Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 07/2010, Brennpunkte im Familienrecht

Interview mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FF/Schnitzler: Beim Deutschen Anwaltstag in Aachen haben Sie Mitte Mai 2010 selbst den Gesetzentwurf zur Verzögerungsrüge bei langer Verfahrensdauer angesprochen. Damit soll den Richtern Gelegenheit gegeben werden, die Verfahrensgestaltung auf hinreichende Beschleun...mehr

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FoVo 03/2010, Bedingt pfändbare Bezüge nicht vergessen

1. Eine nach den Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts bedingt pfändbare Berufsunfähigkeitsrente fällt im Insolvenzverfahren insoweit in die Insolvenzmasse, als sie im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung für pfändbar nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften erklärt wird. 2. Die Billigkeitsprüfung, bei der alle in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls ...mehr

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FF 05/2010, Betreuungsunter... / 2. Unterhaltsrechtliche Leitlinien

Schon vor einem Jahr war festzustellen, dass die Mehrheit der Oberlandesgerichte dem Willen des Reformgesetzgebers Rechnung getragen und das bisherige "Altersphasenmodell" nicht mehr zur Auslegung der gesetzlichen Neuregelung herangezogen hatte; deshalb waren schon bisher in den Leitlinien der meisten Oberlandesgerichte[1] keine festen Vorgaben enthalten. Hinsichtlich der ...mehr

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FF 10/2010, Die Befristung ... / 3. Ehebedingte Nachteile

Bei der Billigkeitsabwägung für eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des Nachscheidungsunterhalts ist vorrangig zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Solche ehebedingten Nachteile schränken regelmäßig die Möglichkeit einer Befristung und Begrenzung des nachehelichen ...mehr

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FF 10/2010, Das unterhaltsr... / • Wohnvorteil

Die Gleichbehandlung erfordert es, dass sich die Unterhaltspartei, die keine Miete zahlen muss, ein fiktives Einkommen für den Vorteil anrechnen lassen muss, soweit sie unter Berücksichtigung des Aufwands für das Objekt billiger wohnt.[1] Dies gilt ebenso für den Verwandten-[2] wie für den Ehegattenunterhalt. Es ist gleich, worauf der tatsächliche Wohnvorteil beruht, ob auf E...mehr

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FF 09/2010, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Am 23. und 24. April 2010 fand in Köln die 13. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI statt, wiederum gut besucht von mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen. Die Tagung wurde durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann mit einer kurzen Programmübersicht unter der Überschrift "Gesetzgeberischer Marathon" und einem Grußwort von de...mehr

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AGS 03/2010, Kommentar zum Unterhaltsrecht

Herausgegeben von Dieter Büte, Dr. Enno Poppen und Dr. Martin Menne. 2. Aufl. 2009. Verlag C.H. Beck, München. XV, 680 S. Mit CD-ROM. 69,00 EUR. Dieser Kurzkommentar vereint und kommentiert in komprimierter Art und Weise die für den im Familienrecht tätigen Anwalt und Richter erforderlichen Vorschriften des familienrechtlichen Verfahrens- und materiellen Rechts bis hin zur Er...mehr

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AGS 03/2010, Terminsgebühr ... / Aus den Gründen

Das AG hat in der angefochtenen Entscheidung zu Recht die vom Antragstellervertreter beantragte Vergütung in Anwendung der §§ 45, 48 RVG festgesetzt. Die dem Antragsteller für das Scheidungsverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des antragstellenden Rechtsanwalts erstreckte sich gem. § 48 Abs. 3 S. 1 RVG auf den Abschluss eines Vertrages i.S.d. Nr. 1000 VV, ...mehr

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FF 05/2010, Betreuungsunter... / a) Urteil vom 18.3.2009 ("Asthma")

Zugrunde lag die Entscheidung des KG,[2] die im Voraufsatz als E 6 dargestellt wurde. Das im November 2001 geborene Kind besuchte eine Kindertagesstätte mit Nachmittagsbetreuung und ging seit September 2007 zur Schule. Die betreuende Mutter, von Beruf Studienrätin, übte seit August 2002 eine 70 %-Stelle aus. Nach Ansicht des Gerichts war die Mutter nicht nur bis Ende 2007 (a...mehr

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FF 03/2010, Umfrage 2009: Unterhaltsrechtsprechung nach neuem Recht

