Adam und Eva sind verheiratet und haben zwei Söhne, den Kain und den Abel. Eva kümmert sich um Haus und Apfelbaum, Adam geht seinen Interessen nach. Man kennt die Geschichte … Eines Tages gerät Adam in eine Midlifekrise und will fortan allein leben. Eva ist vom Donner gerührt: Wovon sollen sie nun leben?

Da nur Adam Einkommen hat, muss er für die Familie Unterhalt zahlen. Reicht das Einkommen aber nicht für alle, so muss das Geld auf alle angemessen verteilt werden.

Nun hat aber Eva erfahren, dass sich das geändert hat. Sie fragt bei Adams Arbeitgeber, einem weisen alten Mann nach. Der erklärt ihr, was der Gesetzgeber sich Neues ausgedacht hat.

Künftig sollen vorrangig die Unterhaltsansprüche der minderjährigen und der privilegierten Kinder bezahlt werden.

Adam muss nach dem Entwurf wohl künftig zunächst für die Kinder Kain und Abel zahlen. Ist dann kein Geld mehr für Eva übrig, geht sie leer aus. Das findet Eva gar nicht schön.

Auch bei der Höhe des Unterhalts hat sich etwas geändert. Die Reform sieht einen Mindestunterhalt vor, der sich an dem Kinderfreibetrag des Einkommenssteuergesetzes orientieren wird. Die Düsseldorfer Tabelle ist entsprechend neu gefasst worden.

Geändert hat sich auch die Anrechnung des Kindergeldes. Bislang wurde es anteilig berücksichtigt und erst ab der 6. Einkommensgruppe zur Hälfte angerechnet. Nun soll es von der ersten Gruppe an auf den Bedarf des Kindes anzurechnen sein und zwar zu ½, wenn ein Elternteil das Kind betreut. Ansonsten in voller Höhe.

Adam zahlt also zukünftig vorrangig für die Kinder, wobei sich der Unterhalt wieder um die Hälfte des Kindergeldes verringert. Eva tritt im Rang zurück und muss gerade bei engen wirtschaftlichen Verhältnissen damit rechnen, dass sie keinen Unterhalt bekommt.

Adam lernt nun, wo auch immer, seine Traumfrau kennen und es funkt so heftig, dass diese ein Kind bekommt. Auch hier hat sich einiges geändert. Bisher wurde zwar das weitere Kind gleichrangig neben Eva, Kain und Abel berücksichtigt, nicht aber die neue Traumfrau. Als nichtverheiratete Mutter rangierte sie bislang ziemlich weit hinten in der Gruppe der Unterhaltsberechtigten. Nach dem Willen der Reformer kommt die Traumfrau nun auf Rang 2 und teilt sich mit Eva das Geld, das nach Abzug des Kindesunterhalts noch verfügbar ist. Das missfällt Eva aus nachvollziehbaren Gründen sehr.

Zu allem Überfluss heiratet Adam seine Traumfrau nach der Scheidung. Er ist wieder im Paradies, vergisst aber nicht, Eva dazu anzuhalten, arbeiten zu gehen. Eva lehnt dies ab, denn als erste Frau auf Erden gehört es sich nicht zu arbeiten, der Arbeitsmarkt für erste Damen ist auch sehr schlecht und überhaupt muss sie den verhaltensauffälligen Kain im Auge behalten. Adam wird entgegenhalten können, dass jeder spätestens nach der Scheidung zumindest eine angemessene Tätigkeit ausüben muss, um für sich selbst zu sorgen. Welche Tätigkeit der Eva zugemutet werden kann, entschied sich bislang nach den persönlichen Umständen wie Alter, Ausbildung u.a. aber auch nach den ehelichen Verhältnissen. Und die waren davon geprägt, dass Eva erste Dame im Paradies war.

Auch das hat sich geändert. Nun werden die ehelichen Verhältnisse nur noch herangezogen, um zu überprüfen, ob eine Tätigkeit unbillig ist. Weist Adam der Eva also einen Job als Schlangenbeschwörerin nach, dann entspricht das ihren Fähigkeiten und ist im Hinblick auf die ehelichen Verhältnisse auch nicht unbillig. Bei den ehelichen Verhältnissen spielt auch die Erziehung der Kinder eine Rolle, wobei bisher eine Tätigkeit erst ab einem gewissen Alter der Kinder gefordert werden konnte. Zukünftig endet auch für verheiratete Mütter der Betreuungsunterhalt grundsätzlich 3 Jahre nach der Geburt des Kindes, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor. Da Kain ein ziemliches Früchtchen ist, könnte Eva also einwenden, dass er über diesen Zeitraum hinaus betreut werden muss. Die Reform unterstreicht aber auch die Forderung nach Eigenständigkeit, denn es ist ausdrücklich auf die Berücksichtigung der Kindesbetreuung hingewiesen. Besuchen Kain und Abel also einen Ganztagskindergarten, dann ist eine Erwerbstätigkeit zukünftig auch immer zumutbar.

Erbost über so viel Ungerechtigkeit weint sich Eva an der Schulter eines Dritten aus. Nach und nach hört das Schluchzen auf, bis schließlich Eva mitsamt irdenen Krügen und Kain und Abel beim Dritten einzieht. Die Glückseligkeit dauert aber nicht unendlich, denn wieder tritt der garstige Adam auf den Plan und faselt von ehelicher Lebensgemeinschaft und Beschränkung und Versagung von Unterhalt. Eva hält ihm entgegen, dass er sich das erstens einbildet und es zweitens nirgendwo geschrieben steht. Aber auch hier wird die Reform weiterhelfen. Es ist nunmehr ausdrücklich geregelt, dass eine verfestigte Lebensgemeinschaft dazu führt, dass der Unterhalt entfällt oder beschränkt wird.

Völlig frustriert umgarnt jetzt die Eva den Dritten, bis er sie heiratet. Dann ist wieder Ruhe im Paradies – jedenfalls bis zur nächsten Schlange.

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