhalb der Beschwerdefrist von zwei Wochen (§ 33 Abs. 3 S. 3 RVG) eingelegt worden. Das OLG ist als Beschwerdegericht gem. § 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG zuständig, weil die angegriffene Entscheidung von dem...mehr

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FF 12/2009, Die Rechtsprech... / 4. "Gleiche Teilhabe" – die ökonomische Gleichberechtigung

Vor allem auf dem Gebiet des Ehevermögensrechts überspringt der Gleichberechtigungsgedanke das bloße Postulat gleicher abstrakter Rechtspositionen und nimmt die Forderung nach gleicher Teilhabe an den während der Ehe erwirtschafteten Vermögenswerten in sich auf – man könnte von ökonomischer Gleichberechtigung in der Ehe sprechen. Beginnen wir mit dem Güterrecht. An sich genüg...mehr

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ZErb 02/2008, Leistungen an... / Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Das FA hat die geltend gemachten Aufwendungen des Klägers bei der Festsetzung der ESt in den Streitjahren zu Recht weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt. Dem Abzug der geltend gemachten Aufwendungen steht § 12 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) in der für die Streitjahre geltenden Fassung entgege...mehr

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FF 11/2008, Splittingvorteil aus neuer Ehe beim Unterhalt für Kinder aus erster Ehe

Der Vorrang des Unterhalts minderjähriger Kinder gegenüber Ehegatten gilt auch im Mangelfall für das gesamte verfügbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen und schließt den Splittingvorteil aus dessen neuer Ehe ein. Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit grundlegenden Fragen des Kindesunterhaltsrechts zu befassen, die im ...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / I. Nicht einklagbare Ansprüche

Grundsätzlich sind Ansprüche im Familienrecht wie andere Ansprüche einklag- und durchsetzbar. Dazu zählen beispielsweise Unterhaltsansprüche der Ehegatten, des geschiedenen Ehegatten, des Kindes sowie eines sonstigen unterhaltsberechtigten Verwandten oder Ausgleichsansprüche auf den Zugewinn. Das Gesetz enthält jedoch auch zahlreiche Sonderregelungen. In gewissen Fallsituatio...mehr

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FF 09/2011, Vorrang- und Beschleunigungsgebot – Sorgerecht – Unterhaltsrecht – Befristung

Interview mit Fritz Finke, Vorsitzender Richter am OLG a.D., Gütersloh FF/Schnitzler: Sie waren bis zum Januar 2011 Vorsitzender Richter eines Familiensenats des OLG Hamm. Das OLG Hamm hat die meisten Familiensenate und ist damit wohl auch das größte OLG, das Familiensachen in insgesamt 13 Senaten bearbeiten muss. Sie haben die Leitlinien des OLG Hamm in den letzten Jahren al...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / E. Der Anwalt und die Durchsetzung familienrechtlicher Ansprüche

Nach § 78 Abs. 1 ZPO müssen sich die Parteien und Beteiligten in Familiensachen vor den Familiengerichten durch einen bei einem Amts- oder LG zugelassenen Rechtsanwalt und vor allen Gerichten des höheren Rechtszuges durch einen bei dem Prozessgericht zugelassenen Anwalt vertreten lassen; dies betrifft die Ehe- und Folgesachen, die Lebenspartnerschaftssachen wie die Familiens...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / c) Steuervorteile

Schon vor Jahren hatte sich das BVerfG[80] dagegen ausgesprochen, den durch Wiederverheiratung entstehenden Steuervorteil als in der früheren Ehe "angelegt" – und damit als prägend – anzusehen. Auch wenn in den letzten Jahrzehnten die Scheidungsrate und damit die Zahl der Wiederverheiratungen zugenommen habe, sei es – schon wegen der eine Ehe auszeichnenden Dauerhaftigkeit –...mehr

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FF 07/2009, Das Vereinfacht... / 2. Gegen den Festsetzungsbeschluss

Gegen den Festsetzungsbeschluss findet nach § 253 FamFG (grundsätzlich) die Beschwerde statt, § 256 Satz 1 FamFG. Insoweit gelten die Anforderungen nach den §§ 58 ff. FamFG. Die Beschwerde steht beiden Parteien zu.[118] Auch wenn in § 252 Abs. 1 Abs. 1 FamFG steht "der Antragsgegner kann Einwendungen geltend machen …", kann auch der Antragsteller die sofortige Beschwerde erh...mehr

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FF 06/2009, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Der Abänderung eines Titels auf Aufstockungsunterhalt steht die Zeitschranke des § 323 Abs. 2 ZPO entgegen, auch soweit das Abänderungsbegehren auf die Änderung der Gesetzeslage durch das Unterhaltsänderungsgesetz gestützt wird (OLG Saarbrücken, Urt. v. 4.12.2008 – 6 UF 40/08, FamRZ 2009, 783; das Aktenzeichen des BGH lautet: XII ZR 205/08). Zur Präklusion vgl. ferner OLG St...mehr

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FF 05/2009, Unbilligkeit de... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache überwiegend Erfolg. Dem Kläger steht gem. § 1378 Abs. 1 BGB gegen die Beklagte ein Anspruch auf Ausgleich des in der Ehe erzielten Zugewinns zu. Allerdings kann die Beklagte dem in überwiegender Höhe ein Leistungsverweigerungsrecht entgegenhalten. Die vom AG für die Parteien aufgestellte Zugewinnausgle...mehr