Die Entwicklungen in der Unterhaltsrechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung der seit 1.1.2008 geltenden Neuerungen waren Gegenstand der letztjährigen Umfrage bei den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in allen OLG-Bezirken. Der erste Teil des Fragenkomplexes befasste sich dabei mit der Erwerbsobliegenheit und den Anforderungen d...mehr

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FF 02/2010, Anwaltsbeiordnung

FamFG § 78 Abs. 2 1. Wegen des aus dem Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip folgenden Gebots der Gleichstellung von Bemittelten und Unbemittelten zur Verwirklichung eines effektiven Rechtsschutzes ist für die Frage der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei der Beurteilung der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage nicht nur auf objektive Kriterien abzustellen. Vielmehr ist nach...mehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / 3. Begründetheit des Abänderungsantrags

Für die Beurteilung, ob sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben, kommt es nicht auf das Ausmaß einzelner veränderter Umstände an, sondern darauf, ob die gesamten für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen Verhältnisse eine wesentliche Veränderung erfahren haben.[1] Die Wesentlichkeit einer Änderung wird bejaht, wenn sie in einer nicht unerheblichen Weise zu einer ander...mehr

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FoVo 03/2010, Die Aufhebung der Kontopfändung: Voraussetzungen und Gläubigerstrategie

Aufhebung der Beschränkung der Pfändung § 833a Abs. 2 ZPO erlaubt die gänzliche Aufhebung der Pfändung oder deren zeitliche Be­schränkung für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Damit wird eine Spezialvorschrift zu § 765a ZPO mit deutlicheren Voraussetzungen geschaffen. Im Wortlaut: § 833a Abs. 2 ZPO n.F. (2) Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht anordnen,...mehr

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AGS 02/2010, Umfang und Sch... / Aus den Gründen

Das AG hat zu Unrecht die Beiordnung abgelehnt. Im Einzelnen gilt Folgendes: 1. Nach § 78 Abs. 2 FamFG ist, wenn eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben ist, dem Beteiligten auf seinen Antrag ein vertretungsbereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beizuordnen, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforder...mehr

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zfs 06/2010, Haftungsabwägung bei Zusammenstoß eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken Fahrstreifen einer Autobahn liegen gebliebenen Kfz; keine Vorteilsausgleichung bei Schadensersatz der Hinterbliebenen bei Bezug einer gesetzlichen Hinterbliebenenrente und einer betrieblichen Zusatzversorgung

StVG § 7 Abs. 1 a.F.; SGB X § 116 1. Zur Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verantwortungsbeiträge nach § 17 Abs. 1 StVG (a.F.) bei einem (tödlichen) Zusammenstoß eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken von drei Fahrstreifen einer Autobahn liegen gebliebenen Kraftfahrzeug. 2. Zur Berechtigung von Hinterbliebenen, Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Unt...mehr

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FF 10/2010, Abänderungsklage bei Versäumnisurteil

ZPO § 323 Abs. 1, 2 und 4; FamFG § 238 Abs. 1, 2 und 4 Eine behauptete Änderung der im Erstprozess einem Versäumnisurteil zugrunde gelegten (fingierten) Verhältnisse erlaubt keine Abänderung nach § 323 ZPO. Eine Abänderung ist vielmehr nur dann und insoweit möglich, als sich die seinerzeit gegebenen tatsächlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. BGH, Urt. v. 12.5.2010 –...mehr

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Niederschlagung der Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur "Höhe des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens"

Leitsatz Das OLG Naumburg hat sich in seinem Beschluss mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit in einem Unterhaltsverfahren die gerichtlich angeordnete Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen einen schweren Verfahrensverstoß darstellt, der zur Niederschlagung der entstandenen Sachverständigenkosten gemäß § 21 Abs. 1 GKG...mehr

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Anspruchsübergang eines Kindesunterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger

Leitsatz Der Sozialhilfeträger als Klägerin nahm den Vater von drei minderjährigen Kindern aus übergegangenem Recht wegen des von ihm zu leistenden Kindesunterhalts in Anspruch. Der Beklagte beantragte für die von ihm beabsichtigte Rechtsverteidigung gegen die Klage Prozesskostenhilfe, die ihm nur teilweise bewilligt wurde. Hiergegen wandte er sich mit der sofortigen Beschwer...mehr

