Herausgegeben von Dieter Büte, Dr. Enno Poppen und Dr. Martin Menne. 2. Aufl. 2009. Verlag C.H. Beck, München. XV, 680 S. Mit CD-ROM. 69,00 EUR.

Dieser Kurzkommentar vereint und kommentiert in komprimierter Art und Weise die für den im Familienrecht tätigen Anwalt und Richter erforderlichen Vorschriften des familienrechtlichen Verfahrens- und materiellen Rechts bis hin zur Erläuterung von einschlägigen Normen aus dem Sozial- und Steuerrecht. Die Neuauflage gliedert sich in vier Teile, wobei materieller Schwerpunkt der im ersten Teil behandelte Ehegattenunterhalt ist. Das zum 1.1.2008 in Kraft getretene UnterhaltsrechtsändG wird sorgfältig aufbereitet unter Berücksichtigung aller auch bereits im Kalenderjahr 2008 ergangenen wichtigen Entscheidungen des BGH, insbesondere zur Befristungsvorschrift des § 1578b BGB mit einem Rechtsprechungsstand Frühjahr 2009. Alle richtungsweisenden Entscheidungen werden innerhalb des laufenden Textes optisch hervorgehoben, so dass der Anwender sie schnell und – das ist für die praktische Anwendung relevant – unkompliziert in seine eigenen Ausführungen übernehmen kann.

Der zweite Teil kommentiert die materiellen Vorschriften zum Kindes- und Verwandtenunterhalt, wobei insbesondere die Darstellung zu den seit dem 1.1.2008 geltenden und sich von der bisherigen Rechtslage unterscheidenden Rangverhältnissen mehrerer Unterhaltsberechtigter in § 1609 BGB einen überzeugenden Überblick bietet. Der dritte Teil des Werkes ermöglicht die schnelle Heranziehung wichtiger Nebenvorschriften, die z.B. regelmäßig bei der Überleitung von Unterhaltsansprüchen (SGB II, BaföG etc) unabdingbar sind. Die Darstellung des Prozess- und Verfahrensrechts rundet das Werk in seinem vierten Teil ab. Die Kommentierung der für die bis zum 31.8.2009 eingeleiteten Verfahren noch geltenden ZPO-Vorschriften integriert anschaulich die jeweiligen Neuregelungen nach dem Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). So enthält die Kommentierung zu den Kosten bei Unterhaltsklagen den wesentlichen Verweis auf § 243 FamFG, der abweichend von der alten Gesetzeslage eine am Ermessen orientierte Kostenverteilung in Unterhaltssachen seit dem 1.9.2009 vorsieht. Das Autorenteam setzt sich zusammen aus einem Anwalt und drei Richtern, wobei RiAG Dr. Martin Menne während seiner Abordnung an das Bundesministerium der Justiz die Unterhaltsrechtsreform als Referent in ihren entscheidenden Ausprägungen begleitet hat. Der Kurzkommentar ist für den seit der Unterhaltsrechtsreform regelmäßig leider oft verunsicherten Praktiker eine Bereicherung und Wegweiser für eine sichere Entscheidung.

FAFamR Lotte Thiel, Koblenz

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