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FF 06/2011, Wirkung der Pro... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Klägerin ist die getrenntlebende Ehefrau des Beklagten; aus der Ehe sind die beiden Kinder L und T hervorgegangen, die in der Obhut der Klägerin leben. Im vorliegenden, am 31.8.2009 eingeleiteten Verfahren verfolgt die Klägerin im Wege einer Stufenklage eigene Trennungs- sowie (als Prozessstandschafterin) Kindes-Unterhaltsansprüche jeweils für die Zeit ab Juli 2009. Da...mehr

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FoVo 01/2011, Die Pfändung von Rentenansprüchen

Warum die Rente pfänden? Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können als Dienst- und Sachleistungen, als einmalige Geldleistungen sowie als laufende Geldleistungen gezahlt werden. Ein Zugriff hierauf kann zum Forderungsausgleich beitragen. Für den Gläubiger ist dabei die Pfändung dieser Leistungen ebenso von Interesse wie der Zugriff auf künftige Leistungsansprü...mehr

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FF 11/2008, Verfahren bei Kindeswohlgefährdung1 Impulsreferat auf dem familienrechtlichen Forum Göttingen am 28.6.2008. Die Vortragsform wurde beibehalten.

Anmerkungen aus der Sicht der gerichtlichen Praxis Geht es um Aufenthalt und Umgang oder die Gefährdung eines Kindes, besteht grundsätzlich ein Eilbedürfnis – darüber sind sich alle am Verfahren beteiligten Professionen einig. § 155 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) schreibt insoweit konkre...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Verfahren bei Kindeswohlgefährdung

Anmerkungen aus der Sicht der gerichtlichen Praxis[1] Geht es um Aufenthalt und Umgang oder die Gefährdung eines Kindes, besteht grundsätzlich ein Eilbedürfnis – darüber sind sich alle am Verfahren beteiligten Professionen einig. § 155 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) schreibt insoweit kon...mehr

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Leistungsfähigkeit eines zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichteten Unterhaltsschuldners; Darlegungslast bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit; Herabsetzung des Selbstbehalts eines Sozialleistungsempfängers wegen geringer Wohnkosten; Elterngeld als unterhaltsrelevantes Einkommen

Leitsatz Der im Jahre 2002 geborene Kläger war der Sohn der Beklagten. Die Ehe des Kindesvaters und der Kindesmutter wurde geschieden. Für den Kläger übten die Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus. Bis zum 29.8.2008 lebte der Kläger im Haushalt seiner Mutter. Einen Tag vor der Einschulung wechselte er in den Haushalt seines Vaters. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde auf de...mehr

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Gebühren des beigeordneten Anwalts im Ehescheidungsverfahren: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

Leitsatz Das OLG Oldenburg hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob aufseiten des beigeordneten Anwalts eine Einigungsgebühr anfällt, wenn die Parteien sich über den wechselseitigen Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs geeinigt haben und zum Zeitpunkt der Vereinbarung noch nicht sämtliche Auskünfte der Versorgungsträger vorlagen. Sa...mehr

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Kindesunterhalt: Unterhaltsberechnung und Verteilung im Mangelfall

Leitsatz Die Beteiligten stritten über die Abänderung von Jugendamtsurkunden über den Mindestunterhalt für die Zeit ab August 2009. Aus der im Jahre 2005 geschiedenen Ehe des Antragsgegners und der Mutter der Antragsteller waren drei im März 1990, Juli 2001 und August 2003 geborene Söhne hervorgegangen, die alle im Haushalt ihrer Mutter lebten. Der älteste Sohn S. sollte vor...mehr

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Familienstreitsache: Isolierte Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung

Leitsatz Das AG hatte den Antrag des Antragstellers auf Nennung des Namens des leiblichen Vaters der von der Antragsgegnerin am 4.1.1979 geborenen Tochter abgelehnt. Das erstinstanzliche Gericht hatte dem Antragsteller in Abänderung des Verfahrenskostenhilfe bewilligenden Beschlusses des OLG vom 5.3.2010 Rechtsanwalt F. und zur Vermittlung des Verkehrs mit dem Verfahrensbevo...mehr

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Kindesunterhalt: Einzelfall der unterhaltsrechtlichen Billigung eines Studienfachwechsels nach 10 durchlaufenen Semestern trotz Unterhaltspflicht für ein minderjähriges Kind

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war der von einem noch in der Ausbildung befindlichen Elternteil zu leistende Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind. Der Unterhaltspflichtige hatte nach dem im Jahre 2000 von ihm im Kamerun abgelegten Abitur zunächst Mechatronik studiert und das Studienfach nach 10 Semestern gewechselt. Leistungen nach dem Bafög erhielt er nicht, er f...mehr

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Gemeinsame Wohnung mit neuem Partner: Unterhalts­anspruch verwirkt

Leitsatz Bei Eingehung einer neuen Partnerschaft ist Vorsicht geboten. Das Zusammenziehen mit dem neuen Partner kann bereits nach relativ kurzer Beziehungsdauer zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruches führen. Sachverhalt Das OLG Frankfurt a.M. entschied in einem solchen Fall, dass der Ex-Mann keinen nachehelichen Unterhalt mehr schuldet, da die Voraussetzungen einer verf...mehr