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Entstehung des Unterhaltsanspruchs eines nichtehelichen Kindes gegen seinen Vater

Leitsatz Ein nichteheliches Kindes nahm seinen Vater auf Zahlung von rückständigem Unterhalt für den Zeitraum vom 1.2.2007 bis 30.6.2008 in Anspruch und beantragte für die beabsichtigte Klage Prozesskostenhilfe. Erstinstanzlich wurde ihm Prozesskostenhilfe lediglich bezüglich des Monats Juni 2008 bewilligt und im Übrigen verweigert. Der hiergegen eingelegten Beschwerde hat da...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsberechnung unter Berücksichtigung des Unterhaltsanspruchs einer geschiedenen und einer neuen Ehefrau

Leitsatz Gegenstand des Berufungsverfahrens war der Anspruch der geschiedenen Ehefrau auf Zahlung nachehelichen Unterhalts. Zentrales Problem war die Unterhaltskonkurrenz der geschiedenen Ehefrau und der neuen Ehefrau des Antragstellers, der seit April 2008 arbeitslos war. Das erstinstanzliche Gericht hat einen Anspruch der Antragsgegnerin auf Zahlung nachehelichen Unterhalt...mehr

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Prozesskostenhilfe: Umfang der Prozesskostenhilfe bei Erhebung einer Stufenklage

Leitsatz Werden Auskunftsanspruch und Unterhaltsanspruch im Wege der Stufenklage geltend gemacht, ist häufig problematisch, ob die PKH-Bewilligung für die Auskunftsstufe auch die Bezifferung des Unterhaltsanspruchs umfasst. Die PKH-Bewilligung für die Auskunftsstufe ist in der Regel unproblematisch, anderes hingegen gilt für die Bezifferung, da dort die Erfolgsaussichten maß...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung des Auslandsverwendungszuschlags eines in einem Krisen- oder Kriegsgebiet eingesetzten Soldaten

Leitsatz Geschiedene Eheleute stritten um den nachehelichen Unterhalt, dessen Abänderung der Kläger begehrte. Es ging in dem Verfahren insbesondere um die unterhaltsrechtliche Bewertung des dem Kläger gewährten Auslandsverwendungszuschlages für seine Einsatzzeit als Soldat in Afghanistan. Sachverhalt Die Parteien waren geschiedene Eheleute. Sie hatten im Jahre 1994 geheiratet...mehr

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Anwaltsgebühren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im nachfolgenden Prozess angefallene Verfahrensgebühr

Leitsatz Nach Abschluss eines familienrechtlichen Verfahrens hatte die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung des Antragstellers auf 453,09 EUR festgesetzt. Hiergegen wandte sich der Antragsteller und wehrte sich gegen die Anrechnung einer hälftigen Geschäftsgebühr gemäß RVG VV-Nr. 2300 in Höhe eines Gebührensatzes von 0,65 entsprech...mehr

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Präklusion der Befristung des Aufstockungsunterhalts

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage, ob im Wege der Abänderung eine nachträgliche Befristung des Aufstockungsunterhalts in Betracht kommt, nachdem die Parteien anlässlich der Scheidung im Januar 2007 einen unbefristeten nachehelichen Ehegattenaufstockungsunterhalt zugunsten der Ehefrau vereinbart und diese Vereinbarung gerichtlich hatten protokollier...mehr

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Elternunterhalt: Anspruchsverlust wegen Trunksucht; Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den Sozialhilfeträger wegen unbilliger Härte

Leitsatz Die Klägerin als örtlicher Sozialhilfeträger machte aus übergegangenem Recht Elterunterhalt gegen den Beklagten geltend, zu dem dieser ggü. seiner Mutter - der Hilfeempfängerin - verpflichtet war. Ursprünglich wurden 2.176,00 EUR klageweise geltend gemacht. Nach einer teilweisen Klagerücknahme hat das erstinstanzliche Gericht für März 2006 bis Juli 2007 insgesamt 2....mehr

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Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrages

Leitsatz 1. Eine Verfügung von Todes wegen, mit der die Eltern ihr behindertes, durch den Sozialhilfeträger unterstütztes Kind nur als Vorerben auf einen den Pflichtteil kaum übersteigenden Erbteil einsetzen, bei dessen Tod ein anderes Kind als Nacherben berufen (sog. Behindertentestament), verstößt nicht gegen die guten Sitten. 2. Ein von dem behinderten Kind mit seinen Elte...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung der Kosten für Fahrten zum persönlichen Lebensmittelpunkt als Umgangskosten

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war der von dem Ehemann zu leistende nacheheliche Unterhalt. Die Entscheidung beschäftigt sich insbesondere mit den auf beiden Seiten einkommenserhöhend und einkommensmindernd zu berücksichtigenden Positionen, u.a. den Fahrtkosten für Fahrten zwischen Arbeitsstelle und der Wohnung als persönlichem Lebensmittelpunkt. Sachverhalt Die Parteien ...mehr

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Vergleich über Unterhaltsbefristung im Unterhaltsprozess: Mehrwert des Vergleichs gegenüber dem Unterhaltsverfahren

Leitsatz Die Parteien hatten sich in einem Unterhaltsprozess auf ein konkretes Befristungsdatum für den nachehelichen Unterhalt geeinigt. In dem nach Abschluss des Verfahrens ergangenen Streitwerbeschluss hatte das FamG für den Vergleich einen Mehrwert angesetzt. Hiergegen wandte sich die Beklagte mit der sofortigen Beschwerde, die in der Sache hinsichtlich des angeblichen Me...mehr

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Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes

Leitsatz Eine volljährige nicht privilegierte Tochter und ihr Vater stritten um die Abänderung titulierten Kindesunterhalts ab Oktober 2002. Gegenstand der Entscheidung war insbesondere die Bemessung des Bedarfs der Klägerin und die Ermittlung des bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigenden Erwerbseinkommens des Beklagten sowie die zu berücksichtigende Rangfolge der Un...mehr

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Wert einer Stufenklage bei nicht beziffertem Leistungsanspruch

Leitsatz Das erstinstanzliche Gericht hatte in einem Stufenverfahren wegen Auskunft und Unterhalt den Streitwert auf 1.000,00 EUR festgesetzt. Das Verfahren war nach Anordnung des schriftlichen Verfahrens in der ersten Stufe nicht weiter betrieben worden. Gegen den Streitwertbeschluss legte der Prozessbevollmächtigte des Beklagten Beschwerde ein und verfolgte das Ziel der Fes...mehr

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Veranlassung zur Klage bei freiwilligen Teilleistungen auf den Unterhalt

Leitsatz Diese Entscheidung betrifft die in der Praxis häufig auftauchende Konstellation, dass der Unterhaltsschuldner freiwillig nur Teilleistungen auf den von ihm zu zahlenden Unterhalt erbringt. Der BGH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Unterhaltsschuldner auch dann Veranlassung für eine Klage auf den vollen Unterhalt gibt, wenn er zuvor nicht zur Titulier...mehr

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Nachehelichenunterhalt: Befristung von Unterhaltsansprüchen

Leitsatz Geschiedene Eheleute stritten um den nachehelichen Ehegattenunterhalt, der zunächst durch Urteil vom 19.12.1995 tituliert worden war. Seinerzeit bestand wegen der Erziehung der Kinder während der Ehezeit durch die Ehefrau und die nach damaligen Vorstellungen lange Ehedauer keine Möglichkeit der Begrenzung oder Befristung. Das AG hatte dem Abänderungsbegehren des ges...mehr

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Rechtsnachfolgeklausel bei Rückübertragungsvereinbarung nach § 7 Abs. 4 UVG

Leitsatz Das AG hatte den von dem Antragsgegner an die Antragstellerin zu zahlenden Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren festgesetzt. Hiergegen wandte sich der Antragsgegner mit der Beschwerde und der Begründung, das vereinfachte Verfahren sei nicht statthaft, da es mit dem zugunsten des Landes Schleswig-Holstein ergangenen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des AG vom 12....mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Befristung und/oder Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs ab Rechtskraft der Ehescheidung bzw. nach einer Übergangsfrist

Leitsatz Die Entscheidung des Thüringer OLG beschäftigt sich insbesondere mit der Übergangszeit bis zum Wegfall des Aufstockungsunterhaltsanspruchs nach § 1573 Abs. 2 BGB. Hierbei geht es insbesondere um die Frage, welche Voraussetzungen für die Festlegung der "Schonfrist" aufgrund der Vorschrift des § 1578b BGB gelten und ob der Unterhalt unmittelbar ab Rechtskraft der Sche...mehr

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Keine nachträgliche Befristung des Aufstockungsunterhalts der 1. Ehefrau

Leitsatz Die 2. Ehefrau ist unterhaltsrechtlich der 1. Ehefrau gleichzustellen, doch sie darf wegen Aufnahme der Hausfrauenrolle unterhaltsrechtlich aber auch nicht bessergestellt werden als die 1. Ehefrau. Sachverhalt Die 1975 geschlossene Ehe der Parteien war gescheitert und wurde im Jahre 2003 geschieden. Nach der Scheidung ging die geschiedene Ehefrau einer Arbeit als Rei...mehr

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G. Gesamtschuldnerausgleich / 2.4 Alternative Berechnung

Mitunter zahlt der Pflichtige keinen Unterhalt, weil die Hauslasten zu hoch sind, ihm nur noch sein Selbstbehalt verbliebe, wenn er die Raten weiter entrichtet. Wichtig ist es in dieser Situation für den Unterhaltsberechtigten, eine klare Vereinbarung zu haben, warum kein Unterhalt gezahlt wird. Andernfalls kann der Pflichtige später versuchen, einen Gesamtschuldnerausgleich...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Bedarfsbemessung bei Anwendung der Drittelmethode

Leitsatz Ist der Unterhaltspflichtige seinem geschiedenen Ehegatten zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet und schuldet er auch einem neuen Ehegatten Familienunterhalt, stellt sich die Frage, ob und in welcher Weise der Anspruch auf Familienunterhalt bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten zu berücksichtigen ist. Sachverhalt Geschiedene Eheleute s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
G. Gesamtschuldnerausgleich / 2.9 Vereinbarung

Naturgemäß können sich die Parteien für die Trennungszeit wie auch für die Zeit nach Trennung auch einigen und eine Vereinbarung wegen der Schulden und etwaiger anderer Zahlungspflichten schließen. So kann der unterhaltsberechtigte Ehegatte auf etwaige Unterhaltsansprüche verzichten, wenn dafür der andere die ehelichen Verbindlichkeiten weiter bedient und keinen Gesamtschuldn...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
G. Gesamtschuldnerausgleich / 2.3 Mögliches Wahlrecht

Fraglich ist, ob der Unterhaltspflichtige das Wahlrecht hat, ob er statt der Berücksichtigung der Hauslasten bei der Unterhaltsberechnung auch argumentieren kann, dies solle unterbleiben, statt dessen der volle Gesamtschuldnerausgleich stattfinden (im Einzelnen Schulz, FPR 2007, 472 ff. (474 f.). Beispiel: Herr Müller verdient 3.500 EUR und zahlt auf eheprägende Schulden mona...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D. Einvernehmliche Wege der... / 1 Erhalt des gemeinschaftlichen Eigentums

Naturgemäß steht es den Parteien frei, das gemeinsame Eigentum auch weiterhin als solches zu halten. Kriterien, nach denen diese Entscheidung zu treffen ist, sind: Sind die Parteien rein emotional in der Lage, gemeinsam Entscheidungen auf Dauer zu treffen? Was geschieht mit dem Besitz? Bleibt einer der Ehegatten (gegebenenfalls mit den Kindern) darin wohnen und steht ihm Unterh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
G. Gesamtschuldnerausgleich / 2.5.2.2 Zeitpunkt

Im Regelfall steht ein etwaiger Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich im Wechselspiel zu einem Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Beispiel: Frau und Herr Meister trennen sich. Unterhaltsansprüche bestehen wechselseitig keine. Sie leben im Güterstand der Gütertrennung. Herr Meister bleibt im gemeinsamen Haus. Er zahlt auch die Schulden des Hauses weiter. Insofern er auch den ...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Bemessung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt nach italienischem Recht

Leitsatz Die Parteien, beide italienische Staatsangehörige, waren geschieden und stritten um den nachehelichen Unterhalt, den die Klägerin von dem Beklagten verlangte. Sie hatten im April 2001 geheiratet. Aus der Ehe war der am 31.1.2002 geborene Sohn hervorgegangen. Nach vorausgegangenem Trennungsurteil, das wegen grundlosen Verlassens einen Schuldausspruch zu Lasten der Ehe...mehr

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Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Unterhaltsklage bei existenter Jugendamtsurkunde

Leitsatz Der Unterhaltsanspruch eines bei seiner Mutter lebenden Kindes gegen seinen Vater besteht bis zum Eintritt der Volljährigkeit, ohne dass es auf die Frage der Einkommensverhältnisse aufseiten der Kindesmutter ankommt. Im Fall einer Titulierung des Kindesunterhaltsanspruchs durch Jugendamtsurkunde ist davon auszugehen, dass bei fehlender Befristung über den Eintritt d...mehr

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Andauernde ehebedingte Nachteile können unbegrenzten Unterhaltsanspruch begründen

Leitsatz Liegen für die Erwerbsmöglichkeiten eines geschiedenen Ehepartners bleibende ehebedingte Nachteile vor, z.B. weil eine besonders gute Arbeitsstelle aufgegeben wurde, kann Anspruch auf zeitlich unbefristete Unterhaltsleistungen bestehen. Sachverhalt Ist ein Ehegatte wegen der Ehe so aus dem Berufsleben ausgestiegen, dass er die dadurch verursachten beruflichen Nachtei...mehr

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Bedarfsbestimmung - Sättigungsgrenze - Einsatz des Vermögensstamms

Leitsatz Die Parteien stritten um nachehelichen Unterhalt. Die Antragstellerin nahm den Antragsgegner auf Zahlung von 4.287,00 EUR monatlich in Anspruch. Gegenstand der Auseinandersetzung zwischen den Parteien waren insbesondere einzelne Positionen der Bedarfsberechnung, das fiktive Einkommen der Antragstellerin aus Erwerbstätigkeit wegen Verstoßes gegen die Erwerbsobliegenh...mehr

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Unterhaltspflicht der Großeltern: Darlegungslast zur Leistungsfähigkeit der anderen Unterhaltspflichtigen; Rechtsverfolgung vor Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Unterhaltspflicht der Großeltern ggü. einem minderjährigen Kind. Weiter ging es um die Darlegungslast des Unterhaltsberechtigten zur Leistungsfähigkeit der anderen Unterhaltspflichtigen sowie um die Rechtsverfolgung vor Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft. Sachverhalt Der am 7.2.2006 geborene Antragsteller nahm seine Großel...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung des Aufstockungsunterhalts ohne Übergangsfrist

Leitsatz Der Antrag der Ehefrau auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Folgesache nachehelicher Unterhalt war zurückgewiesen worden. Hintergrund dessen war, dass die Ehe der Parteien bis zur Rechtshängigkeit der Scheidung weniger als 5 Jahre gedauert hatte. Der 5-jährige gemeinsame Sohn der Parteien wurde von dem vollschichtig erwerbstätigen Ehemann betreut und versor...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhalts bei Fehlen ehebedingter Nachteile

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage, ob auch bei langer Ehedauer ohne fortwirkende ehebedingte Nachteile eine zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhaltsanspruchs in Betracht kommt. Sachverhalt Die Parteien hatten im Juli 1974 geheiratet. Aus ihrer Ehe waren zwei in den Jahren 1975 und 1987 geborene Kinder hervorgegangen. Seit Mai 1997 lebten die ...mehr

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Anspruch auf Kindergeld für ein arbeitsloses, behindertes Kind

Leitsatz 1. Für ein arbeitsloses, behindertes Kind besteht ein Anspruch auf Kindergeld nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG, wenn die Behinderung in erheblichem Umfang mitursächlich dafür ist, dass es keine Arbeit findet und deshalb außerstande ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Entscheidung, ob eine erhebliche Mitursächlichkeit gegeben ist, hat das FG unter Würdigun...mehr

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Kindes- und Ehegattenunterhalt: Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltspflichtigen für seine Bemühungen um eine neue Arbeitsstelle

Leitsatz Der Antragsteller beabsichtigte im Wege der Klage die Abänderung eines Unterhaltstitels über von ihm zu leistenden Kindes- und Ehegattenunterhalt. Die für diese von ihm beabsichtigte Klage beantragte Prozesskostenhilfe wurde ihm erstinstanzlich unter Hinweis auf die fehlende Erfolgsaussicht seines Klagebegehrens nicht bewilligt. Auch die von ihm hiergegen eingelegte...mehr